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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wassserversorgung-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
123 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
23.11.17, 15:03
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Wassserversorgung-) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Wassserversorgung-) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Wassserversorgung-) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Wassserversorgung-)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 348/2017 Az.: - 81 - Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81- Datum: 12.07.2017 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 27.09.2017 vorberatend Betriebsausschuss Stadtwerke 23.11.2017 vorberatend Rat 12.12.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wassserversorgung- Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke Erftstadt –Betriebszweig Wasserversorgung- wird im Erfolgsplan mit 4.052.000,00 € einem Gesamtertrag und einem Gesamtaufwand 4.136.300,00 € und im Vermögensplan – Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt. 2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe von 2.963.600,00 € 2.444.000,00 € aufzunehmen. 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von 1.000.000 € aufzunehmen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wasserversorgungfür das Geschäftsjahr 2018 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme ist zur teilweisen Finanzierung der Investitionen erforderlich. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Der Wirtschaftsplan 2018 ist im Wesentlichen an den Ergebnissen des Jahresabschlusses 2016 ausgerichtet. Im Jahr 2012 erfolgte eine Umstellung der Tarife der Wasserversorgung. Diese ist so erfolgt, dass keine Mehrerlöse für die Stadtwerke erwirtschaftet wurden, sondern lediglich eine Umverteilung der Einnahmen zwischen fixen und variablen Kosten daraus resultierte. Der Wasserpreis ist seinerzeit exakt um den Betrag gesenkt worden, um den der monatliche Grundpreis erhöht wurde. Damit liegt die letzte Preiserhöhung, trotz deutlich gestiegener Aufwendungen zur Beschaffung etc., zehn Jahre zurück. Der Wirtschaftsplan 2018 ist unter der Annahme unveränderter Tarife erstellt worden. Wie bereits durch das Jahresergebnis 2016 belegt, werden die Einnahmen den Aufwand nicht decken und der Eigenbetrieb wird in 2018 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. 85.000 Euro erwirtschaften. Gleichwohl ist die Betriebsleitung zur Sicherung des Vermögens und zur Vermeidung eines schleichenden Substanzwertverlustes gehalten, eine Tarifanpassung vorzuschlagen. Die Betriebsleitung hat hierzu eine separate Vorlage zur Preisanpassung erstellt. Hierin wird ausführlich erläutert, aus welchen Kostensteigerungen sich die Notwendigkeit zur Preiserhöhung ergibt. Ausweislich der aktuellen Ansätze wird die Wasserversorgung weder den Mindesthandelsbilanzgewinn erwirtschaften, noch eine Konzessionsabgabe zahlen. Ferner enttfällt die Kapitalverstärkung für die Bäder. Da mit einer Preiserhöhung stets auch die Frage nach möglichen Einsparungen verknüpft wird, hat sich die Betriebsleitung mit Blick auf die Kostenstruktur dem Vergleich mit anderen Unternehmen gestellt. Dabei unterzog sie sich dem Benchmarking NRW unter Einbeziehung der Betriebsdaten aus dem Jahr 2015. Im Ergebnis wird den Stadtwerken bestätigt, sehr kostenbewusst und effizient zu wirtschaften bzw. zu arbeiten. Damit sollte der Nachweis erbracht sein, dass Einsparungen zwangsläufig zu Lasten des Unternehmens bzw. der Versorgungssicherheit gehen. Der aktuelle Konzessionsvertrag ist ausgelaufen und es fehlt insofern an einer Rechtsgrundlage für die Ausschüttung dieser Abgabe an den städtischen Haushalt. Es wird dar-2- über zu befinden sein wie künftige Ausschüttungen an den Haushalt erfolgen sollen. Dies könnte z.B. über einen Gewinnverwendungsbeschluss des Rates auf Grundlage einer Verzinsung des Eigenkapitals erfolgen. Es bestünde auch weiterhin die Möglichkeit einen gewissen Betrag als Konzessionsabgabe an den Haushalt abzuführen. Der Gewinnverwendungsbeschluss lässt die Option darüber zu entscheiden, ob Jahresüberschüsse im Unternehmen verbleiben oder an den Haushalt ausgeschüttet werden. Aktuell führt der fehlende Konzessionsvertrag zu keiner rechtlichen Verwerfung, da die Wasserversorgung, als 100% städtischer Eigenbetrieb, bereits aus sich selbst heraus eine Legitimation