Daten
Kommune
Jülich
Größe
2,6 MB
Datum
03.12.2015
Erstellt
02.11.15, 16:36
Aktualisiert
03.12.15, 14:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: AS/Wo
Jülich, 26.10.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 450/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
23.11.2015
Haupt- und Finanzausschuss
23.11.2015
TOP
Ergebnisse
Siehe Text am Ende der
Vorlage
Siehe Text am Ende der
Vorlage
Stadtrat
03.12.2015
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 " Ortseingang "
a) Beschluss über die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beschluss über die Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB
Anlg.: 147
SD.Net
Beschlussentwurf:
Zu a)
Zu den Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird wie folgt beschlossen:
Nr.
Stellungnahme
1
Schreiben vom 13.04.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang" wird unter den Unterpunkten
1.2.1 und 1.2.3 der Pellini-Weiher als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Dies ist
zwar korrekt, jedoch ist dieses Gebiet Teil
des Natura 2000 FFH-Gebiets DE-5104301 „Indemündung". Ersichtlich ist dies
auf der hier abgebildeten und diesem
Schreiben als Anlage beigefügten topografischen Karte Landesvermessung
Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten der statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
NRW.
Daraus ergibt sich im Hinblick auf die
Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der
nationalen Vorschriften zur Umsetzung
der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und
2009/147/EG (V-RL) zum Habitatschutz
(VV-Habitatschutz) eine ganz andere Betrachtungsweise.
Dort ist unter anderem unter Unterpunkt
4.2.2 „Abstände in der Bauleitplanung"
folgendes begründet:
Von einer erheblichen Beeinträchtigung
von Natura 2000-Gebieten durch in Flächennutzungsplänen darzustellende Bauflächen im Sinne des § 1 Abs. 1 BauNVO/§ 5 Abs. 2 BauGB und in Bebauungsplänen auszuweisende Baugebiete im
Sinne des § 1 Abs. 2 BauNVO/§ 9 Abs. 1
BauGB kann bei Einhaltung eines Mindestabstands von 300 m zu den Gebieten
in der Regel nicht ausgegangen werden.
Dies bedeutet aber auch, dass von einer
erheblichen Beeinträchtigung in einem
Abstand ≤300m ausgegangen werden
muss. Daher greift hier § 33 Abs. 1 Satz 1
BNatSchG. Danach sind alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele
oder den Schutzzweck maßgeblichen
Bestandteilen führen können, unzulässig.
(Allgemeines Verschlechterungsverbot)
Da der Peilini-Weiher, wie schon erwähnt,
zum Natura 2000 FFH-Gebiet „Indemündung" gehört, verringern sich die Abstände zwischen Schutzgebiet und dem angestrebten Bauvorhaben erheblich.
2
Schreiben vom 16.04.2015:
ich bin gegen die geplante Bebauung, weil
sie das Ortsbild im Stadtteil Kirchberg
erheblich beeinträchtigt. Zudem sind solche Dimensionen von Bebauung in einer
Ortschaft unüblich, weil in der Regel alle
Industriebebauung in der heutigen Zeit auf
einer ausgewiesenen Fläche (Gewerbegebiet) angesiedelt wird: in der Stadtratssitzung vom 19.02.2015 wurde im Eröffnungsplädoyer des Bürgermeisters dargelegt, dass die Fa. Eichhorn eine schon
über 100jährige Tradition vor Ort hätte,
und man müsste deshalb diese Bebauung
zulassen. Früher war es ortsüblich, dass
eine gemischte Bebauung zugelassen
wurde. In der heutigen Zeit werden Betriebe in solchen Dimensionen ausgelagert,
da bestimmte Emissionsgrenzwerte ein-
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Ortsbild werden durch
das Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei
werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet. Das Gutachten wird im
Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 2
gehalten werden müssen.
Ich befürchte, dass generell der LKWVerkehr mit schweren Lastzügen die Verbindungsstraße Kirchberg - Jülich erheblich beschädigen wird. Durch die ansässige Spedition und das Kies- & Betonwerk
ist jetzt schon erkennbar, dass die Straßenschäden zunehmen. Weiterer LKWVerkehr wird zu noch mehr Schäden führen.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Durch den Abriss der Fabrikruine wird
erkennbar, dass das Altgelände als Erweiterungsfläche ausreichen würde.
Die Fa. Eichhorn hat ein schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt. Aus diesem geht hervor, dass
das Firmengelände westlich der Wymarstraße
für die geplante Betriebserweiterung nicht ausreichend ist.
Grundsätzlich wäre es notwendig, dass
man Industrie, Bevölkerung und Umwelt in
Einklang bringt, und somit eine neue Bebauung auf der Freifläche nicht zulässt.
Es würde erheblich das Landschaftsbild
verändern und die Attraktivität des Ortes
Kirchberg vermindern.
Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro Fehr begutachtet.
Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet. Das Gutachten
wird im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität,
wie von der Firma Eichhorn detailliert nachgewiesen, nicht ausreichend. Die Nutzung dieses
Geländes ist im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts und auf dem Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden Betrieb
errichtet.
Vorschlag: Neben dem Altgelände wäre
es auch möglich, eine Erweiterung des
Betriebsgeländes in westlicher Richtung
auf der jetzigen Ackerfläche westlich des
Kastanienbuschs (die noch zu erwerben
wäre) durchzuführen. Ein Teil der jetzigen
Fläche (Ackerland) ist ja auch erst kürzlich
erworben worden. Durch Abtragung des
Geländes wäre es möglich, eine Bebauung zu schaffen, die nicht so riesig erscheint.
Die jetzige Fläche ist ja bekanntlich im
Herbst letzten Jahres von Baumwuchs
befreit worden, obwohl es eine Waldfläche
am nahen Natur- und Landschaftsschutzgebiet war.
Die Ausgleichsfläche im Süden von Kirchberg, die in Grünland umgewandelt werden soll, könnte für eine nutzbare Bebauung für die bauwilligen Bürger als Baugebiet ausgewiesen werden anstelle als
Gewerbegebiet (vgl. Lindenallee/ Königskamp). Nach einer Umwandlung in Grünland wird diese Vergrößerung Kirchbergs
schwieriger.
3
Falls ein entsprechender Bedarf zukünftig erkannt wird, ist jederzeit eine neuerliche Änderung des Flächennutzungsplans möglich.
Schreiben vom 16.04.2015:
ich möchte nicht täglich den Eindruck
haben, in einen Industriepark zu fahren
anstatt nach Hause. Ich bin gegen eine
Industriebrücke über unserer Ortseinfahrt.
Es wurden ja bereits Vorschläge gemacht,
wie eine andere Lösung erfolgen könnte,
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Ortsbild werden durch
das Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei
werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet. Das Gutachten wird im
Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 3
z.B. unterirdisch oder durch die Bebauung
des Altgeländes oder irgendeines anderen
Geländes {z.B. westlich des Kastanienbusches).
4
Schreiben vom 16.04.2015:
aus der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang" geht hervor, dass durch den Bau
des Logistikzentrums der LKW Verkehr an
der Ortseinfahrt erheblich zunehmen wird.
Da die derzeitigen Straßenverhältnisse
das nicht zulassen, werden andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet, insbesondere Fußgänger und Radfahrer. Die
zukünftige LKW-Einfahrt wird den Fahrrad- und Fußweg nach Kirchberg kreuzen.
Außerdem kreuzt der Fuß- und Radweg
Jülich-Aldenhoven die L241, auf der das
Verkehrsaufkommen ebenfalls stark zunehmen wird.
5
Schreiben vom 16.04.2015:
da wir sehr viel mit der Familie (mit kleinen Kindern) mit dem Fahrrad unterwegs
sind, sehe ich die Sicherheit an zwei
Punkten als stark gefährdet an. Der erste
Punkt ist der LKW Vorplatz vor dem geplanten Logistikzentrum durch rangierende LKWs und der zweite Gefahrenpunkt
liegt an der Einmündung des Radweges
Jülich-Aldenhoven, wo der zunehmende
LKW-Verkehr bei Querung der L241 die
Fußgänger- und Radfahrer noch mehr als
bisher gefährden wird.
6
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Schreiben vom 16.04.2015:
die Ver- und Entsorgung der Oberflächenwasser der versiegelten Flächen
beinhaltet auch die Park- und Stellplätze
von LKW und PKW. Aus meiner Sicht ist
es unvermeidlich, dass aus diesem Bereich Ölrückstände und ähnliches ins
Oberflächenwasser gelangen. Dieses soll
über das Lohner Fließ in die Rur abgeleitet werden. Das Lohner Fließ mündet
nach Passage eines 140 m breiten Grünbereichs in die Rur. Dieser Grünbereich
von 140 m ist FFH-Gebiet. Wie wird sichergestellt, dass das FFH-Gebiet dort
nicht mit Öl und ähnlichem kontaminiert
wird?
7
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Im Rahme der Genehmigungsplanung wird ein
Entwässerungskonzept erstellt werden. Dieses
wird die einzelnen Gewässerbenutzungen des
Vorhabens und die dafür erforderlichen wasserrechtlichen Zulassungen behandeln sowie die
ggf. erforderlichen Maßnahmen um gewässerschädliche Einwirkungen zu verhindern.
Schreiben vom 16.04.2015:
wie hoch ist die Feinstaubbelastung zur
Zeit in Kirchberg aufgrund des Tagebaus
Inden und des Straßenverkehrs, und wie
entwickelt sich diese in Zukunft bei erhöhtem Transportaufkommen durch eine
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Emissionen der Neuansiedlung, insbesondere auch eine Feinstaubbelastung, werden im
Rahmen des Umweltberichts festgestellt und
bewertet. Der Umweltbericht wird im Rahmen
der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 4
Betriebs- und Produktionserweiterung der
Wellpappenfabrik Eichhorn?
Ich befürchte, dass die Grenzwerte für
Feinstaub bereits jetzt überschritten werden, und dass durch den zusätzlich zu
erwartenden Schwerlastverkehr die
Feinstaubbelastung das gesetzlich zulässige Maß in Kirchberg bei weitem überschreiten wird.
8
Schreiben vom 17.04.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang" wird unter 2.1.1 die Behauptung
aufgestellt, dass der Bau und die Bauhöhe
des zur Verlagerung und zur räumlichen
Konzentration der bisher über das Stadtgebiet der Stadt Jülich verteilten insgesamt drei Lagerflächen an den Produktionsstandort vorgesehenen Hochregallagers insbesondere dem sparsamen und
schonenden Umgang mit Grund und Boden dienen soll.
Diese Aussage steht in keinem Kontext,
dafür aber im krassen Widerspruch zu
den Zielen des Landesentwicklungsplans
und des BauGB.
Oder sollen die Flächen der oben erwähnten drei Lagerstandorte als Ausgleich
entsiegelt und aufgeforstet werden?
Ein Verstoß des Vorentwurfs zum Bebauungsplan gegen den derzeit noch gültigen Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP)
vom 11. Mai 1995 liegt nicht vor. Der LEP weist
das Gebiet des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 als Freiraum aus. In Plansatz B.III.1.21 LEP findet sich das Ziel, dass
Freiraum zu erhalten und in seinen Funktionen
zu verbessern ist. Nach dem ebenfalls als Ziel
der Raumordnung ausgestalteten Plansatz
B.III.1.23 darf Freiraum jedoch in Anspruch genommen werden, wenn die Inanspruchnahme
erforderlich ist; dies ist der Fall, wenn der Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen
nicht innerhalb des Siedlungsraumes gedeckt
werden kann. Die Nutzung des Firmengeländes
westlich der Wymarstraße ist für die geplante
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität, für die ein schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt wurde, nicht ausreichend. Die
Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil des
Gesamtbetriebskonzepts und auf dem Gelände
wird derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden
Betrieb errichtet. Andere Standortflächen innerhalb des Siedlungsraums Kirchberg, die sich
nicht in unmittelbarer Nähe des Firmensitzes
befinden, sind nicht als real mögliche Alternative
ernsthaft zu erwägen. Die Betriebserweiterung
basiert gerade auf der Errichtung eines zusammenhängenden Produktions-, Lager- und Logistikkomplexes.
Ferner ist nach Plansatz B.III.1.24 LEP eine
Freirauminanspruchnahme bei bestehendem
Bedarf auch dann zulässig, wenn eine gleichwertige, bisher planerisch für Siedlungszwecke in
Anspruch genommene, Fläche dem Freiraum
Sitzungsvorlage 450/2015
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wieder zugeführt oder in eine innerstädtische
Grünfläche umgewandelt wird. Vorsorglich wird
eine derzeit als Gewerbefläche ausgewiesene
Fläche als Ausgleichsfläche wieder dem Freiraum zugeführt. Hierfür betreibt die Stadt Jülich
derzeit das Aufstellungsverfahren zur Änderung
des FNP „Umwandlung Gewerbefläche in Grünfläche im Süden von Jülich“. Im Rahmen dieses
Aufstellungsverfahrens hat die Stadt Jülich eine
landesplanerische Anfrage nach § 34 LPlG an
die Bezirksregierung Köln gestellt. Das Verfahren dauert derzeit noch an
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan steht auch
nicht im Widerspruch zu den Zielen des zurzeit
in des Aufstellung befindlichen neuen LEP NRW.
Allein die in Aufstellung befindlichen Ziele der
Raumordnung sind als sonstige Erfordernissen
der Raumordnung bei der Aufstellung des Bebauungsplans zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 1
i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG; ). Die im Vorentwurf formulierten Grundsätze der Raumordnung
sind bei der Aufstellung des Bebauungsplans
nicht zu beachten. Plansatz 6.1-6 formuliert das
Ziel, dass Planungen der Innenentwicklung Vorrang vor der Inanspruchnahme von Flächen im
Außenbereich zukommen soll. Diesem Ziel trägt
der Vorentwurf Rechnung. Die betriebliche Erweiterung der Firma Eichhorn, die durch die
Aufstellung des Bebauungsplans ermöglicht
werden soll, lässt sich nicht auf den bereits ausgewiesenen Gewerbegebietsflächen verwirklichen (siehe vorstehend). Es steht kein Innenbereich zu Verfügung, der vorrangig in Anspruch
genommen werden könnte.
Im Frühjahr 2016 soll die Landesregierung den
LEP NRW beschließen. Sollte dies tatsächlich
der Fall sein, würde der Bebauungsplan erst
nach Inkrafttreten des neuen LEP NRW verabschiedet werden, wäre das Ziel der Raumordnung dann zukünftig für die Bauleitplanung nach
§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG als verbindliche Vorgabe
zu beachten (§ 4 Abs. 1 S. 1 ROG). Die Grundsätze der Raumordnung, einschließlich des
Grundsatzes des Freiraumschutzes, wären in
die Abwägungsentscheidung als öffentlicher
Belang einzustellen und zu bewerten, könnten in
der Abwägung jedoch auch überwunden werden
(§ 4 Abs. 1 S. 1 ROG).
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan zum Bebauungsplan steht auch nicht im Widerspruch zu
dem in § 1a Abs. 2 BauGB geforderten sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und
Boden sowie dem in § 1 Abs. 5 S. 3 BauGB
verankerten Vorrang der Innenentwicklung. Bei
diesen Vorgaben handelt sich um Ziele und
Grundsätze der Bauleitplanung, die im Rahmen
der Abwägungsentscheidung nach § 1 Abs. 7
BauGB zu berücksichtigen sind. Die Stadt Jülich
wird diese Belange bei ihrer planerischen Abwägungsentscheidung berücksichtigen.
Sitzungsvorlage 450/2015
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Die Flächen der bisher von der Firma Eichhorn
genutzten Lagerstandorte sind nicht Gegenstand
des Verfahrens.
9
Schreiben vom 20.04.2015:
die festgelegte Position der Abgrenzung
von Bereichen unterschiedlicher Gebäudehöhen für den Bereich GH 118,50 m
ü.NN ist auf der Planzeichnung zum Vorentwurf Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14,
„Ortseingang" vom März 2015 nicht vollständig bemaßt. Weder ist der Abstand
zur Wymarstrasse noch die Länge dieses
Bereiches, in dem das Hochregallager
errichtet werden soll sowie der Abstand
zum FFH-Gebiet, erkennbar. Somit ist
eine Bewertung für die Öffentlichkeit nicht
möglich.
10
Die Längenausdehnung des Bereiches GH
118,50 ü.NN. ist mit der Bestimmung des Abstandes der Baugrenzen in West-Ostausrichtung
von 170,00 m abzüglich des Bereichmaßes GH
96,50 m ü.NN. von 65,00 m entspre- chend
105,00 m definiert.
Da der Verlauf der Wymarstraße stark mäandriert und ein Abstand zur westlichen Baugrenze so
nicht definierbar ist wurde der maßliche Bezug
auf dem abknickenden Verlauf der Straße יAm
Weiher יbestimmt.
Hiermit ist eine Übertragung in die Örtlichkeit
sicher gegeben.
Schreiben vom 20.04.2015:
in dem Schreiben Begründung zum Vorentwurf „Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14
„Ortseingang" wird auf den Neubau der
Produktion der Fa. Eichhorn hingewiesen.
Da die derzeitige Lärmbelästigung der
Produktion schon erheblich ist, würde es
mich interessieren wie Sie die derzeitige
und zukünftige zusätzliche Lärmbelastung
durch den Neubau und Produktion sowie
dem zusätzlich anfallenden LKW Verkehr
regeln wollen. Eine weitere Lärmbelästigung empfinde ich als unerträglich und
nicht hinnehmbar.
11
Die Lärmauswirkungen, insbesondere der Produktion und des Verkehrs, werden durch das
Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der
Vorgaben der TA Lärm und der 16. BImSchV
begutachtet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Schreiben vom 21.04.2015:
wer ermittelt den nicht zu unterschätzenden Wertverlust der Immobilien im Ortsteil
Kirchberg durch die geplante gigantische
Industrieerweiterung am Ortseingang und
wie stellt sich die Stadtverwaltung dieser
Thematik?
Die Stadt wird rein mittelbare Auswirkungen der
in der Aufstellung befindlichen Änderung des
Flächennutzungsplans auf die Grundstückswerte
nicht in ihre Abwägung einstellen. Lediglich mittelbare Auswirkungen eines Bauleitplans auf den
Verkehrswert eines Grundstücks reichen für eine
Abwägungsrelevanz nicht aus. Der Grundstückswert ist nur ein Indikator für die gegebenen und erwarteten Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks und hängt von vielen Umständen ab, die Gemeinden in ihrer Bauleitplanung
nicht berücksichtigen können und müssen
(BVerwG, Beschluss vom 09.02.1995, Az. 4 NB
17/ 94).
Signifikant und nachhaltig fallende Immobilienwerte durch sich ändernde Umstände, die den Wohnwert beeinträchtigen, z.
B. durch ein dann hier zerstörtes Ortsund Landschaftsbild und einen mit der
Erweiterung einhergehenden erhöhten
Schwerlastverkehr mit allen damit verbun-
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 7
denen Nachteilen wie Anstieg von Lärmund Feinstaubemissionen, verstopfte Zufahrtsstraße, Straßenschäden, usw. sind
in meinen Augen nachzuweisen und entsprechend auszugleichen. So ist z. B. in
im Internet recherchierbaren Studien am
Beispiel von Windparks mit einem Wertverlust betroffener Immobilien von 20%
bis 40% zu rechnen. Weiterhin ist bei
einer Verlängerung von Darlehenskrediten
die Frage, ob dieser Wertverlust mit zur
Bewertung durch den Kreditgeber herangezogen wird und es dann zu höheren
Darlehenszinsen oder sogar zu einer Kreditkündigung kommen kann.
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen (Produktion und Verkehrs) auf Mensch und Tiere werden durch das
Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der
Vorgaben der TA Lärm und der 16. BImSchV
begutachtet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Ein Ausgleich wird dem Besitzer des
Grundstücks südlich von Kirchberg, welches von Industriegebiet in Grünfläche
umgewandelt und somit abgewertet wird,
sicherlich ja ebenfalls gewährt. Im Gegenzug steigt der Wert der im Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang" beschriebene Fläche der Firma Eichhorn durch die
Umwandlung von Ackerland in Industriegebiet enorm.
Wenn man von allen Immobilien in Kirchberg (bei 1.600 Einwohnern und im
Durchschnitt vier Personen pro Haushalt
— 400 Wohnhäuser) ausgeht, und selbst
wenn man hier nur einen geringeren
Wertverlust als oben beschrieben zugrunde legt, kommt man auf einen gigantischen Betrag. Dies nicht gutachterlich zu
ermitteln, zu berücksichtigen und in irgendeiner Form auszugleichen käme
einer Zwangsenteignung gleich.
12
Schreiben vom 21.04.2015:
wer ermittelt den nicht zu unterschätzenden Wertverlust der Immobilien im Ortsteil
Kirchberg durch die geplante gigantische
Industrieerweiterung am Ortseingang und
wie stellt sich die Stadtverwaltung dieser
Thematik?
Die Stadt wird rein mittelbare Auswirkungen der
in der Aufstellung befindlichen Änderung Flächennutzungsplans auf die Grundstückswerte
nicht in ihre Abwägung einstellen. Lediglich mittelbare Auswirkungen eines Bauleitplans auf den
Verkehrswert eines Grundstücks reichen für eine
Abwägungsrelevanz nicht aus. Der Grundstückswert ist nur ein Indikator für die gegebenen und erwarteten Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks und hängt von vielen Umständen ab, die Gemeinden in ihrer Bauleitplanung
nicht berücksichtigen können und müssen
(BVerwG, Beschluss vom 09.02.1995, Az. 4 NB
17/ 94).
Signifikant und nachhaltig fallende Immobilienwerte durch sich ändernde Umstände, die den Wohnwert beeinträchtigen, z.
B. durch ein dann hier zerstörtes Ortsund Landschaftsbild und einen mit der
Erweiterung einhergehenden erhöhten
Schwerlastverkehr mit allen damit verbun-
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Sitzungsvorlage 450/2015
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denen Nachteilen wie Anstieg von Lärmund Feinstaubemissionen, verstopfte Zufahrtsstraße, Straßenschäden, usw. sind
in meinen Augen nachzuweisen und entsprechend auszugleichen. So ist z. B. in
im Internet recherchierbaren Studien am
Beispiel von Windparks mit einem Wertverlust betroffener Immobilien von 20%
bis 40% zu rechnen. Weiterhin ist bei
einer Verlängerung von Darlehenskrediten
die Frage, ob dieser Wertverlust mit zur
Bewertung durch den Kreditgeber herangezogen wird und es dann zu höheren
Darlehenszinsen oder sogar zu einer Kreditkündigung kommen kann.
Ein Ausgleich wird dem Besitzer des
Grundstücks südlich von Kirchberg, welches von Industriegebiet in Grünfläche
umgewandelt und somit abgewertet wird,
sicherlich ja ebenfalls gewährt. Im Gegenzug steigt der Wert der im Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang" beschriebene Fläche der Firma Eichhorn durch die
Umwandlung von Ackerland in Industriegebiet enorm.
Wenn man von allen Immobilien in Kirchberg (bei 1.600 Einwohnern und im
Durchschnitt vier Personen pro Haushalt =
400 Wohnhäuser) ausgeht, und selbst
wenn man hier nur einen geringeren
Wertverlust als oben beschrieben zugrunde legt, kommt man auf einen gigantischen Betrag. Dies nicht gutachterlich zu
ermitteln, zu berücksichtigen und in irgendeiner Form auszugleichen käme
einer Zwangsenteignung gleich.
13
Schreiben vom 21.04.2015:
in Ihrem Abschnitt 1.2.4 „Verkehr" beschreiben Sie, dass die Fa. Eichhorn KG
mit ihren LKW's ausschließlich über die
L241 aus nördlicher Richtung durch den
Schwerlastverkehr angefahren und auch
wieder verlassen wird.
Ist in Ihren oder in den Planungen von
„Landesbetrieb Straßen" (Straßen NRW)
eine zukünftige Anbindung der L 241 in
südlicher Richtung an die A4 z.B. Anschlussstelle Weisweiler geplant ?
Wenn ja: verliert dann Ihre oben aufgeführte Aussage an Gültigkeit?
14
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt. Planungen für eine zukünftige Anbindung der L241 sind nicht bekannt, es erfolgt eine
Überprüfung der Einwendung durch Rücksprache mit dem Landesbetrieb Straßen NRW.
Schreiben vom 21.04.2015:
in Ihrem Abschnitt 1.2.4 „Verkehr" be-
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 9
schreiben Sie, dass die Auswirkungen auf
das derzeitige und zukünftige Verkehrsaufkommen auf der L 241 aufgrund des
Neubaus mit einem Fachgutachten ermittelt werden soll.
Gibt es LKW-Vergleichszahlen über bestehende Logistikzentren gleicher Größe
und Verwendung, die als Vergleichswerte
herangezogen werden können?
15
Mit wie viel Verkehr ist dann tatsächlich zu
rechnen?
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Wer erstellt und beauftragt diese Gutachten?
Das Gutachten wird durch ein mit den lokalen
Gegebenheiten vertrautes Fachinstitut erstellt.
Sind das unabhängige und staatlich anerkannte Institute die diese Gutachten erstellen?
Es wird sich bei dem noch zu beauftragenden
Gutachter um ein anerkanntes und unabhängiges Büro/Institut handeln.
Schreiben vom 22.04.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang" wird unter 1.3.3 eine vom Orteingang erst im Abstand „nahezu 600
Metern" beginnenden „Wohnbaufläche"
beschrieben.
Dies ist erstens irreführend, da nicht der
Abstand der Wohnbebauung zum Ortseingang, sondern der Abstand der Wohnbebauung zur geplanten Betriebserweiterung der Firma Eichhorn als Bewertungsgrundlage für die Öffentlichkeit in Betracht
gezogen werden muss. Diese unter 1.3.3
erwähnten 600 Meter sind zweitens falsch,
da eine Wohnbebauung bereits „Am Weiher" in einem Abstand von <100 Meter
vom geplanten Hochregallager und somit
ca. 250 Meter vom Ortseingang entfernt
beginnt. Weitere Wohnbebauungen in
unmittelbarer Nähe des Logistikzentrums
beginnen im Abstand von ca. 150 Meter
(Wymarstrasse 15) und somit in einem
Abstand von ca. 300 Meter vom Ortseingang.
16
Schreiben vom 22.04.2015:
ich bin gegen die Errichtung eines Hochregallagers auf der Ackerfläche „Wymarstraße-Am Weiher", weil ich als direkt
betroffener Anwohner dieser Straße eine
starke Beeinträchtigung der Wohn- und
Lebensqualität durch die unmittelbare
Nähe zum Bauvorhaben in der vorgesehenen Weise sehe.
