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Beschlussvorlage (Anlagen 1 bis 3)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,3 MB
Datum
12.12.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
14.09.17, 14:20

Inhalt der Datei

Anlage 1 Vorlage 348/2017 Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wasserversorgung und Unterbetriebszweig Rohrnetzabteilung- I. Allgemeines Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu gliedern. Die EigV0 sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält. Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigV0). Der Wirtschaftsplan 2018 der Wasserversorgung ist auf Basis des Jahresabschlusses 2016 erstellt worden. Der Vergleich mit diesem Abschluss verdeutlicht, dass die „Optimierungsspielräume" bei den Ausgaben der Stadtwerke erschöpft sind. Erstmals weist der Wirtschaftsplan der Wasserversorgung einen Jahresfehlbetrag aus. Bei unveränderten Wasserpreisen werden die Kosten zur Sicherstellung einer 24 stündigen Lieferbereitschaft nicht mehr durch die Einnahmen zu decken sein. Zwar sagen die Kosten nur indirekt etwas darüber aus, ob die Stadtwerke in der Tat wirtschaftlich arbeitet, aber durch die Teilnahme am Benchmarking der Wasserversorgung und den hier durchweg sehr guten Ergebnisse wird genau diese Wirtschaftlichkeit bestätigt. Die weiteren Aufwandspositionen werden sich im Rahmen der allgemeinen Preissteigerungen erhöhen und sind entsprechend in Ansatz gebracht worden. Die Jahresabschlüsse der zurückliegenden Wirtschaftsjahre haben zudem gezeigt, dass die Möglichkeiten zu weiteren Kosteneinsparungen —soll dies nicht zu Lasten des Netzes und damit der Versorgungssicherheit gehen- nicht mehr gegeben sind. Der Betrieb hat sich personell und auch von den Betriebsabläufen insoweit optimiert, dass bereits eine geringe Verschlechterung der Einnahmesituation nicht mehr innerbetrieblich zu kompensieren ist. Nachdem im Jahr 2012 die Tarife der Wasserversorgung eine Anpassung dahingehend erfahren haben, dass der monatliche Grundpreis stärker als bis dato die Fixkosten der Wasserversorgung decken sollte, haben sich die entsprechenden Umsatzerlöse eingestellt. Die seinerzeitige deutliche Reduzierung des Wasserpreises hat erst in den letzten beiden Jahren dazu geführt, dass der Absatz nicht weiter zurückgeht sondern stagniert. Er pendelt sich offensichtlich bei einem Wert von rd. 1,9 Mio Kubikmeter ein. Dies wird zumindest die Größe sein, die bei künftigen Kalkulationen zugrunde zu legen sein wird. Wie zuvor bereits ausgeführt, muss die Einnahmesituation für den Betriebszweig verbessert werden, was über Einsparungen nur zum Nachteil des Netzbetriebes zu erreichen sein wird. Insofern ist zwar die Ertragslage im Wirtschaftsplan auf Basis 1 Anlage 1 Vorlage 348/2017 der aktuellen Preise ausgewiesen, es wird aber in einer separaten Vorlage seitens der Betriebsleitung der Vorschlag zu einer Preisanpassung gemacht. Der Zwang bzw. die Erfordernis zur 24"stündigen Lieferbereitschaft führt schlicht dazu, dass, unbeschadet des tatsächlichen Frischwasserabsatzes, z.B. Kosten für Personal, Zinsen, Abschreibung usw. anfallen. Der Erfolgsplan der Wasserversorgung bleibt die maßgebliche Größe für die Gewinnund Verlustrechnung des Eigenbetriebes. II. Erläuterungen zur Erfolgsplanung (Gewinn- und Verlustrechnung) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse aus dem Wasserverkauf entwickeln sich seit dem Jahr 2005 rückläufig bzw. stagnierend. (Jahr 2005- 2.276.937,78 Euro; Jahr 2006 — 2.226.098,88Euro; Jahr 2007 — 2.157.611,94 Euro; Jahr 2008 - 2.113.444,49 Euro, Jahr 2009 2.125.698,30 Euro, Jahr 2010 —nach Tariferhöhung 2.333.807,45, Jahr 2011- 2.330.071 Euro, Jahr 2012 — nach Tarifumstellung 1.907.651 Euro, Jahr 2013 1.973.704,14 Euro, Jahr 2014 1.922.372,46 Euro, Jahr 2015 1.932.689,73 Euro, Jahr 2016 1.971.527,69 Euro) Die Zahlen des Jahres 2016 sowie die bisherigen Absatzmengen im Jahr 2017 zeigen dabei die Eingangs bereits beschriebene Stagnation des Absatzes. Führen hohe Außentemperaturen im Sommer vielfach zu deutlich höheren Verkaufsmengen, werden diese regelmäßig über das Jahr gesehen kompensiert. Man kann insofern von einer Absatzstagnation ausgehen. Der fixkostendominierte Betriebszweig gerät beim Blick auf mögliche Einsparungen schnell an seine Grenzen. Denn selbst eine Absatzsteigerung geht z.B. mit einem „Mehr" bei den Wasserbezugskosten einher und die relativ geringe Marge zwischen rd. 60 Cent für den Einkauf und einem Euro für den Verkauf eines Kubikmeters, vermag die Anstiege bei den Fixkosten kaum zu kompensieren. Insofern ist es auch gerechtfertigt, eine eventuelle Preiserhöhung gerade in der Fixkostenumlage vorzunehmen. Eine reine Erhöhung des Wasserpreis würde zwangsläufig wieder Anreiz zum Sparen von Frischwasser geben, welcher infolge des damit einhergehenden Absatzrückganges die gewünschten Mehrerlöse kompensieren würde. Dieser würde sich zudem noch auf den Umsatz beim Abwasser auswirken, so dass aus betriebswirtschaftlicher Sicht eine Erhöhung des Grundpreises zu bevorzugen ist. Ein Rohrbruch ist aus Gründen der Versorgungsverpflichtung, der Kosten für die Wasserverluste und nicht zuletzt aus Gründen der Ökologie zu reparieren. Je früher dieser erkannt wird, umso positiver wirkt sich die Reparatur auf die v.g. Zusammenhänge aus. Aber auch hier gilt der Grundsatz, „Vorbeugen ist besser als heilen". Der Wirtschaftsplan trägt mit den jeweiligen Ansätzen für Unterhaltung und Erneuerung dem „Vorbeugeprinzip" Rechnung. Bei der Entnahme der Baukostenzuschüsse handelt es sich um die planmäßige 3prozentige Auflösung der Baukostenzuschüsse gemäß § 9 der Betriebssatzung der Stadtwerke. 2 Anlage 1 Vorlage 348/2017 2. Aktivierte Eigenleistungen Die Leistungen der Mitarbeiter für den Neubau von Leitungen fließen als Erlös in die aktivierten Eigenleistungen ein. 3. Sonstige betriebliche Erträge Die Wirtschaftsplanung geht weitgehend von den Ansätzen der Vorjahre aus, wobei verschiedene Positionen zur Vereinfachung des Vergleiches mit der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst bzw. gesplittet wurden. 4. Materialaufwand Insgesamt liegt der Ansatz für den Materialaufwand auf Vorjahresniveau, obschon ausweislich der Jahresergebnisse 2016 eine deutliche Anpassung für die Unterhaltung geboten scheint. Es bedarf daher schon eines gewissen Optimismus, dass dieser Betrag tatsächlich gehalten werden kann. Er ist eigentlich von zwei dominanten Kostengrößen geprägt. Dem Materialverbrauch selbst, welcher natürlich sehr stark von den Notwendigkeiten zur Rohrerneuerung bestimmt wird (mithin auch der Reparaturen von Rohrbrüchen), und den Wasserbezugskosten. Die Betriebsleitung hat über die Jahre einen sehr guten Überblick über die statistische Preisentwicklung in der Wasserversorgung erlangt. Es darf daher davon ausgegangen werden, dass sich die Aufwendungen für den Wasserbezug in dieser Größenordnung bewegen werden. Falsch wäre aber der Gedankengang, dass sich die Wasserbezugskosten auf Niveau des Jahres 2017 bewegen. Das tun sie nicht. Vielmehr ist es so, dass sich ein evtl. Absatzrückgang natürlich auch auf die Beschaffungsmenge und mithin auf die hieraus resultierenden Beschaffungskosten auswirkt. Die Betriebsleitung hat in einer der letzten Vorlagen darauf hingewiesen, dass der Vertrag mit dem RWE —der sogenannte Ersatzwasserliefervertrag- eine Modifizierung erhalten wird. Der nunmehr über 40 Jahre alte Vertrag knüpft dabei die Einkaufspreise an die Verkaufspreise der Stadtwerke und seitens des RWE wird eine entsprechende Änderung verlangt. In einem ersten Schritt haben die Stadtwerke einer Preiserhöhung bei den Einkaufspreisen —in Abhängigkeit vom Ausgang der Vertragsverhandlungen- nicht widersprochen. Das der geänderte Vertrag jedoch zu einem Preisanstieg bei den Bezugskosten führen wird, dürfte allenthalben unstrittig sein. Preissteigerungen beim Wassereinkauf vom Zulieferer RVVW sind dabei an die im Wasserliefervertrag verankerte Preisgleitklausel geknüpft. Diese berücksichtigt über die Preisindizes die allgemeinen Teuerungen, die normalerweise jedes Jahr eins zu eins an die Kunden weitergegeben werden müssten. Mit Blick auf den Einkaufspreis 2012 ist beim Einkauf bis dato eine Preissteigerung in der Größenordnung von rd. 10 Cent je Kubikmeter zu verzeichnen. Alleine dieser Mehraufwand macht unter dem Strich einen Erlösrückgang von rd. 140.000 Euro aus. Dass eine ordnungsgemäße Wasserversorgung überhaupt nur dann funktioniert, wenn das diesbezügliche Verteilernetz in einem guten Zustand ist, ist gemeinhin bekannt. Die Betriebsleitung hat daher schon seit Jahren die sukzessive Ertüchtigung des Netzes im Blick. Die punktuelle und aus Gründen des „Notfallcharakters" unstrukturierte Reparatur von Schadensfällen gerät zunehmend zur Ausnahme. Dieses langfristige Denken hat bei den Aufwandspositionen schon deutliche Erfolge gezeigt. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit lässt sich belegen, dass sich durch 3 Anlage 1 Vorlage 348/2017 die verstärkte Investition in die Netzsanierung sehr wohl die Wasserverluste absenken lassen. Jeder Kubikmeter der nicht im Boden versickert braucht auch nicht von RWE gekauft zu werden. Insofern rechnet sich langfristig die Netzerneuerung bereits über die Einsparungen beim Wasserverlust. Eine geplante und den Maßgaben des Wettbewerbs unterzogene Sanierungsmaßnahme ist ebenfalls naturgemäß billiger, als die unter Zeitdruck erfolgte Reparatur eines Wasserrohrbruchs. Die ausgesprochen gut gefüllte „Informationsdatenbank" über Störungen im Netz machen derartige Planungen und die Ableitung von Sanierungsstrategien möglich. Der eingeschlagene Weg der Informationsbeschaffung über stimmige Bestandspläne, vernünftige Kenntnisse über die Hydraulik bis hin zur „wirklichkeitsnahen" Zuordnung von Vermögenswerten, zeigen somit wirtschaftlich erfreuliche Folgen. Angenehmer Nebeneffekt ist zudem, dass die Mitarbeiter seltener zu Rohrbrüchen ausrücken müssen, was wiederum seinen Niederschlag in Einsparungen bei den Personalkosten findet. Es ist gemeinhin üblich, dass die Fahrzeuge der Wasserversorgung sehr lange, teilweise deutlich über die betriebsgewöhnliche Abschreibung hinaus, genutzt werden. Im aktuellen Jahr führte dies dazu, dass seitens des TÜV ein Fahrzeug direkt stillgelegt wurde. Sicher eine Ausnahme aber Grund genug vielleicht umzudenken. Als Ersatz wurde als Dienstwagen für die Technik ein Elektroauto gemietet, welches sich im täglichen Einsatz befindet und sehr bewährt hat. Es wäre nach Meinung der Betriebsleitung zwar grundsätzlich verfrüht gänzlich auf Elektromobilität umzusteigen, aber es bieten sich derzeit sehr gute Möglichkeiten für einen „probeweisen" Umstieg in Form von Leasingfahrzeugen. Die Betriebsleitung plant daher, drei alte Servicefahrzeuge (Diesel) im Jahr 2018 abzustoßen (die Fahrzeuge haben allesamt aufgrund der vielen Kurzstrecken Probleme mit der Abgasreinigung und verursachen Reparaturkosten. Ferner sind sie abgeschrieben) und durch geleaste Elektrofahrzeuge zu ersetzen. So kann über einen Zeitraum von drei Jahren geprüft werden, inwieweit deren Alltagstauglichkeit gegeben ist. Es ist aber bereits aus den jetzigen Erfahrungen zu erwarten, dass sich Elektrofahrzeuge optimal für z.B. den Wasserzählerwechsel oder Servicefahrten eignen. Mit Blick auf das neue Betriebsgebäude wird dort schon ein besonderes Augenmerk auf die Elektrifizierung der gesamten Fahrzeugflotte (außer LKW) gelegt. 5. Personalaufwand Nachdem in den zurückliegenden Jahren einige Kollegen die Rohrnetzabteilung aufgrund lukrativer Angebote aus der Privatwirtschaft verlassen haben, zahlt sich zunehmend aus, dass die Stadtwerke kontinuierlich ausgebildet haben. Es ist eine Investition in die Zukunft, an der auch weiterhin festgehalten werden soll. Die Betriebsleitung hat damit die Voraussetzungen für den „Generationenwechsel" geschaffen, so dass das Vorhalten von fachkundigem Personal auch in Zukunft gesichert ist. Aktuell beschäftigen die Stadtwerke vier Auszubildende die sich im kommenden Jahr ihre Abschlussprüfung stellen werden. Neue Ausbildungsverträge wurden zunächst nicht abgeschlossen, da trotz des Werbens an Schulen etc. die Privatwirtschaft vielfach interessantere Angebote macht und in Frage kommende Bewerber/innen frühzeitig abgreift. Die Betriebsleitung ist allerdings willens, ggflls. jungen Flüchtlingen eine Plattform für eine fundierte Ausbildung zu bieten. Mit den vermittelnden Stellen wurde Kontakt aufgenommen und im kommenden Jahr sollen zwei Ausbildungsplätze für Flüchtlinge angeboten werden. Ein Unternehmen wie die Wasserversorgung ist in besonderem Maße auf fach- und sachkundiges Personal angewiesen, da es nur so den Kontakt zum Kunden behält 4 Anlage 1 Vorlage 348/2017 und entsprechend flexibel auf z.B. Rohrbrüche Unterhaltung etc. reagieren kann. Hinzu kommt, dass in den Stadtwerken in den kommenden Jahren aufgrund von altersbedingtem Ausscheiden Stellen neu zu besetzen sein werden. Das Unternehmen ist daher gut beraten, weiter konsequent auszubilden um damit möglichen Personalengpässen durch eigene „Mitarbeiter/innen" vorbeugen zu können. Die Betriebsleitung beabsichtigt, je nach Erfordernis befristete oder unbefristete Einstellungen vorzunehmen. Leider ist es nicht gelungen, einen Rohrnetzmeister aus den eigenen Reihen heraus auszubilden. Insofern ist es erforderlich, diese Stelle durch einen externe/n Bewerber/in zu besetzen. Ferner ergibt sich zunehmend der Bedarf an technischer Sachbearbeitung. Die Abrechnung der Leistungen der Rohrnetzabteilung sind ergebnisrelevant und müssen ordnungsgemäß in der Buchhaltung erfasst werden. Das bedeutet nicht nur eine sehr sorgfältige Rechnungslegung an die Wasserversorgung, sondern eine ebensolche Betreuung bei den Einkäufen bzw. der Lagerhaltung. Die Betriebsleitung wird daher eine zusätzliche Stelle in der technischen Sachbearbeitung der Rohrnetzabteilung vorsehen. Abschreibungen Insgesamt erfolgt die Abschreibung der Anlagen weiterhin planmäßig. Zur Erhaltung der Synergien zwischen den anderen Betriebszweigen (z.B. bei Investitionen in der Kanalisation oder dem Eigenbetrieb Straßen) durch „Mitverlegung" kann es zu außerplanmäßigen Abschreibungen kommen. Es wird jedoch darauf geachtet, dass diese möglichst keine ergebnisverschlechternden Auswirkungen haben bzw. durch die Abschreibung von klassischen Neuinvestitionen kompensiert werden. Weiterhin kann nur durch planmäßige Sanierung und damit Erhöhung des Aufwandes für Sanierungen sichergestellt werden, dass das Gleichgewicht zwischen Abschreibung und Investition gehalten werden kann. Dies setzt jedoch eine sukzessive Erhöhung des Wasserpreises voraus. 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Summe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen unterliegt über die Jahre sehr starken Schwankungen. Dies ist jedoch nicht den eigentlichen Aufwendungen aus der Verwaltung etc. geschuldet, sondern der hierunter in Ansatz zu bringenden Konzessionsabgabe. Diese beträgt maximal 12 % der Verkaufserlöse, und für deren Ausschüttung ist ein Mindestgewinn von rd. 215.000 Euro zu erwirtschaften. Durch die Voraussetzung der Mindestgewinnerwirtschaftung ist es in den zurückliegenden Jahren zu erheblichen Kürzungen der KA gekommen, die aber über Gewinne der Folgejahre ausgeglichen werden können. Wie bereits zuvor ausgeführt, ist in 2018 aufgrund des prognostizierten negativen Jahresergebnisses die Ausschüttung einer Konzessionsabgabe an die Stadt nicht möglich. Ferner fehlt es aktuell an einer Rechtsgrundlage in Form eines Konzessionsvertrages. Hier ist es für die kommenden Jahre erforderlich, entweder einen neuen Vertrag abzuschließen oder über Gewinnverwendungsbeschlüsse des Rates eine rechtskonforme Abführung von Überschüssen an den Haushalt der Stadt vorzunehmen. Aktuell führt der fehlende Konzessionsvertrag aber zu keinen rechtlichen Verwerfungen, da die 5 Anlage 1 Vorlage 348/2017 Wasserversorgung, als 100% Eigenbetrieb der Stadt, bereits aus sich selbst heraus eine Legitimation zum Betrieb des Wassernetzes erfährt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden der zu erwartenden Entwicklung angepasst. 8. Zinserträge Es wird davon ausgegangen, dass auch in 2018 Kassenbestände zinsbringend angelegt werden können. 9. Zinsaufwand Für 2018 wird mit einer Darlehensaufnahme erst Mitte bis Ende des Jahres gerechnet. Vermögensplanunq Ill. Vermögensplan - Einnahmen 1. Baukostenzuschüsse Die Betriebsleitung kann für die Folgejahre die Einnahmen seit jeher nur ansatzweise schätzen. Diese sind in der Höhe zu stark davon abhängig, wie der Abverkauf von Grundstücken bzw. wie deren Bebauung erfolgt. Es ist vor diesem Hintergrund entbehrlich, speziell auf die Zuflüsse aus den jeweiligen Baugebieten einzugehen, und im Plan wird lediglich der sich an den Vorjahreswerten orientierende Betrag prognostiziert. 2. Verdiente Abschreibungen Aus dem Erfolgsplan errechnen sich die verdienten Abschreibungen aus der 3 %igen Entnahme von Bauzuschüssen zu den Abschreibungen auf Sachanlagen. 