Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herrn Linden/641-07
BE: Herr Linden/Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
150/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
22.11.2001
04.12.2001
17.12.2001
TOP: Widmung der Straßen „Rotdornweg“, „Kiefernweg“, „Ulmenweg“, „Erlenweg“, „Eichenweg“,
„Akazienweg“, „Fichtenweg“,im Ortsteil Stockheim gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes NRW
I. Sach- und Rechtslage:
Nach zwischenzeitlich erfolgter endgültiger Erschließung der o.a. Straßen in Stockheim müssen
diese nunmehr von der Gemeinde als Träger der Straßenbaulast gemäß § 6 Abs. 1 des Straßenund Wegegesetzes des Landes NRW dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Gemäß § 3
Abs. 1 a.a.O. handelt es sich um Gemeindestraßen. Nach § 3 Abs. 4 a.a.O. ist eine Einstufung
vorzunehmen. Da die Straßenzüge als verkehrsberuhigter Bereich im Sinne der Verkehrszeichen
325/326 StVO ausgebaut und auch entsprechend beschildert wurden, erfolgt die Einstufung als
verkehrsberuhigter Bereich.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Straßen „Rotdornweg“, „Kiefernweg“, „Ulmenweg“, „Erlenweg“, „Eichenweg“, „Akazienweg“,
„Fichtenweg“, im Ortsteil Stockheim werden mit sofortiger Wirkung gemäß § 6 Abs. 1 des
Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW vom 01.08.1983 (GV NW S. 306) in der derzeit
geltenden Fassung als Gemeindestraßen -Untergruppe „Verkehrsberuhigter Bereich“- dem
öffentlichen Verkehr gewidmet.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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