17
Es befindet sich vereinzelte Wohnbebauung
(zwei Wohngebäude) in geringerem Abstand
zum Planbereich. Die Siedlungsgrenze liegt in
ca. 600 m Entfernung zum Ortseingang. Die
Belange der vereinzelten Wohnbebauung werden berücksichtigt.
Dafür, dass die Wohn- und Lebensqualität in
Kirchberg durch die Planung nicht beeinträchtigt
werden, werden alle Auswirkungen des Vorhabens (wie etwa Lärm, Verkehr, Auswirkungen
auf das Landschafts- und Ortsbild) gutachterlich
untersucht und etwaige erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung jeder Beeinträchtigung
identifiziert.
Schreiben vom 22.04.2015:
ich bin gegen die Errichtung eines Hoch-
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
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regallagers auf der Ackerfläche „Wymarstraße-Am Weiher", weil ich gegen die
Versiegelung von Ackerflächen bin. Deshalb sollte die Bebauung der jetzigen Industriebrache Vorrang haben, da dies der
Innenentwicklung dient und einen schonenden Umgang mit der Ressource Boden lt Baugesetz und Landesentwicklungsplan.
Wymarstraße ist für die geplante Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität,
wie von der Firma Eichhorn detailliert nachwiesen, nicht ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts und auf dem Gelände wird derzeit eine
Lagerhalle für den bestehenden Betrieb errichtet.
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan steht auch
nicht im Widerspruch zu dem in § 1a Abs. 2
BauGB geforderten sparsamen und schonende
Umgang mit Grund und Boden sowie dem in § 1
Abs. 5 S. 3 BauGB verankerte Vorrang der Innenentwicklung. Bei diesen Vorgaben handelt
sich um Ziele und Grundsätze der Bauleitplanung, die im Rahmen der Abwägungsentscheidung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen
sind. Die Stadt Jülich wird diese Belange bei
ihrer planerischen Abwägungsentscheidung
berücksichtigen.
18
Schreiben vom 22.04.2015:
ich bin gegen die Errichtung eines Hochregallagers mit Industriebrücke auf der
Ackerfläche „Wymarstraße-Am Weiher"
mit einer geplanten Höhe von 35 m, einer
Breite von 45 m und einer Länge von 100
m, weil dadurch ein Präzedenzfall geschaffen würde, der Nachahmer in anderen Ortsteilen wie Koslar oder der Stadt
Jülich selbst haben könnte.
19
Der Einwand, es könne mit der Planung ein
„Präzedenzfall“ geschaffen werden, ist nicht
durchgreifend. Anlass und Gegenstand jedes
Planaufstellungsverfahrens sind individuell. Ein
Bebauungsplan wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange des jeweiligen Planverfahrens gemäß § 1 Abs. 7 BauGB aufgestellt.
Für die Orientierung an den Belangen und der
Abwägung in anderen Planvorhaben besteht
kein Raum.
Schreiben vom 22.04.2015:
ich bin gegen die Errichtung eines Hochregallagers mit Industriebrücke auf der
Ackerfläche „Wymarstraße-Am Weiher",
weil dadurch der Grundbesitz bzw. das
Eigentum der Kirchberger Bürger an Wert
und Wohnqualität verliert. Das hätte eine
Verminderung der Einwohnerzahl Jülichs
zur Folge, wodurch die Einnahmen und
die Kaufkraft sinken. Außerdem scheinen
die positiven Effekte aus der industriellen
Entwicklung von den Entscheidungsträgern überbewertet zu werden.
Die Stadt wird rein mittelbare Auswirkungen der
in der Aufstellung befindlichen Änderung des
Flächennutzungsplans auf die Grundstückswerte
nicht in ihre Abwägung einstellen. Lediglich mittelbare Auswirkungen eines Bauleitplans auf den
Verkehrswert eines Grundstücks reichen für eine
Abwägungsrelevanz nicht aus. Der Grundstückswert ist nur ein Indikator für die gegebenen und erwarteten Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks und hängt von vielen Umständen ab, die Gemeinden in ihrer Bauleitplanung
nicht berücksichtigen können und müssen
(BVerwG, Beschluss vom 09.02.1995, Az. 4 NB
17/ 94).
Dafür, dass die Wohnqualität in Kirchberg durch
die Planung nicht beeinträchtigt werden, werden
alle Auswirkungen der Planung (wie etwa Lärm,
Verkehr, Auswirkungen auf das Landschaftsund Ortsbild) gutachterlich untersucht und etwaige erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung
jeder Beeinträchtigung identifiziert.
Daraus ergibt sich für mich die Notwendigkeit und die Forderung nach einem
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Einholung weiterer, als der bisher im Planungsverfahren vorgesehenen Fachgutachten
Seite 11
sozio-ökonomischen Gutachten über die
Folgen für die Stadt Jülich und deren Ortschaften.
20
Schreiben vom 22.04.2015:
ich bin gegen die Errichtung eines Logistikzentrums mit einer Industriebrücke
auf der Ackerfläche „Wymarstraße-Am
Weiher", weil hier offensichtlich der
Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird.
Einer in Kirchberg ansässige Spedition
wurde eine Erhöhung der Lagerhalle nach
einem Brand um 3 m untersagt mit dem
Hinweis auf die Nähe zum FFH-Gebiet.
Die Planung der Firma Eichhorn ist mit
einer fast dreifachen Höhe viel näher am
FFH-Gebiet dran und soll rechtens sein?
Hier sollte nicht mit zweierlei Maß gemessen werden!
21
wird nicht als erforderlich erachtet. Insbesondere
wird derzeit auch ein städtebauliches Fachgutachten erstellt, in dem auf die derzeitige Bedeutung des Plangebiets im gesamtörtlichen Kontext
eingegangen wird.
Die Heranziehung des Gleichbehandlungssatzes
und der Hinweis auf die Ablehnung eines anderen Vorhabens eines anderen Betriebes an einem anderen Standort sind sachfremd. Anlass
und Gegenstand des vorliegenden Planaufstellungsverfahrens ist eine konkrete Planung, hier
eine Standorterweiterung. Der Bebauungsplan
wird unter Anwendung einer gerechten Abwägung der öffentlichen und privaten Belange dieses Planverfahrens gegeneinander und untereinander gemäß § 1 Abs. 7 BauGB aufgestellt
werden.
Schreiben vom 22.04.2015:
ich bin gegen die Errichtung eines Logistikzentrums mit einer Industriebrücke
auf der Ackerfläche „Wymarstraße - Am
Weiher", weil ich als Anwohnerin der Anliegerstraße „Am Weiher" durch die Zunahme des LKW-Verkehrs eine erhebliche Mehrbelastung für meine Familie und
die Bewohner von Kirchberg befürchte.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
22
23
Schreiben vom 22.04.2015:
ich bin gegen die Errichtung eines Logistikzentrums mit einer Industriebrücke
auf der Ackerfläche „Wymarstraße-Am
Weiher", weil ich als Anwohnerin der Anliegerstraße „Am Weiher" durch einen
solch gigantischen Bau direkt vor meiner
Haustür, der nicht mit Bäumen „bedeckt"
werden kann, eine starke Beeinträchtigung in optischer und akustischer Hinsicht
befürchte.
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Deshalb fordere ich die Erstellung eines
Gutachtens über die Auswirkungen auf die
dörfliche Entwicklung in Kirchberg abhängig von diversen Bauvarianten der Firma
Eichhorn.
Die Einholung weiterer, als der bisher im Planungsverfahren vorgesehenen Fachgutachten
wird nicht als erforderlich erachtet. Insbesondere
wird derzeit auch ein städtebauliches Fachgutachten erstellt, in dem auf die derzeitige Bedeutung des Plangebiets im gesamtörtlichen Kontext
eingegangen wird.
Schreiben vom 23.04.2015:
Ein Verstoß des Vorentwurfs zum Bebauungs-
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 12
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang" wird die Bebauung der zurzeit
landwirtschaftlich genutzten Freifläche
östliche der L241. angestrebt. Im Bebauungsplan Kastanienbusch Nr. 12 wurde
die geplante Bebauung des Geländes der
ehemaligen Papierfabrik beschrieben.
Dieser Bebauungsplan wurde mit der Begründung verworfen, dass die erforderliche Betriebsfläche in diesem Plangebiet
nicht alleine untergebracht werden konnte.
Diese Fläche soll nun lediglich mit einem
Papierrollenlager bebaut werden. Eine
geplante Nutzung der restlichen versiegelten riesigen Altfläche ist konkret und in
absehbarer Zeit nicht ersichtlich. Dies
verstößt gegen die Ziele des Landesentwicklungsplans NRW (LEP). Der LEP hat
als landesplanerische Aufgabe die Sicherung unverbauten und unversiegelten
Raumes als Voraussetzung für die Erhaltung und Regeneration der natürlichen
Lebensgrundlage. Die Mobilisierung der
noch vorhandenen Baulandreserven zur
Eindämmung des Freiraumverbrauchs
wird hier ebenso gefordert wie die Verbesserung der Funktion der Agrargebiete
und deren Lebensraum. Die Freiraumsicherung soll grundsätzlich der Erhaltung
der Land- und Forstwirtschaft dienen.
plan gegen den derzeit noch gültigen Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP)
vom 11. Mai 1995 liegt nicht vor. Der LEP weist
das Gebiet des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 als Freiraum aus. In Plansatz B.III.1.21 LEP findet sich das Ziel, dass
Freiraum zu erhalten und in seinen Funktionen
zu verbessern ist. Nach dem ebenfalls als Ziel
der Raumordnung ausgestalteten Plansatz
B.III.1.23 darf Freiraum jedoch in Anspruch genommen werden, wenn die Inanspruchnahme
erforderlich ist; dies ist der Fall, wenn der Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen
nicht innerhalb des Siedlungsraumes gedeckt
werden kann. Die Nutzung des Firmengeländes
westlich der Wymarstraße ist für die geplante
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität, für die ein schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt wurde, nicht ausreichend. Die
Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil des
Gesamtbetriebskonzepts und auf dem Gelände
wird derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden
Betrieb errichtet. Andere Standortflächen innerhalb des Siedlungsraums Kirchberg, die sich
nicht in unmittelbarer Nähe des Firmensitzes
befinden, sind nicht als real mögliche Alternative
ernsthaft zu erwägen. Die Betriebserweiterung
basiert gerade auf der Errichtung eines zusammenhängenden Produktions-, Lager- und Logistikkomplexes.
Ferner ist nach Plansatz B.III.1.24 LEP eine
Freirauminanspruchnahme bei bestehendem
Bedarf auch dann zulässig, wenn eine gleichwertige, bisher planerisch für Siedlungszwecke in
Anspruch genommene, Fläche dem Freiraum
wieder zugeführt oder in eine innerstädtische
Grünfläche umgewandelt wird. Vorsorglich wird
eine derzeit als Gewerbefläche ausgewiesene
Fläche als Ausgleichsfläche wieder dem Freiraum zugeführt. Hierfür betreibt die Stadt Jülich
derzeit das Aufstellungsverfahren zur Änderung
des FNP „Umwandlung Gewerbefläche in Grünfläche im Süden von Jülich“. Im Rahmen dieses
Aufstellungsverfahrens hat die Stadt eine landesplanerische Anfrage nach § 34 LPlG an die
Bezirksregierung Köln bestellt. Das Verfahren
dauert derzeit noch an.
Bei der Inanspruchnahme von dargestellten Gewerbe- und Industrieansiedlungen
durch die kommunale Bauleitplanung soll
vorrangig folgenden Kriterien Rechnung
getragen werden:
-
Maßnahmen der Innenentwicklung, insbesondere die Nutzung
brachliegender und ungenutzter
Grundstücke, haben Vorrang vor
Inanspruchnahme im Außenbereich.
Sitzungsvorlage 450/2015
Der Vorentwurf steht auch nicht im Widerspruch
zu den Zielen des zurzeit in der Aufstellung befindlichen neuen LEP NRW. Allein die in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung sind
als sonstige Erfordernissen der Raumordnung
bei der Aufstellung des Bebauungsplans zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4
ROG). Die im Entwurf formulierten Grundsätze
der Raumordnung sind bei der Aufstellung des
Bebauungsplans nicht zu beachten. Plansatz
6.1-6 formuliert das Ziel, dass Planungen der
Innenentwicklung Vorrang vor der Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich zukommen soll. Diesem Ziel trägt der Vorentwurf
Seite 13
-
Die Möglichkeit der Arrondierung
vorhandener Gewerbe- und Industriestandorte soll genutzt werden, bevor andere Flächen in Anspruch genommen werden.
Ein Nachweis, dass diese alte, bereits
versiegelte Betriebsfläche für die geplante
Erweiterung der Firma Eichhorn nicht
ausreichend ist, wurde nicht erbracht.
Rechnung. Die betriebliche Erweiterung der
Firma Eichhorn, die durch die Aufstellung des
Bebauungsplans ermöglicht werden soll, lässt
sich nicht auf den bereits ausgewiesenen Gewerbegebietsflächen verwirklichen (siehe vorstehend). Es steht kein Innenbereich zu Verfügung, der vorrangig in Anspruch genommen
werden könnte.
Im Frühjahr 2016 soll die Landesregierung den
LEP NRW beschließen. Sollte dies tatsächlich
der Fall sein, würde der Bebauungsplan erst
nach Inkrafttreten des neuen LEP NRW verabschiedet werden, wäre das Ziel der Raumordnung dann zukünftig für die Bauleitplanung nach
§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG als verbindliche Vorgabe
zu beachten (§ 4 Abs. 1 S. 1 ROG). Die Grundsätze der Raumordnung, einschließlich des
Grundsatzes des Freiraumschutzes, wären in
die Abwägungsentscheidung als öffentlicher
Belang einzustellen und zu bewerten, könnten in
der Abwägung jedoch auch überwunden werden
(§ 4 Abs. 1 S. 1 ROG).
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität,
für die ein schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt
wurde, nicht ausreichend. Die Nutzung dieses
Geländes ist im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts und auf dem Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden Betrieb
errichtet.
24
Schreiben vom 23.04.2015:
wie sind die Auswirkungen der Baustruktur eines so großen Gebäudes (Hochregallager 35 Meter Höhe und 100 Meter
Länge), welches in Südwest-NordostAusrichtung realisiert werden soll, auf die
Strömungsverhältnisse des aus überwiegend westlicher Richtung kommenden
Luftbewegungen (normale Wetterlage,
Sturm, Orkan) auf die Umgebung im allgemeinen und auf das Natura 2000 FFHGebiet Indemündung und die Wohnbebauung im Verlauf der Windrichtung „Am
Weiher" im speziellen?
Die Bewertung der Auswirkungen der Planung
auf das Mikroklima werden im Umweltbericht
betrachtet, der im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt wird.
Hier muss durch die Kanalwirkung mit
partiell erheblichen Erhöhungen der Luftströmungen und Verwirbelungen und somit mit einem Anstieg der negativen Auswirkungen auf die Umwelt ausgegangen
werden.
25
Schreiben vom 23.04.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang" und in der Flächennutzungs-
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 14
planänderung „Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg" werden unter 1.1.2 die
Möglichkeiten der Querung der L241
oberhalb des Straßenkörpers mit Hilfe
einer Transportbrücke oder eine unterirdische Querung mit Hilfe eines Tunnelbauwerks in Betracht gezogen.
Für eine objektive Bewertung des Bebauungsplans durch die Öffentlichkeit ist eine
eindeutige Festlegung auf eine Transportwegbeziehung unabdingbar. Eine
genaue Bewertung im Fall der aktuellen
Offenlegung ist nicht möglich und somit
juristisch fraglich.
26
Soweit verschiedene, sich wesentlich unterscheidende Lösungen für die Neugestaltung
oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht
kommen, soll die Gemeinde diese bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aufzeigen. Die
Transportwegebeziehung in Form eines Tunnelbauwerks sowie in Form einer Transportbrücke
sind als real mögliche Lösungen ernsthaft zu
erwägen und deshalb zum jetzigen Zeitpunkt des
Aufstellungsverfahrens beide zu betrachten.
Schreiben vom 25.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora, - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 15
ausgelegt.
27
Schreiben vom 25.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 ,,Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
28
Schreiben vom 27.04.2015:
im Rahmen der derzeitigen Offenlegungen
äußern wir uns im nachfolgenden zu den
Vorhaben der Fa. Eichhorn wie folgt.
Aus unternehmerischer Sicht können wir
das Anliegen der Fa. Eichhorn, welches
im letzten Jahr bei der Präsentation in den
Räumen der Firma der Öffentlichkeit dargelegt wurde, vollumfänglich nachvollziehen. Dennoch wird eine derartig umfangreiche Erweiterung der jetzigen Produktionsstätten als auch der Bau eins Logistikcenters/Hochregallagers unserer
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 16
Auffassung nach erhebliche negative
Auswirkungen auf das Umfeld haben.
Die Argumentation der Fa. Eichhorn, dass
die in Kirchberg ansässige Fabrik bereits
von Beginn an das Kirchberger Dorfbild
bzw. den Ortseingang prägt, kann nach
unserem Dafürhalten nicht weiter als Begründung für die derzeit geplanten erheblichen baulichen Erweiterungen herangezogen werden, da eine Veränderung in
einem derartig großen Umfange weitreichendere Ausmaße auf den Stadtteil
Kirchberg haben wird, als es seinerzeit der
Bau der Papierfabrik hatte. Dies ist unserer Meinung alleine schon dem Wandel
der Zeit geschuldet und kann nicht als
durchgehendes "Totschlagargument"
herangezogen werden.
Derzeit findet der Rückbau der alten und
nicht mehr genutzten Produktionsstätten
statt, so dass sich zumindest für uns
erstmalig die tatsächliche Größe des Gesamtgrundstückes erschließt, auf welchem nun die neuen Produktionsstätten
entstehen sollen.
Diese Tatsache in Verbindung mit den
Planungen einer Brücke über die Wymarstraße einschließlich dem Bau eines
Hochregallagers auf der gegenüberliegenden Seite lässt bei uns die folgenden
erheblichen Bedenken aufkommen.
Vorab stellt sich uns jedoch die Frage,
inwieweit wohl ein derartiger Produktionsbetrieb nach dem geplanten Ausbau und
der geplanten Erweiterung mit dem unmittelbar anschließenden Landschaftsschutzgebiet in irgendeinster Weise vereinbar sein könnte, da nach unserer Auffassung von einem erhöhten Aufkommen
von Maschinen- und/oder Auto-bzw. LkwLärm auszugehen ist. Infolgedessen können nach unserer persönlichen Einschätzung die im Landschaftsschutzgebiet ansässigen Tiere nur nachhaltig in ihrem
Lebensbereich gestört wenn nicht gar aus
diesem vertrieben werden. Dies auch im
Hinblick auf die nachstehenden Schilderungen.
Der Landschaftsschutz wird im Rahmen eines
Fachgutachtens durch das Ingenieurbüro Fehr
behandelt, der im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt werden wird.
Was die Lärmbelästigungen angeht,
schildern wir jedoch zunächst den derzeitigen Ist-Zustand.
Als Anwohner der Wymarstraße, deren
Wohnung ca. 30 Meter vom Gehsteig
zurück im Grundstück liegt, sind wir sowohl tagsüber als auch nachts bereits
heute schon mit einem erheblichen LkwAufkommen und in Verbindung hiermit
Sitzungsvorlage 450/2015
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
Seite 17
durch stetige Lärmbelästigungen der am
anderen Ortseingang liegenden Firmen
Transportunternehmen Fleck & Schleipen
und Vitasheetgroup Metzeler bzw. vielmehr durch deren Lkw als auch durch
andere Lkw's von Zulieferern etc. stark in
Mitleidenschaft gezogen, da die Lkw's mit
teilweise stark erhöhter Geschwindigkeit
durch den Ort fahren.
Hinzu kommt der "normale" Durchgangsverkehr mit Pkw's und Bussen.
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen der Neuansiedlung, einschließlich des Verkehrs und der Produktion,
werden durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Die Fa. Eichhorn betreibt derzeit bei den
vorhandenen Produktionshallen eine Art
— wir möchten sagen- "Schredder". Dieser Schredder auf dem Betriebsgelände
ist oberhalb der Produktionshallen im
Dachbereich angebracht. Die Geräusche
dieses Schredders verteilen sich durch
diese exponierte und herausragende Lage
ungehindert in Richtung Ortslage bis hin
zu unserer Wohnung, die sich in ca. 200
m Luftlinie entfernt befindet.
Die Geräusche stellen Sie sich bitte in der
Art vor, als ob eine große Menge von
Steinen permanent in einem bzw. durch
einen großen Metallbehälter mit großer
Kraft geschleudert werden. Diese Geräuschkulisse stellt sich uns Tag für Tag
bzw. vielmehr und was viel störender ist,
Nacht für Nacht während der Produktion
durch die Firma Eichhorn.
Es ist daher bereits zum jetzigen Zeitpunkt
und ohne die geplante Erweiterung eine
permanente Störung unserer Nachtruhe
durch diese durchgängigen Lärmemissionen gegeben, obwohl schätzungsweise
wie bereits erwähnt ein Abstand von rd.
200 Metern Luftlinie zwischen unserem
spaltbreit geöffneten Fenster im Schlafbereich und dem Schredder gegeben ist.
Nach unserem Dafürhalten kann eine
Ausweitung der Produktion logischerweise
nur noch zu einer weiteren bzw. größeren
Ausweitung der bereits jetzt gegebenen
zuvor geschilderten Lärmemissionen führen. Dies wäre für uns ein unhaltbarer und
nicht hinnehmbarer Zustand.
Unsere weiteren Bedenken im Falle der
Durchsetzung der Planungen durch die
Fa. Eichhorn gelten der künftigen Ausbzw. vielmehr Überlastung der L 241 von
Kirchberg in Richtung Jülich.
Als regelmäßige Pendler befahren wir die
L 241 zu den üblichen Stoßzeiten und
stellen bereits jetzt ein erhebliches Verkehrsaufkommen fest. Dieses setzt sich
aus - wie eingangs geschildert - den Lkw's
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 18
der bereits ansässigen Firmen als auch
Bussen und etlichen Pkw's von Kirchbergern und Durchgangsverkehr zusammen;
hinzu kommen im Verlauf der L 241 die
Lkw's der Siep Kieswerke als auch deren
Kunden.
Es bilden sich mit schöner Regelmäßigkeit Rückstaus ab bzw. bis zur Ampel an
der Kreuzung L 241 — B 56 - Kirchberger
Str.
Der Bau eines Logistikzentrums und
Hochregallagers einhergehend mit einer
Erweiterung der Produktionsstätten —
infolgedessen logischerweise auch eine
Erhöhung der Produktionsmengen, die es
auszuliefern gilt- kann unweigerlich nur zu
einem noch höheren Verkehrsaufkommen
durch den Lieferverkehr der Fa. Eichhorn
und in Folge zu noch größeren Rückstaus
und längeren Wartezeiten an der Ampel
als bisher führen. Dies auch im Hinblick
auf die durch die Fa. Eichhorn mitgeteilte
bisher ausgelagerte Bevorratung.
Zudem ist aus eigener Erfahrung offenkundig, dass sehr viele Lkw's (trotz Verengung der Fahrbahn im Bereich des
Ortseingangsschildes im Bereich Kirchberger Str.) die Abkürzung über die Kirchberger Str. nehmen, um nicht über die B
56 und weiter der Aachener Landstr. folgend nach Jülich zu fahren (gilt auch für
den Rückweg). Dies führt spätestens —
von der Kirchberger Str. kommend- an der
Ampelanlage Kirchberger Str./Rurbrücke
(ehemals Haus Hesselmann) erneut zu
einem weiteren Rückstau, da die Lkw's
beim Abbiegen nach rechts in Richtung
Stadtmitte tatsächlich aufgrund ihrer
Ausmaße und aufgrund der noch bestehenden Grünphase des nach Jülich hinausführenden Verkehrs und der Linksabbieger von Stadtmitte aus kommend in
Richtung Kirchberger Str. nicht abbiegen
können.
Besonders hervorheben bei der Äußerung
unserer Bedenken möchten wir hiermit
ausdrücklich die bestehenden und künftig
erwarteten verstärkt aufkommenden
Lärmemissionen, welche für uns einen
unerträglichen und nicht hinnehmbaren
Zustand darstellen würden.
29
Schreiben vom 27.04.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang" und in der Flächennutzungsplanänderung „Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg" wird unter 1.1.2 die Be-
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 19
hauptung aufgestellt, dass nach Aufgabe
der derzeit noch drei verschiedenen Lagerstandorte im Stadtgebiet von Jülich
und Konzentration der Lagerfläche am
Standort Kirchberg die Transportvorgänge
und somit die LKW-Bewegungen entfallen.
Diese Aussage ist falsch und irreführend.
Die Anzahl der LKW-Bewegungen in
Kirchberg reduziert sich dadurch nicht, da
die Ware in jedem Fall aus Kirchberg
abtransportiert werden muss. Ob die Ware aus Kirchberg kommend in ein Zwischenlager oder direkt zum Kunden transportiert wird ändert nichts an der Anzahl
der Transporte.
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Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Schreiben vom 28.04.2015:
wie im bisherigen Verfahren bekannt,
beabsichtigt die Firma Carl Eichhorn KG
durch den Bebauungsplan Kirchberg Nr.
14 „Ortseingang" neben der Errichtung
eines Hochregallagers und Logistikzentrums ebenfalls die Errichtung einer Wellpappenproduktion. In der siebte Neufassung des Abstandserlasses 2007 des
Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen sind die
einzuhaltenden Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und
Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände geregelt.
Unter der im Anhang 1 lfd. Nr. 114 und
154 aufgeführten Betriebs-/Anlagenarten
sind
„Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton oder Pappe, auch aus Altpapier, auch
soweit nicht genehmigungsbedürftig"/„Anlagen zur Herstellung von Wellpappe"
in die Abstandsklasse V 300 eingruppiert.
Neben den Geruchsemissionen sind im
Wesentlichen Geräuschemissionen zu
erwarten. Diese sind durch Kapselung der
Maschinen entsprechend zu mindern,
jedoch verursacht auch der An- und Abtransport von Einsatzstoffen und Fertigprodukten erhebliche und nicht reduzierbare Geräuschbelastungen. Daher ist im
oben beschriebenen Erlass ein Schutzabstand zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen
der Bauleitplanung von 300 Meter festgesetzt.
