Daten
Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
16.06.2016
Erstellt
06.06.16, 15:35
Aktualisiert
06.06.16, 15:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: AS/Wo
Jülich, 09.05.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 173/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
16.06.2016
TOP
Ergebnisse
Änderung des Flächennutzungsplanes "Photovoltaik Merscher Höhe"
Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
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61
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60
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Beschlussentwurf:
Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB ist ein Entwurf für die Flächennutzungsplanänderung „Photovoltaik Merscher Höhe“ aufzustellen, mit dem Ziel, die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage zu schaffen. Die Änderung beinhaltet die Umwandlung der Zweckbestimmung der Sonderbaufläche von „Sendeanlage“ in „Photovoltaikanlage“. Der Änderungsbereich
ist dem Plan vom 14.05.2016 zu entnehmen.
Begründung:
Es liegt ein Antrag vor, für einen Teilbereich der ehem. Sendeanlage Zweckbestimmung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Sonderbaufläche zu ändern. Diese Zweckbestimmung soll von
„Sendeanlage“ in „Photovoltaikanlage“ geändert werden. Grund hierfür ist die Absicht des Grundstückseigentümers, die Teilbereiche für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaik zu verpachten.
Der Pächter beabsichtigt, sich für eine Förderberechtigung der Bundesnetzagentur zur Zahlung einer
Einspeisevergütung zu bewerben, wie es das ERNEUERBARE ENERGIEN GESETZ (EEG 2014)
vorsieht.
Die nächste Runde zur Ausschreibung findet am 01.08.2016 statt. Die gesetzliche Mindesanforderung zur Teilnahme an dieser Ausschreibung ist der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes.
Für die Projektrealissierung ist diese Ausschreibungsrunde entscheidend, da es derzeit offen ist, ob
darüberhinaus eine ausreichende Förderung für eine solche Anlage erfolgen wird.
Die Bezirksregierung hat in ihrem Antwortschreiben vom 29.03.2016 auf die Anfrage gem. § 34
Landesplanungsgesetz (LPlG) keine grundsätzlichen landesplanerischen Bedenken gegen die FNPÄnderung, wenn zuvor die Regionalplanänderung zur interkommunalen Gewerbefläche Merscher
Höhe zum Abschluss gekommen ist. Die Sitzung des Regionalrates ist auf den 01.07.2016 terminiert; die Rechtsverbindlichkeit ist frühestens nach der Sommerpause angedacht.
Da der Ausschreibungstermin vor dem der Rechtsverbindlichkeit der Regionalplanänderung liegt,
ist mit der Bez.-Reg. abgestimmt, dass, um die Voraussetzung einer Teilnahme an der Ausschreibung zu erfüllen, der Aufstellungsbeschluss zur FNP-Änderung gefasst, dieses Verfahren aber erst
nach Beendigung des Regionalplanverfahrens geschlossen werden kann.
Als Anlage ist der Entwurf der FNP-Änderung vom 14.05.2016 in verkleinerter Fassung begefügt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 173/2016
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