Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Benennung eines sachkundigen Einwohners für den Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
09.05.16, 14:47
Aktualisiert
09.05.16, 14:47
Sitzungsvorlage (Benennung eines sachkundigen Einwohners für den Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau) Sitzungsvorlage (Benennung eines sachkundigen Einwohners für den Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau)

öffnen download melden Dateigröße: 119 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Fi. Jülich, 09.05.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 170/2016 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 12.05.2016 TOP Ergebnisse Benennung eines sachkundigen Einwohners für den Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau Anlg.: 30 30 SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich benennt auf Empfehlung des Umweltbeirates Herrn Willi Prömpers als sachkundigen Einwohner für den Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau sowie Herrn Manfred Neulen als seinen Stellvertreter. Begründung: Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) legt in § 58 Abs. 4 fest, dass den Fachausschüssen des Rates volljährige sachkundige Einwohner angehören können, die vom Rat in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind die sogenannten Pflichtausschüsse. Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Zuständigkeitsordnung vom 26.08.2014 festgelegt, dass nach § 16 Abs. 2 ein Mitglied des Umweltbeirates mit beratender Stimme im Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau vertreten ist. Am 12.01.2016 hat die Neuwahl des Umweltbeirates stattgefunden. In der Sitzung wurden Herr Prömpers und Herr Neulen vom Umweltbeirat als (stellv.) sachkundige Einwohner für den Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau vorgeschlagen. Die Wahl der sachkundigen Einwohner erfolgt in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW. Das bedeutet, dass auch die sachkundigen Einwohner nur über entsprechende Wahlvorschläge der im Rat vertretenen Fraktionen in einen Ausschuss gewählt werden können und zwar nach den Grundsätzen der verhältniswahl in einem Wahlgang, sofern sich die Ratsmitglieder zur Besetzung des Ausschusses nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Im letzteren Fall ist der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Bei der Wahl der sachkundigen Einwohner zu weiteren Ausschussmitgliedern handelt es sich somit um eine Erweiterung des einheitlichen Wahlvorschlages, der in der Sitzung des Rates am 25.06.2014 einstimmig gefasst worden ist. Für die Erweiterung ist ebenfalls wieder ein einstimmiger Beschluss des Rates erforderlich. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die sachkundigen Einwohner mit ihrer Wahl Mitglieder des betreffenden Ausschusses werden. Als Ausschussmitglieder haben sie das Recht, an allen Beratungen des Ausschusses, sei es in öffentlicher, sei es in nichtöffentlicher Sitzung, teilzunehmen. Lediglich die Ausübung des Stimmrechts ist ihnen verwehrt. Die sachkundigen Einwohner werden bei der Zusammensetzung und bei der Berechnung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses nicht mitgezählt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 170/2016 1. Ergänzung x nein nein Seite 2