Sitzungsvorlage 450/2015
Bei der Verarbeitung von Papierrohstoff zu Wellpappen-Verpackungen entstehen keine Geruchsemissionen. Etwaige andere Emissionen
der Neuansiedlung werden im Rahmen des
Umweltberichts festgestellt und bewertet. Der
Umweltbericht wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen der Neuansiedlung, einschließlich des Verkehrs und der Produktion,
werden durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet und die Ergebnisse werden in die Abwägung unter Berücksichtigung der DIN 18005 – Schallschutz im
Seite 20
Städtebau - eingestellt. Das Gutachten wird im
Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Der Abstand zwischen der Wohnbebauung bzw. des Wohngebietes ist augenscheinlich viel geringer als der Geforderte.
Hier ist die Einhaltung der im Erlass festgesetzten Werte nachzuweisen. Eine
Wellpappenproduktion kann wahrscheinlich nur aufgrund des Bestandschutzes
der Firma Carl Eichhorn KG in der zurzeit
genutzten Halle gestattet werden.
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Die Einhaltung zu beachtender Grenzwerte wird
im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sichergestellt werden.
Schreiben vom 28.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts-. und Landschaftsbild gemäß §1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz I Nr. 5
BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
32
Schreiben vom 28.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 21
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
33
Schreiben vom 28.04.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang" wird die Bebauung der zurzeit
landwirtschaftlich genutzten Freifläche
östliche der L241 angestrebt. Hier soll
neben einem Gebäudekomplex ein 35m
hohes, 45m breites und ca. 100m langes
Hochregallager am Hauptortseingang von
Kirchberg errichtet werden. Ein Gebäudekomplex in dieser Dimension direkt an
einem Dorfeingang verstößt gegen die
Grundsätze der §§1 und 1a BauGB. Hier
wird gefordert, die städtebauliche Gestalt
und das Orts- und Landschaftsbild zu
erhalten und zu entwickeln. Unter anderem sind hier unter §1 Abs. 6 Nr. 5 insbesondere die Belange der Baukultur, die
erhaltenswerten Ortsteile von städtebauli-
Sitzungsvorlage 450/2015
Bei den Anforderungen der §§ 1, 1a BauGB an
die Bauleitplanung handelt es sich um allgemeine Ziele der Bauleitplanung in Form von Planungsgrundsätzen sowie die diese konkretisierenden Planungsleitlinien. Die Planungsgrundsätze und Planungsleitlinie sind in der planerische Abwägung zu beachten. Die Stadt Jülich
wir die nach diesen Grundsätze und Leitlinien
abwägungserheblichen Belange in ihre planerische Abwägung einstellen.
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 22
cher Bedeutung und die Gestaltung des
Orts- und Landschaftsbildes zu berücksichtigen.
Weiterhin sind im § 1a nachfolgende Vorschriften zum Umweltschutz anzuwenden:
34
Mit Grund und Boden soll schonend umgegangen werden. Dies insbesondere
durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung. Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß
zu begrenzen. Landwirtschaftliche Flächen sollen nur im notwendigen Umfang
umgenutzt werden. Dieses soll begründet
werden. Dabei sollen Ermittlungen zu den
Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand,
Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können.
Bei dem in § 1a Abs. 2 BauGB geforderten sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und
Boden sowie dem in § 1 Abs. 5 S. 3 BauGB
verankerten Vorrang der Innenentwicklung handelt es sich um Ziele und Grundsätze der Bauleitplanung, die im Rahmen der Abwägungsentscheidung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen sind. Die Stadt Jülich wird diese Belange bei ihrer planerischen Abwägungsentscheidung berücksichtigen.
Dies wurde im bisherigen Verfahren nicht
behandelt oder konkret geklärt. Vielmehr
ist eine Planung zur Nutzung der gesamten bereits versiegelten Freifläche des
Geländes der alten Papierfabrik nicht
ersichtlich.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität,
wie von der Firma Eichhorn detailliert nachwiesen, nicht ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts und auf dem Gelände wird derzeit eine
Lagerhalle für den bestehenden Betrieb errichtet.
Schreiben vom 28.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet ,,Pellini Weiher
lndemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Seite 23
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
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Schreiben vom 29.04.2015:
als Kirchberger Bürgerin lege ich hiermit
Einspruch ein gegen den Bebauungsplan
Kirchberg Nr.14 „Ortseingang" sowie die
Änderung des Flächennutzungsplans
„Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg".
Ich möchte nicht, dass ein Hochregallager
in einer Dimension von 35 Metern auf dem
jetzt vorgeschlagenen Gelände gebaut
wird.
Die Erweiterung des Betriebes der Fa.
Carl Eichhorn KG kann auf dem Altgelände/Industrieruine erfolgen.
Auf dieser riesigen Fläche könnte sich die
Kirchberger Bevölkerung eher mit einer
Neubebauung anfreunden.
Ich wehre mich ebenfalls dagegen, dass
weitere Flächen, die heute Brach- und
Ackerfläche sind, neu versiegelt werden
sollen. Ich bin grundsätzlich dagegen,
dass auf der beantragten Fläche irgendetwas Neues gebaut wird. Die Fläche soll
weiterhin als Ackerfläche, unversiegelt,
genutzt werden können.
Denken Sie an das angrenzende Naturschutzgebiet, welches erhebliche Beeinträchtigungen durch den Koloss „Hochregallager" erhält.
Weiterhin wird der Charakter einer Dorfeinfahrt durch ein riesiges Hochregallager
komplett verloren gehen, zumal auch noch
eine Industriebrücke quer über die Ortseingangsstraße entstehen soll. BürgerinSitzungsvorlage 450/2015
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität
nicht ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes
ist im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts
und auf dem Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden Betrieb errichtet.
Den in § 1a Abs. 2 BauGB geforderten sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und
Boden sowie den in § 1 Abs. 5 S. 3 BauGB verankerten Vorrang der Innenentwicklung wird die
Stadt Jülich bei ihrer Abwägung berücksichtigen.
Es handelt sich insoweit um Ziele und Grundsätze der Bauleitplanung, die im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen sind. Die Belange des Bodenschutzes können durch schwergewichtige entgegenstehende
Belange überwunden werden.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 24
nen und Bürger aus Nah und Fern denken
dann, in ein Industriegebiet hereinzufahren. Dass kann doch niemand wollen!
Man würde nie vermuten, dass hinter dieser Industrieeinfahrt der Ortskern Kirchberg beginnt. Durch diese Verschandelung wird den Kirchberger Bürgerinnen
und Bürgern die Lebensgrundlage entzogen.
Bereits jetzt verlassen immer mehr ansässige Bürger den Ort Kirchberg, um
sich dieses Bild später zu ersparen, aber
auch weil in Kirchberg jungen Familien
keine Möglichkeiten geschaffen wird, in
Kirchberg zu bleiben, da die aktuell ausgewiesenen Baugrundstücke überteuert
sind. Noch ist Kirchberg der drittgrößte
Stadtteil von Jülich, aber dies wird dann
zukünftig nur noch Illusion sein. Daher
sollte nur eine maßvolle Erweiterung der
Fa. Carl Eichhorn KG zugestanden werden.
Zudem sehe ich es als unrealistisch an,
dass die Fa. Eichhorn das Lager nur mit
eigenen Waren bestücken wird und die
Vermutung liegt nahe, dass der Lagerplatz
zukünftig auch extern vermietet wird. Dies
würde ein zusätzlicher Schwerlastverkehr
für Kirchberg bedeuten, der jetzt bereits
durch die ortsansässigen Firmen besteht.
Sind die vorhandenen Straßen überhaupt
dafür ausgelegt, für die zusätzliche Belastung der Verkehrswege, die das Projekt
Eichhorn mit sich bringt? Für die Bewohner bedeutet das weiterhin zusätzliche
Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub,
Dreck usw.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Ich fordere eine Überprüfung der Umweltverträglichkeit !
Gemäß § 2 Abs. 4 S. 1 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7
BauGB und § 1a BauGB eine Umweltprüfung
durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden
und in einem Umweltbericht beschrieben und
bewertet werden. In dieser Umweltprüfung, deren Ergebnisse in dem Umweltbericht dargestellt
und bewertet werden, geht eine Umweltverträglichkeitsprüfung auf.
Ein Hochregallager dieser Dimension plus
Brücke gehört einfach nicht in so ein Dorf.
Dieser negative Wandel, den der Ort
Kirchberg durch diese Bebauung ausgesetzt sein wird, muss gestoppt werden,
überdacht und für alle verträglich entschieden werden. Die Kirchberger Bürger
müssen zudem mit einem Wertverlust
Ihrer Eigenheime rechnen, sollte dieses
Die Stadt wird rein mittelbare Auswirkungen der
in der Aufstellung befindlichen Änderung des
Flächennutzungsplans auf die Grundstückswerte
nicht in ihre Abwägung einstellen. Lediglich mittelbare Auswirkungen eines Bauleitplans auf den
Verkehrswert eines Grundstücks reichen für eine
Abwägungsrelevanz nicht aus. Der Grundstückswert ist nur ein Indikator für die gegebenen und erwarteten Nutzungsmöglichkeiten ei-
Sitzungsvorlage 450/2015
Die aus dem Bau, der Neuansiedlung sowie den
anfallenden Verkehr verursachten Emissionen
werden im Rahmen des Umweltberichts festgestellt und bewertet. Der Umweltbericht wird im
Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 25
Projekt genehmigt werden.
Stoppen Sie dieses gigantische Logistikzentrum und die Industriebrücke.
36
nes Grundstücks und hängt von vielen Umständen ab, die Gemeinden in ihrer Bauleitplanung
nicht berücksichtigen können und müssen
(BVerwG, Beschluss vom 09.02.1995, Az. 4 NB
17/ 94).
Schreiben vom 29.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
de L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts• und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2BauG13 und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
-
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Ich beanstande die Begünstigung
von Großunternehmen von der
Politik, so dass Gesetze und Vorschriften passend gemacht werden.
Schreiben vom 29.04.2015:
Sitzungsvorlage 450/2015
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ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE 5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
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Schreiben vom 29.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
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Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Hora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten der statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
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Schreiben vom 30.04.2015:
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Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna – Flora -Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßen-
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
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bestehenden Verkehrswege)
netz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
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Schreiben vom 30.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
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Schreiben vom 30.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
Sitzungsvorlage 450/2015
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folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
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die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt ' (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
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Schreiben vom 30.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
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die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
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ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
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die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
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die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 31
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
44
Schreiben vom 30.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
45
Schreiben vom 30.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Seite 32
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
46
Schreiben vom 01.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L247 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora -Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die GutSeite 33
-
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
achten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
47
Schreiben vom 01.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 34
48
Schreiben vom 02.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
49
Schreiben vom 02.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder ur-
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 35
sprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
-
50
mögliche Belastung (Qualität und
Kapazität) von Mühlenteich, Lohner Fließ und Rur durch Ableitung
des Oberflächenwassers aufgrund der Versiegelung des Bodens bei Gebäude, Zufahrten und
Rangierbereichen
Das Ingenieurbüro Norbert Behler VDI erstellt
derzeit ein Entwässerungskonzept für das Plangebiet, in dem alle Aspekte der Entwässerung
beleuchtet werden. Im Rahme der Genehmigungsplanung werden dann die einzelnen Gewässerbenutzungen des Vorhabens und die
dafür erforderlichen wasserrechtlichen Zulassungen behandelt sowie die ggf. erforderlichen
Maßnahmen, um gewässerschädliche Einwirkungen zu verhindern.
Schreiben vom 03.05.2015:
ich habe folgende Einwände gegen den
o.g. Bebauungsplan und die o.g. Änderung der Flächennutzungspläne:
(1) Die Fa. Eichhorn plant, ein Logistikzentrum und Produktionshallen auf
der Freifläche auf der — von Jülich
aus kommend — linken Seite der
Ortseinfahrt in Kirchberg zu bauen.
Ich bin gegen die Erweiterung auf dieser Freifläche. Dadurch, dass die Fa.
Eichhorn ihre Erweiterung zuerst auf
der neuen Fläche durchführen möchte, ist nicht sichergestellt, dass mit der
Ressource Boden sparsam umgegangen wird. Der derzeitige Entwurf
ist kein Vorhaben- und Erschließungsplan. Es ist daher nicht davon
auszugehen, dass die Altfläche und
Neufläche für die Firmenerweiterung
Sitzungsvorlage 450/2015
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan steht nicht
im Widerspruch zu dem in § 1a Abs. 2 BauGB
geforderte sparsame und schonende Umgang
mit Grund und Boden sowie dem in § 1 Abs. 5 S.
3 BauGB verankerte Vorrang der Innenentwicklung. Bei diesen Vorgaben handelt sich um Ziele
und Grundsätze der Bauleitplanung, die im
Rahmen der Abwägungsentscheidung nach § 1
Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen sind. Die Stadt
Jülich wird diese Belange bei ihrer planerischen
Abwägungsentscheidung berücksichtigen. Relevant für die Abwägung ist insoweit auch, dass
die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße für die geplante Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität nicht
ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist
Seite 36
genutzt werden. Es gibt keine belastbaren Pläne und schon gar keinen
Zeitplan für die Bebauung des Altgeländes. Damit wird es wahrscheinlich,
dass Fläche unnötigerweise versiegelt
wird. Außerdem wird durch das Umwidmen von einer der letzten Gewerbeflächen Jülichs in Grünfläche die
Entwicklung der Wirtschaft Jülichs
behindert ohne das eine effiziente
Nutzung der gesamten Fläche durch
die Fa. Eichhorn sichergestellt ist.
(2) Die Freifläche befindet sich zu nah am
FFH-Naturschutzgebiet. Das Lager
und die Produktionsanlagen werden
das Naturschutzgebiet mit Lärm und
Verschmutzung belasten. Die Umwidmung eines zum Schutz des Naturschutzgebietes vorhandenen Landschaftsschutzgebietes in Industriefläche ist ein große Gefahr für die zahlreichen seltenen Tier und Pflanzenarten des Naturschutzgebietes. Die Belastung wird insbesondere in der Bauzeit enorm sein. Eine Vermeidung
dieser Belastung durch technische
Maßnahmen ist nicht möglich. Deswegen kann die Freifläche nicht mit
Bauten dieser Größe bebaut werden.
(3) Die Dimension des Hochregallagers
ist zu groß. Ein Gebäude dieser Größenordnung zerstört das Landschaftsbild. Das hat negative Auswirkungen auf die Lebensqualität in
Kirchberg und wird sich negativ auf
die Bevölkerungsentwicklung der gesamten Stadt Jülich auswirken. Langfristig wird dadurch die finanzielle Situation von Jülich verschärft, was eine
Abwärtsspirale für die gesamte Stadt
in Bewegung setzt wird. Eine Notwendigkeit im ersten Schritt ein so großes
Lager zu bauen gibt es nicht. Selbst
die sehr optimistischen Schätzungen
der Fa. Eichhorn über zukünftige Aufträge erlauben es nicht das Lager im
Laufe der nächsten zehn Jahr mit eigenproduzierten Waren zu füllen. Eine
kleinere Lösung ist deshalb notwendig, um negative Folgen für die Stadt
vermeiden.
(4) Die unter Punkt zwei genannten Folgen werden durch eine Industriebrücke über die Ortseinfahrt noch um ein
Vielfaches verstärkt. Mit der Attraktivität Kirchbergs sinkt die Bevölkerung
mit allen Konsequenzen für die finanzielle Situation der gesamten Stadt.
Die Brücke kann in zumutbarer Weise
durch einen Tunnel vermieden werSitzungsvorlage 450/2015
im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts
und auf dem Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden Betrieb errichtet.
Dem Einwand, es sei wahrscheinlich, dass die
Fläche unnötigerweise versiegelt werde ohne
dass die Nutzung der Fläche durch die Firma
Eichhorn sichergestellt sei, kann nicht gefolgt
werden. Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges
Betriebskonzept vorgelegt, aus dem sich sowohl
der Bedarf als auch die zeitliche Planung der
Standorterweiterung ergibt.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Der Landschaftsschutz wird im Rahmen eines
Fachgutachtens durch das Ingenieurbüro Fehr
behandelt, der im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt werden wird.
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt, nach dem die Betriebserweiterung schrittweise kurz- und mittelfristig
erfolgen soll. Die im Vorentwurf zum Bebauungsplan vorgesehenen Dimensionen entsprechen denen der letztlich angestrebten Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität der Firma Eichhorn. Dass der Vorentwurf
zum Bebauungsplan nicht lediglich die einzelnen
Entwicklungsschritt der Betriebserweiterung,
sondern den letztlich angestrebten Stand der
Entwicklung abbildet, entspricht der Funktion
des Bebauungsplans. Es ist ureigene Aufgabe
des Bebauungsplans die städtebauliche Entwicklung langfristig abzubilden und zu fördern.
Die Stadt betrachtet die Transportbrücke als
auch das Tunnelbauwerk als zwei alternative
Lösungen für die Transportbeziehung der Firmengelände östlich und westlich der Wymarstraße. Für das Tunnelbauwerk spricht sicherlich, dass Belange des Orts- und Landschaftsbildes durch dieses nicht berührt werden. Die weiteren, von dem Tunnelbauwerk und der TransSeite 37
den.
(5) In Falle der anvisierten Produktionssteigerungen nimmt der LKW Verkehr
am Ortseingang drastisch zu. Gerade
der Ortseingang wird aber von Radund Fußwegen gekreuzt. Der Bebauungsplan muss diese Situation entschärfen, um nicht einen Unfallschwerpunkt an der Kreuzung der
L241 mit dem Jülich-Aldenhovener
Radweg und an der Einfahrt auf die
Freifläche zu erzeugen. Diese Problem wird im Vorentwurf in keiner Weise angesprochen.
(6) Es liegt nur die mündliche Aussage
der derzeitigen Geschäftsleitung der
Fa. Eichhorn vor, dass das Lager für
die vor Ort produzierte Wellpappe genutzt wird. Das ist nicht ausreichend
um Naturschutz- und Stadtentwicklung dauerhaft sicherzustellen. Der
Bebauungsplan schließt eine andere
Nutzung beispielsweise für die Lagerung von vor Ort zu verpackenden
Waren nicht aus. Das würde den LKW
Verkehr im Dorf um Größenordnungen erhöhen und wirft die im Bebauungsplan nicht angesprochene Frage
nach der Steuerung der Verkehrsströme auf. Das LKW aufkommen
wird dabei so drastisch zunehmen,
dass Lärm- und Verschmutzung die
Wohngebiete im Dorf belasten, selbst
wenn die LKW nicht durch das Dorf
fahren.
portbrücke betroffenen und in der Abwägung zu
berücksichtigenden Belange, hat die Stadt Jülich
bisher noch nicht ermittelt. Der Zusammenstellung dient u.a. auch diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Wenn alle abwägungserheblichen Belange der beiden Alternativen für die
Transportwegebeziehung zusammengestellt
sind, wird die Stadt im Rahmen einer gerechten
Abwägung anhand der Maßstäbe des § 1 Abs. 7
BauGB eine Alternative in die Planung aufnehmen.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt, aus dem hervorgeht,
dass die Betriebserweiterung in der im Vorentwurf zum Bebauungsplan abgebildeten Form
erforderlich ist. Vor dem Hintergrund dieser Betriebs- und Standortbedingungen als auch dem
Wesen des Bebauungsplans, wird die Sorge,
dass auf Grundlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan eine andere Nutzung zulässig sei,
durch die sich der LKW-Verkehr erhöhe, nicht
geteilt. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan
definiert die zulässige Nutzung und die Betriebszustände, aus denen sich schließlich auch die
Lärmkoningente ableiten.
Die mit dem in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan einhergehenden Lärmauswirkungen des Verkehrs und der Produktion werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Emissionen der Neuansiedlung und des
Verkehrs, werden im Rahmen des Umweltberichts festgestellt und bewertet. Der Umweltbericht wird im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
(7) Weiter bin ich auch gegen die genannten Bauten in diesen Dimensionen, da sie ein Präzedenzfall für weiSitzungsvorlage 450/2015
Der Einwand, es könne mit der Planung ein
„Präzedenzfall“ geschaffen werden, ist nicht
Seite 38
tere Industrieerweiterungen auch in
Jülich wären. Der Bau eines Logistikzentrums mit Hochregallager und Industriebrücke im dörflichen Umfeld ist
jetzt einzigartig in ganz Deutschland.
Aber andere Unternehmen auf dem
Stadtgebiet, beispielsweise die Wellpappenunternehmen Gissler & Pass
in Jülich und Lorsbeck, SmurfitKappa
in Jülich, Brohl in Krauthausen oder
das Papierunternehmen Mondi in
Koslar, sowie die ganzen Transportund Logistikunternehmen in Jülich
und seinen Ortsteilen, werden aus betriebswirtschaftlicher Sicht ähnliche
Erweiterungspläne umsetzen wollen.
Eine gerechte Lösung erfordert, dass
man solche Bebauungspläne auf Basis von langfristigen und nachvollziehbaren Entwicklungsplänen der Stadt
aufstellt. Das ist hier nicht der Fall. Die
Folge ist, dass der Plan aus Gerechtigkeitsgründen vielfach auf dem
Stadtgebiet wiederholt werden muss.
Das wäre das Ende der Stadt Jülich
als lebenswerter Ort.
51
durchgreifend. Anlass und Gegenstand jedes
Planaufstellungsverfahrens sind individuell. Ein
Bebauungsplan wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange des jeweiligen Planverfahrens gemäß § 1 Abs. 7 BauGB aufgestellt.
Für die Orientierung an den Belangen und der
Abwägung in anderen Planvorhaben besteht
kein Raum.
Schreiben vom 03.05.2015:
ich habe folgende Einwände gegen den
o.g. Bebauungsplan und die o.g. Änderung der Flächennutzungspläne:
Die Fa. Eichhorn plant, eine Industriebrücke über die Ortseinfahrt in Kirchberg zu
bauen. Ich bin gegen den Bau einer solchen Brücke.
Diese Brücke ist eine potentielle Gefahr
für alle Verkehrsteilnehmer! Dies stellt
eine nicht hinnehmbare Verschlechterung
der Verkehrs- und Lebenssituation in
Kirchberg dar.
Verschärft wird die Gefahrenlage noch
durch die an dieser Stelle kurvenreichen
Straße. Der kleinste Lenkfehler; die geringste Unaufmerksamkeit; der irritierende
Schattenwurf der Brücke und der plötzliche Lichteinfall nach dem Durchfahren der
Brücke können sich als lebensgefährlich
erweisen! Zum einen für den Fahrer und
seine Mitfahrer selbst, zum anderen aber
auch für andere Verkehrsteilnehmer, die
sich in unmittelbarer Nähe eines mögliches Unfalls aufhalten.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Diesem Schreiben füge ich nur einige der
in der Presse zu findenden Beispiele bei,
die verheerende Unfälle mit Brückenpfeilern beschreiben.
Warum sollten die Bürger Kirchbergs und
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Seite 39
alle, die die L241 nutzen, sich der von
einer Brücke ausgehenden Gefahr aussetzen, die vermeidbar wäre, wenn die Fa.
Eichhorn ihr Altgelände vernünftig nutzen
würde bzw. einen Tunnel bauen würde?
Wymarstraße ist für die geplante Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität,
wie von der Firma Eichhorn detailliert nachwiesen, nicht ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts und auf dem Gelände wird derzeit eine
Lagerhalle für den bestehenden Betrieb errichtet.
Die Stadt betrachtet die Transportbrücke als
auch das Tunnelbauwerk als zwei alternative
Lösungen für die Transportwegebeziehung der
Firmengelände östlich und westlich der Wymarstraße. Etwaige mit einem Brückenbauwerk
einhergehende Gefahren werden in die Abwägung aller abwägungserheblichen Belange im
Hinblick auf die Wahl der Art der Transportwegebeziehung eingestellt werden.
52
Schreiben vom 03.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna – Flora -Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
-
zukünftige Belastung von Abgasen, Feinstaub etc. durch den
vermehrten LKW-Verkehr (es wäre unrealistisch anzunehmen,
dass der LKW-Verkehr nicht
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 40
durch das gesamte Dorf fährt!)
ausgelegt.
Die Emissionen der Neuansiedlung, insbesondere auch eine Feinstaubbelastung, werden im
Rahmen des Umweltberichts festgestellt und
bewertet. Der Umweltbericht wird im Rahmen
der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
53
Schreiben vom 02.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege).
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
54
Schreiben vom 04.05.2015:
hiermit erhebe ich als Kirchberger Bürger
Einspruch gegen die nachstehend aufgeführten Punkte:
-
die geplante Industriebrücke über
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und LandSeite 41
-
55
die L241 Wymarstaße (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
nr. 5 BauGB )
schaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
die Lage des geplanten Hochregallagers am Ortseingang Kirchberg links von Jülich aus gesehen
(Anmerkung wie oben). Dasselbe
läßt sich problemlos und ohne
neue Bodenversiegelung rechts
auf dem Gelände nach Abriß der
alten Papierfabik (z. Zt. im Gange)
errichten; war eben da ja auch
schon geplant! Somit entfiele die
Notwendigkeit unrentabler Transportwege: beantragtes Rollenlager auf dem Abrißgelände rechtsseitig, neue Wellpappenproduktionsanlage linksseitig, Rücktransport der Halbfertigerzeugnisse zur
Weiterverarbeitung auf die rechte
Seite in die bestehenden Verarbeitungsgebäude, nach dortiger
Fertigstellung wieder zurück nach
links in das geplante Hochregallager…?
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität,
wie von der Firma Eichhorn detailliert nachwiesen, nicht ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts und auf dem Gelände wird derzeit eine
Lagerhalle für den bestehenden Betrieb errichtet.
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßen-
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 42
bestehenden Verkehrswege)
netz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
56
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
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Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 43
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
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Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 44
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
59
Schreiben vom 16.04.2015:
In den Entscheidungen von Rat und Verwaltung der Stadt Jülich spielt des Öfteren
auch die Frage eine Rolle, ob durch diese
Präzedenzfälle geschaffen würden. Beispiele jüngster Vergangenheit sind die
diskutierte Reaktivierung des Spielplatzes
Birkenweg in Kirchberg sowie die notwendige Erweiterung der Grundschule Welldorf.
