Daten
Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Auslegung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan KAISKORB
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
An der im Betreff näher bezeichneten Stelle verlau- Entfällt.
1.
Infracor
Schreiben vom 15.05.2009
fen keine von uns betreuten Fernleitungen.
2.
3.
4.
5.
Landesbetrieb Straßenbau
StraßenNRW, Ville-Eifel
Schreiben vom 15.05.2009
Bezirksregierung Köln
Dezernat 33
Schreiben vom 18.05.2009
Geologischer Dienst NRW
Schreiben vom 25.05.2009
Wehrbereichsverwaltung
West
Schreiben vom 16.06.2009
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ...
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens Entfällt.
der Straßenbauverwaltung keine Bedenken.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir
wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur keine Anregungen vorzubringen.
Ein im Zuge der Verlegung des Autobahnkreuzes
Jackerath evtl. durchzuführendes Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz wird
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
nicht erschwert.
Zu Kap. 2.1.3 Boden, Seite 11, Umweltbericht:
Die Angabe einer Erdbebenzone 4 entspricht nicht
mehr den aktuellen DIN-Normen. Die betroffene
Erdbebenzone ist 2 S (vgl. Textliche Festsetzungen).
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Das Kapitel Erdbebensicherheit / Seismologie ist in
Bauleitplänen als ein eigenständiges Kapitel aufzuführen, das sich auf den geologischen Untergrund
mit seinen tektonischen Störzonen bezieht. Das
Kapitel zum Schutzgut Boden bezieht sich auf eine
Tiefe bis 2 m.
Mit Ihrem Schreiben vom 08.05.09 benachrichtigen
Sie mich über die öffentliche Auslegung der o.a.
Planung. Zu der Planung habe ich bereits am
19.03.2009 Stellung genommen. Ich habe die
nunmehr zugeleiteten Unterlagen mit den Unterlagen, die im Vorfeld Gegenstand der Prüfung und
Die im Umweltbericht vorgenommene Abhandlung … die Mitteilung zur
der einzelnen Schutzgüter entspricht den Vorgaben Kenntnis zu nehmen.
des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB
SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3078.doc
Die Angabe der Erdbebenzone wird im Umweltbe- … der Anregung zu
richt entsprechend den textlichen Festsetzungen in folgen.
2 S geändert.
Änderungen hinsichtlich der Bauhöhen über Grund … die Mitteilung zur
oder des Plangeltungsbereiches sind nicht eingetre- Kenntnis zu nehmen.
ten. Die Stellungnahme vom 19.03.2009 ist entsprechend bei der Planung berücksichtigt worden.
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Auslegung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan KAISKORB
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
meiner Stellungnahme waren, -soweit mir möglichverglichen. Änderungen sind mir nicht aufgefallen.
Meine Stellungnahme vom 19.03.2009 in dieser
Angelegenheit gilt daher vollinhaltlich weiter. Sollten –entgegen meiner Einschätzung- dennoch
zwischen den beiden Abstimmungsverfahren Änderungen hinsichtlich der Bauhöhen über Grund,
der räumlichen Ausdehnung der überplanten Fläche oder der grundsätzlichen Zweckbestimmung
eingetreten sein, so bitte ich mir diese mitzuteilen.
Für diesen Fall bitte ich dieses Schreiben als Zwischennachricht zu werten.
6.
StraßenNRW, NL Nieder- Gegen den o.a. Bebauungsplan werden seitens Entfällt.
der hiesigen Niederlassung keine Bedenken erhorhein
Schreiben vom 06.06.2009
ben.
7.
Rhein-Erft-Kreis,
Amt für Kreisplanung und
Naturschutz, ULB (Untere
Landschaftsbehörde)
Fax-Schreiben
vom
18.06.2009
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ...
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Gut Kaiskorb stellt einen wichtigen Trittsteinbiotop
für flugfähige Tiere in der Umgebung des Gutshofes dar. Wie bereits bei der Besprechung vor Ort
von der UKB gefordert, ist es daher aus artenschutzrechtlichen Gründen unbedingt erforderlich
in unmittelbarer Nähe des Gutes einen funktionalen Ausgleich als Ersatz für die langfristig wegfallenden verschiedenen Biotypen im Umfeld des
Gutes zu schaffen, z.B. Extensivgrünland und
Obstwiese. Eine reine Laubwald-Aufforstung kann
aus ökologischen Gründen von der ULB als funktionaler Ausgleich nicht anerkannt werden.
