Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,3 MB
Datum
12.12.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
14.09.17, 14:20
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Anlage 1
Vorlage 348/2017
Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2018
der
Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Wasserversorgung und Unterbetriebszweig Rohrnetzabteilung-
I. Allgemeines
Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom
01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei
gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu
gliedern. Die EigV0 sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die
eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der
Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält.
Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht
diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigV0).
Der Wirtschaftsplan 2018 der Wasserversorgung ist auf Basis des Jahresabschlusses
2016 erstellt worden. Der Vergleich mit diesem Abschluss verdeutlicht, dass die
„Optimierungsspielräume" bei den Ausgaben der Stadtwerke erschöpft sind.
Erstmals weist der Wirtschaftsplan der Wasserversorgung einen Jahresfehlbetrag
aus. Bei unveränderten Wasserpreisen werden die Kosten zur Sicherstellung einer
24 stündigen Lieferbereitschaft nicht mehr durch die Einnahmen zu decken sein.
Zwar sagen die Kosten nur indirekt etwas darüber aus, ob die Stadtwerke in der Tat
wirtschaftlich arbeitet, aber durch die Teilnahme am Benchmarking der
Wasserversorgung und den hier durchweg sehr guten Ergebnisse wird genau diese
Wirtschaftlichkeit bestätigt.
Die weiteren Aufwandspositionen werden sich im Rahmen der allgemeinen
Preissteigerungen erhöhen und sind entsprechend in Ansatz gebracht worden.
Die Jahresabschlüsse der zurückliegenden Wirtschaftsjahre haben zudem gezeigt, dass
die Möglichkeiten zu weiteren Kosteneinsparungen —soll dies nicht zu Lasten des Netzes
und damit der Versorgungssicherheit gehen- nicht mehr gegeben sind. Der Betrieb hat
sich personell und auch von den Betriebsabläufen insoweit optimiert, dass bereits eine
geringe Verschlechterung der Einnahmesituation nicht mehr innerbetrieblich zu
kompensieren ist.
Nachdem im Jahr 2012 die Tarife der Wasserversorgung eine Anpassung dahingehend
erfahren haben, dass der monatliche Grundpreis stärker als bis dato die Fixkosten der
Wasserversorgung decken sollte, haben sich die entsprechenden Umsatzerlöse
eingestellt. Die seinerzeitige deutliche Reduzierung des Wasserpreises hat erst in den
letzten beiden Jahren dazu geführt, dass der Absatz nicht weiter zurückgeht sondern
stagniert. Er pendelt sich offensichtlich bei einem Wert von rd. 1,9 Mio Kubikmeter ein.
Dies wird zumindest die Größe sein, die bei künftigen Kalkulationen zugrunde zu legen
sein wird.
Wie zuvor bereits ausgeführt, muss die Einnahmesituation für den Betriebszweig
verbessert werden, was über Einsparungen nur zum Nachteil des Netzbetriebes zu
erreichen sein wird. Insofern ist zwar die Ertragslage im Wirtschaftsplan auf Basis
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Anlage 1
Vorlage 348/2017
der aktuellen Preise ausgewiesen, es wird aber in einer separaten Vorlage seitens
der Betriebsleitung der Vorschlag zu einer Preisanpassung gemacht.
Der Zwang bzw. die Erfordernis zur 24"stündigen Lieferbereitschaft führt schlicht dazu,
dass, unbeschadet des tatsächlichen Frischwasserabsatzes, z.B. Kosten für Personal,
Zinsen, Abschreibung usw. anfallen.
Der Erfolgsplan der Wasserversorgung bleibt die maßgebliche Größe für die Gewinnund Verlustrechnung des Eigenbetriebes.
II. Erläuterungen zur Erfolgsplanung
(Gewinn- und Verlustrechnung)
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse aus dem Wasserverkauf entwickeln sich seit dem Jahr 2005
rückläufig bzw. stagnierend.
(Jahr 2005- 2.276.937,78 Euro; Jahr 2006 — 2.226.098,88Euro; Jahr 2007 —
2.157.611,94 Euro; Jahr 2008 - 2.113.444,49 Euro, Jahr 2009 2.125.698,30 Euro,
Jahr 2010 —nach Tariferhöhung 2.333.807,45, Jahr 2011- 2.330.071 Euro, Jahr 2012
— nach Tarifumstellung 1.907.651 Euro, Jahr 2013 1.973.704,14 Euro, Jahr 2014
1.922.372,46 Euro, Jahr 2015 1.932.689,73 Euro, Jahr 2016 1.971.527,69 Euro)
Die Zahlen des Jahres 2016 sowie die bisherigen Absatzmengen im Jahr 2017 zeigen
dabei die Eingangs bereits beschriebene Stagnation des Absatzes. Führen hohe
Außentemperaturen im Sommer vielfach zu deutlich höheren Verkaufsmengen,
werden diese regelmäßig über das Jahr gesehen kompensiert. Man kann insofern von
einer Absatzstagnation ausgehen.
Der fixkostendominierte Betriebszweig gerät beim Blick auf mögliche Einsparungen
schnell an seine Grenzen. Denn selbst eine Absatzsteigerung geht z.B. mit einem
„Mehr" bei den Wasserbezugskosten einher und die relativ geringe Marge zwischen
rd. 60 Cent für den Einkauf und einem Euro für den Verkauf eines Kubikmeters,
vermag die Anstiege bei den Fixkosten kaum zu kompensieren.