3. Kreditaufnahme Zur Deckung der Ausgaben im Vermögensplan ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von rd. 2,44 Mio. Euro vorgesehen. Dabei ist berücksichtigt, dass das Unternehmen zur Standortverlagerung eine Zwischenfinanzierung für einen Grundstückserwerb benötigt. Ferner wird als Anfinanzierung für den Bau des Betriebsgebäudes ein Betrag von 500 TEUR über Kredite zu decken sein. 4. Jahresüberschuss Im Bereich der Wasserversorgung wird im Jahr 2018 kein Jahresüberschuss erwirtschaftet. Vielmehr prognostiziert die Betriebsleitung einen Jahresfehlbetrag der voraussichtlich rd. 85.000 Euro betragen wird. 6 Anlage 1 Vorlage 348/2017 IV. Vermögensplan - Ausgaben 1. Investitionen 1.1 Verteilung Die Investitionsverteilung ist in der Tabelle zum Vermögensplan dargestellt. Dabei wird vorwiegend im Bereich der Leitungserneuerung investiert, wobei ebenfalls für die Erschließung neuer Baugebiete Ansätze im erforderlichen Umfang gebildet wurden. Insgesamt sind die Maßnahmen zwischen den Betrieben abgestimmt, und evtl. Synergien aus Gemeinschaftsmaßnahmen wurden bei den Ansätzen bereits berücksichtigt. Insbesondere in den Fällen, in denen Leitungen infolge von Rohrbrüchen eine besondere Reparaturanfälligkeit zeigen, soll in 2018 — wie auch in den kommenden Jahren- eine verstärkte Investition erfolgen. Durch die sukzessive Erneuerung schadhafter Leitungen sollen mittelfristig sowohl der Wasserverlust als auch der Aufwand für Reparaturen gesenkt werden. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die „ortsweise" durchgeführte Leitungserneuerung Kostenvorteile bringt. Die Firmen berücksichtigen in der Preiskalkulation, dass weniger Fahr- bzw. Rüstzeiten entstehen und eine Baustelleneinrichtung im selben Ort vorgehalten werden kann. Trotz der etwas eingeschränkten Flexibilität hinsichtlich des Einsatzes in anderen Orten, macht es Sinn, die Maßnahmen ortsweise durchzuführen. Im Jahr 2018 wird die VVasserleitungssanierung in den Ortschaften Kierdorf, Köttingen, Liblar und Dirmerzheim durchgeführt. Zwischenzeitlich ist die Investitionsübersicht im Hinblick auf die kommenden Jahre bis 2024 gut gefüllt. Die Betriebsleitung hat dabei Augenmerk darauf gelegt, dass Ausführung der Maßnahmen zunächst aus Sicht der Wasserversorgung in diesen Jahren sinnvoll ist. Sicher können andere zu berücksichtigende Aspekte bzw. Notwendigkeiten zu einer zeitlichen Verschiebung der Maßnahmen führen. Allerdings ist durch die Darstellung ersichtlich, welch große Aufgaben zur Netzerneuerungen in den kommenden Jahren noch zu stemmen sein werden. Die Stadtwerke sind verpflichtet, die Wasserversorgung so zu betreiben, dass eine Unterbrechung eben den Ausnahmefall darstellt. Sie ist dabei gehalten, wegen eventueller Regeressforderungen den Nachweis zu führen, eine ordnungsgemäße Unterhaltung und regelmäßige Netzerneuerung zu betreiben. Kommt sie dieser Verpflichtung nicht nach, hilft auch das Argument günstiger Wasserpreise nicht welter. So ist der Eigenbetrieb besonders an Anlagen mit weitreichender Bedeutung gut beraten, eine vorbildliche Unterhaltung durchzuführen. Anstoß hier mehr zu tun hat der seinerzeitige Ausfall der Transportleitung gegeben. Daher hat die Betriebsleitung im Jahr 2013 damit begonnen, Klappen und Schieber an den Transportleitungen der Stadtwerke zu erneuern. Diese Ertüchtigung musste infolge Personalmangels im Jahr 2015 zunächst ausgesetzt werden. In 2018 ist diese Maßnahme zwingend umzusetzen. Die Politik hat seinerzeit beschlossen den Standort der Stadtwerke am Michael Schiffer Weg aufzugeben und an anderer Stelle im Stadtgebiet ein neues Betriebsgebäude zu errichten. In einem ersten Anlauf sind hierfür zwei 7 Anlage 1 Vorlage 348/2017 Grundstücke im Wirtschaftspark vorgesehen. Im Jahr 2018 soll der Grundstückserwerb abgeschlossen und mit dem Neubau begonnen werden. Teilweise wird sich eine nicht unerhebliche Refinanzierung durch den Verkauf des jetzigen Standortes ergeben. Gleichwohl ist nicht zu erwarten, dass ein Neubau ohne die Neuaufnahme von Krediten zu finanzieren sein wird. 1.2 Gemeinsame Betriebsanlagen Im Jahr 2018 sind, über die Verlagerung des Betriebsstandortes hinausgehend, keine größeren Investitionen in Betriebsanlagen oder Ausrüstung geplant. Bezüglich der Erstellung der Bestandspläne wird auf die zuvor gemachten Ausführungen verwiesen. Es ist zwar so, dass die Vermessung weitestgehend abgeschlossen ist, der Nutzen sich aber erst bei gründlicher Aufarbeitung anhand der Netzkalibrierung einstellen kann. Wie wichtig eine genaue Kenntnis der Netzverhältnisse ist, wurde bereits erläutert. Es ist daher geplant, weiterhin in den Aufschluss über die Netzverhältnisse zu investieren. (Vermessung, Kalibrierung, Hydraulik, Alterungsmodelle usw.) 2. Schuldendienst Die planmäßige Tilgung der Fremddarlehen wird vertragsgemäß fortgeführt. 