Der Ausgleich für den möglichen Eingriff wurde … die Mitteilung zur
durch einen Umweltbericht ermittelt und aufgrund Kenntnis zu nehmen.
eines Ortstermins mit der ULB und der RWE POWER AG in Form der Anpflanzung und Entwicklung
einer landschaftsgerechten Waldfläche festgesetzt
und abgestimmt.
Eine geeignete hofnahe Ausgleichsfläche für die
Anlage einer Obstwiese in ausreichender Größe ist
daher mit der ULB abzustimmen und im Bebauungsplan festzusetzen. Um dem Artenschutz Genüge zu tun und die produktiven Ackerböden des
Eine Abstimmung mit der ULB wird erfolgen. Die
grundsätzliche Festsetzung zur Ausgleichsherstellung ist im B-Plan in Form eines Laubwaldes bereits
enthalten. Die nunmehr geforderte Obstwiese wird
mit dem städtebaulichen Vertrag festgesetzt.
SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3078.doc
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und im städtebaulichen
Vertrag die Obstwiese
sicherzustellen.
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Auslegung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan KAISKORB
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Gutes weitestgehend zu schonen, wird angeregt, Der Anregung, den Ausgleich nunmehr durch die ...
westlich des geplanten Versickerungsteiches, zwi- Anlage einer hofnahen, gleichgroßen extensiven
schen dem geplanten AK Jackerath und dem vor- Obstwiese herzustellen kann aus städtebaulicher
handenem Wirtschaftsweg eine extensive Obst- Sicht entsprochen werden. Aus diesem Grunde hat
wiese von mindestens 5.000 qm anzulegen. Diese es am 18.06.2009 eine fernmündliche Abstimmung
Maßnahme ist in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der ULB gegeben.
mit dem Vorhabenträger sicherzustellen.
Hierbei wurde vereinbart, dass der notwendige AusDie Anlage einer Obstwiese ist insbesondere not- gleich im Wege des noch zu erarbeitenden städtewendig, weil im Unfeld des Gutes Schleiereule, baulichen Vertrages zwischen dem Vorhabenträger
Rauchschwalbe und Fledermäuse (bes. Zwergfle- und der Stadt Bedburg dahingehend erfüllt wird,
dermaus) vorkommen. Vergleiche zur Ersatzfläche dass anstatt ursprünglich geforderten und abgedas Schutzziel des Biotopkatasters der LANUV, S. stimmten Laubwaldaufforstung eine mind. 5.000 qm
9: „Erhaltung und Optimierung eines strukturrei- große extensive Obstwiese in Hofnähe hergerichtet
chen Gehölz-, Grünland-, Garten-Komplexes in wird und mit der ULB abzustimmen ist.
Hofrandlage; kulturtypischer Landschaftsbestandteil und Lebensraum für bedrohte Tiere, wie z.B.
Steinkauz.“
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ...
... der Anregung zu
folgen.
... der Anregung zu
folgen.
Unter der Voraussetzung, dass diese Maßnahme Bautätigkeiten auf Grünland sind in 2009 nicht be- (... der Anregung zu
als vorgezogener Ausgleich vor der Realisierung absichtigt, so dass der Ausgleich vorgezogen reali- folgen.)
der durch den Bebauungsplan möglichen Eingriffe siert werden kann.
auf Grünland durchgeführt wird, kann auf eine
(Brut-) Vogelkartierung verzichtet werden.
Wie im Umweltbericht angeregt, ist vor Beginn von Dieser Forderung wurde bereits im frühzeitigen Be- ... der Anregung zu
folgen.
Baumaßnahmen jeglicher Art von einem Fleder- teiligungsverfahren zugestimmt.
mausspezialisten (z.B. vom NABU) zu prüfen, ob
sich Tiere in den entsprechenden Gebäuden aufhalten.
Anmerkung: Die 8 m breite Grünfläche entlang der Die Fläche wurde bereits mit Bindungen für Bepflan- ... der Anregung aus
ehemaligen K 30 ist im Bebauungsplan mit grüner zungen und für die Erhaltung von Bäumen und Gründen der EntbehrSträuchern festgesetzt. Somit entfällt die Notwen- lichkeit nicht zu folgen.
Farbe zu hinterlegen (private Grünfläche).
digkeit, die Fläche zusätzlich als private Grünfläche
SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3078.doc
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Auslegung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan KAISKORB
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
zu kennzeichnen bzw. festzusetzen.
8.
IHK, Zweigstelle Rhein- Wir teilen Ihnen mit, dass von Seitens der Indust- Entfällt.
rie- und Handelskammer zu Köln keine Bedenken
Erft
Schreiben vom 16.06.2009
bezüglich des oben genannten Bebauungsplanes
bestehen.
SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3078.doc
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ...
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.