Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-111/2004 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Hauptausschuss
30.11.2004
Original
Rat der Stadt Bedburg
14.12.2004
1. Ergänzung
Betreff:
Beratung und Beschließung der Dritten Änderungssatzung der Satzung über die
Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg vom 13.12.2002
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des
Hauptausschusses die im Entwurf vorgelegte Dritte Änderungssatzung zur Satzung über
die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Da im Hinblick auf die im Laufe des Jahres 2005 in Kraft tretende Elektroschrottverordnung seitens des Abfuhrunternehmens der Vertrag über die Entsorgung von
Elektrokleingeräten über das „Gelb-System“ zum 31.12.2004 gekündigt wurde, sind
Änderungen in der derzeit gültigen Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt
Bedburg notwendig.
Die Änderungen in der Übersicht:
derzeitige Fassung:
§ 12 Abs. 4:
Die Abfallbesitzer/-erzeuger haben die
Abfälle getrennt nach Bioabfällen (bei Biotonnen-Erfassung), Grünabfällen bis zum
31.03.2003, Grünbündelabfällen, Glas,
Altpapier, Metalle / Kunststoffe / Verbundstoffe, Elektrokleingeräte, Groß- und
Kühlgeräte, Ölradiatoren, schadstoffhaltige
Abfälle sowie Restmüll getrennt zu halten
und unter Berücksichtigung der §§ 4, 13 bis
15 und wie folgt zur Einsammlung im
Rahmen der Abfallentsorgung durch die
Stadt bereitzustellen: ...
§ 14 Abs. 2:
Elektrokleingeräte sind über die Gelben
Abfallbehälter / Gelben Säcke für
Kunststoffe, Metalle, Verbundstoffe zu
entsorgen. Elektrokleingeräte sind u.a.
Bügeleisen, Staubsauger, Küchengeräte,
Telefone, Schreibmaschinen,
Nähmaschinen, Bohrmaschinen,
Elektrosägen, Kameras, Blitzgeräte.
Entwurf:
§ 12 Abs. 4:
Die Abfallbesitzer/-erzeuger haben die
Abfälle getrennt nach Bioabfällen (bei Biotonnen-Erfassung), Grünbündelabfällen,
Glas, Altpapier, Metalle / Kunststoffe /
Verbundstoffe, Groß- und Kühlgeräte,
Ölradiatoren, schadstoffhaltige Abfälle sowie
Restmüll getrennt zu halten und unter
Berücksichtigung der §§ 4, 13 bis 15 und
wie folgt zur Einsammlung im Rahmen der
Abfallentsorgung durch die Stadt
bereitzustellen: ...
§ 14 Abs. 2:
(gestrichen)
Der Entwurf der Dritten Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Stadt Bedburg ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
50181 Bedburg, den 02.12.2004
----------------------------------Spohr
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Bürgermeister