Der Einwand, es könne mit der Planung ein
„Präzedenzfall“ geschaffen werden, ist nicht
durchgreifend. Anlass und Gegenstand jedes
Planaufstellungsverfahrens sind individuell. Ein
Bebauungsplan wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange des jeweiligen Planverfahrens gemäß § 1 Abs. 7 BauGB aufgestellt.
Für die Orientierung an den Belangen und der
Abwägung in anderen Planvorhaben besteht
kein Raum.
Ich sehe und befürchte in der Aufstellung
des o.g. Bebauungsplanes ebenfalls die
Schaffung eines, Präzedenzfalles.
Laut Aussage der Firma Eichhorn sei in
der Wellpappenbranche zukünftig nur
derjenige überlebensfähig, der die vom
Kunden verlangte Lagerkapazität vorhalten könne. Dies sei wirtschaftlich nur in
Form eines Hochregallagers möglich.
Nun ist Eichhorn nicht das Einzige in
Kirchberg ansässige Unternehmen des
wellpappenherstellenden Gewerbes. Die
Firma Gissler&Pass verfügt ebenfalls über
ein Betriebsgelände am anderen Ortseingang, das ausreichend Fläche bietet für
die Errichtung eines HRLs.
Ist es also nur eine Frage der Zeit, bis
Kirchberg an beiden Ortseinfahrten von
völlig überdimensionierten, die dörfliche
Struktur erschlagenden Bauten geprägt
sein wird?
Was bedeutet dies für vergleichbare Ortsteile mit ansässiger Industrie (z.B.
Koslar, Welldorf)?
Ist dies nicht sogar die Schaffung eines
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 45
gewollten Präzedenzfalles um potentielle
Investoren von der industriefreundlichen
Haltung der Stadt Jülich zu überzeugen?
Schließlich hat Herr Bürgermeister Stommel ja genau das vor der Abstimmung
zum Aufstellungsbeschluß am 19.02.2015
den Ratsmitgliedern zu bedenken gegeben. Dies ist einerseits nachvollziehbar.
Meiner Meinung nach gehört es aber zu
den zumindest genauso wichtigen Aufgaben einer Stadt, diese für ihre Bürger lebenswert zu erhalten. Für Kirchberg wird
mit Aufstellung des Bebauungsplanes
dieser Aspekt in für die Bevölkerung unzumutbarer Weise vernachlässigt.
60
Schreiben vom 29.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 46
61
Schreiben vom 30.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
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Schreiben vom 03.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 47
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
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Schreiben vom 04.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßen-
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 48
bestehenden Verkehrswege)
netz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
-
64
werden Parkmöglichkeiten für z.B.
an Wochenenden wartende
LKWs und sanitäre Einrichtungen
für die Fahrer geschaffen?
Teil des genannten Fachgutachtens zur Verkehrssituation ist auch die Verteilung und Organisation des erforderlichen PkwStellplatzangebots sowie der ausreichend zu
bemessene Abstellraum für wartende Transportfahrzeuge.
Schreiben vom 04.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
Sitzungsvorlage 450/2015
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im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
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Schreiben vom 04.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
-
66
werden Parkmöglichkeiten für z.B.
an Wochenenden wartende
LKWs und sanitäre Einrichtungen
für die Fahrer geschaffen?
Teil des genannten Fachgutachtens zur Verkehrssituation ist auch die Verteilung und Organisation des erforderlichen PkwStellplatzangebots sowie der ausreichend zu
bemessene Abstellraum für wartende Transportfahrzeuge.
Schreiben vom 04.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 50
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
67
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 51
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
68
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 52
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
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Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
70
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Seite 53
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
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Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFH-
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHSeite 54
-
Gebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Gebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
-
72
die Minderung meines persönlichen Vermögens. (Das Haus ist
meine Rentengrundlage).
Die Stadt wird rein mittelbare Auswirkungen der
in der Aufstellung befindlichen Änderung des
Flächennutzungsplans auf die Grundstückswerte
nicht in ihre Abwägung einstellen. Lediglich mittelbare Auswirkungen eines Bauleitplans auf den
Verkehrswert eines Grundstücks reichen für eine
Abwägungsrelevanz nicht aus. Der Grundstückswert ist nur ein Indikator für die gegebenen und erwarteten Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks und hängt von vielen Umständen ab, die Gemeinden in ihrer Bauleitplanung
nicht berücksichtigen können und müssen
(BVerwG, Beschluss vom 09.02.1995, Az. 4 NB
17/ 94).
Schreiben vom 29.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprü-
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Seite 55
73
fung
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
-
zukünftige Lärmbelästigung der
geplanten Produktionssteigerung
wegen (schon heute ist die Lärmbelästigung am Ortsrand grenzwertig)
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs und der
Produktion durch die Neuansiedlung werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Schreiben vom 01.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 56
74
Schreiben vom 03.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
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Schreiben vom 04.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder ur-
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 57
sprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
76
Schreiben vom 04.05.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang" wird die Bebauung der zurzeit
landwirtschaftlich genutzten Freifläche
östliche der L241 angestrebt. Im Bebauungsplan Kastanienbusch Nr. 12 wurde
die geplante Bebauung des Geländes der
ehemaligen Papierfabrik beschrieben.
Dieser Bebauungsplan wurde mit der Begründung verworfen, dass die erforderliche Betriebsfläche in diesem Plangebiet
nicht alleine untergebracht werden konnte.
Diese Fläche soll nun lediglich mit einem
Papierrollenlager bebaut werden. Eine
geplante Nutzung der restlichen versiegelten riesigen Altfläche ist konkret und in
absehbarer Zeit nicht ersichtlich. Dies
verstößt gegen die Ziele des Landesentwicklungsplans NRW (LEP). Der LEP hat
als landesplanerische Aufgabe die Sicherung unverbauten und unversiegelten
Raumes als Voraussetzung für die Erhaltung und Regeneration der natürlichen
Lebensgrundlage. Die Mobilisierung der
noch vorhandenen Baulandreserven zur
Eindämmung des Freiraumverbrauchs
wird hier ebenso gefordert wie die Verbesserung der Funktion der Agrargebiete
und deren Lebensraum. Die Freiraumsicherung soll grundsätzlich der Erhaltung
der Land- und Forstwirtschaft dienen.
Sitzungsvorlage 450/2015
Ein Verstoß des Vorentwurfs zum Bebauungsplan gegen den derzeit noch gültigen Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP)
vom 11. Mai 1995 liegt nicht vor. Der LEP weist
das Gebiet des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 als Freiraum aus. In Plansatz B.III.1.21 LEP findet sich das Ziel, dass
Freiraum zu erhalten und in seinen Funktionen
zu verbessern ist. Nach dem ebenfalls als Ziel
der Raumordnung ausgestalteten Plansatz
B.III.1.23 darf Freiraum jedoch in Anspruch genommen werden, wenn die Inanspruchnahme
erforderlich ist; dies ist der Fall, wenn der Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen
nicht innerhalb des Siedlungsraumes gedeckt
werden kann. Die Nutzung des Firmengeländes
westlich der Wymarstraße ist für die geplante
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität, für die ein schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt wurde, nicht ausreichend. Die
Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil des
Gesamtbetriebskonzepts und auf dem Gelände
wird derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden
Betrieb errichtet. Andere Standortflächen innerhalb des Siedlungsraums Kirchberg, die sich
nicht in unmittelbarer Nähe des Firmensitzes
befinden, sind nicht als real mögliche Alternative
ernsthaft zu erwägen. Die Betriebserweiterung
basiert gerade auf der Errichtung eines zusammenhängenden Produktions-, Lager- und Logistikkomplexes.
Seite 58
Ferner ist nach Plansatz B.III.1.24 LEP eine
Freirauminanspruchnahme bei bestehendem
Bedarf auch dann zulässig, wenn eine gleichwertige, bisher planerisch für Siedlungszwecke in
Anspruch genommene, Fläche dem Freiraum
wieder zugeführt oder in eine innerstädtische
Grünfläche umgewandelt wird. Vorsorglich wird
eine derzeit als Gewerbefläche ausgewiesene
Fläche als Ausgleichsfläche wieder dem Freiraum zugeführt. Hierfür betreibt die Stadt Jülich
derzeit das Aufstellungsverfahren zur Änderung
des FNP „Umwandlung Gewerbefläche in Grünfläche im Süden von Jülich“. Im Rahmen dieses
Aufstellungsverfahrens hat die Stadt eine landesplanerische Anfrage nach § 34 LPlG an die
Bezirksregierung Köln bestellt. Das Verfahren
dauert derzeit noch an
Bei der Inanspruchnahme von dargestellten Gewerbe- und Industrieansiedlungen
durch die kommunale Bauleitplanung soll
vorrangig folgenden Kriterien Rechnung
getragen werden:
-
Maßnahmen der Innenentwicklung, insbesondere die Nutzung
brachliegender und ungenutzter
Grundstücke, haben Vorrang vor
Inanspruchnahme im Außenbereich.
-
Die Möglichkeit der Arrondierung
vorhandener Gewerbe- und Industriestandorte soll genutzt werden, bevor andere Flächen in Anspruch genommen werden.
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan steht auch
nicht im Widerspruch zu den Zielen des zurzeit
in der Aufstellung befindlichen neuen LEP NRW.
Allein die in Aufstellung befindlichen Ziele der
Raumordnung sind als sonstige Erfordernissen
der Raumordnung bei der Aufstellung des Bebauungsplans zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 1
i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG). Die im Vorentwurf
formulierten Grundsätze der Raumordnung sind
bei der Aufstellung des Bebauungsplans nicht zu
beachten. Plansatz 6.1-6 formuliert das Ziel,
dass Planungen der Innenentwicklung Vorrang
vor der Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich zukommen soll. Diesem Ziel trägt
der Vorentwurf Rechnung. Die betriebliche Erweiterung der Firma Eichhorn, die durch die
Aufstellung des Bebauungsplans ermöglicht
werden soll, lässt sich nicht auf den bereits ausgewiesenen Gewerbegebietsflächen verwirklichen (siehe vorstehend). Es steht kein Innenbereich zu Verfügung, der vorrangig in Anspruch
genommen werden könnte.
Im Frühjahr 2016 soll die Landesregierung den
LEP NRW beschließen. Sollte dies tatsächlich
der Fall sein, würde der Bebauungsplan erst
nach Inkrafttreten des neuen LEP NRW verabschiedet werden, wäre das Ziel der Raumordnung dann zukünftig für die Bauleitplanung nach
§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG als verbindliche Vorgabe
zu beachten (§ 4 Abs. 1 S. 1 ROG). Die Grundsätze der Raumordnung, einschließlich des
Grundsatzes des Freiraumschutzes, wären in
die Abwägungsentscheidung als öffentlicher
Belang einzustellen und zu bewerten, könnten in
der Abwägung jedoch auch überwunden werden
(§ 4 Abs. 1 S. 1 ROG).
Ein Nachweis, dass diese alte, bereits
versiegelte Betriebsfläche für die geplante
Erweiterung der Firma Eichhorn nicht
ausreichend ist, wurde nicht erbracht. Mit
der Bitte um Klärung verbleibe ich
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante Produktionserweiterung, und Erweiterung der Lagerkapazität
für die ein schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt
wurde, nicht ausreichend. Die Nutzung dieses
Geländes ist im Übrigen Teil des GesamtbeSeite 59
triebskonzepts und auf dem Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden Betrieb
errichtet.
77
Schreiben vom 04.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
-
Sollten Sie gegen den Willen vieler Kirchberger das Vorhaben genehmigen, sollten Sie wenigstens
darauf bestehen, dass für LKW,
die über Wochenenden nicht weiterfahren dürfen Parkplätze geschaffen werden und für die Fahrer eine Toilette, so dass die LKW
nicht an den Straßen entlang parken müssen, die Vorgärten als
Toilette genutzt werden. Dieses
Drama erlebt die Heinsberger
Siemensstr. an jedem Wochen-
Sitzungsvorlage 450/2015
Teil des genannten Fachgutachtens zur Verkehrssituation ist auch die Verteilung und Organisation des erforderlichen PkwStellplatzangebots sowie der ausreichend zu
bemessene Abstellraum für wartende Transportfahrzeuge.
Seite 60
ende. Hinfahren und ansehen und
mit den Anwohnern reden.
78
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
79
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 61
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
80
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Seite 62
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
81
Schreiben vom 06.05.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang" unter 1.1.1 „Ziele und Zwecke
der Planung" wird lediglich noch von der
Neuordnung und Erweiterung der Carl
Eichhorn KG gesprochen. Welche Ziele
die Firma Eichhorn hier wirklich verfolgt,
wird nicht konkretisiert. Im bis jetzt erfolgten Verfahren wurde dies auch nicht
nachvollziehbar und glaubhaft dargelegt.
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt, welches nachvollziehbar
das Ziel einer schrittweise durchgeführten Erweiterung des Produktionsstandortes darlegt. Dass
die Firma eigentlich ein anderes Ziel verfolgt,
wird für spekulativ gehalten.
Meine Bedenken, die ich mit der Bitte um
Klärung hier nenne, sind:
Im Vergleich zu Konkurrenzbetrieben ist
meine Überzeugung, gestützt durch viele
Recherchen, dass dieses Lager völlig
überdimensioniert ist. Selbst Produzenten
mit der 2,5 bis 3-fachen Jahresproduktion
benötigen kein so großes Lager. Hier
entsteht der Eindruck, dass, entweder für
andere Produzenten und dabei egal welcher Sparte, Lagerfläche zur Vermietung
zur Verfügung gestellt werden soll. Eine
weitere Befürchtung ist die Nutzung der
geplanten Baumaßnahmen am Standort
Kirchberg als Distributionszentrum zur
Verpackung und zum Versand von Waren, also auch zur Lagerung und zur damit
verbundenen Logistik.
Bei beiden Varianten würde der LKWVerkehr in und um Kirchberg auf ein mit
Sicherheit unerträgliches Maß ansteigen.
Außerdem wäre dies eine arglistige Täuschung der Bürgerinnen und Bürger sowie
der Politik.
Wie wird sichergestellt, dass die Aussagen der Firma Eichhorn, diese Lagerfläche nur für die eigene Produktion von
Wellpappe zu nutzen und auch keine
Dienstleistungen für andere Firmen aufzunehmen zu wollen, eingehalten werden?
Sitzungsvorlage 450/2015
Aus dem Betriebskonzept geht hervor, dass die
im Vorentwurf zum Bebauungsplan vorgesehenen Dimensionen für die angestrebte Produktions- und Lagerhallenerweiterung erforderlich
sind. Es wird vor diesem Hintergrund für spekulativ erachtet, dass die Firma Eichhorn die geschaffene Lagerfläche eigentlich an Dritte vermieten will. Vor dem Hintergrund der Betriebsund Standortbedingungen als auch dem Wesen
des Bebauungsplans, wird ferner die Sorge,
dass auf Grundlage des Vorentwurfs eine andere Nutzung zulässig sei, durch die sich der LKWVerkehr erhöhe, nicht geteilt. Der Vorentwurf
zum Bebauungsplan definiert die zulässige Nutzung und die Betriebszustände, aus denen sich
schließlich auch die Lärmkoningente ableiten.
Eine andere als die im Bebauungsplan vorgesehene Nutzung wäre unzulässig und könnte bauordnungsrechtlich unterbunden werden.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Seite 63
82
Schreiben vom 28.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
-
83
Das alte Gelände der Firma Eichhorn rechts der Wymarstr., jetzt
Abbruchgelände, ist riesig und
vollkommen ausreichend für einen Neubau.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität,
wie von der Firma Eichhorn detailliert nachwiesen, nicht ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts und auf dem Gelände wird derzeit eine
Lagerhalle für den bestehenden Betrieb errichtet.
Schreiben vom 29.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, ge-
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 64
gen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
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Schreiben vom 29.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 65
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
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Schreiben vom 03.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 66
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
86
Schreiben vom 04.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
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Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Land-
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch VorSeite 67
schaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
schläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
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die Versäumnisse der Stadt Jülich
(Abgang ALPLA, Absagen an
große Unternehmen), sollten nicht
zu Lasten der Kirchberger Bevölkerung gehen.
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 68
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
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Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 69
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
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Schreiben vom 06.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
91
Schreiben vom 06.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und LandSeite 70
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
schaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
92
Schreiben undatiert; Eingang bei Stadt
Jülich am 06.05.2015:
mein Name ist , ich wohne in JülichKirchberg und wurde kürzlich über das
neue Bauprojekt der Firma Eichhorn informiert: Ein riesiges Lagerhaus direkt am
Ortseingang. Mit diesem Brief möchte ich
in aller Form meinen Widerspruch ausdrücken. Selbstverständlich akzeptiere ich
die Tatsache, dass Gewerbegebiete und
Lagerflächen notwendig sind. In der geplanten Form halte ich das Bauprojekt
jedoch für unhaltbar. Besonders kritisch
empfinde ich:
-
Die immense Größe, vor allem die
Höhe
Die Verkehrsbelastung
Lärm- und Sichtverschmutzung
Die geplante Brücke über die
Straße.
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßen-
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 71
netz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs und der
Produktion werden durch das Planungsbüro
Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der
TA Lärm und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Die im Plangebiet voraussichtlich entstehenden
Emissionen werden durch Fachgutachten ermittelt und bewertet und im Rahmen des Umweltberichts berücksichtigt. Der Umweltbericht wird im
Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Ein Lagerhaus mit separater Zufahrt, mit
Sichtschutz durch Bäume und in ausreichendem Abstand zum Dorfkern wäre
akzeptabel. Diese Immobilie sprengt jedoch jeden Rahmen. In Zukunft soll man
bei der Einfahrt in den Ort Kirchberg durch
ein Industriegebiet fahren? Unter einer
Brücke durch?
Außerdem hätte ich gerne Klarheit über
die Anfahrtsrouten der LKW. Ist sichergestellt, dass die LKW, auch in Zukunft,
nicht durch den Ort fahren?
93
Der Schwerlastverkehr wird den Produktionsstandort ausschließlich über die L 241 aus nördlicher Richtung anfahren und wieder verlassen.
Schwerlasttransporte durch den Ort in südlicher
Richtung entstehen zukünftig nicht. Dies ergibt
sich aus dem von der Firma Eichhorn im Vorfeld
des Bebauungsplanaufstellungsbeschlusses
vorgestellten Logistik- und Verkehrskonzept.
Auch das zuvor angesprochene Verkehrsgutachten wird diesen Aspekt beleuchten.
Schreiben vom 06.05.2015:
ich möchte gegen den Bebauungsplan
Kirchberg Nr.: 14 „Ortseingang" Bedenken
anmelden.
Das geplante Hochregallager (derzeitig
geplante Höhe: 35 m) grenzt an ein Landschaftsschutzgebiet bzw. an ein FFH Gebiet.
Durch die extreme Höhe kommt es meines Erachtens, aufgrund der geänderten
Lichtverhältnisse (Schattenwurf), in diesem Gebiet zu einer Veränderung der
bisherigen Bedingungen der dort befindlichen Flora und Fauna.
94
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Der Landschaftsschutz wird darüber hinaus im
Rahmen eines Fachgutachtens durch das Ingenieurbüro Fehr behandelt, der im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt werden
wird.
Schreiben vom 06.05.2015:
ein ortsansässiges Unternehmen plante
im Jahr 2000 aufgrund einer Firmenerwei-
Sitzungsvorlage 450/2015
Der Hinweis auf die Ablehnung eines anderen
Vorhabens eines anderen Betriebes an einem
Seite 72
terung ihr bestehendes Lager um einige
Meter aufzustocken ( Ortsausgang in
Richtung Schophoven).
Dieses Unternehmen liegt auch in der
Nähe eines Naturschutzgebietes. Mit der
Begründung der Stadt Jülich, in diesem
Gebiet wäre ausschließlich eine ortsübliche Bebauungshöhe von 12 m vorgesehen, wurde diesem Unternehmen die Erweiterung nicht gestattet.
anderen Standort hat für das vorliegende Verfahren keine Relevanz. Anlass und Gegenstand
des vorliegenden Planaufstellungsverfahrens ist
eine konkrete Planung, hier eine Standorterweiterung. Der Bebauungsplan wird unter einer
gerechten Abwägung der öffentlichen und privaten Belange dieses Planverfahrens gegeneinander und untereinander gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
aufgestellt werden.
Ich bitte um eine Stellungnahme, warum
der Firma Eichhorn die Möglichkeit gegeben wird ein Hochregallager von 35 m
Höhe zu bauen?
Zudem liegt die zu bebauende Fläche in
unmittelbarer Nähe eines FFH Gebietes.
95
Schreiben vom 06.05.2015:
mein Einwand bezüglich des Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang" bezieht sich auf den Radweg, der im geplanten Gelände des Be- und Entladebreiches
der LKW's der Firma Eichhorn entlangführt.
Ich sehe hier eine Gefährdung der Radfahrer, insbesondere der Kinder, die diesen Radweg als Hin- und Rückweg zur
Schule und ihrem Wohnort nutzen.
Durch das vermehrte Aufkommen des
Lkw Verkehrs, der in diesem Bereich zu
erwarten ist, sehe ich ein erhöhtes Gefahrenpotential.
96
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr einschließlich der Verkehrsbewegungen im Bereich
der Ein- und Ausfahrten sowie deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem Fachgutachten
ausgewertet. Das Gutachten wird im Rahmen
der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Schreiben vom 29.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 73
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten der statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
-
97
besonders durch die „komische“
Straßenführung durch die sog.
„Verkehrsinsel“, an denen die
LKW schon jetzt Probleme gemacht gekriegt haben!
Die Verkehrsinsel und die Straßenführung werden ebenfalls im Rahmen des genannten Verkehrsgutachtens berücksichtigt werden.
Schreiben vom 07.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Ver-
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 74
kehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
98
Schreiben vom 07.05.2015:
als Kirchberger Bürgerin erhebe ich hiermit Einspruch gegen den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang" in folgenden Punkten:
-
gegen eine Bebauung in unmittelbarer Nähe zum Naturschutzgebiet „Pellini Weiher" und zum FFH
Gebiet Natura 2000 „Indemündung". Ich fordere eine Umweltverträglichkeitsprüfung.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
gegen die Höhe des geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gern. § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
gegen die geplante Industriebrücke über die L 241 Wymarstraße
am Ortseingang (Orts- und Landschaftsbild gern. § 1 Abs. 5 Satz 2
BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
-
gegen das zu erwartende hohe
Lärm- und Verkehrsaufkommen.
Bitte um Überprüfung der Kapazität und Belastung der bestehenden Verkehrswege.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
99
Schreiben vom 07.05.2015:
welche Ziele verfolgt die Strukturpolitik der
Stadt Jülich für Kirchberg?
Sitzungsvorlage 450/2015
Es wurde das " Programm Jülich 2020 " erarbeitet, Bei der Arbeit an diesem Programm ging es
darum, einen Leitrahmen zu erarbeiten, konkrete
Seite 75
Wie soll zukünftig die weitere Gestaltung
der gesamten Gewerbegebiete in Kirchberg aussehen? Gibt es hierfür einen
„Zukunftsplan" seitens der Stadtverwaltung in Abstimmung mit dem FNP? Wenn
nicht, möchte ich dies hiermit anregen.
Welche Erweiterungen werden und dürfen
zukünftig noch erfolgen, auch im Hinblick
auf das andere Kirchberger Gewerbegebiet? Hat man hier ein Konzept erarbeitet,
nachdem man vorgeht? Müssen wir
Kirchberger zukünftig damit rechnen, dass
auch das Gebiet Richtung Schophoven
zukünftig gewerbetechnisch bebaut werden könnte?
Wieso stellt man keinen Vorhaben und
Erschließungsplan gemäß § 12 Bau BG
für die Ortseinfahrt Kirchberg auf, das
gesamte Gewerbegebiet, mit allen seinen
3 B-Plänen (Ortseingang betreffend), sollte gesamtplanerisch mit endgültiger Zielsetzung festgelegt werden, um ein ausgeglichenes Landschaftsbild zwischen Industrie und Dorf zu gewährleisten.
100
Ziele zu formulieren und Maßnahmen für die
gesamte Stadt, so auch für Kirchberg, aufzustellen. Mit den formulierten strategischen Zielen der
Stadtentwicklung erhält die Stadt eine Leitlinie
für stadtentwicklungspolitisches Handeln sowie
themen- und ressortübergreifende Zielsetzungen
für die zukünftige Stadtentwicklung.
Die Stadt Jülich hat das Ziel, Jülich und auch
den Ortsteil Kirchberg als attraktiven Wohn- und
Lebensraum und gleichzeitig als erfolgreichen
Wirtschafts- und Technologiestandort weiter zu
entwickeln. In diesem Sinne übt die Stadt Jülich
ihr Planungsermessen entsprechend bauplanungsrechtlicher und städtebaulicher Grundsätze aus. Dabei betrachtet die Stadt den zu überplanenden Bereich und einen Bauleitplan nicht
isoliert. Die derzeit laufenden Änderungsverfahren der Flächennutzungspläne „Ortseingang
Kirchberg“ sowie „Umwandlung Gewerbefläche
in Grünfläche im Süden von Kirchberg“ werden
daher auch parallel zum vorliegenden Bebauungsplanverfahren betrieben. Alle Bauleitplanverfahren sollen eine Erweiterung des Produktionsstandortes der Firma Eichhorn planerisch
ermöglichen. Der Bebauungsplan ist aus dem
Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2
S. 1 BauGB), so dass der Flächennutzungsplan
„Ortseingang Kirchberg“ entsprechend angepasst werden muss. Das Änderungsverfahren
des Flächennutzungsplans „Umwandlung Gewerbefläche in Grünfläche im Süden von Kirchberg“ dient der Schaffung der Ausgleichsfläche
für die Inanspruchnahme des nach dem LEP
NRW für den Bereich des Vorentwurfs zum Bebauungsplan ausgewiesenen Freiraums.
Der Gemeinde steht es grundsätzlich frei, zwischen einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan i.S.d. § 12 BauGB oder der vorliegenden
projektorientierten Angebotsplanung zu wählen.
Es sind keine Gründe ersichtlich, warum für die
vorliegende Planung ein vorhabenbezogenen
Bebauungsplan vorzugswürdig gewesen wäre.
Wie dargelegt werden die Änderungsverfahren
der Flächennutzungspläne und das vorliegende
Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplans
parallel und abgestimmt aufeinander durchgeführt. Ein gesamtplanerischer Ansatz ist somit
gewährleistet.
