Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
16.11.17, 15:01
Aktualisiert
30.11.17, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 449/2017
Az.: 40
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 13.09.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Sportausschuss
Termin
18.10.2017
beschließend
Sportausschuss
29.11.2017
beschließend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
05.12.2017
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag der St. Hubertus Schützenbruderschaft Friesheim e. V. auf Bezuschussung
der Wiederherstellung der Außenhalle
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Antrag der St. Hubertus Schützenbruderschaft wird in die Haushaltsplanberatungen verwiesen.
Begründung:
Die St. Hubertus Schützenbruderschaft Friesheim e. V. beantragt städtische Fördermittel
für die Wiederherstellung der durch einen Sturmschaden teilweise zerstörten Außenhalle
am Schützenplatz Friesheim. Alle weiteren Informationen sind den Unterlagen zu entnehmen, die als Anlage beigefügt sind.
Die Richtlinien für Sport treibende Vereine sehen die Bezuschussung von Investitionen ab
2.500,00 € bis zur maximalen Höhe von 120.000,00 € mit bis zu 25 % vor. Dabei gelten
als Investitionen die Neuerstellung von Immobilien, die der sportlichen Betätigung mittelbar
oder unmittelbar dienen und der Erwerb langlebiger Wirtschaftsgüter, die unmittelbar der
sportlichen Betätigung dienen. Reparaturen, Sanierungen und Ersatzbeschaffungen werden nicht bezuschusst.
M. E. handelt es sich bei der Wiederherstellung der Außenhalle nicht um Maßnahmen, die
eine Förderung aufgrund der o. g. Richtlinien erhalten könnten.
Wie jedoch auch in anderen Fällen üblich, könnte jedoch eine Bezuschussung außerhalb
der Richtlinien durch entsprechende Beschlussfassung in den zuständigen städtischen
Gremien erfolgen.
Die Schützenbruderschaft geht von Gesamtkosten i. H. v. voraussichtlich 65.000,00 € aus.
Da auch eine Bezuschussung außerhalb der Richtlinien bislang nur zu maximal 25 % erfolgt ist, würde sich der Zuschussbetrag auf 16.250,00 € belaufen.
In Vertretung
(Lüngen)
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