Daten
Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
09.05.16, 14:47
Aktualisiert
09.05.16, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Fi.
Jülich, 09.05.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 170/2016 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
12.05.2016
TOP
Ergebnisse
Benennung eines sachkundigen Einwohners für den Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau
Anlg.: 30
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich benennt auf Empfehlung des Umweltbeirates Herrn Willi Prömpers als
sachkundigen Einwohner für den Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau sowie Herrn Manfred
Neulen als seinen Stellvertreter.
Begründung:
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) legt in § 58 Abs. 4 fest, dass
den Fachausschüssen des Rates volljährige sachkundige Einwohner angehören können, die vom Rat
in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen sind. Ausgenommen von dieser
Regelung sind die sogenannten Pflichtausschüsse.
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Zuständigkeitsordnung vom 26.08.2014 festgelegt, dass nach
§ 16 Abs. 2 ein Mitglied des Umweltbeirates mit beratender Stimme im Ausschuss für Planung,
Umwelt und Bau vertreten ist. Am 12.01.2016 hat die Neuwahl des Umweltbeirates stattgefunden.
In der Sitzung wurden Herr Prömpers und Herr Neulen vom Umweltbeirat als (stellv.) sachkundige
Einwohner für den Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau vorgeschlagen.
Die Wahl der sachkundigen Einwohner erfolgt in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO
NRW. Das bedeutet, dass auch die sachkundigen Einwohner nur über entsprechende Wahlvorschläge der im Rat vertretenen Fraktionen in einen Ausschuss gewählt werden können und zwar nach den
Grundsätzen der verhältniswahl in einem Wahlgang, sofern sich die Ratsmitglieder zur Besetzung
des Ausschusses nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Im letzteren Fall ist
der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend.
Bei der Wahl der sachkundigen Einwohner zu weiteren Ausschussmitgliedern handelt es sich somit
um eine Erweiterung des einheitlichen Wahlvorschlages, der in der Sitzung des Rates am
25.06.2014 einstimmig gefasst worden ist. Für die Erweiterung ist ebenfalls wieder ein einstimmiger Beschluss des Rates erforderlich.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die sachkundigen Einwohner mit ihrer Wahl Mitglieder
des betreffenden Ausschusses werden. Als Ausschussmitglieder haben sie das Recht, an allen Beratungen des Ausschusses, sei es in öffentlicher, sei es in nichtöffentlicher Sitzung, teilzunehmen.
Lediglich die Ausübung des Stimmrechts ist ihnen verwehrt. Die sachkundigen Einwohner werden
bei der Zusammensetzung und bei der Berechnung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses nicht
mitgezählt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 170/2016 1. Ergänzung
x
nein
nein
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