Schreiben vom 07.05.2015:
hiermit bitte ich, um die Klärung folgenden
Sachverhaltes:
Im o.g. genannten Absatz stellt sich der
Sachverhalt so dar, als würde durch den
Bau des Hochregallagers Grund und Boden gespart, da drei Jülicher Lagerflächen
entfallen, weil sie auf einen Hochregallagerstandort in Kirchberg gezogen werden.
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 76
Werden denn die drei Jülicher Flächen
entsiegelt und renaturiert, um mit der endlichen Resource Grund und Boden sparsam umzugehen?
Die Flächen der bisher von der Firma Eichhorn
genutzten Lagerstandorte sind nicht Gegenstand
des Verfahrens.
Mich wundert ein wenig die Art der Stellungnahme seitens der Verwaltung,- würde nicht durch die vorrangige Bebauung
des Altgeländes schonender mit Grund
und Boden umgegangen werden und so
verhindert, dass weitere Fläche versiegelt
werden würde? Hier gilt doch auch das
Gebot der vorrangigen Innenbebauung?
Bei dem in § 1a Abs. 2 BauGB geforderten sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und
Boden handelt es sich um einen Belang und bei
dem in § 1 Abs. 5 S. 3 BauGB verankerten Vorrang der Innenentwicklung handelt es sich um
ein Ziel der Bauleitplanung. Beide sind im Rahmen der Abwägungsentscheidung nach § 1 Abs.
7 BauGB zu berücksichtigen. Der so formulierte
Bodenschutz hat im Rahmen der Abwägung
keinen generellen Vorrang. Eine Zurückstellen
bedarf jedoch einer Rechtfertigung, die dem
Gewicht diesem vom Gesetzgeber herausgehobenen Ziel bzw. Belang Rechnung trägt. Die
Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität,
wie von der Firma Eichhorn detailliert nachwiesen, nicht ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts und auf dem Gelände wird derzeit eine
Lagerhalle für den bestehenden Betrieb errichtet. Auch andere, in Standortnähe gelegene
Flächen des Innenraums bestehen nicht. Auch
andere geeignete, in Standortnähe gelegene
Flächen des Innenraums bestehen nicht. Gleichzeitig handelt es sich bei der Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität um
eine städteplanerisch gewollte Entwicklung des
Wirtschaftsstandorts der Stadt Jülich.
Schonend geht man doch mit Grund und
Boden nur um, wenn man überhaupt überlegt ihn zu bebauen? Wieso trifft die Verwaltung hier so eine Aussage? Warum
versucht man den Eindruck zu erwecken,
man würde Resourcen sparen, versiegelt
aber eigentlich zusätzliche Flächen!
101
Schreiben vom 07.05.2015:
hiermit bitte ich, um die Klärung folgenden
Sachverhaltes:
Wie soll generell der Schutz der Tiere und
der Fauna, die im angrenzenden FFH
Schutzgebiet leben, während der Bauphase gewährleistet werden? Werden Emissionen wie Lärm, Licht, Staub, Schall- und
Vibrationsübertragungen etc. überprüft
und eingehalten?
102
Diese Frage wird im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens in dem naturschutzfachlichen
Fachgutachten (inkl. FFH-Schutz und Artenschutz) behandelt. Die Genehmigung des Vorhabens wird Nebenbestimmungen enthalten, die
den Schutz der Lebensraumtypen des an den
Planungsbereich angrenzenden FFH-Gebiets
sowie alle weiteren Schutzgüter (wie Mensch
und Boden) gewährleisten. Die Stadt wird die
Einhaltung der Nebenbestimmungen kontrollieren und auch durchsetzen.
Schreiben vom 07.05.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang" Seite 3 beschreiben Sie, das
unter Beachtung und Abwägung der öffentlichen Belange, also die Belange der
Kirchberger Bevölkerung und auch des
Unternehmens, entsprechend dem § 1
Absatz 6 und § 1 a des Baugesetzbuches
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 77
(BauGB) verfahren werden soll.
In § 1 Absatz 6 steht Zitat:….„sind zu beachten:
1. die allgemeinen Anforderungen an
gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohnund Arbeitsbevölkerung,
2. die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die
Eigentumsbildung weiter Kreise der
Bevölkerung und die Anforderungen
Kosten sparenden Bauens sowie die
Bevölkerungsentwicklung,
3. die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die
Bedürfnisse der Familien, der jungen,
alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf
Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von
Sport, Freizeit und Erholung,
4. die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau
vorhandener Ortsteil; sowie die Erhaltung und Entwicklung zentraler Ver(8)
sorgungsbereiche
5. die Belange der Baukultur, des
Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die erhaltenswerten Ortsteile,
Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung und die Gestaltung
des Orts- und Landschaftsbildes,
6. die von den Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts
festgestellten Erfordernisse für Gottesdienst und Seelsorge,
7. die Belange des Umweltschutzes,
einschließlich des Naturschutzes und
der Landschaftspflege, insbesondere
Bei den zitierten Anforderungen der § 1 Abs. 6
BauGB an die Bauleitplanung handelt es sich um
Planungsleitlinien. Diese konkretisieren die weitern Planungsgrundsätze und -ziele des § 1
BauGB. Die Planungsleitlinien sind neben den
Grundsätzen und Zielen in der planerische Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu beachten.
Die Stadt Jülich wird die nach diesen Grundsätzen und Leitlinien abwägungserheblichen Belange in ihre planerische Abwägung einstellen.
a) die Auswirkungen auf Tiere,
Pflanzen, Boden, Wasser, Luft,
Klima und das Wirkungsgefüge
zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,
b) die Erhaltungsziele und der
Schutzzweck der Natura 2000(1)
Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,
c) umweltbezogene Auswirkungen
auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung
insgesamt,
d) umweltbezogene Auswirkungen
auf Kulturgüter und sonstige
Saalgüter,
e) die Vermeidung von Emissionen
sowie der sachgerechte Umgang
mit Abfällen und Abwässern,
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 78
f)
die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,
g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des
Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts,
h) die Erhaltung der bestmöglichen
Luftqualität in Gebieten, in denen
die durch Rechtsverordnung zur
Erfüllung von Rechtsakten der Eu(12)
ropäischen Union festgelegten
Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden,
i) die Wechselwirkungen zwischen
den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c und d,
8. die Belange
a) der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse
einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung,
b) der Land- und Forstwirtschaft,
c) der Erhaltung, Sicherung und
Schaffung von Arbeitsplätzen,
d) des Post- und Telekommunikationswesens,
e) der Versorgung, insbesondere mit
Energie und Wasser einschließlich der Versorgungssicherheit M),
f) der Sicherung von Rohstoffvorkommen,
9. die Belange des Personen- und Güterverkehrs und der Mobilität der Bevölkerung, einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs und des
nicht motorisierten Verkehrs, unter
besonderer Berücksichtigung einer
auf Vermeidung und Verringerung von
Verkehr ausgerichteten städtebaulichen Entwicklung,
10. die Belange der Verteidigung und des
Zivilschutzes sowie der zivilen Anschlussnutzung von Militärliegenschaften,
11. die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen
städtebaulichen Planung,
12. die Belange des Hochwasserschut(7)
zes .
(5)
(7)
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten
(R)
Belange gegeneinander und unterei(R)
nander gerecht abzuwägen .
(6)
(8)
Die Vorschriften dieses Gesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen gelten auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung."
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 79
Bei der Durchsicht der von Ihnen oben
aufgeführten bzw. zugrunde gelegten
Paragraphen zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens stellt man schnell
fest, dass nahezu 80% des Gesetzestextes direkt für die Belange der Bevölkerung
bzw. Berücksichtigung des Wohnumfeldes
und den Naturschutz sprechen.
Auch die Punkte des Unternehmers, hier
Punkt Nr. 8, „die Belange, Absatz c)" werden berücksichtigt.
c) der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen,
Gegen die Firmenerweiterung, die Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen
habe ich, und ich denke da kann ich auch
für die Kirchberger Bevölkerung sprechen,
keine Einwände. Die nun von Ihnen festgelegte Höhe des Hochregallagers und
die Transportbrücke sind für mich und den
größten Teil der Bevölkerung nicht akzeptabel!
Ich erhebe hiermit Einspruch gegen die
von Ihnen aufgestellte Höhe im Sonderplanbereich des Hochregallagers sowie
die Brücke über die Straße unserer Ortseinfahrt und bitte um Reduzierung des
HRL auf maximal 15 m über OK Gelände
sowie einer Tunnellösung anstatt der
Transportbrücke.
Das ist aus meiner Sicht das Mindeste
und gleichzeitig das Maximale was man
der Kirchberger Bevölkerung mit Bezug
auf die oben aufgeführten Gesetzestexte
zumuten kann.
103
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt. Das Tunnelbauwerk stellt eine von der Stadt in Betracht gezogene Möglichkeit der Transportbeziehung der
Firmengelände östlich und westlich der Wymarstraße dar. Für das Tunnelbauwerk spricht sicherlich, dass Belange des Orts- und Landschaftsbildes durch dieses nicht berührt werden.
Die weiteren, von dem Tunnelbauwerk und der
Transportbrücke betroffenen und in der Abwägung zu berücksichtigenden Belange, hat die
Stadt Jülich bisher noch nicht abschließend ermittelt. Der Zusammenstellung dient u.a. auch
diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.
Wenn alle abwägungserheblichen Belange der
beiden Alternativen für die Transportwegebeziehung zusammengestellt sind, wird die Stadt im
Rahmen einer gerechten Abwägung anhand der
Maßstäbe des § 1 Abs. 7 BauGB eine der Alternativen für die Transportwegebeziehung in die
Planung aufnehmen.
Schreiben vom 07.05.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang" Seite 12 beschreiben Sie unter
Abschnitt 2.1.1, letzter Abschnitt, das die
Auswirkungen durch die geplanten Baukörper auf das Orts- und Landschaftsbild
in einem gesonderten Gutachten untersucht und bewertet werden.
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 80
Werden hierbei die Belange der betroffenen Bevölkerung generell z.B. in Form der
1.100 Unterschriften berücksichtigt?
Kennt der Gutachter die Meinung der
Kirchberger Bevölkerung oder wird ein
solches Gutachten alleine aus städtebaulicher Sicht betrachtet ?
104
Die Bedenken der Kirchberger Bevölkerung wird
die Stadt Jülich bei Ihrer Entscheidung über den
Planentwurf berücksichtigen.
Schreiben vom 07.05.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang" Seite 9 beschreiben Sie unter
Absatz 1.3.3, Abschnitt 2 und 3 das die
überlagerte Fläche des Landschaftsschutzstreifens im Norden von Kirchberg
nun im Süden von Kirchberg als Ersatzfläche bzw. als Flächenausgleich entsprechend der Forderung der Bezirksplanungsbehörde Köln vorgesehen ist.
Dient die Ersatzfläche im Süden nur für
den Ausgleich des Landschaftsschutzstreifens im Norden?
Die Fläche im Süden von Kirchberg ist der von
der Bezirksplanungsbehörde geforderte Flächenausgleich. Sie besagt, dass für eine im
Flächennutzungsplan neu ausgewiesene Gewerbefläche eine Rücknahme einer Baufläche
an anderer Stelle erfolgen muss. Sie dient nicht
als Ausgleich für den Landschaftsschutzstreifen.
wenn ja: wo erfolgt der Ausgleich der restlichen Ackerfläche vom nördlichen Teil?
Der Ausgleich wird in einem landschaftspflegerischen Fachbeitrag ermittelt und erfolgt auf einer
mit der Unteren Landschaftsbehörde noch abzustimmenden Fläche innerhalb des Stadtgebietes.
Muss ein Landschaftsschutzstreifen nicht
mehr Grünfläche als bewirtschaftete
Ackerfläche erfordern? (höherwertig !?)
Dies wird im landschaftspflegerischen Fachbeitrag ermittelt.
Sind die Flächen in der Größenordnung
vergleichbar? um welche Größen handelt
es sich im einzelnen?
Dies wird im landschaftspflegerischen Fachbeitrag ermittelt.
Wenn die Fläche im Süden von Kirchberg
in Grünfläche als Ersatzfläche für den
Landschaftsschutzstreifen umgewandelt
worden ist und dann, zu einem späteren
Zeitpunkt, entsprechend dem Schriftstück:
Die Fläche im Süden dient nicht als Ersatzfläche
für den Landschaftsschutzstreifen, sondern bezieht sich auf die von der Bezirksplanungsbehörde geforderte Ausweisung im Flächennutzungsplan.
Eine Flächennutzungsplanausweisung kann mit
Zustimmung und eventuellen Auflagen durch die
Bezirksplanungsbehörde im Benehmen mit dem
Kreis Düren geändert werden.
Flächennutzungsplanänderung „Umwandlung Gewerbefläche in Grünfläche im Süden von Kirchberg" Seite 7 dann Zitat:
„..."Gewerbefläche" ausgewiesene und als
„Grünfläche" vorgesehene Teilfläche besteht schließlich die Möglichkeit, diese
wieder in eine „Gewerbefläche" umzuwidmen, sobald eine entsprechende konkrete
Nachfrage erkennbar wird"
diese wieder bei Bedarf in Gewerbefläche
gewandelt wird, so hat das nichts mit der
Herstellung von Ersatzflächen als Grünflächen zu tun. Ich bitte um Erklärung bzw.
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 81
Klärung der Rechtslage.
105
Schreiben vom 07.05.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang" Seite 12 beschreiben Sie unter
Abschnitt 1, das seitens der Fa. Eichhorn
im Vorfeld der Einleitung des Aufstellungsverfahrens die oder der Vorentwurf
der Öffentlichkeit vorgestellt und anschließend daraufhin abgeändert und zugrunde
gelegt worden ist. Das liest sich rechtlich
so, als wenn mit der Kirchberger Bevölkerung hier eine Vereinbarung getroffen
worden wäre und die Bevölkerung damit
einverstanden wäre.
Diese Aussage ist dann so nicht ganz
richtig! Ich selber war bei den Vorstellungen, sowohl bei den „öffentlichen" in den
Privaträumen von Herrn Eichhorn, als
auch bei allen internen Gesprächen mit
Herrn Eichhorn selber anwesend.
Richtig ist, dass die Fa. Eichhorn eine
Änderung der Höhe des Hochregallagers
von 40 m auf 35 m veranlasst hat. Richtig
ist auch, dass die Fa. Eichhorn die Transportbrücke in der Höhe von 8 m auf 5 m (4
m im lichten zuzüglich Konstruktionshöhe
von ca. 1 m) geändert hat. Diese fragliche
Reduzierung um fast die Hälfte ist aus
meiner Sicht, bei einer Verbreiterung der
Transportbrücke um ca. 1,50 m, nicht
nachvollziehbar und war wahrscheinlich
entsprechend einem "ersten Vorentwurf"
in der Dimensionierung eh schon überdimensioniert.
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt, aus dem sich die Erforderlichkeit der Dimensionierung der Brücke
ergibt.
Die für uns nicht akzeptablen „Reduzierungen" der Dimensionen sowie die
Transportbrücke selbst resultieren zu
keinem Zeitpunkt aus den Vorstellungen
oder Absprachen mit der Kirchberger Bevölkerung. Vielmehr wurden hier anscheinend aus der Politik Reduzierungsmaßnahmen in „gewöhnlicher Art und Weise"
durchgeführt, die nun zur Zeit suggerieren, dass womöglich ein Kompromiss mit
Kirchberg stattgefunden hat.
Ich halte also fest, dass die „reduzierten"
Vorentwürfe zu keinem Zeitpunkt mit der
Kirchberger Bevölkerung oder dessen
Vertreter abgestimmt waren oder sind. Ich
bitte um Berücksichtigung dieser Tatsache bevor Sie auf dieser Basis weitere
Verfahrensschritte einleiten.
106
Schreiben vom 07.05.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 82
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang" Seite 4 beschreiben Sie unter
Abschnitt 1, das die Fa. Eichhorn KG vor
Abschluss des Bebauungsplanaufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 12
absehen konnte, das diese betriebliche
Erweiterung allein nicht ausreichen würde.
Ich bitte um Überprüfung dieser Behauptung der Fa. Eichhorn, da dies eine nicht
nachvollziehbare und einseitige Aussage
seitens des Unternehmens im Eigeninteresse ist (immerhin stützt sich die gesamte Planungsmaßnahme auf dieser Aussage). Die Entwicklungen auf dem Markt
sind in keiner Branche vorhersehbar und
berechtigen nicht z.B. die Versiegelung
von wertvollen Bodenflächen oder die
Zerstörung unseres Dorfes bzw. Orts—
und Landschaftsbildes vor Klärung bzw.
Überprüfung der Frage.
Wurde dies durch einen Wirtschaftsprüfer
/ Betriebswirt oder einer anderen verlässlichen Stelle hinterfragt bevor man Tatsachen schafft und Gesetze verletzt?
107
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt, aus dem sich die Erforderlichkeit der Flächeninanspruchnahme des
Planbereichs ergibt.
Der Bebauungsplan wird das Ergebnis eines
rechtmäßigen Planaufstellungsverfahrens mit
einer den Maßstäben des § 1 Abs. 7 BauGB
entsprechenden Abwägung sein. Eine Aufstellung des Bebauungsplans entgegen einschlägiger Gesetze und Bestimmungen steht nicht zu
befürchten.
Schreiben vom 07.05.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang" Seite 9 beschreiben Sie unter
Abschnitt 1.3.1 das der Gebietsentwicklungsplan Teilabschnitt Region Aachen für
das Gebiet allgemeinen „Freiraum und
Agrarbereich" ausweist bzw. dieser als
Grundlage dient.
Nach einer kleinen Recherche bei Wikipedia beschreibt dieser „Freiraum und
Agrarbereich" folgendes:
Zitat: „ Freiraum ist ein in den Gebietsund Bauplanungen (Landschaftsplanungen, Landschaftsarchitektur, Städtebau,
Architektur) verwendeter Begriff. Er beschreibt alle nicht durch Gebäude bebauten Flächen und umfasst sowohl Gärten,
Straßen, Plätze, Parkanlagen und Friedhöfe als auch Gewässer, Wälder und
Felder. In diesem allgemeinen Sinn wird
der Begriff vielfach noch in der Landespflege und im Naturschutz gebraucht."
Die planerische Ausgangssituation für das
gesamte Projekt ist aus meiner Sichtweise
somit fraglich bzw. nicht gegeben.
Sitzungsvorlage 450/2015
Das Plangebiet des Vorentwurfs des Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 liegt im Geltungsbereich des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen (GEP
Region Aachen). Die zeichnerische Darstellung
des GEP Region Aachen weist das Plangebiet
als allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich aus.
Gemäß Plansatz 2.1.1 Ziel 1 soll die landwirtschaftliche Nutzungsfähigkeit der landwirtschaftlich genutzten Flächen erhalten werden. Der
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 wird eine Fläche von 44.400m² in Anspruch nehmen.
Dadurch wird zwar die als Agrarfläche um Kirchberg nutzbare Fläche reduziert, insgesamt wird
jedoch weder die Landwirtschaft noch die Kulturund Erholungslandschaft in ihrer Existenz bedroht. Die Erhaltung der Landwirtschaft als leistungsfähiger Wirtschaftszweig in der Region wird
weiterhin gewährleistet sein.
Seite 83
108
Schreiben vom 07.05.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang" Seite 10 beschreiben Sie unter
Abschnitt 1.3.4 dass Sie eventuell die
Wiederaufnahme des Bebauungsplans
„Nr. 12 Kastanienbusch II" in Betracht
ziehen. Vielmehr werden die Umsetzung
beider Bebauungspläne als „Erfordernis"
zur Umsetzung der maximalen Ziele /
Planungen der Fa. Eichhorn dargelegt.
Das liest sich aus meiner Sicht rechtlich
so, dass beide Bebauungspläne als
Grundvoraussetzung durchgesetzt werden
sollen.
In dem Plangebiet ,,Nr. 12 Kastanienbusch II" ist zum damaligen Zeitpunkt
unter anderem ein 30 m hohes Hochregallager mitten im Dorf beantragt worden,
welches mit einer möglichen Rechtskraft
nun „zusätzlich" der Fa. Eichhorn sämtlichen Freiraum für die Maximalbebauung
in Kirchberg einräumen würde.
Nach dem von der Firma Eichhorn vorgelegten
Betriebskonzept ist auch die Firmenfläche westlich der Wymarstraße Teil der Betriebserweiterung der Firma für Lager- und Produktionshallen.
Aus dem von der Firma Eichhorn vorgelegten
und schlüssigen Betriebskonzept geht hervor,
dass die im Vorentwurf zum Bebauungsplan
vorgesehenen Dimensionen für die angestrebte
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität erforderlich sind.
Immerhin 1.100 Unterschriften direkt aus
Kirchberg wehren sich gegen die Dimensionen der Planungen „beider Hochregallager" in den Ortsgrenzen und auch gegen
die geplante Transportbrücke über die L
241. Wir fordern eine maximale Bebauungshöhe von 12 m innerhalb der Ortsgrenzen von Kirchberg.
Keiner der Beteiligten kennt die Pläne der
Fa. Eichhorn. Ich bitte um Überprüfung
und Abklärung, wie nun die genauen Zukunftsvisionen der Fa. Eichhorn insgesamt für Kirchberg in punkto Bebauung
vor Genehmigung jeglicher Bebauungspläne aussehen.
Ich bitte im Sinne aller Beteiligten um die
Überprüfung eines „Vorhaben-und Erschließungsplanes" gemäß Paragraph 12
BauBG
109
Der Gemeinde steht es grundsätzlich frei, zwischen einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan i.S.d. § 12 BauGB oder einer projektorientierten Angebotsplanung zu wählen. Es sind
keine Gründe ersichtlich, warum sich die Stadt
Jülich einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan hätte vorziehen müssen. Etwaige Gründe
ergeben sich auch nicht aus der Einwendung.
Schreiben vom 07.05.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang" Seite 13 beschreiben Sie unter
dem 2. und 3. Abschnitt, dass Straßen
NRW die Antragsunterlagen, alleine für
die Transportbrücke vorliegen bzw. vorgelegt werden sollen.
Sitzungsvorlage 450/2015
Für beide in Betracht kommenden Varianten
werden die zuständigen Fachbehörden einbezogen.
Seite 84
Mit dieser Aussage wird die Möglichkeit
zur Überprüfung einer Tunnellösung durch
Straßen NRW direkt im Vorfeld aus meiner Sicht außen vor gelassen. Auf der
Seite 5 - 1. Abschnitt beschreiben Sie die
mögliche Querung mittels eines Tunnelbauwerkes bzw. Transportbrücke, also
beide Möglichkeiten.
Ich bitte um Berücksichtigung bzw. Einreichung beider Querungsmöglichkeiten zur
Überprüfung durch Straßen NRW.
Eine Tunnellösung ist, auch unter Berücksichtigung der Beibehaltung des Verlaufes
des denkmalgeschützten „Mühlenteiches",
aus unserer Sicht durchführbar und benötigt keine zeitlich aufwendigen Planänderungsverfahren.
110
Schreiben vom 30.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 85
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
-
111
Ein Hochregallager von solch einer Dimension, würde Herr Eichhorn nicht bauen, wenn er selbst
in Kirchberg wohnen würde. Ich
bin genau wie die anderen Kirchberger damit nicht einverstanden.
Schreiben vom 03.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
112
Schreiben vom 03.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 86
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
113
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
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-
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten der statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
114
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 88
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
115
Schreiben vom 06.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
116
Schreiben vom 06.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
Seite 89
BauGB)
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
117
Schreiben vom 05.05.2015:
Seit nunmehr über 8 Jahren lebe ich in
Kirchberg. Wie die meisten Bewohner
Kirchbergs versuchte ich über den, doch
sehr von einer langsam verfallenden Fabrikruine geprägten, Ortseingang hinwegzusehen. Daher müssen Sie verstehen,
dass ein weiterer Ausbau der bereits unangenehm präsenten Industrie in unserem
Dorf mich, wie auch meine Familie nicht
gerade begeistert. Insbesondere die Ausmaße des angestrebten Projekts inclusive
eines an die 40 Meter hohen Turms sowie
einer Lastenbrücke etc. beängstigen mich.
Doch ich schreibe diesen Brief nicht ausschließlich in meinem Interesse. Unzählige Haus und Grundbesitzer in Kirchberg
haben in Anbetracht dieser Veränderung
mit einer erheblichen Wertminderung ihrer
Hauser etc. zu rechnen.
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Stadt wird rein mittelbare Auswirkungen der
in der Aufstellung befindlichen Änderung des
Flächennutzungsplans auf die Grundstückswerte
nicht in ihre Abwägung einstellen. Lediglich mittelbare Auswirkungen eines Bauleitplans auf den
Verkehrswert eines Grundstücks reichen für eine
Abwägungsrelevanz nicht aus. Der Grundstückswert ist nur ein Indikator für die gegebenen und erwarteten Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks und hängt von vielen Umständen ab, die Gemeinden in ihrer Bauleitplanung
nicht berücksichtigen können und müssen
(BVerwG, Beschluss vom 09.02.1995, Az. 4 NB
Seite 90
Als jemand der angefangen hat Kirchberg
sehr zu mögen und der seine halbe Kindheit hier verbrachte, bitte ich Sie inständig,
überlegen Sie sich was derartige Umbauten für die Bewohner unseres Dorfes bedeutet.
118
17/ 94).
Schreiben vom 08.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
119
Schreiben vom 06.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und LandSeite 91
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
schaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
120
Schreiben vom 07.05.2015:
ich habe folgende Einwände gegen den
o.g. Bebauungsplan und die o.g. Änderung des Flächennutzungsplans:
1) Eine Industriebrücke im Ortseingang
verunstaltet das Orts- und Landschaftsbild
und gefährdet die Zukunft Kirchbergs. Auf
sie kann zum Vorteil Jülichs und ohne
Nachteile für das Unternehmen verzichtet
werden.
Die Fa. Eichhorn plant, eine Industriebrücke über die Ortseinfahrt in Kirchberg zu
bauen. Ich bin gegen den Bau einer solchen Brücke. Sie würde die Ortseinfahrt
verschandeln und — da weithin sichtbar
— das ganze Landschaftsbild Kirchbergs.
