Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
123 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
23.11.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 348/2017
Az.: - 81 -
Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81- Datum: 12.07.2017
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
27.09.2017
vorberatend
Betriebsausschuss Stadtwerke
23.11.2017
vorberatend
Rat
12.12.2017
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Wassserversorgung-
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke Erftstadt –Betriebszweig Wasserversorgung- wird im
Erfolgsplan mit
4.052.000,00 €
einem Gesamtertrag
und
einem Gesamtaufwand
4.136.300,00 €
und im Vermögensplan – Einnahmen und Ausgaben
auf
festgesetzt.
2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe
von
2.963.600,00 €
2.444.000,00 €
aufzunehmen.
3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
1.000.000 €
aufzunehmen.
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wasserversorgungfür das Geschäftsjahr 2018 ist beigefügt.
Die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme ist zur teilweisen Finanzierung der Investitionen erforderlich.
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben.
Der Wirtschaftsplan 2018 ist im Wesentlichen an den Ergebnissen des Jahresabschlusses 2016
ausgerichtet.
Im Jahr 2012 erfolgte eine Umstellung der Tarife der Wasserversorgung. Diese ist so erfolgt, dass
keine Mehrerlöse für die Stadtwerke erwirtschaftet wurden, sondern lediglich eine Umverteilung
der Einnahmen zwischen fixen und variablen Kosten daraus resultierte. Der Wasserpreis ist seinerzeit exakt um den Betrag gesenkt worden, um den der monatliche Grundpreis erhöht wurde.
Damit liegt die letzte Preiserhöhung, trotz deutlich gestiegener Aufwendungen zur Beschaffung
etc., zehn Jahre zurück.
Der Wirtschaftsplan 2018 ist unter der Annahme unveränderter Tarife erstellt worden. Wie
bereits durch das Jahresergebnis 2016 belegt, werden die Einnahmen den Aufwand nicht
decken und der Eigenbetrieb wird in 2018 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. 85.000
Euro erwirtschaften.
Gleichwohl ist die Betriebsleitung zur Sicherung des Vermögens und zur Vermeidung eines
schleichenden Substanzwertverlustes gehalten, eine Tarifanpassung vorzuschlagen. Die
Betriebsleitung hat hierzu eine separate Vorlage zur Preisanpassung erstellt. Hierin wird
ausführlich erläutert, aus welchen Kostensteigerungen sich die Notwendigkeit zur Preiserhöhung ergibt.
Ausweislich der aktuellen Ansätze wird die Wasserversorgung weder den Mindesthandelsbilanzgewinn erwirtschaften, noch eine Konzessionsabgabe zahlen. Ferner enttfällt die Kapitalverstärkung für die Bäder.
Da mit einer Preiserhöhung stets auch die Frage nach möglichen Einsparungen verknüpft
wird, hat sich die Betriebsleitung mit Blick auf die Kostenstruktur dem Vergleich mit anderen Unternehmen gestellt. Dabei unterzog sie sich dem Benchmarking NRW unter Einbeziehung der Betriebsdaten aus dem Jahr 2015. Im Ergebnis wird den Stadtwerken bestätigt,
sehr kostenbewusst und effizient zu wirtschaften bzw. zu arbeiten. Damit sollte der Nachweis erbracht sein, dass Einsparungen zwangsläufig zu Lasten des Unternehmens bzw. der
Versorgungssicherheit gehen.
Der aktuelle Konzessionsvertrag ist ausgelaufen und es fehlt insofern an einer Rechtsgrundlage für die Ausschüttung dieser Abgabe an den städtischen Haushalt. Es wird dar-2-
über zu befinden sein wie künftige Ausschüttungen an den Haushalt erfolgen sollen. Dies
könnte z.B. über einen Gewinnverwendungsbeschluss des Rates auf Grundlage einer Verzinsung des Eigenkapitals erfolgen. Es bestünde auch weiterhin die Möglichkeit einen gewissen Betrag als Konzessionsabgabe an den Haushalt abzuführen.
Der Gewinnverwendungsbeschluss lässt die Option darüber zu entscheiden, ob Jahresüberschüsse im Unternehmen verbleiben oder an den Haushalt ausgeschüttet werden.
Aktuell führt der fehlende Konzessionsvertrag zu keiner rechtlichen Verwerfung, da die
Wasserversorgung, als 100% städtischer Eigenbetrieb, bereits aus sich selbst heraus eine
Legitimation zu Betrieb des Wassernetzes erfährt.