3. Abführung an Gewinngemeinschaften Aufgrund des Jahresfehlbetrages wird es keine Abführung von Gewinnen an andere Betriebszweige geben. Insofern entfällt die sonst übliche Kapitalverstärkung für die Bäder. 8 Wirtschaftsplan Stadtwerke Erftstadt "Wasserversorgung" Jahr 2018 ERFOLGSPLAN 1. Umsatzerlöse 1.1 1.2 1.3 1.4 Verkauf an Tarifabnehmer Grundpreis Entnahme Bauzuschüsse Abgrenzungserlös einmalig 2. Bestandsveränderung unfertige Leistungen 2.1 Unfertige Leistung 3 Aktivierte Eigenleistungen Gemeinkosten Erneuerung Hydranten Erneuerung Rohrnetz Erneuerung Hausanschluss Erneuerung Wasserzähler *Gewinnabschlag auf Gewinne Rohrnetz 4 Sonstige betriebliche Erträge 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 ordentliche Erträge Mietertraq Leistungen für Fremde/ Materialverkauf Leistungen für andere Betriebszweiqe, Stadt und EB Hebedatenerstattung Standrohrmiete Kooperationssvereinbarunq GVG sonstige Erträge (ordentliche Erträge) Plan 2018 Euro Anlage 2, Seite 1 V: 348/2017 Plan 2017 Euro 1.956.000,00 1.230.000,00 290.000,00 0,00 1.956.000,00 1.220.000,00 290.000,00 0,00 0,00 0,00 110.000,00 15.000,00 60.000,00 70.000,00 90.000,00 0,00 110.000,00 15.000,00 70.000,00 60.000,00 80.000,00 0,00 30.000,00 15.000,00 5.000,00 40.000,00 15.000,00 51.000,00 75.000,00 30.000,00 15.000,00 5.000,00 30.000,00 15.000,00 51.000,00 65.000,00 0,00 0,00 4 052 000,00 4 012.000,00 Ergebnis 2016 2.004.947,74 1.244.253,79 256.970,21 -37.727,07 44.665,61 49.648,09 58.108,14 104.422,19 30.104,17 17.084,93 23.875,11 42.500,00 16.542,00 51.130,00 14.954,05 periodenfremde Erträge Betriebserträge insgesamt: o. Zinserträge 3.921.478,96 Anlage 2, Seite 2 V: 348/2017 Wirtschaftsplan Stadtwerke Erftstadt "Wasserversorgung" Jahr 2018 ERFOLGSPLAN 5. Materialaufwand 5.1 Aufwendungen für Roh-, HiIfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren (Strom/VVasser etc.) Wasserbezugskosten Materialeinsatz Sonstige 5.2 Ergebnis 2016 1.200.000,00 250.000,00 5.000,00 1.100.000,00 260.000,00 5.000,00 1.199.422,31 222.713,06 6.087,34 55.000,00 50.000,00 0,00 7.000,00 2.000,00 15.000,00 55.000,00 50.000,00 0,00 5.000,00 2.000,00 10.000,00 54.597,01 90.836,97 680.000,00 200.000,00 50.000,00 10.000,00 10.000,00 680.000,00 210.000,00 60.000,00 10.000,00 10.000,00 658.012,47 186.506,51 22.719,37 6.985,91 -387,90 950.000,00 0,00 850.000,00 0,00 923.770,32 3.484.000,00 3.307.000,00 3.394.763,49 7.016,20 560,00 15.923,92 Personalaufwand Löhne und Gehälter Sozialabgaben Beihilfen Beitrag Berufsgenossenschaft Pensionsrückstellungen 7. Plan 2017 Euro Aufwendungen für bezogene Leistungen Unterhaltung Rohrnetz Unterhaltung Hausanschlüsse Unterhaltung Wassermesser Wasseranalysen Standrohr und Hydrantenunterhaltunq Übriqe 6. Plan 2018 Euro Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegestände des Anlagevermögens und der Sachanlagen Sachanlagen Wertberichtigung Betriebsaufwand Zwischensumme: Anlage 2, Seite 3 V:348/2017 Wirtschaftsplan Stadtwerke Erftstadt "Wasserversorgung" Jahr 2018 ERFOLGSPLAN 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 8a Betriebsaufwendungen Konzessionsabgabe Kraftfahrzeugkosten Beiträge für Verbände Zwischengewinn Rohmetzabteilung Übrige Planungskosten Standortverlagerung 8b Ergebnis 2016 Euro 0,00 30.000,00 19.000,00 0,00 50.000,00 60.000,00 0,00 30.000,00 19.000,00 0,00 50.000,00 60.000,00 0,00 22.169,59 18.356,44 60.000,00 0,00 15.000,00 5.000,00 0,00 15.000,00 10.000,00 5.000,00 10.000,00 3.000,00 500,00 35.000,00 10.000,00 0,00 17.000,00 20.000,00 10.000,00 30.000,00 60.000,00 0,00 15.000,00 5.000,00 0,00 15.000,00 10.000,00 5.000,00 10.000,00 3.000,00 500,00 25.000,00 18.000,00 0,00 17.000,00 20.000,00 10.000,00 30.000,00 62.179,39 0,00 13.840,93 0,00 -900,00 10.933,30 4.714,96 3.040,51 0,00 0,00 404.500,00 402 500,00 58.342,53 0,00 Verwaltungsaufwendungen Verwaltungskostenbeitrag Stadt Inkassokosten IT- Kosten Gebäudekosten Erstellung Jahresabschlüsse Jahresabschlussprüfung Rechts- und Beratungskosten Berufsbekleidung Betriebskosten allgemein Unterh. Büro etc. Bürokosten /Bücher Wertberichtigung Betriebsversicherung Telefon / Portokosten Materialverkauf Personalkosten Eigenbetrieb Straßen Energiekosten Forderungsniedrschlagung, etc. Übrige 8c Plan 2017 Plan 2018 Euro 948,89 4.938,03 33.570,75 6.241,51 0,00 15.000,00 22.738,42 