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Beschlussvorlage (Antrag der St. Hubertus Schützenbruderschaft Friesheim e. V. auf Bezuschussung der Wiederherstellung der Außenhalle)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
16.11.17, 15:01
Aktualisiert
30.11.17, 15:05
Beschlussvorlage (Antrag der St. Hubertus Schützenbruderschaft Friesheim e. V. auf Bezuschussung der Wiederherstellung der Außenhalle) Beschlussvorlage (Antrag der St. Hubertus Schützenbruderschaft Friesheim e. V. auf Bezuschussung der Wiederherstellung der Außenhalle)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 449/2017 Az.: 40 Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 13.09.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Gerlach Amtsleiter RPA Beratungsfolge Sportausschuss Termin 18.10.2017 beschließend Sportausschuss 29.11.2017 beschließend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 05.12.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag der St. Hubertus Schützenbruderschaft Friesheim e. V. auf Bezuschussung der Wiederherstellung der Außenhalle Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Antrag der St. Hubertus Schützenbruderschaft wird in die Haushaltsplanberatungen verwiesen. Begründung: Die St. Hubertus Schützenbruderschaft Friesheim e. V. beantragt städtische Fördermittel für die Wiederherstellung der durch einen Sturmschaden teilweise zerstörten Außenhalle am Schützenplatz Friesheim. Alle weiteren Informationen sind den Unterlagen zu entnehmen, die als Anlage beigefügt sind. Die Richtlinien für Sport treibende Vereine sehen die Bezuschussung von Investitionen ab 2.500,00 € bis zur maximalen Höhe von 120.000,00 € mit bis zu 25 % vor. Dabei gelten als Investitionen die Neuerstellung von Immobilien, die der sportlichen Betätigung mittelbar oder unmittelbar dienen und der Erwerb langlebiger Wirtschaftsgüter, die unmittelbar der sportlichen Betätigung dienen. Reparaturen, Sanierungen und Ersatzbeschaffungen werden nicht bezuschusst. M. E. handelt es sich bei der Wiederherstellung der Außenhalle nicht um Maßnahmen, die eine Förderung aufgrund der o. g. Richtlinien erhalten könnten. Wie jedoch auch in anderen Fällen üblich, könnte jedoch eine Bezuschussung außerhalb der Richtlinien durch entsprechende Beschlussfassung in den zuständigen städtischen Gremien erfolgen. Die Schützenbruderschaft geht von Gesamtkosten i. H. v. voraussichtlich 65.000,00 € aus. Da auch eine Bezuschussung außerhalb der Richtlinien bislang nur zu maximal 25 % erfolgt ist, würde sich der Zuschussbetrag auf 16.250,00 € belaufen. In Vertretung (Lüngen) -2-