Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
75 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
14.09.17, 14:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stellungnahme
des Kämmerers zur Vorlage 348/2017 (Anlage zur Vorlage)
Betriebszweig Wasserversorgung
Mit den Vorlagen 66/2017 plus 1. und 2. Ergänzung hat die Kämmerei auf die
wirtschaftliche Lage der Stadtwerke hingewiesen und vorgeschlagen, eine Lösung
gutachterlich vorzubereiten. Das Gutachten der Wirtschaftsprüfung
Rödl und Partner
liegt seit dem 17.05.2017 vor. In der Sitzung des Stadtwerkeausschusses am
27.09.2017 (Beschluss vom 17.05.2017) wird das Gutachten mündlich durch die
Wirtschaftsprüfung
vorgetragen, so dass ggfs. zusätzliche Fragen gestellt werden
können.
Mit der Einbringung des Wirtschaftsplanes 2018 - Betriebszweig Wasserversorgung (Vorlage 348/2017) wird ein Gesamtverlust des Betriebszweiges von -84.300 Euro
ausgewiesen. Nicht enthalten im Verlust des Betriebszweiges sind die Zuweisungen an
die Kernverwaltung und die Kapitalverstärkung der Bäder. In der Vorlage 66/2017 2.
Ergänzung habe ich zudem die Zuweisungen an die Kernverwaltung dargestellt. Für
das Haushaltsjahr 2018 sind diese Zuweisungen unverzichtbar, so dass ich diese beim
Haushaltsplan 2018 berücksichtigen werde. Da der Konzessionsvertrag keine
Gültigkeit mehr hat, werde ich wie bei der Abwasserbeseitigung eine kalkulatorische
Verzinsung vornehmen. Zusätzlich wiederspricht sich der ausgewiesene Verlust mit
den HSK-Maßnahmen 1.2017 (Kostendeckende Gebühr Wasser - vgl. Haushalt 2017
Seite 35) und 1.2016 (Fortschreibung Ansätze des Haushaltes 2015 - vgl. Haushalt
2017 Seite 35).
Ich halte es daher für unverzichtbar, den Empfehlungen der Wirtschaftsprüfung
Rödl
und Partner zu folgen und diese Ergebnisse in den Wirtschaftsplan 2018 zusätzlich mit
aufzuführen und somit die Ertragssituation der Stadtwerke zu verbessern. Auch nach
einer Preisanpassung, vgl. ebenfalls Vorlage 66/2017 2.Erg., sind die Stadtwerke im
interkommunalen Vergleich immer noch sehr gut aufgestellt.
~retung