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Sitzungsvorlage (Änderung des Flächennutzungsplanes "Photovoltaik Merscher Höhe" Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
16.06.2016
Erstellt
06.06.16, 15:35
Aktualisiert
06.06.16, 15:35
Sitzungsvorlage (Änderung des Flächennutzungsplanes "Photovoltaik Merscher Höhe"
Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)) Sitzungsvorlage (Änderung des Flächennutzungsplanes "Photovoltaik Merscher Höhe"
Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: AS/Wo Jülich, 09.05.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 173/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 16.06.2016 TOP Ergebnisse Änderung des Flächennutzungsplanes "Photovoltaik Merscher Höhe" Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Anlg.: 1 61 AS 60 Er III SD.Net Sc Beschlussentwurf: Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB ist ein Entwurf für die Flächennutzungsplanänderung „Photovoltaik Merscher Höhe“ aufzustellen, mit dem Ziel, die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage zu schaffen. Die Änderung beinhaltet die Umwandlung der Zweckbestimmung der Sonderbaufläche von „Sendeanlage“ in „Photovoltaikanlage“. Der Änderungsbereich ist dem Plan vom 14.05.2016 zu entnehmen. Begründung: Es liegt ein Antrag vor, für einen Teilbereich der ehem. Sendeanlage Zweckbestimmung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Sonderbaufläche zu ändern. Diese Zweckbestimmung soll von „Sendeanlage“ in „Photovoltaikanlage“ geändert werden. Grund hierfür ist die Absicht des Grundstückseigentümers, die Teilbereiche für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaik zu verpachten. Der Pächter beabsichtigt, sich für eine Förderberechtigung der Bundesnetzagentur zur Zahlung einer Einspeisevergütung zu bewerben, wie es das ERNEUERBARE ENERGIEN GESETZ (EEG 2014) vorsieht. Die nächste Runde zur Ausschreibung findet am 01.08.2016 statt. Die gesetzliche Mindesanforderung zur Teilnahme an dieser Ausschreibung ist der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Für die Projektrealissierung ist diese Ausschreibungsrunde entscheidend, da es derzeit offen ist, ob darüberhinaus eine ausreichende Förderung für eine solche Anlage erfolgen wird. Die Bezirksregierung hat in ihrem Antwortschreiben vom 29.03.2016 auf die Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) keine grundsätzlichen landesplanerischen Bedenken gegen die FNPÄnderung, wenn zuvor die Regionalplanänderung zur interkommunalen Gewerbefläche Merscher Höhe zum Abschluss gekommen ist. Die Sitzung des Regionalrates ist auf den 01.07.2016 terminiert; die Rechtsverbindlichkeit ist frühestens nach der Sommerpause angedacht. Da der Ausschreibungstermin vor dem der Rechtsverbindlichkeit der Regionalplanänderung liegt, ist mit der Bez.-Reg. abgestimmt, dass, um die Voraussetzung einer Teilnahme an der Ausschreibung zu erfüllen, der Aufstellungsbeschluss zur FNP-Änderung gefasst, dieses Verfahren aber erst nach Beendigung des Regionalplanverfahrens geschlossen werden kann. Als Anlage ist der Entwurf der FNP-Änderung vom 14.05.2016 in verkleinerter Fassung begefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 173/2016 Seite 2