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Beschlussvorlage (Anlage a) Abwägungsliste WP7-1046/2007 2. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage a) Abwägungsliste WP7-1046/2007 2. Ergänzung) Beschlussvorlage (Anlage a) Abwägungsliste WP7-1046/2007 2. Ergänzung) Beschlussvorlage (Anlage a) Abwägungsliste WP7-1046/2007 2. Ergänzung) Beschlussvorlage (Anlage a) Abwägungsliste WP7-1046/2007 2. Ergänzung)

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Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Auslegung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan KAISKORB Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. An der im Betreff näher bezeichneten Stelle verlau- Entfällt. 1. Infracor Schreiben vom 15.05.2009 fen keine von uns betreuten Fernleitungen. 2. 3. 4. 5. Landesbetrieb Straßenbau StraßenNRW, Ville-Eifel Schreiben vom 15.05.2009 Bezirksregierung Köln Dezernat 33 Schreiben vom 18.05.2009 Geologischer Dienst NRW Schreiben vom 25.05.2009 Wehrbereichsverwaltung West Schreiben vom 16.06.2009 Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens Entfällt. der Straßenbauverwaltung keine Bedenken. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur keine Anregungen vorzubringen. Ein im Zuge der Verlegung des Autobahnkreuzes Jackerath evtl. durchzuführendes Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz wird von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht erschwert. Zu Kap. 2.1.3 Boden, Seite 11, Umweltbericht: Die Angabe einer Erdbebenzone 4 entspricht nicht mehr den aktuellen DIN-Normen. Die betroffene Erdbebenzone ist 2 S (vgl. Textliche Festsetzungen). Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Das Kapitel Erdbebensicherheit / Seismologie ist in Bauleitplänen als ein eigenständiges Kapitel aufzuführen, das sich auf den geologischen Untergrund mit seinen tektonischen Störzonen bezieht. Das Kapitel zum Schutzgut Boden bezieht sich auf eine Tiefe bis 2 m. Mit Ihrem Schreiben vom 08.05.09 benachrichtigen Sie mich über die öffentliche Auslegung der o.a. Planung. Zu der Planung habe ich bereits am 19.03.2009 Stellung genommen. Ich habe die nunmehr zugeleiteten Unterlagen mit den Unterlagen, die im Vorfeld Gegenstand der Prüfung und Die im Umweltbericht vorgenommene Abhandlung … die Mitteilung zur der einzelnen Schutzgüter entspricht den Vorgaben Kenntnis zu nehmen. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3078.doc Die Angabe der Erdbebenzone wird im Umweltbe- … der Anregung zu richt entsprechend den textlichen Festsetzungen in folgen. 2 S geändert. Änderungen hinsichtlich der Bauhöhen über Grund … die Mitteilung zur oder des Plangeltungsbereiches sind nicht eingetre- Kenntnis zu nehmen. ten. Die Stellungnahme vom 19.03.2009 ist entsprechend bei der Planung berücksichtigt worden. Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Auslegung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan KAISKORB Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. meiner Stellungnahme waren, -soweit mir möglichverglichen. Änderungen sind mir nicht aufgefallen. Meine Stellungnahme vom 19.03.2009 in dieser Angelegenheit gilt daher vollinhaltlich weiter. Sollten –entgegen meiner Einschätzung- dennoch zwischen den beiden Abstimmungsverfahren Änderungen hinsichtlich der Bauhöhen über Grund, der räumlichen Ausdehnung der überplanten Fläche oder der grundsätzlichen Zweckbestimmung eingetreten sein, so bitte ich mir diese mitzuteilen. Für diesen Fall bitte ich dieses Schreiben als Zwischennachricht zu werten. 6. StraßenNRW, NL Nieder- Gegen den o.a. Bebauungsplan werden seitens Entfällt. der hiesigen Niederlassung keine Bedenken erhorhein Schreiben vom 06.06.2009 ben. 7. Rhein-Erft-Kreis, Amt für Kreisplanung und Naturschutz, ULB (Untere Landschaftsbehörde) Fax-Schreiben vom 18.06.2009 Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Gut Kaiskorb stellt einen wichtigen Trittsteinbiotop für flugfähige Tiere in der Umgebung des Gutshofes dar. Wie bereits bei der Besprechung vor Ort von der UKB gefordert, ist es daher aus artenschutzrechtlichen Gründen unbedingt erforderlich in unmittelbarer Nähe des Gutes einen funktionalen Ausgleich als Ersatz für die langfristig wegfallenden verschiedenen Biotypen im Umfeld des Gutes zu schaffen, z.B. Extensivgrünland und Obstwiese. Eine reine Laubwald-Aufforstung kann aus ökologischen Gründen von der ULB als