4.373,73 38.374,20 Periodenfremde Aufwendungen Betriebsaufwand Zwischensumme: 318.863,18 Anlage 2, Seite 4 V: 348/2017 Wirtschaftsplan Stadtwerke Erftstadt "Wasserversorgung" Jahr 2018 ERFOLGSPLAN 9. Plan 2018 Euro Plan 2017 Euro Ergebnis 2016 Zinsen und ähnliche Erträge Stundungs- und Verzugszinsen 3.000,00 3.000,00 195,79 Zinsen aus der Abzinsung von RST 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsaufwand Zinsen Neuaufnahme Gesamtaufwendungen 205.000,00 42.800,00 235.000,00 17.900,00 268.149,85 4.136.300,00 3.962.400,00 3.981.776,52 -81.300,00 52.600,00 -60.101,77 3.000,00 3.000,00 3.788,62 -84.300,00 49.600,00 -63.890,39 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätiqkeit 12. Sonstige Steuern 13. Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag Anlage 2, Seite 7.1 Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Investionsübersicht bis zum Jahr 2024 Investitionsplanung Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro LECHENICH Sanierung "An der Vogelrute" Sanieurng "Arnselweg" Sanierung "An der Patria" Sanierung "Judenstraße" Sanierung "Römerstraße" Sanierung "Schlosswall" Sanierung "Zehntwall" GYMNICH Sanierung "Nordstraße" Sanierung "Gymnicher Hauptstraße" Sanierung "Friedhofsweg" Sanierung "Kerpener Straße" 150.000,00 150.000,00 80.000,00 50.000,00 200.000,00 75.000,00 160.000,00 130.000,00 250.000,00 30.000,00 160.000,00 KONRADSHEIM BLESSEM Sanierung "In der Aue" 230.000,00 Aniage Seite 7.1 Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Wasserversorgung lnvestionsübersicht bis zum Jahr 2024 Investitionsplanunq DIRMERZHEIM Sanierung Mellerweg - HausNr 1-23 Sanierung Brückenstraße Sanierung "Blumenstraße" Sanierung "Geibelstraße" Sanierung "Joistenhof' Sanierung "Justengasse" Sanierung "Baumstraße" Sanierung "Im Kamp" Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 330.000,00 200.000,00 90.000,00 80.000,00 40.000,00 20.000,00 45.000,00 30.000,00 LIBLAR Erschließung BP 184 Dechant-Linden-Weg Sanierung "Tannenweg" Sanierung "Am Ziegelacker" Sanierung "Elderbachweg" Sanierung "Fasanenaue" Sanierung " Gartenstraße" Sanierung "Lerchenstraße" Sanierung "Möwenstraße" Sanierung "Reiherweg" Sanierung "Stieglitzweg" Sanierung "Buchenweg" Sanierung "Im Spürkergarten" Sanierung "Kolibristraße" Sanierung "Taubenstraße" Sanierung "Am Vogelsang" 60.000,00 200.000,00 180.000,00 70.000,00 55.000,00 110.000,00 120.000,00 30.000,00 35.000,00 25.000,00 65.000,00 150.000,00 120.000,00 135.000,00 330.000,00 Aniage z, Seite 7.1 Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Investionsübersicht bis zum Jahr 2024 Investitionsplanung KÖTTINGEN Sanierung Am Giezenbach-Teil 2 Sanierung Gruhlstraße - HausNr 2-5 Sanierung Kosengartenstraße - HausNr 72-76 KIERDORF Sanierung "Schildgesweg" Sanierung "Friedrich-Ebert-Straße Teil 2" Sanierung "Stockweg" Sanierung "Rektor Thar Straße" Sanierung "Zum Schlagbaum" Sanierung "Oststraße" Sanierung "Zieselsmaarer Str." Sanierung "Glück Auf Straße" Sanierung "Schildgesweg" Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 25.000,00 25.000,00 25.000,00 220.000,00 150.000,00 120.000,00 110.000,00 50.000,00 70.000,00 115.000,00 20.000,00 70.000,00 AHREM Herrig Aufschließung neuer Baugebiete z.Zt. nicht baureif Baugebiete 25.000,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 Aniage z, Seite 7.1 Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Wasserversorgung lnvestionsübersicht bis zum Jahr 2024 Investitionsplanunq Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro SONSTIGE Verteilung Hausanschlussanlagen neu Wassermessser neu Wasserleitungskataster Bestandspläne IT-Ausstattung / GIS-System / PLS Erneuerung Absperrschieber/Klappen Transportsammler 126.000,00 26.000,00 10.000,00 6.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 2.500,00 2.000,00 2.500,00 2.000,00 2.500,00 2.000,00 2.500,00 2.000,00 2.500,00 2.000,00 2.500,00 2.000,00 SONSTIGE Gemeinsame Betriebsanlangen Werkzeuge und Geräte Fuhrpark Büroausstattung Ankauf Grundstück Standortverlagerung Neubau Betriebsgebäude Stadtwerke 6.000,00 35.000,00 2.000,00 350.000,00 500.000,00 6.000,00 80.000,00 3.000,00 0,00 1.000.000,00 6.000,00 80.000,00 3.000,00 0,00 100.000,00 6.000,00 30.000,00 3.000,00 0,00 100.000,00 6.000,00 30.000,00 3.000,00 0,00 50.000,00 6.000,00 30.000,00 3.000,00 0,00 20.000,00 6.000,00 30.000,00 3.000,00 0,00 20.000,00 2.556.000,00 1.998.500,00 1.176.000,00 1.176.000,00 246.000,00 238.500,00 238.