Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
09.06.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7104/2009
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
09.06.2009
Betreff:
A 44 - Verlegung des Autobahnkreuzes Jackerath
hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg im Wege des Planfeststellungsverfahrens
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, den in der Begründung dargestellten
Inhalt der Stellungnahme zum bereits abgeschlossenen Linienbestimmungsverfahren als
Grundlage für die zu formulierende Stellungnahme der Stadt Bedburg im Rahmen des
Planfeststellungsverfahren gegenüber dem Straßenbaulastträger –Landesbetrieb Straßenbau
NRW- zu nehmen und um die Anregung zur Grünanpflanzung entlang der Trasse der A 44 zu
ergänzen. .
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat bereits frühzeitig in seiner Sitzung vom 05.11.2002 zum
Linienbestimmungsverfahren zur Wiederherstellung der A 44 zwischen Titz-Jackerath und dem
AK Holz im Zuge der Tagebauverlagerung Garzweiler II beraten und beschlossen, der seinerzeit
vorgelegten Variante 1 zuzustimmen. Die während dieser frühzeitigen Beteiligung bei der Stadt
eingegangenen Anregungen seitens der Bürgerschaft wurden hierbei entsprechend berücksichtigt.
Dabei wurde klargestellt, dass eine Straßenführung im Sinne der zugestimmten Variante 1
hinsichtlich der Umweltverträglichkeit, als die am wenigsten belastende Variante darstellt.
Im Wesentlichen wurde zum Linienbestimmungsverfahren wie folgt Stellung bezogen:
„Die Notwendigkeit, bedingt durch den Tagebau Garzweiler II, zur Wiederherstellung der A 44
zwischen Titz-Jackerath und dem AK Holz wird erkannt. Eine Straßenführung im Sinne der
Variante 1 zeigt sich nach Prüfung aller Aspekte für die gesamte Trasse als die im Sinne der
Umweltverträglichkeit günstigste Lösung. Hierbei sollte jedoch ein höchstmögliches Maß an
Lärmschutzmaßnahmen beidseits der Autobahn getroffen werden.
Südlich der Trassenführung sind daher auch entsprechende Lärmschutzmaßnahmen zu
installieren, die gegebenenfalls auftretende Lärmbelästigungen voll zu kompensieren, auch wenn
dies außerhalb der gesetzlich geforderten Verpflichtung liegt.
Ferner wird eine leichte Verschiebung des Autobahnkreuzes in Richtung Norden gefordert, um
eine geringstmögliche Beeinträchtigung der unmittelbar benachbarten Hofstelle zu erzielen.
Bei der Entscheidungsfindung hinsichtlich des Linienbestimmungsverfahrens sind durch den
Landesbetrieb Straßenbau die seitens der Bürger der Stadt Bedburg bzw. die durch deren
Interessenvertretungen abgegebenen Stellungnahmen vollinhaltlich zu berücksichtigen und zu
beachten.“
Nach Abschluss des Linienbestimmungsverfahrens gilt es nunmehr,
Planfeststellungsverfahren, fristgemäß eine Stellungnahme abzugeben.
im
förmlichen
In Zuge des bereits eingeleiteten Linienbestimmungsverfahren war die Stadt Bedburg rechtzeitig in
der Lage, entsprechend auch im Wege einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, hier
insbesondere der Stärkung des Siedlungsansatzes Gut Kaiskorb, bauleitplanerische Maßnahmen
einzuleiten.
Hierzu wurde zunächst die 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg eingeleitet
und durch Genehmigung der Bezirksregierung Köln vom 15.10.2008 zur Rechtskraft geführt. Dem
Entwicklungsgebot gem. § 8 (2) BauGB folgend, wurde der Bebauungsplan Kaiskorb aufgestellt.
(Das Verfahren befindet sich derzeit in der Offenlage).
Bei diesen Bauleitverfahren hat die Verlegung des AK Jackerath planerisch bereits entsprechende
Berücksichtigung gefunden, insbesondere im Hinblick auf die immissionsrechtlichen Belange. Zu
dieser Thematik wurden diverse Abstimmungsgespräche auch mit betroffenen Anwohnern und der
RWE Power AG geführt.
Hierbei wurde nochmals deutlich, dass es für die betroffenen Anwohner von großer Bedeutung ist,
die durch das Heranrücken des AK Jackerath entstehenden Emissionen und auf Gut Kaiskorb
einwirkenden Immissionen, durch den Einsatz von geeigneten Schallschutzmaßnahmen
größtmöglich entgegenzuwirken:
Dies soll insbesondere auch über die gesetzliche Verpflichtung hinaus für die Randzonen der
neuen Trasse der A 44 geschehen. Diesbezüglich werden Anpflanzungen in Form von
heimischem Baum- und Strauchwerk gefordert, die neben positiven Einfluss hinsichtlich der
Lärmemissionen auch ein homogenes Landschaftsbild stärken.
Beschlussvorlage WP7-104/2009
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Die Verwaltung beabsichtigt deshalb, im Wege der förmlichen Beteiligung, die Stellungnahme mit
dem wesentlichen Inhalt der Stellungnahme zum Linienbestimmungsverfahren, ergänzt mit der
konkreten Forderung bzw. Anregung zur Anpflanzung bislang unbepflanzter Randbereiche der
äußeren Trassenführung entlang der A 44 (zumindest in Richtung Gut Kaiskorb) abzufassen, und
gegenüber dem zuständigen Straßenbaulastträger abzugeben.
Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 02.06.2009
----------------------------------(Stefan Lukas)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter 1
Bürgermeister
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