Insofern ist es auch gerechtfertigt, eine eventuelle Preiserhöhung gerade in der
Fixkostenumlage vorzunehmen. Eine reine Erhöhung des Wasserpreis würde
zwangsläufig wieder Anreiz zum Sparen von Frischwasser geben, welcher
infolge des damit einhergehenden Absatzrückganges die gewünschten
Mehrerlöse kompensieren würde. Dieser würde sich zudem noch auf den
Umsatz beim Abwasser auswirken, so dass aus betriebswirtschaftlicher Sicht
eine Erhöhung des Grundpreises zu bevorzugen ist.
Ein Rohrbruch ist aus Gründen der Versorgungsverpflichtung, der Kosten für die
Wasserverluste und nicht zuletzt aus Gründen der Ökologie zu reparieren. Je früher
dieser erkannt wird, umso positiver wirkt sich die Reparatur auf die v.g.
Zusammenhänge aus. Aber auch hier gilt der Grundsatz, „Vorbeugen ist besser als
heilen". Der Wirtschaftsplan trägt mit den jeweiligen Ansätzen für Unterhaltung und
Erneuerung dem „Vorbeugeprinzip" Rechnung.
Bei der Entnahme der Baukostenzuschüsse handelt es sich um die planmäßige 3prozentige Auflösung der Baukostenzuschüsse gemäß § 9 der Betriebssatzung der
Stadtwerke.
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Vorlage 348/2017
2. Aktivierte Eigenleistungen
Die Leistungen der Mitarbeiter für den Neubau von Leitungen fließen als Erlös in die
aktivierten Eigenleistungen ein.
3. Sonstige betriebliche Erträge
Die Wirtschaftsplanung geht weitgehend von den Ansätzen der Vorjahre aus, wobei
verschiedene Positionen zur Vereinfachung des Vergleiches mit der Gewinn- und
Verlustrechnung zusammengefasst bzw. gesplittet wurden.
4. Materialaufwand
Insgesamt liegt der Ansatz für den Materialaufwand auf Vorjahresniveau, obschon
ausweislich der Jahresergebnisse 2016 eine deutliche Anpassung für die
Unterhaltung geboten scheint. Es bedarf daher schon eines gewissen Optimismus,
dass dieser Betrag tatsächlich gehalten werden kann. Er ist eigentlich von zwei
dominanten Kostengrößen geprägt. Dem Materialverbrauch selbst, welcher natürlich
sehr stark von den Notwendigkeiten zur Rohrerneuerung bestimmt wird (mithin auch
der Reparaturen von Rohrbrüchen), und den Wasserbezugskosten. Die
Betriebsleitung hat über die Jahre einen sehr guten Überblick über die statistische
Preisentwicklung in der Wasserversorgung erlangt. Es darf daher davon
ausgegangen werden, dass sich die Aufwendungen für den Wasserbezug in dieser
Größenordnung bewegen werden. Falsch wäre aber der Gedankengang, dass sich
die Wasserbezugskosten auf Niveau des Jahres 2017 bewegen. Das tun sie nicht.
Vielmehr ist es so, dass sich ein evtl. Absatzrückgang natürlich auch auf die
Beschaffungsmenge und mithin auf die hieraus resultierenden Beschaffungskosten
auswirkt.
Die Betriebsleitung hat in einer der letzten Vorlagen darauf hingewiesen, dass der
Vertrag mit dem RWE —der sogenannte Ersatzwasserliefervertrag- eine Modifizierung
erhalten wird. Der nunmehr über 40 Jahre alte Vertrag knüpft dabei die Einkaufspreise
an die Verkaufspreise der Stadtwerke und seitens des RWE wird eine entsprechende
Änderung verlangt. In einem ersten Schritt haben die Stadtwerke einer Preiserhöhung
bei den Einkaufspreisen
—in Abhängigkeit vom Ausgang der
Vertragsverhandlungen- nicht widersprochen. Das der geänderte Vertrag jedoch zu
einem Preisanstieg bei den Bezugskosten führen wird, dürfte allenthalben unstrittig
sein.
Preissteigerungen beim Wassereinkauf vom Zulieferer RVVW sind dabei an die im
Wasserliefervertrag verankerte Preisgleitklausel geknüpft. Diese berücksichtigt über
die Preisindizes die allgemeinen Teuerungen, die normalerweise jedes Jahr eins zu
eins an die Kunden weitergegeben werden müssten. Mit Blick auf den
Einkaufspreis 2012 ist beim Einkauf bis dato eine Preissteigerung in der
Größenordnung von rd. 10 Cent je Kubikmeter zu verzeichnen. Alleine dieser
Mehraufwand macht unter dem Strich einen Erlösrückgang von rd. 140.000 Euro
aus.
Dass eine ordnungsgemäße Wasserversorgung überhaupt nur dann funktioniert,
wenn das diesbezügliche Verteilernetz in einem guten Zustand ist, ist gemeinhin
bekannt. Die Betriebsleitung hat daher schon seit Jahren die sukzessive Ertüchtigung
des Netzes im Blick. Die punktuelle und aus Gründen des „Notfallcharakters"
unstrukturierte Reparatur von Schadensfällen gerät zunehmend zur Ausnahme.
Dieses langfristige Denken hat bei den Aufwandspositionen schon deutliche Erfolge
gezeigt. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit lässt sich belegen, dass sich durch
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Vorlage 348/2017
die verstärkte Investition in die Netzsanierung sehr wohl die Wasserverluste absenken
lassen. Jeder Kubikmeter der nicht im Boden versickert braucht auch nicht von RWE
gekauft zu werden. Insofern rechnet sich langfristig die Netzerneuerung bereits über
die Einsparungen beim Wasserverlust.