funktionaler Ausgleich nicht anerkannt werden. Der Ausgleich für den möglichen Eingriff wurde … die Mitteilung zur durch einen Umweltbericht ermittelt und aufgrund Kenntnis zu nehmen. eines Ortstermins mit der ULB und der RWE POWER AG in Form der Anpflanzung und Entwicklung einer landschaftsgerechten Waldfläche festgesetzt und abgestimmt. Eine geeignete hofnahe Ausgleichsfläche für die Anlage einer Obstwiese in ausreichender Größe ist daher mit der ULB abzustimmen und im Bebauungsplan festzusetzen. Um dem Artenschutz Genüge zu tun und die produktiven Ackerböden des Eine Abstimmung mit der ULB wird erfolgen. Die grundsätzliche Festsetzung zur Ausgleichsherstellung ist im B-Plan in Form eines Laubwaldes bereits enthalten. Die nunmehr geforderte Obstwiese wird mit dem städtebaulichen Vertrag festgesetzt. SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3078.doc … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und im städtebaulichen Vertrag die Obstwiese sicherzustellen. Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Auslegung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan KAISKORB Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Gutes weitestgehend zu schonen, wird angeregt, Der Anregung, den Ausgleich nunmehr durch die ... westlich des geplanten Versickerungsteiches, zwi- Anlage einer hofnahen, gleichgroßen extensiven schen dem geplanten AK Jackerath und dem vor- Obstwiese herzustellen kann aus städtebaulicher handenem Wirtschaftsweg eine extensive Obst- Sicht entsprochen werden. Aus diesem Grunde hat wiese von mindestens 5.000 qm anzulegen. Diese es am 18.06.2009 eine fernmündliche Abstimmung Maßnahme ist in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der ULB gegeben. mit dem Vorhabenträger sicherzustellen. Hierbei wurde vereinbart, dass der notwendige AusDie Anlage einer Obstwiese ist insbesondere not- gleich im Wege des noch zu erarbeitenden städtewendig, weil im Unfeld des Gutes Schleiereule, baulichen Vertrages zwischen dem Vorhabenträger Rauchschwalbe und Fledermäuse (bes. Zwergfle- und der Stadt Bedburg dahingehend erfüllt wird, dermaus) vorkommen. Vergleiche zur Ersatzfläche dass anstatt ursprünglich geforderten und abgedas Schutzziel des Biotopkatasters der LANUV, S. stimmten Laubwaldaufforstung eine mind. 5.000 qm 9: „Erhaltung und Optimierung eines strukturrei- große extensive Obstwiese in Hofnähe hergerichtet chen Gehölz-, Grünland-, Garten-Komplexes in wird und mit der ULB abzustimmen ist. Hofrandlage; kulturtypischer Landschaftsbestandteil und Lebensraum für bedrohte Tiere, wie z.B. Steinkauz.“ Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... ... der Anregung zu folgen. ... der Anregung zu folgen. Unter der Voraussetzung, dass diese Maßnahme Bautätigkeiten auf Grünland sind in 2009 nicht be- (... der Anregung zu als vorgezogener Ausgleich vor der Realisierung absichtigt, so dass der Ausgleich vorgezogen reali- folgen.) der durch den Bebauungsplan möglichen Eingriffe siert werden kann. auf Grünland durchgeführt wird, kann auf eine (Brut-) Vogelkartierung verzichtet werden. Wie im Umweltbericht angeregt, ist vor Beginn von Dieser Forderung wurde bereits im frühzeitigen Be- ... der Anregung zu folgen. Baumaßnahmen jeglicher Art von einem Fleder- teiligungsverfahren zugestimmt. mausspezialisten (z.B. vom NABU) zu prüfen, ob sich Tiere in den entsprechenden Gebäuden aufhalten. Anmerkung: Die 8 m breite Grünfläche entlang der Die Fläche wurde bereits mit Bindungen für Bepflan- ... der Anregung aus ehemaligen K 30 ist im Bebauungsplan mit grüner zungen und für die Erhaltung von Bäumen und Gründen der EntbehrSträuchern festgesetzt. Somit entfällt die Notwen- lichkeit nicht zu folgen. Farbe zu hinterlegen (private Grünfläche). digkeit, die Fläche zusätzlich als private Grünfläche SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3078.doc Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Auslegung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan KAISKORB Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. zu kennzeichnen bzw. festzusetzen. 8. IHK, Zweigstelle Rhein- Wir teilen Ihnen mit, dass von Seitens der Indust- Entfällt. rie- und Handelskammer zu Köln keine Bedenken Erft Schreiben vom 16.06.2009 bezüglich des oben genannten Bebauungsplanes bestehen. SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3078.doc Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.