zu Betrieb des Wassernetzes erfährt. Es hat sich gemeinhin in der Praxis durchgesetzt, durch die Erfassung und Auswertung von Netzinformationen Strategien für die Netzertüchtigung bzw. Erneuerungen abzuleiten. Nur unter Einbeziehung der Kenngrößen aus Störungen, Vermögenswerten und deren exakte Zuordnung ist es möglich, die Wasserversorgung effektiv und damit effizient zu gestalten. Dass sich mit der konsequenten Anwendung dieser Praxis nicht nur Wasserverluste reduzieren, sondern auch viele andere Kosten einsparen lassen, zeigen die Ergebnisse der Stadtwerke. Jeder durch eine geplante Sanierung vermiedene Rohrbruch spart nicht nur Kosten, sondern erhöht ebenfalls die Kundenzufriedenheit Die Betriebsleitung hat an anderer Stelle bereits auf die Problematik hingewiesen, dass qualifiziertes Personal aufgrund verschiedenster Ursachen nur schwer zu bekommen ist. Daher ist bereits vor Jahren der konsequente Weg eingeschlagen worden, eigene Monteure auszubilden. Insbesondere die Berufe mit vorwiegend körperlicher Arbeit sind aktuell eher unpopulär, so dass eine sorgfältige Ausbildung im eigenen Haus dem beschränkten Angebot auf dem freien Arbeitsmarktvorzuziehen ist. Im Jahr 2015 wurden drei Ausbildungsverträge geschlossen. Im Jahr 2017 wurde die Schaffung weiterer Ausbildungsplätze verzichtet. Die Ausbildung von Jugendlichen stellt sich zunehmend als sehr zeitaufwendig heraus. Dies nicht zuletzt dadurch, dass es neben den persönlichen Voraussetzungen (dazu zählen auch die schulischen Leistungen) an motivierten bzw. „willigen“ Bewerbern und Bewerberinnen mangelt. Aktuell sind fünf Auszubildende bei den Stadtwerken beschäftigt. Es bleibt dabei abzuwarten, ob wenigstens einer der Auszubildenden sich für eine spätere Festanstellung qualifiziert. Zudem darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass ein Auszubildender das Personalbudget mit nahezu 20.000 Euro jährlich belastet. In Zusammenarbeit mit dem Ausbildungszentrum Kerpen strebt die Betriebsleitung an, Flüchtlingen die Möglichkeit zu Ausbildung bei den Stadtwerken anzubieten. Damit besteht Anlass zur Hoffnung, damit nicht nur einen Beitrag zur Integration zu leisten, sondern auch jungen motivierten Nachwuchs für das Unternehmen zu gewinnen. Da es nicht gelungen ist, einen Rohrnetzmeister aus den eigenen Reihen heraus auszubilden, sieht der Stellenplan eine externe Besetzungen vor. Ferner ergibt sich der Bedarf zur Besetzung mit einer zusätzlichen Stelle für die technische Sachbearbeitung. Der Stellenplan 2017 sieht -wie auch der Plan 2016- für den Fall, dass sich ehemalige Auszubildende zur Übernahme anbieten, die Schaffung von 2 neuen Stellen in der Rohrnetzabteilung vor. Nachdem zur Abrechnung des Frischwasserbezuges 2016 bereits auf das sogenannte Selbstableseverfahren mit Ablesekarten zurückgegriffen wurde, hat sich diese Verfahrensweise bewährt. Insbesondere in Kombination mit der bereits erprobten „Onlineeingabe“ der Zählerstände sowie der der Jahresrechnung in digitaler Form, wird dieses Verfahren auch im Jahr 2017 angewendet. In diesem Jahr soll zudem auch noch die Versendung der Rechnungen über E-Post erfolgen. Nach Rücksprache mit anderen Versorgern, nutzen diese bereits erfolgreich den deutlich kostenreduzierten Dienst der Post. Die Prognose der künftigen Aufwandspositionen beruht auf den Werten aus der Buchhaltung des laufenden Jahres sowie den Ergebnissen des Jahresabschlusses 2016. -3- Weitergehende Aufschlüsselungen zu den Aufwandspositionen 2018 ergeben sich aus den Veranschlagungen im Erfolgsplan sowie den diesbezüglichen Erläuterungen im Anhang. Im Erfolgsplan wurden Mittel in Höhe von 60.000 Euro zur Deckung eventueller Planungskostenzur Standortverlagerung eingestellt. Diese sollen im Bedarfsfall zur Deckung eventueller grundstücksbezogener Untersuchungen dienen. Je nach Standort sind Voruntersuchungen (Bodenverhältnisse für Gründung Installation besonderer energetischer Bauteile usw.) erforderlich. Der Vermögensplan sieht einen Ansatz von 350.000 Euro zum Erwerb eines Grundstückes vor. Dies jedoch nur insoweit, wie der Kaufpreis nicht durch den Verkauf des derzeitigen Areals der Stadtwerke gedeckt ist. Ansonsten stehen die Investitionen in Anlagenerhalt in einem vernünftigen Verhältnis zur Anlagenerweiterung und orientieren sich an den Vorjahreswerten. Anlagen: Anlage 1- Erläuterungsbericht WPL 2018 Wasserversorgung Anlage 2- Zahlen zum WPL 2018 Wasserversorgung Anlage 3 – Stellenplan 2018 In Vertretung (Hallstein) -4-