Eine geplante und den Maßgaben des Wettbewerbs unterzogene
Sanierungsmaßnahme ist ebenfalls naturgemäß billiger, als die unter Zeitdruck
erfolgte Reparatur eines Wasserrohrbruchs. Die ausgesprochen gut gefüllte
„Informationsdatenbank" über Störungen im Netz machen derartige Planungen und
die Ableitung von Sanierungsstrategien möglich. Der eingeschlagene Weg der
Informationsbeschaffung über stimmige Bestandspläne, vernünftige Kenntnisse über
die Hydraulik bis hin zur „wirklichkeitsnahen" Zuordnung von Vermögenswerten,
zeigen somit wirtschaftlich erfreuliche Folgen. Angenehmer Nebeneffekt ist zudem,
dass die Mitarbeiter seltener zu Rohrbrüchen ausrücken müssen, was wiederum
seinen Niederschlag in Einsparungen bei den Personalkosten findet.
Es ist gemeinhin üblich, dass die Fahrzeuge der Wasserversorgung sehr lange,
teilweise deutlich über die betriebsgewöhnliche Abschreibung hinaus, genutzt werden.
Im aktuellen Jahr führte dies dazu, dass seitens des TÜV ein Fahrzeug direkt
stillgelegt wurde. Sicher eine Ausnahme aber Grund genug vielleicht umzudenken. Als
Ersatz wurde als Dienstwagen für die Technik ein Elektroauto gemietet, welches sich
im täglichen Einsatz befindet und sehr bewährt hat. Es wäre nach Meinung der
Betriebsleitung zwar grundsätzlich verfrüht gänzlich auf Elektromobilität umzusteigen,
aber es bieten sich derzeit sehr gute Möglichkeiten für einen „probeweisen" Umstieg
in Form von Leasingfahrzeugen. Die Betriebsleitung plant daher, drei alte
Servicefahrzeuge (Diesel) im Jahr 2018 abzustoßen (die Fahrzeuge haben
allesamt aufgrund der vielen Kurzstrecken Probleme mit der Abgasreinigung
und verursachen Reparaturkosten. Ferner sind sie abgeschrieben) und durch
geleaste Elektrofahrzeuge zu ersetzen. So kann über einen Zeitraum von drei
Jahren geprüft werden, inwieweit deren Alltagstauglichkeit gegeben ist. Es ist aber
bereits aus den jetzigen Erfahrungen zu erwarten, dass sich Elektrofahrzeuge optimal
für z.B. den Wasserzählerwechsel oder Servicefahrten eignen. Mit Blick auf das neue
Betriebsgebäude wird dort schon ein besonderes Augenmerk auf die Elektrifizierung
der gesamten Fahrzeugflotte (außer LKW) gelegt.
5. Personalaufwand
Nachdem in den zurückliegenden Jahren einige Kollegen die Rohrnetzabteilung
aufgrund lukrativer Angebote aus der Privatwirtschaft verlassen haben, zahlt sich
zunehmend aus, dass die Stadtwerke kontinuierlich ausgebildet haben. Es ist eine
Investition in die Zukunft, an der auch weiterhin festgehalten werden soll. Die
Betriebsleitung hat damit die Voraussetzungen für den „Generationenwechsel"
geschaffen, so dass das Vorhalten von fachkundigem Personal auch in Zukunft
gesichert ist. Aktuell beschäftigen die Stadtwerke vier Auszubildende die sich im
kommenden Jahr ihre Abschlussprüfung stellen werden. Neue Ausbildungsverträge
wurden zunächst nicht abgeschlossen, da trotz des Werbens an Schulen etc. die
Privatwirtschaft vielfach interessantere Angebote macht und in Frage kommende
Bewerber/innen frühzeitig abgreift. Die Betriebsleitung ist allerdings willens,
ggflls. jungen Flüchtlingen eine Plattform für eine fundierte Ausbildung zu
bieten. Mit den vermittelnden Stellen wurde Kontakt aufgenommen und im
kommenden Jahr sollen zwei Ausbildungsplätze für Flüchtlinge angeboten
werden.
Ein Unternehmen wie die Wasserversorgung ist in besonderem Maße auf fach- und
sachkundiges Personal angewiesen, da es nur so den Kontakt zum Kunden behält
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Anlage 1
Vorlage 348/2017
und entsprechend flexibel auf z.B. Rohrbrüche Unterhaltung etc. reagieren kann.
Hinzu kommt, dass in den Stadtwerken in den kommenden Jahren aufgrund von
altersbedingtem Ausscheiden Stellen neu zu besetzen sein werden. Das
Unternehmen ist daher gut beraten, weiter konsequent auszubilden um damit
möglichen Personalengpässen durch eigene „Mitarbeiter/innen" vorbeugen zu
können. Die Betriebsleitung beabsichtigt, je nach Erfordernis befristete oder
unbefristete Einstellungen vorzunehmen.
Leider ist es nicht gelungen, einen Rohrnetzmeister aus den eigenen Reihen
heraus auszubilden. Insofern ist es erforderlich, diese Stelle durch einen
externe/n Bewerber/in zu besetzen.
Ferner ergibt sich zunehmend der Bedarf an technischer Sachbearbeitung. Die
Abrechnung der Leistungen der Rohrnetzabteilung sind ergebnisrelevant und
müssen ordnungsgemäß in der Buchhaltung erfasst werden. Das bedeutet
nicht nur eine sehr sorgfältige Rechnungslegung an die Wasserversorgung,
sondern eine ebensolche Betreuung bei den Einkäufen bzw. der Lagerhaltung.
Die Betriebsleitung wird daher eine zusätzliche Stelle in der technischen
Sachbearbeitung der Rohrnetzabteilung vorsehen.
