Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
213 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:05
Aktualisiert
15.12.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 615/2017
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 / 40 / 65 Datum: 17.11.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
22.11.2017
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
05.12.2017
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Befragung der Eltern der Kita-Kinder und Grundschüler zur Nutzung von
Kinderspielplätzen und Erstellung eines Kinderspielplatzkonzeptes
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat bereits einen kompletten Überblick über alle 59 öffentlichen Spiel- und Bolzplätze in Erftstadt online hinterlegt.
Auf der Webseite sind alle wichtigen Daten (Spielgeräte, Lage, Größe, Altersnutzung, Fotos etc.)
eingepflegt.
http://www.erftstadt.de/web/rathaus-in-erftstadt/strassen-gruenanlagen-friedhoefe/spielplaetze-inerftstadt
Die Errichtung und Vorhaltung von ausreichenden Spielflächen für Kinder und Jugendliche ist eine
kommunale Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge.
Konkrete Vorgaben für die Errichtung und die Unterhaltung von Spielflächen liefert der Runderlass
des Innenministers NRW, zu § 9 der Bauordnung für das Land NRW. Im Rahmen der „Bauleitplanung, Hinweise für die Planung von Spielplätzen“, werden der Notwendigkeit der Berücksichtigung
von Jugendförderung, Sport, Freizeit und Erholung sowie ausreichende Gelegenheit zum Spielen
durch ausgewiesene öffentliche Spielflächen Rechnung getragen.
In diesem Runderlass werden Beziehungen zwischen Bebauungsdichte, Einwohnerdichte und
Spielflächenbedarf in qm pro Einwohner hergestellt und beziffert, sowie u.a. die „Lage und Zugänglichkeit der Spielflächen“, und die „Arten und Gestaltung der Spielflächen“ beschrieben.
Die rechtliche Grundlage zur Errichtung privater Spielflächen liefert die Landesbauordnung. Nach §
9 Absatz 2 sind Bauherren verpflichtet bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, auf dem Baugrundstück ausreichende Spielflächen für Kleinkinder zu schaffen, soweit
nicht in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage nach § 11 oder ein geeigneter öffentlicher
Spielplatz geschaffen wird oder vorhanden ist.
Die letzte Spielplatzplanung wurde im Jahr 1997 (V 6/1769) vorgelegt, im Jahr 2002 (V 7/2169)
aktualisiert und in 2006 (V 534/2006) fortgeschrieben. Die Planungen orientierten sich bisher an
Unterversorgungen, die durch Errichtung von Spielanlagen in Neubausiedlungen bzw. durch kompensatorische Maßnahmen (Spielmobil) teilweise ausgeglichen wurden. Die Fortschreibung verdeutlichte die Notwendigkeit einer Maßnahmenplanung, die eine gerechte Versorgung aller Stadtteile mit Spielflächen für alle Zielgruppen vorsieht. Ebenso sollte eine Anpassung an die aktuellen
Nutzungskonzepte erfolgen, die generationsübergreifende und Genderaspekte berücksichtigt.
Die Planung erfolgte nach folgender Systematik:
A. Bestandserhebung
Anzahl der
sonstigen
Flächen
Anzahl der Plätze (Fläche)
Liegenschafts/
Gartenbauabteilung
Anzahl der
Geburten
KDVZ
Bearbeitung der
Daten (Anzahl
der Kinder und
Jugendlichen)
B. Ist-Zustand
Daten vergleichen u. gegenüber-stellen
Bedarf pro Jugendeinwohner/in
= ca. 13 qm
C. Soll-Zustand
Betroffenenbeteiligung
Erstellung einer
Prioritätenliste
Lösungsmöglichkeiten
für Defizitsituation
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Anzahl der Zuzügler (geplante
Wohneinheiten)
Planungsamt
Bearbeitung der
Daten (WE = 0,8
Kind < 18 Jahre)
Die Erstellung eines Kinderspielplatzkonzeptes erfordert zur Vorbereitung eine Spiel- und Freiflächen(bedarfs)planung mit verschiedenen Planungsschritten und –inhalten, wie u. a. einer sinnvollen Betroffenenbeteiligung und folgenden weiteren zu berücksichtigen Punkten:
Spielflächenbedarfsplanung mit Bestandserhebung nach vorab bestimmten Kriterien (wie
z.B. Bevölkerungsstruktur, Spielflächenbestand, Besuchsstatistik, Spielflächennutzung,
Ausstattung, Zustand/Handlungsbedarf, Erreichbarkeit, Flächengröße, Altersdifferenzierung…)
Bedarfserhebung mit Erstellung von Beteiligungskonzepten und Durchführung von Beteiligungsverfahren (z.B. Elternbefragungen, Kinder- und Jugendforen, Arbeitskreise mit beteiligten Ämtern, Stadtteilbegehungen…)
Definierung von (neuen) Spiel-/Sozialräumen
Erstellung von stadtweiten Masterplänen für den Erhalt, die Verbesserung und Verknüpfung von Stadt- und Spielräumen
Maßnahmenplanung nach erfolgtem Abgleich von Bestand und Bedarf mit Sanierung/
Neugestaltung vorhandener Freiräume, insbesondere Umbaumaßnahmen, die im Rahmen
der Spielflächenbedarfsplanung identifiziert wurden sowie
Entwurf, Ausführungsplanung und Bauleitung für (neue) Freiräume
Dies erfordert einen längeren Planungszeitraum und umfassendere (Personal-)Ressourcen in allen
beteiligten Ämtern sowie Folgekosten in der Umsetzung von Maßnahmen.
In anderen Kommunen, die eine Spielflächenplanung an externe Planungsbüros vergeben haben,
liegt der dafür aufgewendete Betrag zwischen 25.000 € und 50.000 € (ohne Anschlusskosten und
erforderliche vorbereitende/begleitende Tätigkeiten). In Hürth wird aktuell ein Spielplatzkonzept
entwickelt, das an ein Planungsbüro vergeben wurde.
Die Verwaltung regt die weitere Beratungen im Unterausschuss Kinderspielplatzkommission und
den Fachausschüssen an.
(Erner)
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