Zusammen mit der bestehenden und der
geplanten Industriebebauung beiderseits
der Ortseinfahrt entstünde der beklemmende Eindruck, in einen großen Industriepark zu fahren, und nicht in ein Dorf, in
dem man sich wohlfühlen kann. Ein „Industrietor" begrüßte uns, wenn wir nach
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 92
Hause fahren wollen. Solch ein Industriebauwerk würde die Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg erheblich verschlechtern. Viele würde es zukünftig davon abhalten, sich neu in Kirchberg niederzulassen, und auch bei einigen jetzigen Bewohnern den Weggang aus Kirchberg mit
auslösen. Die Attraktivität Kirchbergs und
damit seine Zukunft wären gefährdet.
Auf dieses Bauwerk kann bekanntermaßen verzichtet werden, wenn die Erweiterungsbauten der Fa. Eichhorn auf der
bestehenden Industrieruine oder anderen
Flächen erfolgen, oder eine Tunnellösung
gewählt wird.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist nach dem vorgelegten und
schlüssigen Betriebskonzept der Firma Eichhorn
für die geplante Produktionserweiterung nicht
ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist
im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts.
Auf dem Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für
den bestehenden Betrieb errichtet.
Andere Standortflächen kommen nicht in Betracht. Als alternative Standorte müssen Flächen
in Betracht gezogen werden, die als real mögliche Alternative zur Erreichung des Planziels
ernsthaft zu erwägen sind. Das Planziel ist die
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung und Erweiterung der
Firma Eichhorn. Diese ist als zusammenhängender Produktions-, Lager- und Logistikkomplex geplant. Flächen innerhalb des Siedlungsraums Kirchberg, die sich nicht in unmittelbarer
Nähe des Firmensitzes befinden, sind demnach
nicht als real mögliche Alternative zur Erreichung
des Planziels ernsthaft zu erwägen.
Das Tunnelbauwerk stellt eine von der Stadt in
Betracht gezogene Möglichkeit der Transportwegebeziehung der Firmengelände östlich und
westlich der Wymarstraße dar. Die von dem
Tunnelbauwerk und der Transportbrücke betroffenen und in der Abwägung zu berücksichtigenden Belange hat die Stadt Jülich bisher noch
nicht abschließend ermittelt. Der Zusammenstellung dient u.a. auch diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Wenn alle abwägungserheblichen Belange der beiden Alternativen für die
Transportwegebeziehung zusammengestellt
sind, wird die Stadt im Rahmen einer gerechten
Abwägung anhand der Maßstäbe des § 1 Abs. 7
BauGB eine der Alternativen für die Transportwegebeziehung in die Planung aufnehmen.
Etwaige Mehrkosten einer Tunnellösung
dürfen meiner Ansicht nach kein Argument dagegen sein. Sie sind vielmehr
aufzurechnen mit den Vergünstigungen,
die die Fa. Eichhorn von Seiten der Stadt
erhalten hat und weiter erhalten möchte.
So hat die Fa. Eichhorn von der Stadt
Jülich und auf Kosten Kirchbergs in der
Vergangenheit die Duldung erhalten, 20
Jahre eine Fabrikruine am Ortseingang
verfallen zu lassen, obwohl städtische
Maßnahmen wie Abrissverfügung oder
Modernisierungsgebot angebracht und
angemessen gewesen wären. Und ihr
Der Bebauungsplan wird das Ergebnis eines
rechtmäßigen Planaufstellungsverfahrens mit
einer den Maßstäben des § 1 Abs. 7 BauGB
entsprechenden Abwägung sein. Eine Aufstellung des Bebauungsplans entgegen einschlägiger Gesetze und Bestimmungen steht nicht zu
befürchten.
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 93
steht durch das Flächennutzungsplanänderungsverfahren in Aussicht, einen geldwerten Vorteil aus der Umwandlung von
Acker- in Gewerbeland zu erhalten. Damit
stellt ihr die Stadt Jülich in Aussicht, entgegen landes- und bundesrechtlichen
Vorgaben (s.u.) einen Industriestandort an
kritischer Stelle in den Außenbereich erweitern zu können, und nicht — wie andere Unternehmen und Wettbewerber oder
auch landwirtschaftliche Betriebe, die sich
erweitern möchten — auf einen neuen
Standort ausweichen zu müssen.
Ich fordere daher, sofern der bezeichnete
Bebauungsplan dennoch fortgeführt werden sollte, eine Tunnellösung in diesem
zwingend vorzuschreiben
2) Ein riesiges Hochregallager im Ortseingang verunstaltet das Orts- und Landschaftsbild und gefährdet die Zukunft
Kirchbergs. Darauf kann leicht verzichtet
werden, zum Vorteil Jülichs und ohne
Nachteile für das Unternehmen kann und
soll die Höhenbegrenzung für dieses Gebäude auf maximal 15 m festgesetzt werden.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist nach dem vorgelegten und
schlüssigen Betriebskonzept der Firma Eichhorn
für die geplante Produktionserweiterung und
Erweiterung der Lagerkapazität nicht ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem
Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für den
bestehenden Betrieb errichtet.
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Fa. Eichhorn plant, ein riesiges Hochregallager von 35 m Höhe, 45 m Breite
und 100 m Länge in die Ortseinfahrt in
Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen den
Bau eines Lagers in solchen Dimensionen. Es würde die Ortseinfahrt verschandeln. Es würde den Kirchberger Berg um
ca. 15 Meter in der Höhe überragen und
würde die Silhouette Kirchbergs von allen
Seiten prägen und verschandelte damit
das ganze Landschaftsbild Kirchbergs.
Nicht mehr die Kirche, die dem Dorf den
Namen gab, sondern das Hochregallager
— und die geplante Industriebrücke —
wären dann das neue Wahrzeichen Kirchbergs. Zusammen mit der bestehenden
Industriebebauung und der geplanten
Industriebrücke entstünde der beklemmende Eindruck, in einen großen Industriepark zu fahren, und nicht in ein Dorf, in
dem man sich wohlfühlen kann. Solch ein
Industriebauwerk würde die Wohn- und
Lebensqualität in Kirchberg erheblich verschlechtern. Viele würde es zukünftig
davon abhalten, sich neu in Kirchberg
niederzulassen, und auch bei einigen
jetzigen Bewohnern den Weggang aus
Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität
Kirchbergs und damit seine Zukunft wären
gefährdet.
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 94
Auf dieses Bauwerk kann bekanntermaßen verzichtet werden, da die Fa. Eichhorn über ausreichend Fläche verfügt, um
ein solches Lager in ortsüblicher Höhe
bzw. einer Höhe von maximal 15 m zu
bauen.
Die Fa. Eichhorn hat die Höhe des Lagers
stets mit der angeblich fehlenden Fläche
für ein niedrigeres Lager begründet (vgl.
explizit Folie 13 der Präsentation Fa.
Eichhorn im PUB 06,11.2014). Die Bürgerinitiative hat in ihren vorgeschlagenen
Alternativen bereits nachgewiesen, dass
das falsch ist. Nun ergibt sich, dass bereits im Vorentwurf des B-Plans die bebaubare Fläche innerhalb der Baugrenze
2
2
mit ca. 21.000 m um ca. 5.000 m größer
ist als das, was die Fa. laut Antrag (vgl.
Vorhabenbeschreibung 59/2015 Anlage
2c) für den gesamten Gebäudekomplex
inkl. Hochregallager benötigt würde. Die
Grundfläche des Hochregallagers von
2
derzeit ca. 4.500 m könnte also mindestens verdoppelt werden, die Höhe entsprechend vermindert, und selbst dann
bestehen noch weitere Flächenpotenziale
(ca. 31.000 m2 Gewerbefläche lt. BPlanentwurf).
Ich fordere daher, sofern der bezeichnete
Bebauungsplan dennoch fortgeführt werden sollte, eine maximale Gebäudehöhe
von 15 m im Bereich des Hochregallagers in diesem zwingend vorzuschreiben.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist nach dem vorgelegten und
schlüssigen Betriebskonzept der Firma Eichhorn
für die geplante Produktionserweiterung und die
Erweiterung der Lagerkapazitäten nicht ausreichend.
Die innerbetriebliche Einbindung des Hochregallagers (HRL) wurde für verschiedene Varianten
auf dem Gelände westlich der Wymarer Straße
und auf dem Plangebiet überprüft. Die Alternativenprüfung ergab, dass nur der vorgesehene
Standort für einen reibungslosen Ablauf zwischen Produktion und Lagerhaltung in Betracht
kommt. Hierfür ist ein innerbetrieblich geschlossener Materialfluss als vollautomatischer Prozess ohne Handeingriffe notwendig und eine
sinnvolle Einbindung des HRL muss unter
größtmöglicher Energieeffizienz erfolgen. Deshalb wird eine zusammenhängende Fläche für
die Lagerung von Papierrollen, Wellpappenerzeugung und Lagerung/Versand/Logistik benötigt. Im Hinblick auf die Energieeffizienz wird ein
geschlossener Prozess ohne ineffizienten LKWVerkehr über die Wymarer Straße oder zwischen den Werksteilen benötigt.
Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen wurde die Errichtung eines HRL auf der
westlichen Seite der Wymarer Straße aufgrund
eines zu geringen Flächendargebotes verworfen.
Die Variante eines weniger hohen und dafür von
der Grundfläche größeren HRL wurde ebenfalls
wegen eines zu geringen Flächendargebotes
verworfen. Die Variante eines externen HRL
wurde aufgrund des dann notwendigen LKWVerkehrs zum Transport der Produkte zur externen Lagerfläche wegen der hieraus resultierenden Transportkosten und Umweltbelastung verworfen. Die Variante eines unmittelbar an die
Wymarer Straße angrenzenden HRL wurde
aufgrund der ungünstigen Auswirkungen auf das
Orts- und Landschaftsbild („Schluchtenbildung“)
verworfen. Weitere Varianten für unterschiedliche Anordnungen der Betriebsgebäude westlich
und östlich der Wymarer Straßen scheiterten
aufgrund der notwendigen Maschinenmaße zukünftig einzusetzender Anlagen.
3) Das Hochregallager soll zu über 95%
fertige Waren aufnehmen, die auf die
Auslieferung an Kunden warten. Solch ein
Fertigwarenlager kann zum Vorteil Jülichs
und ohne Nachteile für das Unternehmen
an einem autobahnnahen Standort wie
der Merscher Höhe errichtet werden.
Ich bin wie beschrieben gegen den Bau
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 95
eines Lagers in solchen Dimensionen in
unserer Ortseinfahrt. Das geplante Lager
dient bekanntlich zu über 95% der Lagerung von fertigen Waren, die auf die Auslieferung an die Kunden warten. Es ist für
die betrieblichen Abläufe der Fa. Eichhorn
daher völlig unnötig, die fertigen Waren
am Produktionsstandort selbst zu lagern.
Unternehmen der Lebensmittelindustrie
mit Produktionsstandort mitten in Aachen
mieten für ihre, fertigen Waren beispielsweise Lagerflächen bei Logistikunternehmen in Aldenhoven an. Andere Wellpappenunternehmen wie die Fa. Brohl mit
ihrem Werk in Niederzier verteilen sogar
die betrieblichen Abläufe der Produktion
der Wellpappe und der Weiterverarbeitung zu fertigen Waren auf verschiedene
Standorte. Gegenwärtig lagert die Fa.
Eichhorn ihre fertigen Waren bei Dienstleistern in Jülich, und dies hindert sie nicht
daran, ein profitables Geschäft zu machen, denn nach eigenen Aussagen befindet sich das Werk in Kirchberg seit
Jahren an der absoluten Kapazitätsgrenze
(Stellungnahme auf die offenen Fragen
der BI. PUB vom 06.11.2014).
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt, welches gerade durch
die Errichtung eines zusammenhängenden Produktions-, Lager- und Logistikkomplexes gekennzeichnet ist. Wie bereits dargelegt kommt
die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße für die Errichtung des Hochregallagers nicht in Betracht. Als alternative Standorte
müssen Flächen in Betracht gezogen werden,
die eine Verwirklichung des Planziels ermöglichen. Das Planziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung und Erweiterung der Firma Eichhorn.
Diese ist, wie dargelegt, als zusammenhängender Produktions-, Lager- und Logistikkomplex
geplant. Andere Standortflächen innerhalb des
Siedlungsraums Kirchberg, wie das entstehende
Gewerbegebiet Merscher Höhe, die sich nicht in
unmittelbarer Nähe des Firmensitzes befinden,
sind daher nicht als real mögliche Alternative zur
Erreichung des Planziels ernsthaft zu erwägen.
Sofern die Fa. Eichhorn ein Lager in den
geplanten Dimensionen bauen möchte,
fordere ich daher, dass die Stadt Jülich ihr
eine andere, geeignete Fläche dafür anbietet, z.B. im entstehenden Gewerbegebiet Merscher Höhe.
Ich fordere daher, sofern der bezeichnete
Bebauungsplan dennoch fortgeführt werden sollte, eine maximale Gebäudehöhe
von 15 m im Bereich des Hochregallagers in diesem zwingend vorzuschreiben
4) Nach ihren eigenen Darstellungen
braucht die Fa. Eichhorn ein Lager in den
geplanten Dimensionen in absehbarer und
planbarer Zeit nicht. Es kann zum Vorteil
Jülichs und ohne Nachteile für das Unternehmen kleiner — d.h. niedriger — dimensioniert werden.
Ich bin wie beschrieben gegen den Bau
eines Lagers in solchen Dimensionen in
unserer Ortseinfahrt. Bereits in der Beantragung des Aufstellungsbeschlusses von
April 2014 (116/2014) steht geschrieben,
dass ein Lager solcher Dimension gebaut
werden solle, da es nicht erweiterbar sei
und daher auf den „Endzustand" einer
möglichen zweiten Erweiterung der Produktion auf dem jetzigen Ruinengelände
auszulegen sei („Ansprüche der nächsten
20 Jahre und mehr"), der mit einer mehr
als verdoppelten Produktionskapazität
einhergehe.
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt. Aus diesem geht hervor, dass die Betriebserweiterung stufenweise
kurz- und mittelfristig erfolgen soll. Die im Vorentwurf zum Bebauungsplan vorgesehenen Dimensionen entsprechen denen der letztlich angestrebten Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität der Firma Eichhorn.
Dass der Vorentwurf zum Bebauungsplan nicht
lediglich die einzelnen Entwicklungsschritt der
Betriebserweiterung, sondern den endgültig
angestrebten Stand der Entwicklung abbildet,
Seite 96
Das Lager - auch Hochregallager - nicht
erweitert werden können, ist falsch. Hochregallager können in der Länge und Breite
erweitert werden. Auch könnte z.B. ein
zweites Lager gebaut werden. Ich sehe
daher nicht ein, warum zum jetzigen Zeitpunkt ein riesiges Lager in unsere Ortseinfahrt gesetzt werden soll, dessen Kapazität selbst nach den sicher eher optimistischen Darstellungen des Unternehmens
in absehbarer und planbarer Zeit nicht
benötigt wird. Wer kann die Entwicklungen der nächsten 20 Jahre vorhersehen?
Auch Hellmuth Eichhorn konnte auf
mehrmalige und wiederholte Nachfrage
keinen Zeitpunkt nennen, für den er die
weitere Produktionserweiterung auf dem
Ruinengelände plant und mit einer mehr
als verdoppelten Produktion rechnet. Völlig zu Recht, wie auch?
entspricht der Funktion des Bebauungsplans. Es
ist ureigene Aufgabe des Bebauungsplans, die
städtebauliche Entwicklung langfristig abzubilden
und zu fördern.
Daher ist ein Lager in solchen Dimensionen auf absehbare Zeit unnötig. Ich fordere daher, sofern der bezeichnete Bebauungsplan dennoch fortgeführt werden
sollte, eine maximale Gebäudehöhe von
15 m im Bereich des Hochregallagers in
diesem zwingend vorzuschreiben.
5) Durch den B-Planentwurf und Entwurf
der Änderung des Flächennutzungs-plans
wird der Vorrang der Innenentwicklung
wird nicht beachtet.
Die Fa. Eichhorn plant, ein Logistikzentrum und Produktionshallen auf der Freifläche auf der von Jülich aus kommend linken Seite der Ortseinfahrt in Kirchberg
zu bauen. Ich bin gegen die Erweiterung
auf dieser Freifläche. Die Firma verfügt
über eine Industriebrache (alte Papierfabrik), auf der genügend Platz ist, die geplante Erweiterung der Firma in ortsüblicher Höhe durchzuführen. Diese Fläche
ist bereits versiegelt und wird es bleiben.
Der Bau auf der Freifläche würde weiteres
Land - Ackerland, Brachland - versiegeln
und zusätzlich das Ortsbild verschandeln,
da dann an beiden Seiten der Ortseinfahrt
Industrie stünde.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität,
wie von der Firma Eichhorn detailliert nachgewiesen, nicht ausreichend. Die Nutzung dieses
Geländes ist im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem Gelände wird derzeit
eine Lagerhalle für den bestehenden Betrieb
errichtet. Die Topographie des derzeitigen Betriebsstandorts und seiner Erweiterungsfläche
auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Papierfabrik lässt keine Bebauung zu (Hanglage).
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Ich fordere daher, dass bezeichneter BPlan und Flächennutzungsplanänderung
nicht weiterverfolgt werden.
Unter 1,1.2 der jetzigen Planbegründung
wird behauptet, der B-Plan Nr. 12 von
2011 wäre nicht abgeschlossen worden,
„weil die Carl Eichhorn KG bereits vor
Abschluss des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens absehen konnte, dass die
für die betriebliche Erweiterung des GeSitzungsvorlage 450/2015
Wie bereits dargelegt, ist die Nutzung des Firmengeländes westlich der Wymarstraße für die
geplante Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität nicht ausreichend. Die
Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil des
Seite 97
bäudebestandes um neue Produktionsund Lagerhallen sowie ein Hochregallager
erforderlichen Betriebsflächen nicht allein
in dem Plangebiet des Bebauungsplans
Nr. 12 untergebracht werden konnten".
Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem Gelände wird
derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden
Betrieb errichtet.
Das ist zunächst eine Spekulation der
Stadt Jülich, über die sie im Zweifel keine
Kenntnis hat. Es ist einerseits sachlich
falsch. Uns gegenüber hat der Firmeninhaber als wesentliche Gründe geäußert,
dass ihm im Zeitraum der Planaufstellung
B-Plan Nr. 12 der Kauf fehlender Teile der
jetzigen Planfläche gelang, sowie durch
Krankheit und Tod des Betriebsleiters
Zeitverzögerung zur Umsetzung des BPlans entstand. Durch den Kauf der jetzigen Planfläche entstanden dann neue,
aus Sicht der Fa. scheinbar bessere Möglichkeiten der Planung. (Es ist im Übrigen
sehr unwahrscheinlich, dass sich im Zeitraum des einen Jahres von Beantragung
der B-Planaufstellung im März 2010 bis
Beschluss desselben im PUB im Mai 2011
das Marktumfeld im Wellpappenmarkt
radikal geändert habe - die Zahlen des
Branchenverbandes Wellpappe sprechen
hier auch eine andere Sprache -, und
daher die Bebauung der Industriebrache
nicht mehr ausreichte.)
Andererseits ist es inhaltlich falsch, da der
2
Bebauungsplan Nr. 12 29.000 m Gewerbefläche umfasst, während die Firma in
ihren bisherigen Präsentationen für ihre
2
Erweiterung nur ca. 21.000 m (ca. 16.000
2
m Gebäudefläche + Verkehrsfläche)
veranschlagt.
6) Durch den B-Planentwurf und Entwurf
der Änderung des Flächennutzungs-plans
wird der rechtlich verankerte Grundsatz
des sparsamen Umgangs mit der Ressource Boden nicht beachtet.
Die Fa. Eichhorn plant, ein Logistikzentrum und Produktionshallen auf der Freifläche auf der - von Jülich aus kommend linken Seite der Ortseinfahrt in Kirchberg
zu bauen. Ich bin gegen die Erweiterung
auf dieser Freifläche. Die Firma verfügt
über eine Industriebrache (alte Papierfabrik), auf der genügend Platz ist, die geplante Erweiterung der Firma in ortsüblicher Höhe durchzuführen. Diese Fläche
ist bereits versiegelt und wird es bleiben.
Der Bau auf der Freifläche würde weiteres
Land - Ackerland, Brachland - versiegeln
und zusätzlich das Ortsbild verschandeln,
da dann an beiden Seiten der Ortseinfahrt
Industrie stünde.
Unter 2.1.1 der jetzigen Planbegründung
Sitzungsvorlage 450/2015
Maßgeblich ist der jetzt vorgelegte Vorentwurf.
Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 12 festgesetzte Gewerbegebietsfläche beträgt ca. 29.000 m². Allerdings ist diese Gesamtfläche in zwei Baufenster von ca. > 3000 m² und
< 16.000 m² aufgeteilt, so dass die erforderliche
Erweiterungsfläche nicht zur Verfügung steht.
Bei dem in § 1a Abs. 2 BauGB geforderten sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und
Boden handelt es sich um einen Belang und bei
dem in § 1 Abs. 5 S. 3 BauGB verankerten Vorrang der Innenentwicklung handelt es sich um
ein Ziel der Bauleitplanung. Beide sind im Rahmen der Abwägungsentscheidung nach § 1 Abs.
7 BauGB zu berücksichtigen. Der so formulierte
Bodenschutz hat im Rahmen der Abwägung
keinen generellen Vorrang. Eine Zurückstellen
bedarf jedoch einer Rechtfertigung, die dem
Gewicht diesem vom Gesetzgeber herausgehobenen Ziel bzw. Belang Rechnung trägt. Die
Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist, wie dargelegt, für die geplante
Seite 98
wird behauptet: „Der Bau und die Bauhöhe des zur Verlagerung der räumlichen
Konzentration der bisher über das Stadtgebiet der Stadt Jülich verteilten drei Lagerflächen an den Produktionsstandort
vorgesehenen Hochregallagers dienen
insbesondere dem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden."
Bekanntlich sind die benannten drei Lagerflächen von der Fa. Eichhorn angemietet. Es sind bestehende Lager von Speditions- bzw. Logistikfirmen. Ist es Gegenstand des Planverfahrens und im Einflussbereich der Stadt, dass diese Lagerflächen aufgegeben und entsiegelt werden? Falls nein, erkenne ich die Wirkung
des sparsamen Umgangs mit Boden
durch bezeichneten B-Plan und Flächennutzungsplanänderung nicht.
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität nicht ausreichend. Die Nutzung
dieses Geländes ist im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem Gelände wird
derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden
Betrieb errichtet. Auch andere geeignete, in
Standortnähe gelegene Flächen des Innenraums
bestehen nicht. Gleichzeitig handelt es sich bei
der Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität um eine städteplanerisch gewollte Entwicklung des Wirtschaftsstandorts der
Stadt Jülich. Wie ebenfalls bereits dargelegt,
stellt die Inanspruchnahme von Lagerflächen an
anderen Standorten keine ernsthaft in Erwägung
zu ziehende Alternative zur Erreichung der Ziele
des Bebauungsplans dar.
Das zukünftige Schicksal der Lagerflächen ist
nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.
Ich fordere daher, dass bezeichneter BPlan und Flächennutzungsplanänderung
nicht weiterverfolgt werden
7) Durch den B-Planentwurf und Entwurf
der Änderung des Flächennutzungs-plans
wird der rechtlich verankerte Schutz des
benachbarten FFH-Gebiets nicht beachtet.
Die Fa. Eichhorn plant, ein Logistikzentrum und Produktionshallen auf der Freifläche auf der — von Jülich aus kommend
— linken Seite der Ortseinfahrt in Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen die Erweiterung auf dieser Freifläche. Sie grenzt bekanntlich an das FFH-Gebiet „Indemündung". Die geplante Bebauung der Freifläche mit Logistikzentrum und Produktion
verträgt sich nicht mit der Nachbarschaft
des FFH-Gebiets. Selbst für Windkraftanlagen will die Stadt ja einen Abstand von
300 m zu FFH-Gebieten festlegen.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Ich fordere daher, dass bezeichneter BPlan und Flächennutzungsplanänderung
nicht weiterverfolgt werden.
8) Durch das geplante Logistikzentrum
und Produktionserweiterung belastet eine
massive Zunahme des LKW-Verkehrs die
Ortschaft Kirchberg.
Die Fa. Eichhorn plant, ihre Produktion um
ca. 45% zu erhöhen und ein neues Logistikzentrum im Ortseingang in Kirchberg
zu bauen. Ich bin gegen dieses LogistikSitzungsvorlage 450/2015
Seite 99
zentrum, da in Verbindung mit der Erweiterung der Produktion mit einer massiven
Zunahme des LKW-Verkehrs in, nach und
von Kirchberg zu rechnen ist.
Heute transportiert die Fa. einen Teil der
fertigen Ware in Lager außerhalb der Produktion, und dann von dort zum Kunden.
In der Planbegründung unter 1.1.2 wird
dies aufgegriffen und behauptet, durch die
Lagerung am Standort würden die „heute
noch für die Transportvorgänge von und
zu den Lagerstandorten erforderlichen
LKW-Bewegungen" entfallen.
Das ist zwar sachlich richtig: es wird kein
LKW zu diesen Lagern fahren. Inhaltlich
allerdings führt dies nicht zu einer Reduktion des LKW-Verkehrs. Denn bis dato
wird die Ware vom Produktionsstandort zu
den Lagern, und von dort zum Kunden
gefahren. Zukünftig soll die Ware vom
Lager am Produktionsstandort zum Kunden gefahren werden. Die Anzahl der
LKW-Fuhren ab und zum Werk Kirchberg
bleibt damit bei gleichem Produktionsvolumen zunächst gleich. Durch die angestrebte Steigerung des Produktionsvolumens um ca. 45% werden so auch die
LKW-Fuhren vom und zum Standort
Kirchberg um ca. 45% ggü. Stand heute
zunehmen!
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Ich fordere daher, dass bezeichneter BPlan und Flächennutzungsplanänderung
nicht weiterverfolgt werden.
Sofern der bezeichnete Bebauungsplan
dennoch fortgeführt werden sollte, fordere
ich, Grenzen für die Verkehrs- und Emissionsbelastungen des Logistikzentrums
samt LKW-Verkehr um das Werk und im
Ort vorzuschreiben und Maßnahmen zur
Reduktion der Belastungen durchzuführen.
9) Die wirkliche und auch spätere Nutzung
des Logistikzentrums mitsamt Hochregallager bleibt offen, und damit droht weitere
massive Zunahme des LKW-Verkehrs.