Abschreibungen
Insgesamt erfolgt die Abschreibung der Anlagen weiterhin planmäßig. Zur Erhaltung
der Synergien zwischen den anderen Betriebszweigen (z.B. bei Investitionen in der
Kanalisation oder dem Eigenbetrieb Straßen) durch „Mitverlegung" kann es zu
außerplanmäßigen Abschreibungen kommen. Es wird jedoch darauf geachtet, dass
diese möglichst keine ergebnisverschlechternden Auswirkungen haben bzw. durch
die Abschreibung von klassischen Neuinvestitionen kompensiert werden. Weiterhin
kann nur durch planmäßige Sanierung und damit Erhöhung des Aufwandes für
Sanierungen sichergestellt werden, dass das Gleichgewicht zwischen Abschreibung
und Investition gehalten werden kann. Dies setzt jedoch eine sukzessive Erhöhung
des Wasserpreises voraus.
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Summe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen unterliegt über die Jahre sehr
starken Schwankungen. Dies ist jedoch nicht den eigentlichen Aufwendungen aus der
Verwaltung etc. geschuldet, sondern der hierunter in Ansatz zu bringenden
Konzessionsabgabe.
Diese beträgt maximal 12 % der Verkaufserlöse, und für deren Ausschüttung ist ein
Mindestgewinn von rd. 215.000 Euro zu erwirtschaften.
Durch die Voraussetzung der Mindestgewinnerwirtschaftung ist es in den
zurückliegenden Jahren zu erheblichen Kürzungen der KA gekommen, die aber über
Gewinne der Folgejahre ausgeglichen werden können.
Wie bereits zuvor ausgeführt, ist in 2018 aufgrund des prognostizierten
negativen Jahresergebnisses die Ausschüttung einer Konzessionsabgabe an
die Stadt nicht möglich. Ferner fehlt es aktuell an einer Rechtsgrundlage in
Form eines Konzessionsvertrages. Hier ist es für die kommenden Jahre
erforderlich, entweder einen neuen Vertrag abzuschließen oder über
Gewinnverwendungsbeschlüsse des Rates eine rechtskonforme Abführung von
Überschüssen an den Haushalt der Stadt vorzunehmen. Aktuell führt der
fehlende Konzessionsvertrag aber zu keinen rechtlichen Verwerfungen, da die
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Anlage 1
Vorlage 348/2017
Wasserversorgung, als 100% Eigenbetrieb der Stadt, bereits aus sich selbst
heraus eine Legitimation zum Betrieb des Wassernetzes erfährt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden der zu erwartenden Entwicklung
angepasst.
8. Zinserträge
Es wird davon ausgegangen, dass auch in 2018 Kassenbestände zinsbringend angelegt werden können.
9. Zinsaufwand
Für 2018 wird mit einer Darlehensaufnahme erst Mitte bis Ende des Jahres gerechnet.
Vermögensplanunq
Ill. Vermögensplan - Einnahmen
1. Baukostenzuschüsse
Die Betriebsleitung kann für die Folgejahre die Einnahmen seit jeher nur ansatzweise
schätzen. Diese sind in der Höhe zu stark davon abhängig, wie der Abverkauf von
Grundstücken bzw. wie deren Bebauung erfolgt. Es ist vor diesem Hintergrund
entbehrlich, speziell auf die Zuflüsse aus den jeweiligen Baugebieten einzugehen, und
im Plan wird lediglich der sich an den Vorjahreswerten orientierende Betrag
prognostiziert.
2. Verdiente Abschreibungen
Aus dem Erfolgsplan errechnen sich die verdienten Abschreibungen aus der 3 %igen
Entnahme von Bauzuschüssen zu den Abschreibungen auf Sachanlagen.
3. Kreditaufnahme
Zur Deckung der Ausgaben im Vermögensplan ist die Aufnahme eines Darlehens in
Höhe von rd. 2,44 Mio. Euro vorgesehen. Dabei ist berücksichtigt, dass das
Unternehmen zur Standortverlagerung eine Zwischenfinanzierung für einen
Grundstückserwerb benötigt. Ferner wird als Anfinanzierung für den Bau des
Betriebsgebäudes ein Betrag von 500 TEUR über Kredite zu decken sein.
4. Jahresüberschuss
Im Bereich der Wasserversorgung wird im Jahr 2018 kein Jahresüberschuss
erwirtschaftet. Vielmehr prognostiziert die Betriebsleitung einen Jahresfehlbetrag der
voraussichtlich rd. 85.000 Euro betragen wird.
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Vorlage 348/2017
IV. Vermögensplan - Ausgaben
1. Investitionen
1.1 Verteilung
Die Investitionsverteilung ist in der Tabelle zum Vermögensplan dargestellt. Dabei
wird vorwiegend im Bereich der Leitungserneuerung investiert, wobei ebenfalls für
die Erschließung neuer Baugebiete Ansätze im erforderlichen Umfang gebildet
wurden.
Insgesamt sind die Maßnahmen zwischen den Betrieben abgestimmt, und evtl.
Synergien aus Gemeinschaftsmaßnahmen wurden bei den Ansätzen bereits
berücksichtigt.
Insbesondere in den Fällen, in denen Leitungen infolge von Rohrbrüchen eine
besondere Reparaturanfälligkeit zeigen, soll in 2018 — wie auch in den
kommenden Jahren- eine verstärkte Investition erfolgen. Durch die sukzessive
Erneuerung schadhafter Leitungen sollen mittelfristig sowohl der Wasserverlust
als auch der Aufwand für Reparaturen gesenkt werden.
Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die „ortsweise" durchgeführte
Leitungserneuerung Kostenvorteile bringt. Die Firmen berücksichtigen in der
Preiskalkulation, dass weniger Fahr- bzw. Rüstzeiten entstehen und eine
Baustelleneinrichtung im selben Ort vorgehalten werden kann. Trotz der etwas
eingeschränkten Flexibilität hinsichtlich des Einsatzes in anderen Orten, macht es
Sinn, die Maßnahmen ortsweise durchzuführen.
Im Jahr 2018 wird die VVasserleitungssanierung in den Ortschaften Kierdorf,
Köttingen, Liblar und Dirmerzheim durchgeführt.
Zwischenzeitlich ist die Investitionsübersicht im Hinblick auf die kommenden
Jahre bis 2024 gut gefüllt. Die Betriebsleitung hat dabei Augenmerk darauf
gelegt, dass Ausführung der Maßnahmen zunächst aus Sicht der
Wasserversorgung in diesen Jahren sinnvoll ist. Sicher können andere zu
berücksichtigende Aspekte bzw. Notwendigkeiten zu einer zeitlichen
Verschiebung der Maßnahmen führen. Allerdings ist durch die Darstellung
ersichtlich, welch große Aufgaben zur Netzerneuerungen in den kommenden
Jahren noch zu stemmen sein werden. Die Stadtwerke sind verpflichtet, die
Wasserversorgung so zu betreiben, dass eine Unterbrechung eben den
Ausnahmefall darstellt. Sie ist dabei gehalten, wegen eventueller
Regeressforderungen den Nachweis zu führen, eine ordnungsgemäße
Unterhaltung und regelmäßige Netzerneuerung zu betreiben. Kommt sie dieser
Verpflichtung nicht nach, hilft auch das Argument günstiger Wasserpreise
nicht welter.
So ist der Eigenbetrieb besonders an Anlagen mit weitreichender Bedeutung gut
beraten, eine vorbildliche Unterhaltung durchzuführen. Anstoß hier mehr zu tun
hat der seinerzeitige Ausfall der Transportleitung gegeben.
Daher hat die Betriebsleitung im Jahr 2013 damit begonnen, Klappen und
Schieber an den Transportleitungen der Stadtwerke zu erneuern. Diese
Ertüchtigung musste infolge Personalmangels im Jahr 2015 zunächst ausgesetzt
werden. In 2018 ist diese Maßnahme zwingend umzusetzen.
Die Politik hat seinerzeit beschlossen den Standort der Stadtwerke am Michael
Schiffer Weg aufzugeben und an anderer Stelle im Stadtgebiet ein neues
Betriebsgebäude zu errichten. In einem ersten Anlauf sind hierfür zwei
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Anlage 1
Vorlage 348/2017
Grundstücke im Wirtschaftspark vorgesehen. Im Jahr 2018 soll der
Grundstückserwerb abgeschlossen und mit dem Neubau begonnen werden.
Teilweise wird sich eine nicht unerhebliche Refinanzierung durch den Verkauf des
jetzigen Standortes ergeben. Gleichwohl ist nicht zu erwarten, dass ein Neubau
ohne die Neuaufnahme von Krediten zu finanzieren sein wird.
1.2 Gemeinsame Betriebsanlagen
Im Jahr 2018 sind, über die Verlagerung des Betriebsstandortes hinausgehend,
keine größeren Investitionen in Betriebsanlagen oder Ausrüstung geplant.
Bezüglich der Erstellung der Bestandspläne wird auf die zuvor gemachten
Ausführungen verwiesen. Es ist zwar so, dass die Vermessung weitestgehend
abgeschlossen ist, der Nutzen sich aber erst bei gründlicher Aufarbeitung anhand
der Netzkalibrierung einstellen kann.
Wie wichtig eine genaue Kenntnis der Netzverhältnisse ist, wurde bereits
erläutert. Es ist daher geplant, weiterhin in den Aufschluss über die
Netzverhältnisse zu investieren. (Vermessung, Kalibrierung, Hydraulik,
Alterungsmodelle usw.)
2. Schuldendienst
Die planmäßige Tilgung der Fremddarlehen wird vertragsgemäß fortgeführt.
3. Abführung an Gewinngemeinschaften
Aufgrund des Jahresfehlbetrages wird es keine Abführung von Gewinnen an
andere Betriebszweige geben. Insofern entfällt die sonst übliche
Kapitalverstärkung für die Bäder.
8
Wirtschaftsplan Stadtwerke Erftstadt
"Wasserversorgung"
Jahr 2018
ERFOLGSPLAN
1.
Umsatzerlöse
1.1
1.2
1.3
1.4
Verkauf an Tarifabnehmer
Grundpreis
Entnahme Bauzuschüsse
Abgrenzungserlös einmalig
2.
Bestandsveränderung unfertige Leistungen
2.1
Unfertige Leistung
3
Aktivierte Eigenleistungen
Gemeinkosten
Erneuerung Hydranten
Erneuerung Rohrnetz
Erneuerung Hausanschluss
Erneuerung Wasserzähler
*Gewinnabschlag auf Gewinne Rohrnetz
4
Sonstige betriebliche Erträge
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
ordentliche Erträge
Mietertraq
Leistungen für Fremde/ Materialverkauf
Leistungen für andere Betriebszweiqe, Stadt und EB
Hebedatenerstattung
Standrohrmiete
Kooperationssvereinbarunq GVG
sonstige Erträge (ordentliche Erträge)
Plan 2018
Euro
Anlage 2, Seite 1
V: 348/2017
Plan 2017
Euro
1.956.000,00
1.230.000,00
290.000,00
0,00
1.956.000,00
1.220.000,00
290.000,00
0,00
0,00
0,00
110.000,00
15.000,00
60.000,00
70.000,00
90.000,00
0,00
110.000,00
15.000,00
70.000,00
60.000,00
80.000,00
0,00
30.000,00
15.000,00
5.000,00
40.000,00
15.000,00
51.000,00
75.000,00
30.000,00
15.000,00
5.000,00
30.000,00
15.000,00
51.000,00
65.000,00
0,00
0,00
4 052 000,00
4 012.000,00
Ergebnis
2016
2.004.947,74
1.244.253,79
256.970,21
-37.727,07
44.665,61
49.648,09
58.108,14
104.422,19
30.104,17
17.084,93
23.875,11
42.500,00
16.542,00
51.130,00
14.954,05
periodenfremde Erträge
Betriebserträge insgesamt: o. Zinserträge
3.921.478,96
Anlage 2, Seite 2
V: 348/2017
Wirtschaftsplan Stadtwerke Erftstadt
"Wasserversorgung"
Jahr 2018
ERFOLGSPLAN
5.
