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Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Dritten Änderungssatzung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg vom 13.12.2002)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Dritten Änderungssatzung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg vom 13.12.2002) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Dritten Änderungssatzung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg vom 13.12.2002)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-111/2004 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Hauptausschuss 30.11.2004 Original Rat der Stadt Bedburg 14.12.2004 1. Ergänzung Betreff: Beratung und Beschließung der Dritten Änderungssatzung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg vom 13.12.2002 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Hauptausschusses die im Entwurf vorgelegte Dritte Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Da im Hinblick auf die im Laufe des Jahres 2005 in Kraft tretende Elektroschrottverordnung seitens des Abfuhrunternehmens der Vertrag über die Entsorgung von Elektrokleingeräten über das „Gelb-System“ zum 31.12.2004 gekündigt wurde, sind Änderungen in der derzeit gültigen Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg notwendig. Die Änderungen in der Übersicht: derzeitige Fassung: § 12 Abs. 4: Die Abfallbesitzer/-erzeuger haben die Abfälle getrennt nach Bioabfällen (bei Biotonnen-Erfassung), Grünabfällen bis zum 31.03.2003, Grünbündelabfällen, Glas, Altpapier, Metalle / Kunststoffe / Verbundstoffe, Elektrokleingeräte, Groß- und Kühlgeräte, Ölradiatoren, schadstoffhaltige Abfälle sowie Restmüll getrennt zu halten und unter Berücksichtigung der §§ 4, 13 bis 15 und wie folgt zur Einsammlung im Rahmen der Abfallentsorgung durch die Stadt bereitzustellen: ... § 14 Abs. 2: Elektrokleingeräte sind über die Gelben Abfallbehälter / Gelben Säcke für Kunststoffe, Metalle, Verbundstoffe zu entsorgen. Elektrokleingeräte sind u.a. Bügeleisen, Staubsauger, Küchengeräte, Telefone, Schreibmaschinen, Nähmaschinen, Bohrmaschinen, Elektrosägen, Kameras, Blitzgeräte. Entwurf: § 12 Abs. 4: Die Abfallbesitzer/-erzeuger haben die Abfälle getrennt nach Bioabfällen (bei Biotonnen-Erfassung), Grünbündelabfällen, Glas, Altpapier, Metalle / Kunststoffe / Verbundstoffe, Groß- und Kühlgeräte, Ölradiatoren, schadstoffhaltige Abfälle sowie Restmüll getrennt zu halten und unter Berücksichtigung der §§ 4, 13 bis 15 und wie folgt zur Einsammlung im Rahmen der Abfallentsorgung durch die Stadt bereitzustellen: ... § 14 Abs. 2: (gestrichen) Der Entwurf der Dritten Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. 50181 Bedburg, den 02.12.2004 ----------------------------------Spohr ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister