Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Bau von Kinderspielplätzen für die Übergangsheime Brabanter Weg und Radmacherstraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
16.11.17, 15:01
Aktualisiert
16.11.17, 15:01
Antrag (Antrag bzgl. Bau von Kinderspielplätzen für die Übergangsheime Brabanter Weg und Radmacherstraße) Antrag (Antrag bzgl. Bau von Kinderspielplätzen für die Übergangsheime Brabanter Weg und Radmacherstraße)

öffnen download melden Dateigröße: 102 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 573/2017 Az.: Amt: - 50 BeschlAusf.: - 50 Datum: 07.11.2017 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 BM gez. Schlender Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin Bemerkungen 21.11.2017 vorberatend 05.12.2017 beschließend Antrag bzgl. Bau von Kinderspielplätzen für die Übergangsheime Brabanter Weg und Radmacherstraße Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 40–70.000 € Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: noch unbekannt X Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung begrüßt die vorgeschlagene Errichtung von zwei Spielplätzen in den beiden großen Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Erftstadt. Dies wird dazu beitragen, die Einrichtungen in der Radmacher Straße und im Brabanter Weg kinderfreundlicher zu gestalten. Es wird stets angestrebt, kinderfreundliche Orte und Angebote in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften als festen Bestandteil der Einrichtungen zu entwickeln. Dies unterstützt auch die Bemühungen und die Arbeit der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die sich vor Ort gezielt in der Kinderbetreuung engagieren (für alle Altersgruppen bis zum 18. Lebensjahr). Allen Kindern sollen geschützte Rückzugsorte geboten werden, in denen sie spielen können. Die aktuelle Bewohnerzahl stellt sich wie folgt dar (Stand 09.11.2017): Brabanter Weg 1: Bewohnerzahl gesamt: 155 Personen, davon 10 Personen im Alter von 0-9 Jahren und 12 Personen im Alter von 0-18 Jahren. Radmacherstr. 50: Bewohnerzahl gesamt: 123 Personen, davon 15 Personen im Alter von 0-9 Jahren und 25 Personen im Alter von 0-18 Jahren. Die Entwicklung der Kinderanzahl in den Gemeinschaftsunterkünften ist stets schwankend und nicht prognostizierbar. In beiden Einrichtungen sind geeignete Flächen für die Errichtung eines Spielplatzes vorhanden. Für die Gemeinschaftseinrichtung im Brabanter Weg hat die Arbeiterwohlfahrt mit Datum vom 22.09.17 ein Nutzungs- und Entwicklungskonzept für die Gestaltung einer größeren Freifläche („Dorfplatz“) erstellt, welches auch die Errichtung eines kleinen Kinderspielplatzes vorsieht. Das Konzeptpapier liegt dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vor. Die aufzuwendenden Mittel sind abhängig von der Größe des jeweiligen Spielplatzes sowie von der Qualität und Auswahl der Spielgeräte. Entsprechend werden Herrichtungskosten in Höhe von 20.000 bis zu 35.000 € (je Spielplatz) aufzuwenden sein. Für eine detaillierte Kostenkalkulation ist eine genauere Planung, in Abstimmung der beteiligten Ämter bzw. Eigenbetriebe, notwendig. Dies betrifft auch die Folgekosten für Unterhaltung und Wartung, die allerdings im kommenden Haushaltsjahr 2018 noch nicht anfallen werden. Im Falle einer positiven Beschlussfassung sind die Kosten im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft zu veranschlagen. (Erner) -2-