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Beschlussvorlage (A 44 - Verlegung des Autobahnkreuzes Jackerath hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg im Wege des Planfeststellungsverfahrens)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
09.06.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (A 44 - Verlegung des Autobahnkreuzes Jackerath
hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg im Wege des Planfeststellungsverfahrens) Beschlussvorlage (A 44 - Verlegung des Autobahnkreuzes Jackerath
hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg im Wege des Planfeststellungsverfahrens) Beschlussvorlage (A 44 - Verlegung des Autobahnkreuzes Jackerath
hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg im Wege des Planfeststellungsverfahrens)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7104/2009 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 09.06.2009 Betreff: A 44 - Verlegung des Autobahnkreuzes Jackerath hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg im Wege des Planfeststellungsverfahrens Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, den in der Begründung dargestellten Inhalt der Stellungnahme zum bereits abgeschlossenen Linienbestimmungsverfahren als Grundlage für die zu formulierende Stellungnahme der Stadt Bedburg im Rahmen des Planfeststellungsverfahren gegenüber dem Straßenbaulastträger –Landesbetrieb Straßenbau NRW- zu nehmen und um die Anregung zur Grünanpflanzung entlang der Trasse der A 44 zu ergänzen. . Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat bereits frühzeitig in seiner Sitzung vom 05.11.2002 zum Linienbestimmungsverfahren zur Wiederherstellung der A 44 zwischen Titz-Jackerath und dem AK Holz im Zuge der Tagebauverlagerung Garzweiler II beraten und beschlossen, der seinerzeit vorgelegten Variante 1 zuzustimmen. Die während dieser frühzeitigen Beteiligung bei der Stadt eingegangenen Anregungen seitens der Bürgerschaft wurden hierbei entsprechend berücksichtigt. Dabei wurde klargestellt, dass eine Straßenführung im Sinne der zugestimmten Variante 1 hinsichtlich der Umweltverträglichkeit, als die am wenigsten belastende Variante darstellt. Im Wesentlichen wurde zum Linienbestimmungsverfahren wie folgt Stellung bezogen: „Die Notwendigkeit, bedingt durch den Tagebau Garzweiler II, zur Wiederherstellung der A 44 zwischen Titz-Jackerath und dem AK Holz wird erkannt. Eine Straßenführung im Sinne der Variante 1 zeigt sich nach Prüfung aller Aspekte für die gesamte Trasse als die im Sinne der Umweltverträglichkeit günstigste Lösung. Hierbei sollte jedoch ein höchstmögliches Maß an Lärmschutzmaßnahmen beidseits der Autobahn getroffen werden. Südlich der Trassenführung sind daher auch entsprechende Lärmschutzmaßnahmen zu installieren, die gegebenenfalls auftretende Lärmbelästigungen voll zu kompensieren, auch wenn dies außerhalb der gesetzlich geforderten Verpflichtung liegt. Ferner wird eine leichte Verschiebung des Autobahnkreuzes in Richtung Norden gefordert, um eine geringstmögliche Beeinträchtigung der unmittelbar benachbarten Hofstelle zu erzielen. Bei der Entscheidungsfindung hinsichtlich des Linienbestimmungsverfahrens sind durch den Landesbetrieb Straßenbau die seitens der Bürger der Stadt Bedburg bzw. die durch deren Interessenvertretungen abgegebenen Stellungnahmen vollinhaltlich zu berücksichtigen und zu beachten.“ Nach Abschluss des Linienbestimmungsverfahrens gilt es nunmehr, Planfeststellungsverfahren, fristgemäß eine Stellungnahme abzugeben. im förmlichen In Zuge des bereits eingeleiteten Linienbestimmungsverfahren war die Stadt Bedburg rechtzeitig in der Lage, entsprechend auch im Wege einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, hier insbesondere der Stärkung des Siedlungsansatzes Gut Kaiskorb, bauleitplanerische Maßnahmen einzuleiten. Hierzu wurde zunächst die 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg eingeleitet und durch Genehmigung der Bezirksregierung Köln vom 15.10.2008 zur Rechtskraft geführt. Dem Entwicklungsgebot gem. § 8 (2) BauGB folgend, wurde der Bebauungsplan Kaiskorb aufgestellt. (Das Verfahren befindet sich derzeit in der Offenlage). Bei diesen Bauleitverfahren hat die Verlegung des AK Jackerath planerisch bereits entsprechende Berücksichtigung gefunden, insbesondere im Hinblick auf die immissionsrechtlichen Belange. Zu dieser Thematik wurden diverse Abstimmungsgespräche auch mit betroffenen Anwohnern und der RWE Power AG geführt. Hierbei wurde nochmals deutlich, dass es für die betroffenen Anwohner von großer Bedeutung ist, die durch das Heranrücken des AK Jackerath entstehenden Emissionen und auf Gut Kaiskorb einwirkenden Immissionen, durch den Einsatz von geeigneten Schallschutzmaßnahmen größtmöglich entgegenzuwirken: Dies soll insbesondere auch über die gesetzliche Verpflichtung hinaus für die Randzonen der neuen Trasse der A 44 geschehen. Diesbezüglich werden Anpflanzungen in Form von heimischem Baum- und Strauchwerk gefordert, die neben positiven Einfluss hinsichtlich der Lärmemissionen auch ein homogenes Landschaftsbild stärken. Beschlussvorlage WP7-104/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Die Verwaltung beabsichtigt deshalb, im Wege der förmlichen Beteiligung, die Stellungnahme mit dem wesentlichen Inhalt der Stellungnahme zum Linienbestimmungsverfahren, ergänzt mit der konkreten Forderung bzw. Anregung zur Anpflanzung bislang unbepflanzter Randbereiche der äußeren Trassenführung entlang der A 44 (zumindest in Richtung Gut Kaiskorb) abzufassen, und gegenüber dem zuständigen Straßenbaulastträger abzugeben. Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 02.06.2009 ----------------------------------(Stefan Lukas) ----------------------------------(Jürgen Schmeier) ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Sachbearbeiter Fachbereichsleiter 1 Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-104/2009 Seite 3