Materialaufwand
5.1
Aufwendungen für Roh-, HiIfs- und Betriebsstoffe
sowie für bezogene Waren (Strom/VVasser etc.)
Wasserbezugskosten
Materialeinsatz
Sonstige
5.2
Ergebnis
2016
1.200.000,00
250.000,00
5.000,00
1.100.000,00
260.000,00
5.000,00
1.199.422,31
222.713,06
6.087,34
55.000,00
50.000,00
0,00
7.000,00
2.000,00
15.000,00
55.000,00
50.000,00
0,00
5.000,00
2.000,00
10.000,00
54.597,01
90.836,97
680.000,00
200.000,00
50.000,00
10.000,00
10.000,00
680.000,00
210.000,00
60.000,00
10.000,00
10.000,00
658.012,47
186.506,51
22.719,37
6.985,91
-387,90
950.000,00
0,00
850.000,00
0,00
923.770,32
3.484.000,00
3.307.000,00
3.394.763,49
7.016,20
560,00
15.923,92
Personalaufwand
Löhne und Gehälter
Sozialabgaben
Beihilfen
Beitrag Berufsgenossenschaft
Pensionsrückstellungen
7.
Plan 2017
Euro
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Unterhaltung Rohrnetz
Unterhaltung Hausanschlüsse
Unterhaltung Wassermesser
Wasseranalysen
Standrohr und Hydrantenunterhaltunq
Übriqe
6.
Plan 2018
Euro
Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegestände des Anlagevermögens und der
Sachanlagen
Sachanlagen
Wertberichtigung
Betriebsaufwand Zwischensumme:
Anlage 2, Seite 3
V:348/2017
Wirtschaftsplan Stadtwerke Erftstadt
"Wasserversorgung"
Jahr 2018
ERFOLGSPLAN
8.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
8a
Betriebsaufwendungen
Konzessionsabgabe
Kraftfahrzeugkosten
Beiträge für Verbände
Zwischengewinn Rohmetzabteilung
Übrige
Planungskosten Standortverlagerung
8b
Ergebnis
2016
Euro
0,00
30.000,00
19.000,00
0,00
50.000,00
60.000,00
0,00
30.000,00
19.000,00
0,00
50.000,00
60.000,00
0,00
22.169,59
18.356,44
60.000,00
0,00
15.000,00
5.000,00
0,00
15.000,00
10.000,00
5.000,00
10.000,00
3.000,00
500,00
35.000,00
10.000,00
0,00
17.000,00
20.000,00
10.000,00
30.000,00
60.000,00
0,00
15.000,00
5.000,00
0,00
15.000,00
10.000,00
5.000,00
10.000,00
3.000,00
500,00
25.000,00
18.000,00
0,00
17.000,00
20.000,00
10.000,00
30.000,00
62.179,39
0,00
13.840,93
0,00
-900,00
10.933,30
4.714,96
3.040,51
0,00
0,00
404.500,00
402 500,00
58.342,53
0,00
Verwaltungsaufwendungen
Verwaltungskostenbeitrag Stadt
Inkassokosten
IT- Kosten
Gebäudekosten
Erstellung Jahresabschlüsse
Jahresabschlussprüfung
Rechts- und Beratungskosten
Berufsbekleidung
Betriebskosten allgemein Unterh. Büro etc.
Bürokosten /Bücher
Wertberichtigung
Betriebsversicherung
Telefon / Portokosten
Materialverkauf
Personalkosten Eigenbetrieb Straßen
Energiekosten
Forderungsniedrschlagung, etc.
Übrige
8c
Plan 2017
Plan 2018
Euro
948,89
4.938,03
33.570,75
6.241,51
0,00
15.000,00
22.738,42
4.373,73
38.374,20
Periodenfremde Aufwendungen
Betriebsaufwand Zwischensumme:
318.863,18
Anlage 2, Seite 4
V: 348/2017
Wirtschaftsplan Stadtwerke Erftstadt
"Wasserversorgung"
Jahr 2018
ERFOLGSPLAN
9.