Die Fa. Eichhorn plant, ihre Produktion um
ca. 45% zu erhöhen und ein neues Logistikzentrum im Ortseingang in Kirchberg
zu bauen. Ich bin gegen dieses Logistikzentrum, da in Verbindung mit der Erweiterung der Produktion mit einer massiven
Zunahme des LKW-Verkehrs in, nach und
von Kirchberg zu rechnen ist. Desweiteren
bleibt völlig offen, wie die Fa. Eichhorn
dieses Logistikzentrum mit Lager nutzen
will. Bekanntlich wäre das geplante Lager
für den Bedarf der Fa. bzw. eine 45%ige
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt. Die im Vorentwurf zum
Bebauungsplan vorgesehenen Dimensionen
entsprechen denen der angestrebten Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität.
Seite 100
Produktionssteigerung noch deutlich
überdimensioniert (s.o.). Die Nutzung
durch Dritte zur Auslastung des Lagers —
und damit nochmals deutlich mehr LKWVerkehr — kann nicht ausgeschlossen
werden, und muss bei der betriebswirtschaftlich optimierten Nutzung der für
eigene Produktionszwecke überdimensionierten Lagerfläche sogar angenommen
werden. Auch für den Fall, dass sich zukünftig etwas an den Geschäftsinteressen, Mehrheits- oder Eigentumsverhältnissen der Fa. Eichhorn ändert, können
Logistikzentrum und Lager als eigenständiges Geschäftsfeld betrieben werden mit
entsprechendem .LKW-Aufkommen. Hier
ist die ehemalige Textilfabrik Schoeller in
Huchem-Stammeln ein mahnendes Beispiel.
Die Sorge des Einwenders, das auf Grundlage
des Vorentwurfs zum Bebauungsplan zulässige
Hochregallager könnte im Falle einer Drittnutzung zusätzlichen LKW-Verkehr mit sich bringen, ist unberechtigt. Der Vorentwurf definiert
den zulässigen Umfang der Nutzung und die
Betriebszustände, aus denen sich die Lärmkontingente ableiten.
Es ist Fakt, dass ein einmal gebautes
Logistikzentrum und Hochregallager eine
Lebensdauer von mehreren Jahrzehnten
— mindestens 50 Jahren — aufweist. Für
die zukünftige Nutzung dieser Anlagen
können auch die möglichen heutigen Inhaber keine Auskunft und Garantie geben.
Ich fordere daher, dass bezeichneter BPlan und Flächennutzungsplanänderung
nicht weiterverfolgt werden.
Sofern der bezeichnete Bebauungsplan
dennoch fortgeführt werden sollte, fordere
ich, Grenzen für die Verkehrs- und Emissionsbelastungen des Logistikzentrums
samt LKW-Verkehr um das Werk und im
Ort vorzuschreiben und Maßnahmen zur
Reduktion der Belastungen durchzuführen.
10) Die wirtschaftliche Optimierung der
Fa. Eichhorn geht in der geplanten Form
zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger in
Kirchberg, deren persönliches Vermögen
an Grundstück, Wohnung oder Haus entwertet wird.
Die Fa. Eichhorn plant, monströse Industriebauten — Logistikzentrum mit Hochregallager, Industriebrücke — im Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen
die genannten Bauten in diesen Dimensionen, da sie unser persönliches Vermögen deutlich vermindern würden, dadurch
dass der Wert unserer Immobilie sinken
würde. Sie würden die Ortseinfahrt verschandeln und — da weithin sichtbar —
das ganze Landschaftsbild Kirchbergs.
Zusammen mit der bestehenden Industriebebauung in der Ortseinfahrt entstünde
der beklemmende Eindruck, in einen großen Industriepark zu fahren, und nicht in
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Stadt wird rein mittelbare Auswirkungen der
in der Aufstellung befindlichen Änderung des
Flächennutzungsplans auf die Grundstückswerte
nicht in ihre Abwägung einstellen. Lediglich mittelbare Auswirkungen eines Bauleitplans auf den
Verkehrswert eines Grundstücks reichen für eine
Abwägungsrelevanz nicht aus. Der Grundstückswert ist nur ein Indikator für die gegebenen und erwarteten Nutzungsmöglichkeiten eiSeite 101
ein Dorf, in dem man sich wohlfühlen
kann. Solche Industriebauwerke würden
die Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg erheblich verschlechtern. Viele würde es zukünftig davon abhalten, sich neu
in Kirchberg niederzulassen, und auch bei
einigen jetzigen Bewohnern den Weggang
aus Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität Kirchbergs und damit seine Zukunft
wären gefährdet. Die Preise und Werte
der Immobilien in Kirchberg würden in
Folge der verlorenen Attraktivität deutlich
sinken. Bezogen auf alle Häuser und
Grundstücke in Kirchberg reden wir über
einen Wertverlust von mindestens 40-50
Mio. €. Das ist Vermögen der Bürgerinnen
und Bürger Kirchbergs, welches ihnen
vorsätzlich vernichtet würde. Bezogen auf
unser Mehrgenerationenhaus rechne ich
mit einem Wertverlust von annähernd
100.000 €.
nes Grundstücks und hängt von vielen Umständen ab, die Gemeinden in ihrer Bauleitplanung
nicht berücksichtigen können und müssen
(BVerwG, Beschluss vom 09.02.1995, Az. 4 NB
17/ 94).
Ich fordere daher, dass bezeichneter BPlan und Flächennutzungsplanänderung
nicht weiterverfolgt werden.
Sofern der bezeichnete Bebauungsplan
dennoch fortgeführt werden sollte, fordere
ich, die Vorgaben der Bebauung dergestalt vorzusehen, dass die negative Beeinträchtigung des Dorfes minimiert wird, d.h.
Begrenzung der Gebäudehöhe des Hochregallagers auf 15 m, verpflichtende Tunnellösung, ansprechende optische Gestaltung der Gebäude, Verdeckung von Gebäuden und Vorplatz durch Begrünung.
Sofern die Stadt Jülich die beschriebenen
Vermögensverluste in Kirchberg bezweifelt oder negiert, fordere ich, dies in einem
unabhängigen Gutachten klären zu lassen.
11) Die geplanten monströsen Industriebauten der Fa. Eichhorn gefährden die
Zukunft und Existenz des Dorfes Kirchberg.
Die Fa. Eichhorn plant, monströse Industriebauten — Logistikzentrum mit Hochregallager, Industriebrücke — im Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen
die genannten Bauten in diesen Dimensionen, da sie die Zukunft Kirchbergs gefährden würden, dadurch dass die Attraktivität Kirchbergs drastisch sinken würde.
Sie würden die Ortseinfahrt verschandeln
und — da weithin sichtbar — das ganze
Landschaftsbild Kirchbergs. Zusammen
mit der bestehenden Industriebebauung in
der Ortseinfahrt entstünde der beklemmende Eindruck, in einen großen Industriepark zu fahren, und nicht in ein Dorf, in
dem man sich wohlfühlen kann. Solche
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Einschätzung, dass das Planungsvorhabens
die Zukunft und die Existenz Kirchbergs gefährdet, wird nicht geteilt. Für diese Annahme bestehen keinerlei Anhaltspunkte. Im Gegenteil: Nach
bisheriger Einschätzung der Stadt profitiert
Kirchdorf von der Planung als erfolgreicher Wirtschafts- und Technologiestandort, ohne die
Wohn- und Lebensraumverhältnisse zu beeinträchtigen.
Seite 102
Industriebauwerke würden die Wohn- und
Lebensqualität in Kirchberg erheblich verschlechtern. Viele würde es zukünftig
davon abhalten, sich neu in Kirchberg
niederzulassen, und auch bei einigen
jetzigen Bewohnern den Weggang aus
Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität
Kirchbergs und damit seine Zukunft wären
gefährdet. Ein Rückgang der Einwohnerzahlen führte zu einem Rückgang der
Kaufkraft im Dorf. Die Wirtschaftlichkeit
der noch verbliebenen Geschäfte wäre
gefährdet. Ebenso wären die dörflichen
Sport- und Kulturvereine (Fußball, Tennis,
Karneval, Schützen usw.), Ortsgruppen
und Einrichtungen (Feuerwehr, Caritas,
AWO, Frauengemeinschaft, Kindergarten
oder Kirche) mittel- und langfristig in ihrer
Existenz bedroht. Es bestünde die Gefahr
einer gefährlichen Abwärtsspirale, an deren Ende im Dorf vor allem Alte und sozial
Schwache verblieben, denen ein Fortgang
nicht möglich ist.
Gegenteilige Darstellung der Fa. Eichhorn
(Folie 24 der Präsentation Fa. Eich-horn
im PUB 06.11.2014) sowie des BM Herrn
Stommel (Rede im Rat am 19.02.2015),
wonach Arbeitsplätze vor Ort zur Attraktivität Kirchbergs und zum Wachstum seiner Bevölkerung beitragen würden, halte
ich für zynisch und finde sie beleidigend.
Das war vor 50 Jahren richtig, mittlerweile
arbeitet keine im Wortsinne Handvoll der
ca. 1.760 Kirchberger mehr ,ortsnah` bei
der Fa. Eichhorn.
Ich fordere daher, dass bezeichneter BPlan und Flächennutzungsplanänderung
nicht weiterverfolgt werden.
Sofern der bezeichnete Bebauungsplan
dennoch fortgeführt werden sollte, fordere
ich, die Vorgaben der Bebauung dergestalt vorzusehen, dass die negative Beeinträchtigung des Dorfes minimiert wird, d.h.
Begrenzung der Gebäudehöhe des Hochregallagers auf 15 m, verpflichtende Tunnellösung, ansprechende optische Gestaltung der Gebäude. Verdeckung von Gebäuden und Vorplatz durch Begrünung.
Auch fordere ich für diesen Fall eine angemessene Kompensation für Kirchberg
und Maßnahmen der Stadt zur Steigerung
der Attraktivität Kirchbergs.
Ich fordere desweiteren die Stadt Jülich
auf, ein unabhängiges Gutachten über die
Auswirkungen der geplanten Baumaßnahmen (in verschiedenen Varianten) auf
die dörfliche Entwicklung in Kirchberg und
die Zukunft des Dorfes erstellen zu lassen.
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 103
12) Die geplanten monströsen Industriebauten der Fa. Eichhorn sind ein Minusgeschäft für Jülich.
Die Fa. Eichhorn plant, monströse Industriebauten — Logistikzentrum mit Hochregallager, Industriebrücke — im Ortseingang in Kirchberg zu bauen. lch bin gegen
die genannten Bauten in diesen Dimensionen, da sie ein Minusgeschäft für Jülich
wären, dadurch dass die Einwohnerzahlen
Kirchbergs und der Kommune sinken
würde. Sie würden die Ortseinfahrt verschandeln und — da weithin sichtbar —
das ganze Landschaftsbild Kirchbergs.
Zusammen mit der bestehenden Industriebebauung in der Ortseinfahrt entstünde
der beklemmende Eindruck, in einen großen Industriepark zu fahren, und nicht in
ein Dorf, in dem man sich wohlfühlen
kann. Solche Industriebauwerke würden
die Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg erheblich verschlechtern. Viele würde es zukünftig davon abhalten, sich neu
in Kirchberg niederzulassen, und auch bei
einigen jetzigen Bewohnern den Weggang
aus Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität Kirchbergs und damit seine Zukunft
wären gefährdet. Ein Rückgang der Einwohnerzahlen in Kirchberg führte zu einem Rückgang der Kaufkraft in der Stadt
Jülich und damit zu Mindereinnahmen bei
Geschäften und Gewerbetreibenden und
einer Verschärfung der wirtschaftlichen
Lage der Geschäfte der Innenstadt. Darüber hinaus führte der Rückgang der Einwohnerzahlen zu einem Rückgang der
Einnahmen der Stadt durch wegfallende
Zuschlüsselungen der Einkommensteuer
und wegfallende Abgaben. Geringe bis
keine Mehreinnahmen an Gewerbesteuer
oder an in der Stadt verbleibender Wertschöpfung durch die Firmenerweiterung
und die Hoffnung auf im Saldo eine Handvoll zusätzliche Arbeitsplätze können das
nicht aufwiegen. Die negativen Effekte auf
die Finanzen der Stadt und die Kaufkraft
und Attraktivität Jülichs würden überwiegen und die ohnehin schon schwierige
wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation der Stadt und der Innenstadt weiter
verschärfen.
Die Einschätzung, dass das Planungsvorhabens
für die Stadt Jülich ein Minusgeschäft darstellt
und die Einwohnerzahlen sinken werden, wird
nicht geteilt. Für diese Annahme bestehen keinerlei Anhaltspunkte. Im Gegenteil: Nach bisheriger Einschätzung der Stadt fördert die Planung
Kirchberg als erfolgreichen Wirtschafts- und
Technologiestandort, ohne die Wohn- und Lebensraumverhältnisse zu beeinträchtigen.
Ich fordere daher, dass bezeichneter BPlan und Flächennutzungsplanänderung
nicht weiterverfolgt werden.
Sofern der bezeichnete Bebauungsplan
dennoch fortgeführt werden sollte, fordere
ich, die Vorgaben der Bebauung dergestalt vorzusehen, dass die negative Beeinträchtigung des Dorfes minimiert wird, d.h.
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 104
Begrenzung der Gebäudehöhe des Hochregallagers auf 15 m, verpflichtende Tunnellösung, ansprechende optische Gestaltung der Gebäude, Verdeckung von Gebäuden und Vorplatz durch Begrünung.
Auch fordere ich für diesen Fall eine angemessene Kompensation für Kirchberg
und Maßnahmen der Stadt zur Steigerung
der Attraktivität Kirchbergs.
Ich fordere desweiteren die Stadt Jülich
auf, ein unabhängiges sozioökonomisches Gutachten über die Auswirkungen der geplanten Baumaßnahmen
(in verschiedenen Varianten) auf die Stadt
und Kommune Jülich erstellen zu lassen.
13) Die Baumaßnahmen der Fa. Eichhorn
wären ein Präzedenzfall für solche monströsen Bauten und die Vorfahrt von Industrie vor Mensch und Natur in Jülich und
weit darüber hinaus.
Die Fa. Eichhorn plant, monströse Industriebauten — Logistikzentrum mit Hochregallager, Industriebrücke — im Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen
die genannten Bauten in diesen Dimensionen, da sie ein Präzedenzfall für solche
Bauten und die Vorfahrt von Industrie vor
Mensch und Natur in Jülich und ganz
Deutschland wären. Sie würden die Ortseinfahrt verschandeln und — da weithin
sichtbar — das ganze Landschaftsbild
Kirchbergs. Der Bau eines Logistikzentrums mit Hochregallager und Industriebrücke im dörflichen Umfeld wäre einzigartig in ganz Deutschland. Vor allem würde er die Tür öffnen für alle anderen Industrieunternehmen in Jülich — man denke etwa an die Wellpappenunternehmen
Gissler & Pass in Jülich und Lorsbeck,
SmurfitKappa in Jülich, Brohl in Krauthausen oder das Papierunternehmen Mondi
in Koslar — sowie die ganzen Transportund Logistikunternehmen in Jülich und
seinen Ortsteilen, mit Fug und Recht
ebensolche Bauten in den Ortseinfahrt
von Jülich, Koslar, Mersch, Welldorf oder
anderen Dörfern bauen zu wollen. Willkommen im Hochregal- und Industriebrückenpara-dies Jülich!
Die Einholung weiterer als der bisher im Planungsverfahren vorgesehenen Fachgutachten
wird nicht als erforderlich erachtet. Insbesondere
wird derzeit auch ein städtebauliches Fachgutachten erstellt, in dem auf die derzeitige Bedeutung des Plangebiets im gesamtörtlichen Kontext
eingegangen wird.
Der Einwand, es könne mit der Planung ein
„Präzedenzfall“ geschaffen werden, ist nicht
durchgreifend. Anlass und Gegenstand jedes
Planaufstellungsverfahrens sind individuell. Ein
Bebauungsplan wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange des jeweiligen Planverfahrens gemäß § 1 Abs. 7 BauGB aufgestellt.
Für die Orientierung an den Belangen und der
Abwägung in anderen Planvorhaben besteht
kein Raum.
Ich fordere daher, dass bezeichneter BPlan und Flächennutzungsplanänderung
nicht weiterverfolgt werden.
Sofern der bezeichnete Bebauungsplan
dennoch fortgeführt werden sollte, fordere
ich, die Vorgaben der Bebauung dergestalt vorzusehen, dass keine monströsen
Bauwerke entstehen und die negative
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 105
Beeinträchtigung des Dorfes minimiert
wird, d.h. Begrenzung der Gebäudehöhe
des Hochregallagers auf 15 m, verpflichtende Tunnellösung, ansprechende
optische Gestaltung der Gebäude, Verdeckung von Gebäuden und Vorplatz durch
Begrünung
.
14) Die Genehmigung von geplanten
Baumaßnahmen am FFH-Gebiet widerspricht dem von der Stadt Jülich propagierten Gleichbehandlungsgrund-satz.
Die Fa. Eichhorn plant, ein Logistikzentrum und Produktionshallen auf der Freifläche auf der — von Jülich aus kommend
— linken Seite der Ortseinfahrt in Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen die Erweiterung auf dieser Freifläche. Sie grenzt bekanntlich an das FFH-Gebiet
,,Indemündung". Meiner Kenntnis nach
wurde einer anderen ortsansässigen Firma im Gewerbegebiet südlich von Kirchberg eine beantragte Gebäudeerweiterung
unter Hinweis auf das nahe FFH-Gebiet
untersagt. Wie nun können die geplanten
Baumaßnahmen der Fa. Eichhorn, die viel
näher am FFH-Gebiet entstehen sollen,
genehmigt werden? Das würde dem
Grundsatz der Gleichbehandlung aller,
den BM Herr Stommel in der Ratssitzung
vom 19.02.2015 öffentlich bekräftigt hat,
widersprechen.
Die Heranziehung des Gleichbehandlungssatzes
und der Hinweis auf die Ablehnung eines anderen Vorhabens eines anderen Betriebes an einem anderen Standort sind sachfremd. Anlass
und Gegenstand des vorliegenden Planaufstellungsverfahrens ist eine konkrete Planung, hier
eine Standorterweiterung. Der Bebauungsplan
wird unter Anwendung einer gerechten Abwägung der öffentlichen und privaten Belange dieses Planverfahrens gegeneinander und untereinander gemäß § 1 Abs. 7 BauGB aufgestellt
werden.
Ich fordere daher, dass bezeichneter BPlan und Flächennutzungsplanänderung
nicht weiterverfolgt werden.
121
Schreiben vom 07.05.2015:
ich habe folgende Einwände gegen den
o.g. Bebauungsplan und die o.g. Änderung des Flächennutzungsplans:
1) Die Fa. Eichhorn plant, eine Industriebrücke über die Ortseinfahrt in Kirchberg
zu bauen. Ich bin gegen den Bau einer
solchen Brücke. Sie würde die Ortseinfahrt verschandeln und — da weithin
sichtbar — das ganze Landschaftsbild
Kirchbergs. Zusammen mit der bestehenden und der geplanten Industriebebauung
beiderseits der Ortseinfahrt entstünde der
beklemmende Eindruck, in einen großen
Industriepark zu fahren, und nicht in ein
Dorf, in dem man sich wohlfühlen kann.
Ein „Industrietor" begrüßte uns, wenn wir
nach Hause fahren wollen. Solch ein Industriebauwerk würde die Wohn- und
Lebensqualität in Kirchberg erheblich verschlechtern. Viele würde es zukünftig
davon abhalten, sich neu in Kirchberg
niederzulassen, und auch bei einigen
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 106
jetzigen Bewohnern den Weggang aus
Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität
Kirchbergs und damit seine Zukunft wären
gefährdet.
Auf dieses Bauwerk kann bekanntermaßen verzichtet werden, wenn die Erweiterungsbauten der Fa. Eichhorn auf der
bestehenden Industrieruine oder anderen
Flächen erfolgen, oder eine Tunnellösung
gewählt wird.
2) Die Fa. Eichhorn plant, ein riesiges
Hochregallager von 35 m Höhe, 45 m
Breite und 100 m Länge in die Ortseinfahrt
in Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen den
Bau eines Lagers in solchen Dimensionen. Es würde die Ortseinfahrt verschandeln. Es würde den Kirchberger Berg um
ca. 15 Meter in der Höhe überragen und
würde die Silhouette Kirchbergs von allen
Seiten prägen und verschandelte damit
das ganze Landschaftsbild Kirchbergs.
Nicht mehr die Kirche, die dem Dorf den
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist nach dem vorgelegten und
schlüssigen Betriebskonzept der Firma Eichhorn
für die geplante Produktionserweiterung und
Erweiterung der Lagerkapazität nicht ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem
Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für den
bestehenden Betrieb errichtet.
Andere Standortflächen kommen nicht in Betracht. Als alternative Standorte müssen Flächen
in Betracht gezogen werden, die als real mögliche Alternative zur Erreichung des Planziels
ernsthaft zu erwägen sind. Das Planziel ist die
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung und Erweiterung der
Firma Eichhorn. Diese ist als zusammenhängender Produktions-, Lager- und Logistikkomplex geplant. Flächen innerhalb des Siedlungsraums Kirchberg, die sich nicht in unmittelbarer
Nähe des Firmensitzes befinden, sind demnach
nicht als real mögliche Alternative zur Erreichung
des Planziels ernsthaft zu erwägen.
Das Tunnelbauwerk stellt eine von der Stadt in
Betracht gezogene Möglichkeit der Transportbeziehung der Firmengelände östlich und westlich
der Wymarstraße dar. Die von dem Tunnelbauwerk und der Transportbrücke betroffenen und
in der Abwägung zu berücksichtigenden Belange
hat die Stadt Jülich bisher noch nicht abschließend ermittelt. Der Zusammenstellung dient u.a.
auch diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.
Wenn alle abwägungserheblichen Belange der
beiden Alternativen für die Transportwegebeziehung zusammengestellt sind, wird die Stadt im
Rahmen einer gerechten Abwägung anhand der
Maßstäbe des § 1 Abs. 7 BauGB eine der Alternativen für die Transportwegebeziehung in die
Planung aufnehmen. Die Auswirkungen auf das
Orts- und Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 107
Namen gab, sondern das Hochregallager
— und die geplante Industriebrücke —
wären dann das neue Wahrzeichen Kirchbergs. Zusammen mit der bestehenden
Industriebebauung und der geplanten
Industriebrücke entstünde der beklemmende Eindruck, in einen großen Industriepark zu fahren, und nicht in ein Dorf, in
dem man sich wohlfühlen kann. Solch ein
Industriebauwerk würde die Wohn- und
Lebensqualität in Kirchberg erheblich verschlechtern. Viele würde es zukünftig
davon abhalten, sich neu in Kirchberg
niederzulassen, und auch bei einigen
jetzigen Bewohnern den Weggang aus
Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität
Kirchbergs und damit seine Zukunft wären
gefährdet.
Auf dieses Bauwerk kann bekanntermaßen verzichtet werden, da die Fa. Eichhorn über ausreichend Fläche verfügt, um
ein solches Lager in ortsüblicher Höhe zu
bauen, oder sie auch ein Fertigwarenlager
außerhalb des Standorts Kirchberg nutzen
oder errichten kann (bekanntlich soll das
geplante Lager zu über 95% der Lagerung
von fertigen Waren dienen, die auf die
Auslieferung an die Kunden warten).
3) Die Fa. Eichhorn plant, ein Logistikzentrum und Produktionshallen auf der Freifläche auf der — von Jülich aus kommend
— linken Seite der Ortseinfahrt in Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen die Erweiterung auf dieser Freifläche. Die Firma verfügt über eine Industriebrache (alte Papierfabrik), auf der genügend Platz ist, die
geplante Erweiterung der Firma in ortsüblicher Höhe durchzuführen. Diese Fläche
ist bereits versiegelt und wird es bleiben.
Der Bau auf der Freifläche würde weiteres
Land — Ackerland, Brachland — versiegeln und zusätzlich das Ortsbild verschandeln, da dann an beiden Seiten der
Ortseinfahrt Industrie stünde.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist, wie dargelegt, nach dem vorgelegten und schlüssigen Betriebskonzept der
Firma Eichhorn für die geplante Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität
nicht ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes
ist im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts.
Auf dem Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für
den bestehenden Betrieb errichtet. Andere
Standortflächen innerhalb des Siedlungsraums
Kirchberg, die sich nicht in unmittelbarer Nähe
des Firmensitzes befinden, sind nicht als real
mögliche Alternative zur Erreichung des Planziels ernsthaft zu erwägen. Das Betriebskonzept
ist gerade durch die Errichtung eines zusammenhängenden Produktions-, Lager- und Logistikkomplexes gekennzeichnet. Als alternative
Standorte müssen Flächen in Betracht gezogen
werden, die eine Verwirklichung des Planziels
ermöglichen. Das Planziel ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Neuordnung und Erweiterung der Firma Eichhorn. Diese ist, wie dargelegt, als zusammenhängender Produktions-, Lager- und Logistikkomplex geplant.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße sowie anderer Flächen kommt,
wie dargelegt, nach dem vorgelegten und
schlüssigen Betriebskonzept der Firma Eichhorn
für die geplante Produktionserweiterung und
Erweiterung der Lagerkapazität nicht in Betracht.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine ArtenSitzungsvorlage 450/2015
Seite 108
Außerdem grenzt diese Fläche bekanntlich an das FFH-Gebiet „Indemündung".
Die geplante Bebauung der Freifläche mit
Logistikzentrum und Produktion verträgt
sich nicht mit der Nachbarschaft des FFHGebiets. Selbst für Windkraftanlagen will
die Stadt ja einen Abstand von 300 m zu
FFH-Gebieten festlegen.
4) Die Fa. Eichhorn plant, ihre Produktion
um ca. 45% zu erhöhen und ein neues
Logistikzentrum im Ortseingang in Kirchberg zu bauen. ich bin gegen dieses Logistikzentrum, da in Verbindung mit der
Erweiterung der Produktion mit einer
massiven Zunahme des LKW-Verkehrs in,
nach und von Kirchberg zu rechnen ist.
Heute transportiert die Fa. einen Teil der
fertigen Ware in Lager außerhalb der Produktion, und dann von dort zum Kunden.
Anders als die Fa. Eichhorn behauptet,
kann ein Logistikzentrum mit Lager am
Produktionsstandort nicht den LKWVerkehr in Kirchberg reduzieren, da mit
oder ohne dieses Lager alle Ware vom
Standort Kirchberg abtransportiert wird.
Desweiteren bleibt völlig offen, wie die Fa.