Es hat sich gemeinhin in der Praxis durchgesetzt, durch die Erfassung und Auswertung von Netzinformationen Strategien für die Netzertüchtigung bzw. Erneuerungen abzuleiten. Nur unter Einbeziehung der Kenngrößen aus Störungen, Vermögenswerten und deren exakte Zuordnung ist es
möglich, die Wasserversorgung effektiv und damit effizient zu gestalten. Dass sich mit der konsequenten Anwendung dieser Praxis nicht nur Wasserverluste reduzieren, sondern auch viele andere Kosten einsparen lassen, zeigen die Ergebnisse der Stadtwerke. Jeder durch eine geplante
Sanierung vermiedene Rohrbruch spart nicht nur Kosten, sondern erhöht ebenfalls die Kundenzufriedenheit
Die Betriebsleitung hat an anderer Stelle bereits auf die Problematik hingewiesen, dass qualifiziertes Personal aufgrund verschiedenster Ursachen nur schwer zu bekommen ist. Daher ist bereits
vor Jahren der konsequente Weg eingeschlagen worden, eigene Monteure auszubilden. Insbesondere die Berufe mit vorwiegend körperlicher Arbeit sind aktuell eher unpopulär, so dass eine
sorgfältige Ausbildung im eigenen Haus dem beschränkten Angebot auf dem freien Arbeitsmarktvorzuziehen ist. Im Jahr 2015 wurden drei Ausbildungsverträge geschlossen. Im Jahr 2017 wurde
die Schaffung weiterer Ausbildungsplätze verzichtet. Die Ausbildung von Jugendlichen stellt sich
zunehmend als sehr zeitaufwendig heraus. Dies nicht zuletzt dadurch, dass es neben den persönlichen Voraussetzungen (dazu zählen auch die schulischen Leistungen) an motivierten bzw. „willigen“ Bewerbern und Bewerberinnen mangelt. Aktuell sind fünf Auszubildende bei den Stadtwerken
beschäftigt. Es bleibt dabei abzuwarten, ob wenigstens einer der Auszubildenden sich für eine
spätere Festanstellung qualifiziert. Zudem darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass ein Auszubildender das Personalbudget mit nahezu 20.000 Euro jährlich belastet. In Zusammenarbeit mit
dem Ausbildungszentrum Kerpen strebt die Betriebsleitung an, Flüchtlingen die Möglichkeit
zu Ausbildung bei den Stadtwerken anzubieten. Damit besteht Anlass zur Hoffnung, damit
nicht nur einen Beitrag zur Integration zu leisten, sondern auch jungen motivierten Nachwuchs für das Unternehmen zu gewinnen.
Da es nicht gelungen ist, einen Rohrnetzmeister aus den eigenen Reihen heraus auszubilden, sieht der Stellenplan eine externe Besetzungen vor. Ferner ergibt sich der Bedarf zur
Besetzung mit einer zusätzlichen Stelle für die technische Sachbearbeitung.
Der Stellenplan 2017 sieht -wie auch der Plan 2016- für den Fall, dass sich ehemalige Auszubildende zur Übernahme anbieten, die Schaffung von 2 neuen Stellen in der Rohrnetzabteilung vor.
Nachdem zur Abrechnung des Frischwasserbezuges 2016 bereits auf das sogenannte Selbstableseverfahren mit Ablesekarten zurückgegriffen wurde, hat sich diese Verfahrensweise bewährt.
Insbesondere in Kombination mit der bereits erprobten „Onlineeingabe“ der Zählerstände sowie
der der Jahresrechnung in digitaler Form, wird dieses Verfahren auch im Jahr 2017 angewendet.
In diesem Jahr soll zudem auch noch die Versendung der Rechnungen über E-Post erfolgen. Nach
Rücksprache mit anderen Versorgern, nutzen diese bereits erfolgreich den deutlich kostenreduzierten Dienst der Post.
Die Prognose der künftigen Aufwandspositionen beruht auf den Werten aus der Buchhaltung des
laufenden Jahres sowie den Ergebnissen des Jahresabschlusses 2016.
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Weitergehende Aufschlüsselungen zu den Aufwandspositionen 2018 ergeben sich aus den Veranschlagungen im Erfolgsplan sowie den diesbezüglichen Erläuterungen im Anhang.
Im Erfolgsplan wurden Mittel in Höhe von 60.000 Euro zur Deckung eventueller Planungskostenzur
Standortverlagerung eingestellt. Diese sollen im Bedarfsfall zur Deckung eventueller grundstücksbezogener Untersuchungen dienen. Je nach Standort sind Voruntersuchungen (Bodenverhältnisse
für Gründung Installation besonderer energetischer Bauteile usw.) erforderlich. Der Vermögensplan sieht einen Ansatz von 350.000 Euro zum Erwerb eines Grundstückes vor. Dies jedoch nur
insoweit, wie der Kaufpreis nicht durch den Verkauf des derzeitigen Areals der Stadtwerke gedeckt
ist.
Ansonsten stehen die Investitionen in Anlagenerhalt in einem vernünftigen Verhältnis zur Anlagenerweiterung und orientieren sich an den Vorjahreswerten.
Anlagen:
Anlage 1- Erläuterungsbericht WPL 2018 Wasserversorgung
Anlage 2- Zahlen zum WPL 2018 Wasserversorgung
Anlage 3 – Stellenplan 2018
In Vertretung
(Hallstein)
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