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Antrag (Antrag bzgl. Befragung der Eltern der Kita-Kinder und Grundschüler zur Nutzung von Kinderspielplätzen und Erstellung eines Kinderspielplatzkonzeptes)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
213 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:05
Aktualisiert
15.12.17, 15:02
Antrag (Antrag bzgl. Befragung der Eltern der Kita-Kinder und Grundschüler zur Nutzung von Kinderspielplätzen und Erstellung eines Kinderspielplatzkonzeptes) Antrag (Antrag bzgl. Befragung der Eltern der Kita-Kinder und Grundschüler zur Nutzung von Kinderspielplätzen und Erstellung eines Kinderspielplatzkonzeptes) Antrag (Antrag bzgl. Befragung der Eltern der Kita-Kinder und Grundschüler zur Nutzung von Kinderspielplätzen und Erstellung eines Kinderspielplatzkonzeptes)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 615/2017 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 / 40 / 65 Datum: 17.11.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Feldmann Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 22.11.2017 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 05.12.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Befragung der Eltern der Kita-Kinder und Grundschüler zur Nutzung von Kinderspielplätzen und Erstellung eines Kinderspielplatzkonzeptes Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat bereits einen kompletten Überblick über alle 59 öffentlichen Spiel- und Bolzplätze in Erftstadt online hinterlegt. Auf der Webseite sind alle wichtigen Daten (Spielgeräte, Lage, Größe, Altersnutzung, Fotos etc.) eingepflegt. http://www.erftstadt.de/web/rathaus-in-erftstadt/strassen-gruenanlagen-friedhoefe/spielplaetze-inerftstadt Die Errichtung und Vorhaltung von ausreichenden Spielflächen für Kinder und Jugendliche ist eine kommunale Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge. Konkrete Vorgaben für die Errichtung und die Unterhaltung von Spielflächen liefert der Runderlass des Innenministers NRW, zu § 9 der Bauordnung für das Land NRW. Im Rahmen der „Bauleitplanung, Hinweise für die Planung von Spielplätzen“, werden der Notwendigkeit der Berücksichtigung von Jugendförderung, Sport, Freizeit und Erholung sowie ausreichende Gelegenheit zum Spielen durch ausgewiesene öffentliche Spielflächen Rechnung getragen. In diesem Runderlass werden Beziehungen zwischen Bebauungsdichte, Einwohnerdichte und Spielflächenbedarf in qm pro Einwohner hergestellt und beziffert, sowie u.a. die „Lage und Zugänglichkeit der Spielflächen“, und die „Arten und Gestaltung der Spielflächen“ beschrieben. Die rechtliche Grundlage zur Errichtung privater Spielflächen liefert die Landesbauordnung. Nach § 9 Absatz 2 sind Bauherren verpflichtet bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, auf dem Baugrundstück ausreichende Spielflächen für Kleinkinder zu schaffen, soweit nicht in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage nach § 11 oder ein geeigneter öffentlicher Spielplatz geschaffen wird oder vorhanden ist. Die letzte Spielplatzplanung wurde im Jahr 1997 (V 6/1769) vorgelegt, im Jahr 2002 (V 7/2169) aktualisiert und in 2006 (V 534/2006) fortgeschrieben. Die Planungen orientierten sich bisher an Unterversorgungen, die durch Errichtung von Spielanlagen in Neubausiedlungen bzw. durch kompensatorische Maßnahmen (Spielmobil) teilweise ausgeglichen wurden. Die Fortschreibung verdeutlichte die Notwendigkeit einer Maßnahmenplanung, die eine gerechte Versorgung aller Stadtteile mit Spielflächen für alle Zielgruppen vorsieht. Ebenso sollte eine Anpassung an die aktuellen Nutzungskonzepte erfolgen, die generationsübergreifende und Genderaspekte berücksichtigt. Die Planung erfolgte nach folgender Systematik: A. Bestandserhebung Anzahl der sonstigen Flächen Anzahl der Plätze (Fläche) Liegenschafts/ Gartenbauabteilung Anzahl der Geburten KDVZ Bearbeitung der Daten (Anzahl der Kinder und Jugendlichen) B. Ist-Zustand Daten vergleichen u. gegenüber-stellen Bedarf pro Jugendeinwohner/in = ca. 13 qm C. Soll-Zustand Betroffenenbeteiligung Erstellung einer Prioritätenliste Lösungsmöglichkeiten für Defizitsituation -2- Anzahl der Zuzügler (geplante Wohneinheiten) Planungsamt Bearbeitung der Daten (WE = 0,8 Kind < 18 Jahre) Die Erstellung eines Kinderspielplatzkonzeptes erfordert zur Vorbereitung eine Spiel- und Freiflächen(bedarfs)planung mit verschiedenen Planungsschritten und –inhalten, wie u. a. einer sinnvollen Betroffenenbeteiligung und folgenden weiteren zu berücksichtigen Punkten:       Spielflächenbedarfsplanung mit Bestandserhebung nach vorab bestimmten Kriterien (wie z.B. Bevölkerungsstruktur, Spielflächenbestand, Besuchsstatistik, Spielflächennutzung, Ausstattung, Zustand/Handlungsbedarf, Erreichbarkeit, Flächengröße, Altersdifferenzierung…) Bedarfserhebung mit Erstellung von Beteiligungskonzepten und Durchführung von Beteiligungsverfahren (z.B. Elternbefragungen, Kinder- und Jugendforen, Arbeitskreise mit beteiligten Ämtern, Stadtteilbegehungen…) Definierung von (neuen) Spiel-/Sozialräumen Erstellung von stadtweiten Masterplänen für den Erhalt, die Verbesserung und Verknüpfung von Stadt- und Spielräumen Maßnahmenplanung nach erfolgtem Abgleich von Bestand und Bedarf mit Sanierung/ Neugestaltung vorhandener Freiräume, insbesondere Umbaumaßnahmen, die im Rahmen der Spielflächenbedarfsplanung identifiziert wurden sowie Entwurf, Ausführungsplanung und Bauleitung für (neue) Freiräume Dies erfordert einen längeren Planungszeitraum und umfassendere (Personal-)Ressourcen in allen beteiligten Ämtern sowie Folgekosten in der Umsetzung von Maßnahmen. In anderen Kommunen, die eine Spielflächenplanung an externe Planungsbüros vergeben haben, liegt der dafür aufgewendete Betrag zwischen 25.000 € und 50.000 € (ohne Anschlusskosten und erforderliche vorbereitende/begleitende Tätigkeiten). In Hürth wird aktuell ein Spielplatzkonzept entwickelt, das an ein Planungsbüro vergeben wurde. Die Verwaltung regt die weitere Beratungen im Unterausschuss Kinderspielplatzkommission und den Fachausschüssen an. (Erner) -3-