Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:05
Aktualisiert
30.11.17, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 619/2017
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 22.11.2017
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
05.12.2017
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Einbringung von Planungsmitteln für das Jahr 2018 bzgl. verkehrstechnischer Maßnahmen in E.- Liblar Carl-Schurz Straße / Köttinger Straße
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
ca. 50.000
Erträge in €:
derzeit unbekannt
Kostenträger:
Stadt Erftstadt
Sachkonto:
Folgekosten in €:
derzeit unbekannt
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2018
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
derzeit unbekannt
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Für das Jahr 2018 sind bereits im Entwurf des Haushaltes 2018 Planungsmittel für verkehrstechnische Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Masterplan Liblar enthalten. Es ist sicherlich
zweckmäßig weitere 50.000,00 € für detailliertere und konkretere Betrachtungen/ Planungs- und
Vermessungsleistungen auch außerhalb des Masterplans für den Bereich Carl-Schurz Straße/
Köttinger Straße einzustellen.
Hiermit können kurzfristig erforderliche Aufgaben zielführend umgesetzt werden.
Entsprechend einer groben Schätzung habe ich den Mittelbedarf auf ca. 50.000,00 € veranschlagt.
Dieser Ansatz ist noch zusätzlich im Entwurf des Haushalts 2018 der Stadt einzustellen.
Seriöse und verbindliche Aussagen zu Fördermöglichkeiten außerhalb des Masterplans kann die
Verwaltung erst dann treffen, wenn konkrete und umsetzbare Vorplanungen vorhanden sind.
In Vertretung
(Hallstein)
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