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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 48/2005
28.10.2005
Az.: III/51
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
16.11.2005
Jugendhilfeausschuss
01.12.2005
Aufgabenkritik
hier: Zuschüsse an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u. a.) in den Bereichen Soziales,
Jugend und Familie sowie Gesundheit für das Haushaltsjahr 2006
Der Kreistag hat zur Vorlage 90/2005 und zum Antrag 31/2005 in der Sitzung am
04.07.2005 beschlossen, die Haushaltsansätze der Anlage 1 zur Z 8/V 90/2005 und Z 3/A31/2005
unter Berücksichtigung der Einsparvorschläge der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände
für das Haushaltsjahr 2005 zu entsperren. In diesem Zusammenhang hat der Kreistag zum Ausdruck gebracht, dass „unter Berücksichtigung der finanziellen Gegebenheiten auch in den Folgejahren Dialogfähigkeit und Kompromissbereitschaft gefragt sei. Zu prüfen sei auch, ob seitens der
Politik inhaltliche Schwerpunkte bei der Gewährung allgemeiner Zuschüsse vorgegeben (siehe
Aufgabenkritik) und/oder ob Prioritäten gesetzt werden sollten, mit dem vorrangigen Ziel, höhere
Einsparungen zu erzielen. Gegebenenfalls sollten die allgemeinen Verwaltungskostenzuschüsse
nicht pauschal, sondern projektbezogen gewährt werden. Die Politik bleibe auf jeden Fall in der
Verantwortung.
Über das weitere Vorgehen sollte in den zuständigen Fachausschüssen beraten werden, damit die
notwendigen Vorgaben schon in die Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2006 einfließen können.“
Die Zuschüsse an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) in den Bereichen Soziales, Jugend und Familie sowie Gesundheit sind in der beiliegenden Aufstellung (Anlage 1) aufgelistet.
Im Rahmen der Aufgabenkritik wurden hierzu den Mitgliedern der interfraktionellen Arbeitsgruppe
und den Fraktionen am 25.05.2005 (schriftlich und per Mail) ergänzende Informationen zu den
einzelnen Zuschüssen (insbesondere zu Verwendungszweck, Bindungsgrad, Zuschussart, Bewilligung und Erläuterungen) zur Verfügung gestellt. Mit gleicher Post wurden bezüglich der Verwendung der Geschäftskostenzuschüsse die Stellungnahmen der AGW und der einzelnen Zuschussempfänger übersandt.
Zu den Geschäftskostenzuschüssen hatte die interfraktionelle Arbeitsgruppe in der Sitzung am
23.06.2005 die Verwaltung beauftragt, eine „Aufstellung über die in der Förderung von Einzelmaßnahmen sowie der Abrechnung von Fachleistungsstunden enthaltenen Overhead-Kosten“ vorzulegen.
Den Mitgliedern der interfraktionellen Arbeitsgruppe und den Fraktionen geht hierzu Anfang November 2005 eine Aufstellung über die auf Basis des Rechnungsjahres 2004 gezahlten Geschäftskostenzuschüssen an die in der AGW vertretenen Träger der Wohlfahrtspflege sowie über
Seite - 2 die pro Träger in den geförderten Einzelmaßnahmen/Fachleistungsstunden enthaltenen Anteile für
Gemeinkosten („Overhead“) zu.
Die nachstehende Aufstellung weist folgende Summen pro Träger aus:
Zuschüsse (Wohlfahrtsverbände)
- "Geschäftskostenzuschüsse" –
(Basis: Rechnungsjahr 2004)
1
Caritasverband Euskirchen
Caritasverband Region Eifel
AWO Euskirchen
DRK Euskirchen
Diakonisches Werk Euskirchen
Diakonisches Werk Aachen
DPWV, Kreisgruppe Euskirchen
*1
*2
*1
*1
*1
*2
GeschäftsSumme:
Overhead
kostenOverhead in
insgesamt
zuschuss
Einzelmaßn.
2
3
4
20.401,00
64.993,05
85.394,05
15.079,00
17.904,76
32.983,76
15.079,00
22.268,87
37.347,87
15.079,00
1.647,21
16.726,21
13.305,00
2.804,46
16.109,46
1.774,00
524,17
2.298,17
7.983,00
0,00
7.983,00
88.700,00
110.142,52
198.842,52
In Spalte 3 sind anteilige Overheadkosten i. H. v.
im Rahmen von Fachleistungsstunden anerkannt sind:
Caritasverband Euskirchen:
Caritasverband Region Eifel:
AWO Euskirchen:
Es handelt sich um ein Entgelt (kein Zuschuss)
71.534,94 € enthalten, die
37.383,96 €
11.882,11 €
22.268,87 €
Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) – Kreisgruppe Euskirchen – erhält als Dachverband einen „Geschäftskostenzuschuss“. Die dem DPWV angeschlossenen Mietgliedsorganisationen (hier: Frauen helfen Frauen e.V., Frauen beraten / donum vitae e.V. und Kinderschutzbund Euskirchen e.V. ) sind rechtlich selbständig und erhalten keine „Geschäftskostenzuschüsse“ des Kreises.
Deshalb bleiben die den v. g. Mitgliedsorganisationen gewährten Overhead-Anteile in den Zuschüssen zu den Einzelmaßnahmen beim DPWV in der Aufstellung unberücksichtigt.
Folgende Organisationen, die nicht der AGW angehören, erhalten seitens des Kreises Euskirchen
ebenfalls Zuschüsse in Form eines "Geschäftskostenzuschusses“:
Produkt
331 01
331 01
344 01
362 01
Sachkonto
8
8
8
8
531804
531815
531800
531800
Bezeichnung
Zuschuss
Zuschuss
Zuschuss
Zuschuss
(VdK)
(Verbraucherzentrale)
(Bund der Vertriebenen)
(Deutsches Jugendherbergswerk)
Mittelbereitstellung 2005
(KT 4.7.05)
2.900
20.000
500
500
Ansatz
2004
2900
0
500
500
Darüber hinaus werden keine maßnahmebezogenen Zuschüsse gewährt.
Zusätzlich füge ich eine Aufstellung über die einzelnen Transferleistungen an die in der AGW vertretenen freien Träger der Wohlfahrtspflege bei (Anlage 2), aus der die je Einzelmaßnahme enthaltenen Gemeinkosten („Overhead“) ersichtlich sind (Spalte 9).
Seite - 3 -
Vereinbarungen hinsichtlich der Mittelverwendung
Die Verwaltung wird - beginnend mit dem Jahr 2006 – sukzessive mit den Maßnahmeträgern bei
maßnahmebezogenen Kreiszuschüssen Vereinbarungen hinsichtlich der Mittelverwendung
(Zweckbindung, Zielvereinbarung) erarbeiten und dann durch die politischen Gremien beschließen
lassen. Es wird vorgeschlagen, zeitlich nach folgenden Prioritäten vorzugehen:
1.
maßnahmebezogene Zuschüsse ohne Zweckbindung und/oder Zielvereinbarung
2.
maßnahmebezogene Zuschüsse aus gegebenem Anlass (z.B. Antragstellung, politischer
Auftrag u.a.)
3.
maßnahmebezogene Zuschüsse mit Überarbeitungsbedarf hinsichtlich der bestehenden
Regelungen.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)