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Info GB (Aufgabenkritik hier: Zuschüsse an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u. a.) in den Bereichen Soziales, Jugend und Familie sowie Gesundheit für das Haushaltsjahr 2006)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
70 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Info GB (Aufgabenkritik
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 48/2005 28.10.2005 Az.: III/51 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 16.11.2005 Jugendhilfeausschuss 01.12.2005 Aufgabenkritik hier: Zuschüsse an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u. a.) in den Bereichen Soziales, Jugend und Familie sowie Gesundheit für das Haushaltsjahr 2006 Der Kreistag hat zur Vorlage 90/2005 und zum Antrag 31/2005 in der Sitzung am 04.07.2005 beschlossen, die Haushaltsansätze der Anlage 1 zur Z 8/V 90/2005 und Z 3/A31/2005 unter Berücksichtigung der Einsparvorschläge der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände für das Haushaltsjahr 2005 zu entsperren. In diesem Zusammenhang hat der Kreistag zum Ausdruck gebracht, dass „unter Berücksichtigung der finanziellen Gegebenheiten auch in den Folgejahren Dialogfähigkeit und Kompromissbereitschaft gefragt sei. Zu prüfen sei auch, ob seitens der Politik inhaltliche Schwerpunkte bei der Gewährung allgemeiner Zuschüsse vorgegeben (siehe Aufgabenkritik) und/oder ob Prioritäten gesetzt werden sollten, mit dem vorrangigen Ziel, höhere Einsparungen zu erzielen. Gegebenenfalls sollten die allgemeinen Verwaltungskostenzuschüsse nicht pauschal, sondern projektbezogen gewährt werden. Die Politik bleibe auf jeden Fall in der Verantwortung. Über das weitere Vorgehen sollte in den zuständigen Fachausschüssen beraten werden, damit die notwendigen Vorgaben schon in die Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2006 einfließen können.“ Die Zuschüsse an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) in den Bereichen Soziales, Jugend und Familie sowie Gesundheit sind in der beiliegenden Aufstellung (Anlage 1) aufgelistet. Im Rahmen der Aufgabenkritik wurden hierzu den Mitgliedern der interfraktionellen Arbeitsgruppe und den Fraktionen am 25.05.2005 (schriftlich und per Mail) ergänzende Informationen zu den einzelnen Zuschüssen (insbesondere zu Verwendungszweck, Bindungsgrad, Zuschussart, Bewilligung und Erläuterungen) zur Verfügung gestellt. Mit gleicher Post wurden bezüglich der Verwendung der Geschäftskostenzuschüsse die Stellungnahmen der AGW und der einzelnen Zuschussempfänger übersandt. Zu den Geschäftskostenzuschüssen hatte die interfraktionelle Arbeitsgruppe in der Sitzung am 23.06.2005 die Verwaltung beauftragt, eine „Aufstellung über die in der Förderung von Einzelmaßnahmen sowie der Abrechnung von Fachleistungsstunden enthaltenen Overhead-Kosten“ vorzulegen. Den Mitgliedern der interfraktionellen Arbeitsgruppe und den Fraktionen geht hierzu Anfang November 2005 eine Aufstellung über die auf Basis des Rechnungsjahres 2004 gezahlten Geschäftskostenzuschüssen an die in der AGW vertretenen Träger der Wohlfahrtspflege sowie über Seite - 2 die pro Träger in den geförderten Einzelmaßnahmen/Fachleistungsstunden enthaltenen Anteile für Gemeinkosten („Overhead“) zu. Die nachstehende Aufstellung weist folgende Summen pro Träger aus: Zuschüsse (Wohlfahrtsverbände) - "Geschäftskostenzuschüsse" – (Basis: Rechnungsjahr 2004) 1 Caritasverband Euskirchen Caritasverband Region Eifel AWO Euskirchen DRK Euskirchen Diakonisches Werk Euskirchen Diakonisches Werk Aachen DPWV, Kreisgruppe Euskirchen *1 *2 *1 *1 *1 *2 GeschäftsSumme: Overhead kostenOverhead in insgesamt zuschuss Einzelmaßn. 2 3 4 20.401,00 64.993,05 85.394,05 15.079,00 17.904,76 32.983,76 15.079,00 22.268,87 37.347,87 15.079,00 1.647,21 16.726,21 13.305,00 2.804,46 16.109,46 1.774,00 524,17 2.298,17 7.983,00 0,00 7.983,00 88.700,00 110.142,52 198.842,52 In Spalte 3 sind anteilige Overheadkosten i. H. v. im Rahmen von Fachleistungsstunden anerkannt sind: Caritasverband Euskirchen: Caritasverband Region Eifel: AWO Euskirchen: Es handelt sich um ein Entgelt (kein Zuschuss) 71.534,94 € enthalten, die 37.383,96 € 11.882,11 € 22.268,87 € Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) – Kreisgruppe Euskirchen – erhält als Dachverband einen „Geschäftskostenzuschuss“. Die dem DPWV angeschlossenen Mietgliedsorganisationen (hier: Frauen helfen Frauen e.V., Frauen beraten / donum vitae e.V. und Kinderschutzbund Euskirchen e.V. ) sind rechtlich selbständig und erhalten keine „Geschäftskostenzuschüsse“ des Kreises. Deshalb bleiben die den v. g. Mitgliedsorganisationen gewährten Overhead-Anteile in den Zuschüssen zu den Einzelmaßnahmen beim DPWV in der Aufstellung unberücksichtigt. Folgende Organisationen, die nicht der AGW angehören, erhalten seitens des Kreises Euskirchen ebenfalls Zuschüsse in Form eines "Geschäftskostenzuschusses“: Produkt 331 01 331 01 344 01 362 01 Sachkonto 8 8 8 8 531804 531815 531800 531800 Bezeichnung Zuschuss Zuschuss Zuschuss Zuschuss (VdK) (Verbraucherzentrale) (Bund der Vertriebenen) (Deutsches Jugendherbergswerk) Mittelbereitstellung 2005 (KT 4.7.05) 2.900 20.000 500 500 Ansatz 2004 2900 0 500 500 Darüber hinaus werden keine maßnahmebezogenen Zuschüsse gewährt. Zusätzlich füge ich eine Aufstellung über die einzelnen Transferleistungen an die in der AGW vertretenen freien Träger der Wohlfahrtspflege bei (Anlage 2), aus der die je Einzelmaßnahme enthaltenen Gemeinkosten („Overhead“) ersichtlich sind (Spalte 9). Seite - 3 - Vereinbarungen hinsichtlich der Mittelverwendung Die Verwaltung wird - beginnend mit dem Jahr 2006 – sukzessive mit den Maßnahmeträgern bei maßnahmebezogenen Kreiszuschüssen Vereinbarungen hinsichtlich der Mittelverwendung (Zweckbindung, Zielvereinbarung) erarbeiten und dann durch die politischen Gremien beschließen lassen. Es wird vorgeschlagen, zeitlich nach folgenden Prioritäten vorzugehen: 1. maßnahmebezogene Zuschüsse ohne Zweckbindung und/oder Zielvereinbarung 2. maßnahmebezogene Zuschüsse aus gegebenem Anlass (z.B. Antragstellung, politischer Auftrag u.a.) 3. maßnahmebezogene Zuschüsse mit Überarbeitungsbedarf hinsichtlich der bestehenden Regelungen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)