Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,4 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Linden/641-07
BE: Herr Linden/Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
151/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
22.11.2001
04.12.2001
17.12.2001
TOP: Widmung der Straße „Vor dem Bruch“ im Ortsteil Kreuzau gemäß § 6 Abs. 1 des Straßenund Wegegesetzes des Landes NRW
I. Sach- und Rechtslage:
Nach zwischenzeitlich erfolgter endgültiger Erschließung der Straße „Vor dem Bruch“ im Ortsteil
Kreuzau muss diese nunmehr von der Gemeinde als Träger der Straßenbaulast gemäß § 6 Abs. 1
des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 a.a.O. handelt es sich um eine Gemeindestraße. Nach § 3 Abs. 4 a.a.O. ist eine
Einstufung vorzunehmen. Da der Straßenzug als verkehrsberuhigter Bereich im Sinne der
Verkehrszeichen 325/326 StVO ausgebaut und auch entsprechend beschildert wurde, erfolgt die
Einstufung als verkehrsberuhigter Bereich.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Straße „Vor dem Bruch“ im Ortsteil Kreuzau wird mit sofortiger Wirkung gemäß § 6 Abs. 1 des
Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW vom 01.08.1983 (GV NW S. 306) in der derzeit
geltenden Fassung als Gemeindestraße -Untergruppe „Verkehrsberuhigter Bereich“- dem
öffentlichen Verkehr gewidmet.“
Der Bürgermeister
- Ramm IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________