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Mitteilungsvorlage (Information des Ausschusses für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen über die Höhe der Mieteinnahmen im Schloss Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
26.05.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Mitteilungsvorlage (Information des Ausschusses für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen über die Höhe der Mieteinnahmen im Schloss Bedburg) Mitteilungsvorlage (Information des Ausschusses für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen über die Höhe der Mieteinnahmen im Schloss Bedburg)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP789/2009 Fachbereich III Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen 26.05.2009 Betreff: Information des Ausschusses für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen über die Höhe der Mieteinnahmen im Schloss Bedburg Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Der Vorsitzende des Ausschusses für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen, Herr Heinz-Gerd Horn, bittet um eine Übersicht über die Mieteinnahmen für das Schloss Bedburg für den Zeitraum 01.01.2009 – 30.04.2009. Die Mieteinnahmen für diesen Zeitraum betrugen 3.900,00 €. Die Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt jeweils in Form eines privatrechtlichen Mietvertrages. Die Übersicht über die Vermietung ist daher den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen beigefügt. Darüber hinaus wird für Trauungen im Schloss Bedburg zusätzlich zu den gesetzlich festgelegten Trauungs-Gebühren ein Service-Zuschlag in Höhe von 95,00 € zuzüglich gegebenenfalls anfallender Samstags-Zuschläge erhoben. Die Einnahmen für die Trauungen werden seitens des Fachbereiches II erhoben, sind aber ihrer Höhe nach wirtschaftlich von eher untergeordneter Bedeutung. Einnahmen für Hochzeitsfeierlichkeiten nach der Trauung selbst werden vom FB III vereinnahmt. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 18. Mai 2009 ----------------------------------Coenen ----------------------------------Naujock Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP7-89/2009 Seite 2