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 305.000,00 18.300,00 320.000,00 0,00 330.000,00 0,00 330.000,00 0,00 330.000,00 0,00 330.000,00 0,00 330.000,00 0,00 Kapitalzufuhr Hallenbad Kapitalzufuhr 0,00 229.979,00 229.979,00 229.979,00 229.979,00 229.979,00 229.979,00 Zuführung Kassenbestand Zuführung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 84.300,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.963.600,00 1_548_,217_9_00 1.745.979,00 1.135_9_7_9_0 605_,979,00 7_9_8_,479a0 7_911,42.9,00 Zwischensumme Posten der Rechnungsabgrenzung Disagio Verbindlicheiten Darlehenstilgung Wasser Darlehenstilgung Neuaufnahme Jahresfehlbetrag Jahresfehlbetrag Insgesamt: Anlage 2, Seite 8 V: 348/2017 Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Wasserversorgung" Jahr 2018 -Übersicht über die Vermögensplanung bis 2023 - Einnahmen Planungszeitraum Plan 2018 tsd Euro 1. Einmalige Baukostenzuschüsse 2. Abrechnung Hausanschlüsse 3. Plan 2019 tsd Euro Plan 2020 tsd Euro Plan 2021 tsd Euro Plan 2022 tsd Euro Plan 2023 tsd Euro Plan 2023 tsd Euro 150 130 130 130 130 130 130 70 50 50 50 50 50 50 Verdiente Abschreibungen 0 200 200 200 200 200 200 4. Entnahme Kassenbestand 300 0 0 0 0 0 0 5. Neuaufnahme Kredite 2.444 1.211 1.135 1.165 1.165 1.165 1.165 7. Jahresüberschuss 0 230 230 230 230 230 230 2964 1821 1745 1775 1775 1775 1775 Gesamteinnahmen Ausqaben Planunqszeitraum Plan 2018 tsd Euro 1. Investition Erneuerung 2. Investition Anlagen u. Netzerweiterung 3. Investition Erschließung neuer Baugeb. 4. Tilgung 5. Jahresfehlbetrag 6. Zuschuss Hallenbad Gesamtausgaben t Stadtwerke Erftstadt /,• Klinkhammer Betriebsleiter Hallstein 1. Betriebsleiterin Plan 2019 tsd Euro Plan 2020 tsd Euro Plan 2021 tsd Euro Plan 20232 tsd Euro Plan 2023 tsd Euro Plan 2023 tsd Euro 818 815 810 810 810 810 810 1671 431 350 380 380 380 380 85 25 25 25 25 25 25 305 320 330 330 330 330 330 84 0 0 0 0 0 0 0 230 230 230 230 230 230 2964 1821 1745 1775 1775 1775 1775 Stellenübersicht Anlage V:347/2017 V:348/2017 V:345/2017 V:346/2017 der Stadtwerke Erftstadt für das Geschäftsjahr 2018 der Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Bäderbetrieb/Heizkraftwerk (ohne Beigeordnete u. Beamte) Eingruppierung nach TVöD (unter Vorbehalt der endgültigen Überleitung in das neue Tarifrecht) Bezeichnung Gesamt Betrieb Soll Ist 2017 2018 Betfebszweig Wasserversorgung Rohrnetzabteilung Soll Ist Soll Ist 2018 2017 2018 2017 15 1,00 1,00 0,30 0,30 0,05 0,05 0,45 0,50 0,10 0,10 0,10 0,05 12 1,00 1,00 0,20 0,20 0,10 0,10 0,45 0,45 0,10 0,10 0,15 0,15 11 0,00 0,00 10 1,77 0,78 0,42 0,27 0,08 0,08 1,01 0,31 0,18 0,08 0,09 0,04 9 2,20 1,60 0,00 0,15 1,00 0,00 0,00 0,70 1,10 0,68 0,10 0,07 8 1,00 1,00 0,50 1,50 0,50 0,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 1,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 14,46 11,47 1,68 1,68 11,00 8,00 0,71 0,71 1,05 1,05 0,03 0,03 5 6,15 6,15 0,55 0,55 0,05 0,05 0,73 0,73 4,65 4,65 0,17 0,17 4 1,00 1,00 0,00 0,00 1,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 1,92 1,92 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,92 1,92 0,00 0,00 Auszubildende 5,00 5,00 5,00 5,00 36,51 30,92 19,78 14,78 3,34 3,40 9,10 8,58 0,63 0,51 Beschäftigte 3,65 4,65 Betriebszweig Abwasserbeseitigung Soll Ist 2018 2017 Betriebszweig Bäder Soll Ist 2018 2017 Betriebsleitung und Beamte nachrichtlich Veränderungen 1. Betriebsleiterin 1 1 A 9 m.D. 1 1 Infolge Ruhestand evtl. künftig gem TVÖD bis EG 9 Eine Stelle Abwassertechnikerin EG 9 nach EG 10 Zwei neue Stellen EG 9 (Nachfolge Rohrnetzmeister/ Schwimmeister) Teilweise Stadt Einen neue Stelle EG 7 bis EG 9 Technischer Sachbearbeiter Drei neue Stellen EG 6 Rohrnetzbauer/Nachfolge fur freigestelltes Personalratsmitglied, Auszubildende (nachrichtlich): Ist 2017 5 Installateur/Rohrnetzbauer/in 0 Straßenbauer Betriebszweig Heizkraftwerk Soll Ist 2018 2017 Der Stellenplan passt sich der prozentualen Verteilungen innerhalb der Betriebszweige an. Durch die in den vergangenenen Jahren erfolgte Reduzierung des Personals, werden einige Mitarbeiter, insbesondere aus der Verwaltung der Stadtwerke, anteilig u. je nach Arbeitsanfall flexibel eingesetzt. Nach diesem Maßstab erfolgt später auch die Personalkostenverteilung auf die jeweiligen Betriebszweige.