Plan 2018
Euro
Plan 2017
Euro
Ergebnis
2016
Zinsen und ähnliche Erträge
Stundungs- und Verzugszinsen
3.000,00
3.000,00
195,79
Zinsen aus der Abzinsung von RST
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Zinsaufwand
Zinsen Neuaufnahme
Gesamtaufwendungen
205.000,00
42.800,00
235.000,00
17.900,00
268.149,85
4.136.300,00
3.962.400,00
3.981.776,52
-81.300,00
52.600,00
-60.101,77
3.000,00
3.000,00
3.788,62
-84.300,00
49.600,00
-63.890,39
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätiqkeit
12. Sonstige Steuern
13. Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag
Anlage 2,
Seite 7.1
Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Wasserversorgung
Investionsübersicht bis zum Jahr 2024
Investitionsplanung
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Plan
2022
Plan
2023
Plan
2024
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
LECHENICH
Sanierung "An der Vogelrute"
Sanieurng "Arnselweg"
Sanierung "An der Patria"
Sanierung "Judenstraße"
Sanierung "Römerstraße"
Sanierung "Schlosswall"
Sanierung "Zehntwall"
GYMNICH
Sanierung "Nordstraße"
Sanierung "Gymnicher Hauptstraße"
Sanierung "Friedhofsweg"
Sanierung "Kerpener Straße"
150.000,00
150.000,00
80.000,00
50.000,00
200.000,00
75.000,00
160.000,00
130.000,00
250.000,00
30.000,00
160.000,00
KONRADSHEIM
BLESSEM
Sanierung "In der Aue"
230.000,00
Aniage
Seite 7.1
Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Wasserversorgung
lnvestionsübersicht bis zum Jahr 2024
Investitionsplanunq
DIRMERZHEIM
Sanierung Mellerweg - HausNr 1-23
Sanierung Brückenstraße
Sanierung "Blumenstraße"
Sanierung "Geibelstraße"
Sanierung "Joistenhof'
Sanierung "Justengasse"
Sanierung "Baumstraße"
Sanierung "Im Kamp"
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Plan
2022
Plan
2023
Plan
2024
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
330.000,00
200.000,00
90.000,00
80.000,00
40.000,00
20.000,00
45.000,00
30.000,00
LIBLAR
Erschließung BP 184 Dechant-Linden-Weg
Sanierung "Tannenweg"
Sanierung "Am Ziegelacker"
Sanierung "Elderbachweg"
Sanierung "Fasanenaue"
Sanierung " Gartenstraße"
Sanierung "Lerchenstraße"
Sanierung "Möwenstraße"
Sanierung "Reiherweg"
Sanierung "Stieglitzweg"
Sanierung "Buchenweg"
Sanierung "Im Spürkergarten"
Sanierung "Kolibristraße"
Sanierung "Taubenstraße"
Sanierung "Am Vogelsang"
60.000,00
200.000,00
180.000,00
70.000,00
55.000,00
110.000,00
120.000,00
30.000,00
35.000,00
25.000,00
65.000,00
150.000,00
120.000,00
135.000,00
330.000,00
Aniage z,
Seite 7.1
Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Wasserversorgung
Investionsübersicht bis zum Jahr 2024
Investitionsplanung
KÖTTINGEN
Sanierung Am Giezenbach-Teil 2
Sanierung Gruhlstraße - HausNr 2-5
Sanierung Kosengartenstraße - HausNr 72-76
KIERDORF
Sanierung "Schildgesweg"
Sanierung "Friedrich-Ebert-Straße Teil 2"
Sanierung "Stockweg"
Sanierung "Rektor Thar Straße"
Sanierung "Zum Schlagbaum"
Sanierung "Oststraße"
Sanierung "Zieselsmaarer Str."
Sanierung "Glück Auf Straße"
Sanierung "Schildgesweg"
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Plan
2022
Plan
2023
Plan
2024
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
25.000,00
25.000,00
25.000,00
220.000,00
150.000,00
120.000,00
110.000,00
50.000,00
70.000,00
115.000,00
20.000,00
70.000,00
AHREM
Herrig
Aufschließung neuer Baugebiete z.Zt. nicht baureif
Baugebiete
25.000,00
25.000,00
25.000,00
25.000,00
Aniage z,
Seite 7.1
Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Wasserversorgung
lnvestionsübersicht bis zum Jahr 2024
Investitionsplanunq
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Plan
2022
Plan
2023
Plan
2024
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
SONSTIGE Verteilung
Hausanschlussanlagen neu
Wassermessser neu
Wasserleitungskataster Bestandspläne
IT-Ausstattung / GIS-System / PLS
Erneuerung Absperrschieber/Klappen Transportsammler
126.000,00
26.000,00
10.000,00
6.000,00
150.000,00
150.000,00
150.000,00
150.000,00
150.000,00
150.000,00
150.000,00
2.500,00
2.000,00
2.500,00
2.000,00
2.500,00
2.000,00
2.500,00
2.000,00
2.500,00
2.000,00
2.500,00
2.000,00
SONSTIGE Gemeinsame Betriebsanlangen
Werkzeuge und Geräte
Fuhrpark
Büroausstattung
Ankauf Grundstück Standortverlagerung
Neubau Betriebsgebäude Stadtwerke
6.000,00
35.000,00
2.000,00
350.000,00
500.000,00
6.000,00
80.000,00
3.000,00
0,00
1.000.000,00
6.000,00
80.000,00
3.000,00
0,00
100.000,00
6.000,00
30.000,00
3.000,00
0,00
100.000,00
6.000,00
30.000,00
3.000,00
0,00
50.000,00
6.000,00
30.000,00
3.000,00
0,00
20.000,00
6.000,00
30.000,00
3.000,00
0,00
20.000,00
2.556.000,00
1.998.500,00
1.176.000,00
1.176.000,00
246.000,00
238.500,00
238.500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
305.000,00
18.300,00
320.000,00
0,00
330.000,00
0,00
330.000,00
0,00
330.000,00
0,00
330.000,00
0,00
330.000,00
0,00
Kapitalzufuhr Hallenbad
Kapitalzufuhr
0,00
229.979,00
229.979,00
229.979,00
229.979,00
229.979,00
229.979,00
Zuführung Kassenbestand
Zuführung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
84.300,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.963.600,00
1_548_,217_9_00
1.745.979,00
1.135_9_7_9_0
605_,979,00
7_9_8_,479a0
7_911,42.9,00
Zwischensumme
Posten der Rechnungsabgrenzung
Disagio
Verbindlicheiten
Darlehenstilgung Wasser
Darlehenstilgung Neuaufnahme
Jahresfehlbetrag
Jahresfehlbetrag
Insgesamt:
Anlage 2,
Seite 8
V: 348/2017
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Wasserversorgung"
Jahr 2018
-Übersicht über die Vermögensplanung bis 2023 -
Einnahmen Planungszeitraum
Plan 2018
tsd Euro
1.
Einmalige Baukostenzuschüsse
2.
Abrechnung Hausanschlüsse
3.
Plan 2019
tsd Euro
Plan 2020
tsd Euro
Plan 2021
tsd Euro
Plan 2022
tsd Euro
Plan 2023
tsd Euro
Plan 2023
tsd Euro
150
130
130
130
130
130
130
70
50
50
50
50
50
50
Verdiente Abschreibungen
0
200
200
200
200
200
200
4.
Entnahme Kassenbestand
300
0
0
0
0
0
0
5.
Neuaufnahme Kredite
2.444
1.211
1.135
1.165
1.165
1.165
1.165
7.
Jahresüberschuss
0
230
230
230
230
230
230
2964
1821
1745
1775
1775
1775
1775
Gesamteinnahmen
Ausqaben Planunqszeitraum
Plan 2018
tsd Euro
1.
Investition Erneuerung
2.
Investition Anlagen u. Netzerweiterung
3.
Investition Erschließung neuer Baugeb.
4.
Tilgung
5.
Jahresfehlbetrag
6.
Zuschuss Hallenbad
Gesamtausgaben
t Stadtwerke Erftstadt
/,•
Klinkhammer
Betriebsleiter
Hallstein
1. Betriebsleiterin
Plan 2019
tsd Euro
Plan 2020
tsd Euro
Plan 2021
tsd Euro
Plan 20232
tsd Euro
Plan 2023
tsd Euro
Plan 2023
tsd Euro
818
815
810
810
810
810
810
1671
431
350
380
380
380
380
85
25
25
25
25
25
25
305
320
330
330
330
330
330
84
0
0
0
0
0
0
0
230
230
230
230
230
230
2964
1821
1745
1775
1775
1775
1775
Stellenübersicht
Anlage
V:347/2017
V:348/2017
V:345/2017
V:346/2017
der Stadtwerke Erftstadt für das Geschäftsjahr 2018
der Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung,
Bäderbetrieb/Heizkraftwerk
(ohne Beigeordnete u. Beamte)
Eingruppierung nach TVöD (unter Vorbehalt der endgültigen Überleitung in das neue Tarifrecht)
Bezeichnung
Gesamt
Betrieb
Soll
Ist
2017
2018
Betfebszweig
Wasserversorgung
Rohrnetzabteilung
Soll
Ist
Soll
Ist
2018
2017
2018
2017
15
1,00
1,00
0,30
0,30
0,05
0,05
0,45
0,50
0,10
0,10
0,10
0,05
12
1,00
1,00
0,20
0,20
0,10
0,10
0,45
0,45
0,10
0,10
0,15
0,15
11
0,00
0,00
10
1,77
0,78
0,42
0,27
0,08
0,08
1,01
0,31
0,18
0,08
0,09
0,04
9
2,20
1,60
0,00
0,15
1,00
0,00
0,00
0,70
1,10
0,68
0,10
0,07
8
1,00
1,00
0,50
1,50
0,50
0,50
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
7
1,00
0,00
0,00
0,00
1,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6
14,46
11,47
1,68
1,68
11,00
8,00
0,71
0,71
1,05
1,05
0,03
0,03
5
6,15
6,15
0,55
0,55
0,05
0,05
0,73
0,73
4,65
4,65
0,17
0,17
4
1,00
1,00
0,00
0,00
1,00
1,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2
1,92
1,92
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1,92
1,92
0,00
0,00
Auszubildende
5,00
5,00
5,00
5,00
36,51
30,92
19,78
14,78
3,34
3,40
9,10
8,58
0,63
0,51
Beschäftigte
3,65
4,65
Betriebszweig
Abwasserbeseitigung
Soll
Ist
2018
2017
Betriebszweig
Bäder
Soll
Ist
2018
2017
Betriebsleitung und Beamte nachrichtlich
Veränderungen
1. Betriebsleiterin
1
1
A 9 m.D.
1
1
Infolge Ruhestand evtl. künftig gem TVÖD
bis EG 9
Eine Stelle Abwassertechnikerin EG 9 nach EG 10
Zwei neue Stellen EG 9 (Nachfolge Rohrnetzmeister/ Schwimmeister) Teilweise Stadt
Einen neue Stelle EG 7 bis EG 9 Technischer Sachbearbeiter
Drei neue Stellen EG 6 Rohrnetzbauer/Nachfolge fur freigestelltes
Personalratsmitglied,
Auszubildende (nachrichtlich): Ist 2017
5 Installateur/Rohrnetzbauer/in
0 Straßenbauer
Betriebszweig
Heizkraftwerk
Soll
Ist
2018
2017
Der Stellenplan passt sich der prozentualen Verteilungen innerhalb der Betriebszweige an.
Durch die in den vergangenenen Jahren erfolgte Reduzierung des Personals,
werden einige Mitarbeiter, insbesondere aus der Verwaltung der Stadtwerke, anteilig u.
je nach Arbeitsanfall flexibel eingesetzt. Nach diesem Maßstab erfolgt später
auch die Personalkostenverteilung auf die jeweiligen Betriebszweige.