Eichhorn dieses Logistikzentrum mit Lager nutzen wird. Bekanntlich ist das geplante Lager für den Bedarf der Fa. bzw.
eine 45%ige Produktionssteigerung noch
deutlich überdimensioniert. Die Nutzung
durch Dritte zur Auslastung des Lagers —
und damit nochmals deutlich mehr LKWVerkehr — kann nicht ausgeschlossen
werden. Auch für den Fall, dass sich zukünftig etwas an den Geschäftsinteressen, Mehrheits- oder Eigentumsverhältnissen der Fa. Eichhorn ändert, können
Logistikzentrum und Lager als eigenständiges Geschäftsfeld betrieben werden mit
entsprechendem LKW-Aufkommen. Hier
ist die ehemalige Textilfabrik Schoeller in
Huchem-Stammeln ein mahnendes Beispiel.
5) Die Fa. Eichhorn plant, monströse Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich
bin gegen die genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie mein persönliches
Vermögen deutlich vermindern würden,
dadurch dass der Wert meiner Immobilie
sinken würde. Sie würden die Ortseinfahrt
verschandeln und — da weithin sichtbar
— das ganze Landschaftsbild Kirchbergs.
Zusammen mit der bestehenden Industriebebauung in der Ortseinfahrt entstünde
der beklemmende Eindruck, in einen großen Industriepark zu fahren, und nicht in
ein Dorf, in dem man sich wohlfühlen
Sitzungsvorlage 450/2015
schutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Fa. Eichhorn hat ein schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt. Die im Vorentwurf zum Bebauungsplan vorgesehenen Dimensionen entsprechen denen der angestrebten Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität
der Firma Eichhorn. Die Sorge des Einwenders,
das auf Grundlage des Vorentwurfs zulässige
Hochregallager könnte im Falle einer Drittnutzung zusätzlicher LKW-Verkehr mit sich bringen,
ist unberechtigt. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan definiert die zulässige Nutzung und die
Betriebszustände, aus denen sich die Lärmkoningente ableiten.
Die Stadt wird rein mittelbare Auswirkungen der
in der Aufstellung befindlichen Änderung des
Flächennutzungsplans auf die Grundstückswerte
nicht in ihre Abwägung einstellen. Lediglich mittelbare Auswirkungen eines Bauleitplans auf den
Verkehrswert eines Grundstücks reichen für eine
Abwägungsrelevanz nicht aus. Der Grundstückswert ist nur ein Indikator für die gegebenen und erwarteten Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks und hängt von vielen Umständen ab, die Gemeinden in ihrer Bauleitplanung
nicht berücksichtigen können und müssen
(BVerwG, Beschluss vom 09.02.1995, Az. 4 NB
17/ 94).
Seite 109
kann. Solche Industriebauwerke würden
die Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg erheblich verschlechtern. Viele würde es zukünftig davon abhalten, sich neu
in Kirchberg niederzulassen, und auch bei
einigen jetzigen Bewohnern den Weggang
aus Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität Kirchbergs und damit seine Zukunft
wären gefährdet. Die Preise und Werte
der Immobilien in Kirchberg würden in
Folge der verlorenen Attraktivität deutlich
sinken. Bezogen auf alle Häuser und
Grundstücke in Kirchberg reden wir über
einen Wertverlust von mindestens 40-50
Mio. €. Das ist Vermögen der Bürgerinnen
und Bürger Kirchbergs, welches ihnen
vorsätzlich vernichtet würde.
6) Die Fa. Eichhorn plant, monströse Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich
bin gegen die genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie die Zukunft Kirchbergs gefährden würden, dadurch dass
die Attraktivität Kirchbergs drastisch sinken würde. Sie würden die Ortseinfahrt
verschandeln und — da weithin sichtbar
das ganze Landschaftsbild Kirchbergs.
Zusammen mit der bestehenden Industriebebauung in der Ortseinfahrt entstünde
der beklemmende Eindruck, in einen großen Industriepark zu fahren, und nicht in
ein Dorf, in dem man sich wohlfühlen
kann. Solche Industriebauwerke würden
die Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg erheblich verschlechtern. Viele würde es zukünftig davon abhalten, sich neu
in Kirchberg niederzulassen, und auch bei
einigen jetzigen Bewohnern den Weggang
aus Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität Kirchbergs und damit seine Zukunft
wären gefährdet. Ein Rückgang der Einwohnerzahlen führte zu einem Rückgang
der Kaufkraft im Dorf. Die Wirtschaftlichkeit der noch verbliebenen Geschäfte
wäre gefährdet. Ebenso wären die dörflichen Sport- und Kulturvereine (Fußball,
Tennis, Karneval, Schützen usw.), Ortsgruppen und Einrichtungen (Feuerwehr,
Caritas, AWO, Frauengemeinschaft, Kindergarten oder Kirche) mittel- und langfristig in ihrer Existenz bedroht. Es bestünde
die Gefahr einer gefährlichen Abwärtsspirale, an deren Ende im Dorf vor allem Alte
und sozial Schwache verblieben, denen
ein Fortgang nicht möglich ist.
7) Die Fa. Eichhorn plant, monströse Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich
bin gegen die genannten Bauten in diesen
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Einschätzung, dass das Planungsvorhaben
die Zukunft Kirchbergs gefährdet wird nicht geteilt. Für diese Annahme bestehen keinerlei Anhaltspunkte. Im Gegenteil. Nach bisheriger Einschätzung der Stadt profitiert Kirchberg von der
Planung als erfolgreicher Wirtschafts- und
Technologiestandort, ohne die Wohn- und Lebensraumverhältnisse zu beeinträchtigen.
Die Einschätzung, dass das Planungsvorhabens
für die Stadt Jülich ein Minusgeschäft darstellt
und die Einwohnerzahlen sinken werden, wird
nicht geteilt. Für diese Annahme bestehen keinerlei Anhaltspunkte. Im Gegenteil. Nach bisheSeite 110
Dimensionen, da sie ein Minusgeschäft
für Jülich wären, dadurch dass die Einwohnerzahlen Kirchbergs und der Kommune sinken würde. Sie würden die Ortseinfahrt verschandeln und — da weithin
sichtbar — das ganze Landschaftsbild
Kirchbergs. Zusammen mit der bestehenden Industriebebauung in der Ortseinfahrt
entstünde der beklemmende Eindruck, in
einen großen Industriepark zu fahren, und
nicht in ein Dorf, in dem man sich wohlführen kann. Solche Industriebauwerke
würden die Wohn- und Lebensqualität in
Kirchberg erheblich verschlechtern. Viele
würde es zukünftig davon abhalten, sich
neu in Kirchberg niederzulassen, und
auch bei einigen jetzigen Bewohnern den
Weggang aus Kirchberg mit auslösen. Die
Attraktivität Kirchbergs und damit seine
Zukunft wären gefährdet. Ein Rückgang
der Einwohnerzahlen in Kirchberg führte
zu einem Rückgang der Kaufkraft in der
Stadt Jülich und damit zu Mindereinnahmen bei Geschäften und Gewerbetreibenden und einer Verschärfung der wirtschaftlichen Lage der Geschäfte der Innenstadt. Darüber hinaus führte der
Rückgang der Einwohnerzahlen zu einem
Rückgang der Einnahmen der Stadt durch
wegfallende Zuschlüsselungen der Einkommensteuer und wegfallende Abgaben.
Geringe bis keine Mehreinnahmen an
Gewerbesteuer oder an in der Stadt verbleibender Wertschöpfung durch die Firmenerweiterung und die Hoffnung auf im
Saldo eine Handvoll zusätzliche Arbeitsplätze können das nicht aufwiegen. Die
negativen Effekte auf die Finanzen der
Stadt und die Kaufkraft und Attraktivität
Jülichs würden überwiegen und die ohnehin schon schwierige wirtschaftliche und
gesellschaftliche Situation der Stadt und
der Innenstadt weiter verschärfen.
riger Einschätzung der Stadt fördert die Planung
Kirchberg als erfolgreichen Wirtschafts- und
Technologiestandort, ohne die Wohn- und Lebensraumverhältnisse zu beeinträchtigen.
8) Die Fa. Eichhorn plant, monströse Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich
bin gegen die genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie ein Präzedenzfall für
solche Bauten und die Vorfahrt von Industrie vor Mensch und Natur in Jülich
und ganz Deutschland wären. Sie würden
die Ortseinfahrt verschandeln und — da
weithin sichtbar — das ganze Landschaftsbild Kirchbergs. Der Bau eines
Logistikzentrums mit Hochregallager und
Industriebrücke im dörflichen Umfeld wäre
einzigartig in ganz Deutschland. Vor allem
würde er die Tür öffnen für alle anderen
Industrieunternehmen in Jülich — man
denke etwa an die Weilpappenunternehmen Gissler & Pass in Jülich und Lors-
Der Einwand, es könne mit der Planung ein
„Präzedenzfall“ geschaffen werden, ist nicht
durchgreifend. Anlass und Gegenstand jedes
Planaufstellungsverfahrens sind individuell. Ein
Bebauungsplan wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange des jeweiligen Planverfahrens gemäß § 1 Abs. 7 BauGB aufgestellt.
Für die Orientierung an den Belangen und der
Abwägung in anderen Planvorhaben besteht
kein Raum.
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 111
beck, SmurfitKappa in Jülich, Brohl in
Krauthausen oder das Papierunternehmen Mondi in Koslar —sowie die ganzen
Transport- und Logistikunternehmen in
Jülich und seinen Ortsteilen, mit Fug und
Recht ebensolche Bauten in den Ortseinfahrt von Jülich, Koslar, Mersch, Welldorf
oder anderen Dörfern bauen zu wollen.
Willkommen im Hochregal- und Industriebrückenparadies Jülich!
122
Schreiben vom 07.05.2015:
Im Einzelnen habe ich folge Einwände
gegen die Planungen der Firma Eichhorn.
Die Einwände sind nicht abschließend, da
die bisherigen Planungen noch sehr unkonkret sind.
Die derzeitigen Produktions- und Lagerstätten und das Verwaltungsgebäude der
Firma Eichhorn haben Dimensionierungen
und Gebäudegestaltungen die sich angemessen eingliedern in den dörflichen Charakter von Kirchberg. Insbesondere die
ältern Gebäude bzw. das Verwaltungsgebäude sind entsprechend eingegrünt.
Diese Eingrünungen lassen bei der jetzigen neueren Produktion bereits zu wünschen übrig. Mit den neuen Plänen zum
Bau eines Hochregallagers und einer Logistikbrücke über die L241 wird ein massiver Weg der Veränderung des Landschaftsbildes beschritten. Die Einbindung
ins Landschaftsbild der Produktionsstätten
war aufgrund der angemessenen Gebäudehöhen und Eingrünung bisher gegeben.
Mit den geplanten Bauvorhaben wird die
Industriekulisse wie bei einer Schwerindustrie geschaffen. Die gigantischen Dimensionen lassen sich nicht ansatzweise
eingrünen oder anderweitig kaschieren.
Der Dorfcharakter von Kirchberg geht
verloren. Von Jülich aus kommend fährt
man dann zukünftig in Richtung Industriegebiet Eichhorn und nicht mehr Richtung
Kirchberg. Das Hochregallager Eichhorn
ist dann die markante Landmarke im
Stadtgebiet Jülich Richtung zukünftigem
Erholungsgebiet lndelandsee. Das gesamte Bauvorhaben ist daher in seinen Dimensionen mehrfach städtebaulich unangemessen und schädlich für die Dorfentwicklung von Kirchberg und die touristische Entwicklung des Indelandsees. Eine
zukünftige zusätzliche Bebauung muss
sich daher an den Höhen der derzeitigen
Produktions- und Lagerhallen orientieren.
Laut der Darstellungen im Bereichsgrenzenplan wird die L241 und der Mühlenteich in einer Länge von ca. 200 Metern
überplant und grenzt westlich direkt an die
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Der konkrete Verlauf einer Querung der L241
wird nicht beliebig sein, sondern unter Berücksichtigung baurechtlicher und straßenrechtlicher
Seite 112
bestehenden Gebäude der aktuellen Produktionsstätte der Firma Eichhorn. Die
von der Firma Eichhorn gewünscht Logistikbrücke und auch evtl. weitere Querungen der L241 können damit im Endergebnis beliebig im Verlauf der L241 errichtet
werden.
Laut der Darstellung im Bereichsgrenzenplan grenzt der Planungsbereich östlich
unmittelbar an das FFH Gebiet „Pelliniweiher" in einer Länge von ca. 150 Metern. Die gesamte Planung ist unzulässig,
da die bestehende Produktion (westlich
der L241) bereits nur einen Abstand von
ca. 250 Metern zum FFH-Gebiet einhält.
Der Abstand zum FFH-Gebiet reduziert
sich auf wenige Meter.
Vorschriften im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Querung bestimmt werden.
Es ist eine FFH-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets statt. Die Gutachten werden im Rahmen
der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Bereits die jetzige Produktion verursacht
deutliche Lärmbelästigungen. Zu bestimmten Zeiten wird durch verschiedene
Anlagenteile ein Lärmpegel wie bei einer
Autobahn erreicht. Dabei fällt auch die
besonders unangenehme Art der verschiedenen Geräusche ins Gewicht (z.B.
helle Klappergeräusche, dröhnendes
Grundrauschen). Aus Gründen des Immissionsschutzes sollte die WellpappenProduktion daher genau dort bleiben, wo
sie derzeit ist. Damit hält sie den größtmöglichen Abstand zum FFH-Gebiet und
zu bestehenden Wohnbebauungen ein.
Die Lärmauswirkungen der Produktion werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Es werden keinerlei Aussagen getroffen
über die Auswirkungen des 35 Meter hohen Hochregallagers auf die zukünftigen
Windströmungen. Bei einer westlichen
Hauptwindrichtung ist mit einer Kanalisierung, Konzentration und Verwirbelung der
Windströmungen Richtung FFH-Gebiet
„Pelliniweiher" und der Wohnbebauungen
„Am Weiher" zu rechnen. Damit ist auch
eine erhöhte Lärm-, Schmutz- und Schadstoffbelastung wahrscheinlich, da diese
Belastungen durch die stärkeren Winde
bis zum FFH-Gebiet und zur Wohnbebauung getragen werden.
Die Bewertung der Auswirkungen der Planung
auf das Mikroklima werden im Umweltbericht
betrachtet, der im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt wird.
Das neue Planungsgebiet liegt nicht nur
östlich direkt neben dem FFH-Gebiet „Pelliniweiher", es liegt auch eingeschlossen
von weiteren ausgesprochen schützenwerten großflächigen Landschaftsbestandteilen. Nördlich des Planungsgebietes gibt es einen weiteren deutlich größeren ehemaligen Baggersee, der dem Naturschutzgebiet / FFH-Gebiet „Pellinieweiher" in seiner Flora und Fauna kaum
nachsteht. Südlich des Planungsgebietes
befindet sich direkt anschließend an die
Anliegerstraße „Am Weiher", das Landschaftsschutzgebiet „Wymarshof" inkl. der
Es ist eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf geschützte Arten statt. Die Gutachten
werden im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Sitzungsvorlage 450/2015
Der Landschaftsschutz wird im Rahmen eines
Fachgutachtens durch das Ingenieurbüro Fehr
behandelt, der im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt werden wird.
Seite 113
beindruckenden historischen ehemaligen
Wasserburg „Wymarshof". Hier befinden
sich Obststreuwiesen und Waldflächen wo
u.a. Nistplätze für Steinkäuze und vieles
mehr an Flora und Fauna vorhanden ist.
Lediglich das Plangebiet selber wird größtenteils als Ackerfläche genutzt. Das gesamte umliegende nördliche, östliche und
südliche Umfeld ist ansonsten durch Gebiete geprägt, die aus FFH-oder Landschaftsschutzgebiete bestehen und in
seiner Gesamtheit schutzwürdig ist. Die
Bebauung der Ackerfläche bis fast an den
Pelliniweiher würde den derzeitigen Wildwechsel zwischen nördlichen und südlichen Bereich quasi verriegeln und damit
unmöglich machen.
In der Begründung zum Vorentwurf des
BP werden nicht überprüfbare Aussagen
zum zukünftigen Verkehrsaufkommen
getroffen. Bei der tatsächlichen massiven
Ausdehnung der durch das Unternehmen
dargestellten Produktionsausdehnung und
Lagerkapazitäten muss es zwangsläufig
zu einem massiven höheren LKWVerkehr in Kirchberg kommen. Darstellungen von Teilaspekte der Verkehrsverlagerung innerhalb von Jülich und Kirchberg in der Begründung sind unvollständig
und irreführende.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Entwässerung über das „Lohner Fließ"
ist nicht möglich. Bei schon etwas stärkeren Niederschlägen staut sich das Wasser
derzeit schon und tritt regelmäßig aus
dem Bachbett. Es gibt jetzt bereits mehrmals jährlich leichte Überschwemmungen
unseres Grundstückes verursacht durch
das Wasser des Lohner Fließes, die dann
zukünftig massiv in ihrem Ausmaß und
Auswirkungen zunehmen würden.
Das Ingenieurbüro Norbert Behler VDI erstellt
derzeit ein Entwässerungskonzept für das Plangebiet, in dem alle Aspekte der Entwässerung
beleuchtet werden. Im Rahme der Genehmigungsplanung werden dann die einzelnen Gewässerbenutzungen des Vorhabens und die
dafür erforderlichen wasserrechtlichen Zulassungen behandeln sowie die ggf. erforderlichen
Maßnahmen, um gewässerschädliche Einwirkungen zu verhindern.
Die Abstandsangaben Orteingang/Ortseingangsschild zu „Wohnbauflächen" sind falsch und vermitteln ein völlig
falsches Bild zum tatsächlichen viel geringeren Abstand zwischen vorhandener und
geplanter Bebauung der Firma Eichhorn
zur vorhandenen Wohnbebauung. Diese
befinden sich an mehreren Bezugspunkten in direkter Nachbarschaft zum neuen
Plangebiet „Ortseingang" und zum Altgelände „Kastanienbusch II".
Das Unternehme Eichhorn hat mehrmals
dargestellt, dass nur ein Teil der Planungen relativ zeitnah umgesetzt werden soll
und die „weiteren" Bauabschnitte durchaus erst in „einigen" Jahren erfolgen sollen. In der Gesamtbewertung kommt man
zu dem Schluss, dass derzeit nur zusätzliche Lagerflächen benötigt werden. Alle
Sitzungsvorlage 450/2015
Es befindet sich vereinzelte Wohnbebauung
(zwei Wohngebäude) in geringerem Abstand
zum Planbereich. Die Siedlungsgrenze liegt in
ca. 600 m Entfernung zum Ortseingang. Die
Belange der vereinzelten Wohnbebauung werden berücksichtigt.
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt. Die im Vorentwurf zum
Bebauungsplan vorgesehenen Dimensionen
entsprechen denen der letztlich angestrebten
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität der Firma Eichhorn, die kurz- und
mittelfristig umgesetzt werden soll. Dass der
Seite 114
anderen Planungen hängen letztlich an
der zukünftigen Entwicklung vom Unternehmen Eichhorn und Wirtschaft allgemein. Diese tatsächlich benötigten zusätzlichen Lagerflächen können aber problemlos auf dem „Altgelände der alten Papierfabrik" untergebracht werden. Auch kann
die Nutzung (Lager oder Produktion) zukünftig problemlos geändert werden. Siehe hierzu die Ausführungen im aktuellen
Bauantrag der Firma zur Errichtung eines
Papierrollenlagers im Bereich des Entwurfes des Bebauungsplanes Kirchberg Nr.
12 "Kastanienbusch Il. Bei der neuen Planung / dem Bebauungsplan Kirchberg Nr.
14 geht es letztlich nur darum sich Baurecht auf dieser Fläche für die Zukunft
zum jetzigen Zeitpunkt zu sichern. Dem
Unternehmen werden damit Gewerbefläche frühzeitig reserviert obwohl diese
zeitnah nicht benötigt' werden. Das bedeutet beim einem herkömmlichen Bebauungsplan auch, dass nicht zwingende
die Firma Eichhorn das Gelände später
bebaut und nutzt. Das Gelände könnte
durchaus veräußert und von einem anderen Gewerbetreibenden genutzt werden.
Daher kann hier nur ein Vorhaben- und
Erschließungsplan das adäquate Verfahren sein. Politisch will man nicht andere
Firmenansiedlungen in diesem Gebiet
ermöglichen, sondern lediglich der Firma
Eichhorn Entwicklungsmöglichkeiten an
ihrem Standort ermöglichen. Hier wird
ansonsten die planungsrechtliche Voraussetzung zur Vermarktung von Gewerbeflächen geschaffen. Man führe sich vor
Augen, dass von den in der Begründung
aufgeführten Gesamtflächen (Seite 10,
Übersichtskarte zur Lage der benachbarten B-Pläne) lediglich auf dem Gelände
des 6-Planes 10 „Kastanienbusch" und
damit nur auf ca. einem 1/3 der vom Unternehmen gewünschten Gesamtfläche
derzeit Produktion stattfindet. Und auf den
restlichen 2/3 der Gesamtfläche („Kastanienbusch II" und „Ortseingang") wird
vorerst nur ein geringer Bruchteil benötig.
Mit einem, wie in diesem Planungsverfahren betriebenen, herkömmlichen Bebauungsplan und den aufgeführten Planfestsetzungen für ein allgemeines Gewerbegebiet wird die Grundlage zur Vermarktung großflächiger Gewerbeflächen geschaffen.
123
Vorentwurf zum Bebauungsplan nicht lediglich
die einzelnen Entwicklungsschritt der Betriebserweiterung, sondern den letztlich angestrebten
Stand der Entwicklung abbildet, entspricht der
Natur des Bebauungsplans. Es ist ureigene Aufgabe des Bebauungsplans die städtebauliche
Entwicklung langfristig abzubilden und zu fördern.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität,
wie von der Firma Eichhorn detailliert nachwiesen, nicht ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts und auf dem Gelände wird derzeit eine
Lagerhalle für den bestehenden Betrieb errichtet.
Der Gemeinde steht es grundsätzlich frei, zwischen einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan i.S.d. § 12 BauGB oder einer projektorientierten Angebotsplanung zu wählen. Es sind
keine Gründe ersichtlich, warum die Stadt Jülich
einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan hätte
vorziehen müssen. Etwaige Gründe ergeben
sich auch nicht aus der Einwendung.
Die Sorge, die Firma Eichhorn könne das Gelände veräußern und dieses durch einen anderen Gewerbebetreibenden genutzte werden, wird
nicht geteilt. Zum einen ist das geschilderte Szenario aufgrund der Standortbedingungen, die
den Standort nach Einschätzung der Stadt alleine für die Firma Eichhorn attraktiv machen,
höchst unwahrscheinlich. Zum anderen definiert
der Vorentwurf zum Bebauungsplan die zulässige Nutzung und die Betriebszustände, aus denen sich die Lärmkoningente ableiten.
Schreiben vom 07.05.2015:
ich habe folgende Einwände gegen den
o.g. Bebauungsplan und die o.g. Änderung des Flächennutzungsplans:
1) Die Fa. Eichhorn plant, eine Industrie-
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und LandSeite 115
brücke über die Ortseinfahrt in Kirchberg
zu bauen. Ich bin gegen den Bau einer
solchen Brücke. Sie würde die Ortseinfahrt verschandeln und — da weithin
sichtbar das ganze Landschaftsbild Kirchbergs. Zusammen mit der bestehenden
und der geplanten Industriebebauung
beiderseits der Ortseinfahrt entstünde der
beklemmende Eindruck, in einen großen
Industriepark zu fahren, und nicht in ein
Dorf, in dem man sich wohlfühlen kann.
Ein „Industrietor" begrüßte uns, wenn wir
nach Hause fahren wollen. Solch ein Industriebauwerk würde die Wohn- und
Lebensqualität in Kirchberg erheblich verschlechtern. Viele würde es zukünftig
davon abhalten, sich neu in Kirchberg
niederzulassen, und auch bei einigen
jetzigen Bewohnern den Weggang aus
Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität
Kirchbergs und damit seine Zukunft wären
gefährdet.
schaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Auf dieses Bauwerk kann bekanntermaßen verzichtet werden, wenn die Erweiterungsbauten der Fa. Eichhorn auf der
bestehenden Industrieruine oder anderen
Flächen erfolgen, oder eine Tunnellösung
gewählt wird.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist nach dem vorgelegten und
schlüssigen Betriebskonzept der Firma Eichhorn
für die geplante Produktionserweiterung nicht
ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist
im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts
und auf dem Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden Betrieb errichtet.
Andere Standortflächen kommen nicht in Betracht. Als alternative Standorte müssen Flächen
in Betracht gezogen werden, die eine Verwirklichung des Planziels ermöglichen. Das Planziel
ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung und Erweiterung der Firma Eichhorn. Diese ist als zusammenhängender Produktions-, Lager- und Logistikkomplex geplant. Flächen innerhalb des Siedlungsraums Kirchberg, die sich nicht in unmittelbarer Nähe des Firmensitzes befinden, sind
demnach nicht als real mögliche Alternative zur
Erreichung des Planziels ernsthaft zu erwägen.
Das Tunnelbauwerk stellt eine von der Stadt in
Betracht gezogene Möglichkeit der Transportbeziehung der Firmengelände östlich und westlich
der Wymarstraße dar. Für das Tunnelbauwerk
spricht sicherlich, dass Belange des Orts- und
Landschaftsbildes durch dieses nicht berührt
werden. Die weiteren, von dem Tunnelbauwerk
und der Transportbrücke betroffenen und in der
Abwägung zu berücksichtigenden Belange, hat
die Stadt Jülich bisher noch nicht abschließend
ermittelt. Der Zusammenstellung dient u.a. auch
diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.
Wenn alle abwägungserheblichen Belange der
beiden Alternativen für die Transportwegebeziehung zusammengestellt sind, wird die Stadt im
Rahmen einer gerechten Abwägung anhand der
Maßstäbe des § 1 Abs. 7 BauGB eine der Alternativen für die Transportwegebeziehung in die
Planung aufnehmen.
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 116
2) Die Fa. Eichhorn plant, ein riesiges
Hochregallager von 35 m Höhe, 45 m
Breite und 100 m Länge in die Ortseinfahrt
in Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen den
Bau eines Lagers in solchen Dimensionen. Es würde die Ortseinfahrt verschandeln. Es würde den Kirchberger Berg um
ca. 15 Meter in der Höhe überragen und
würde die Silhouette Kirchbergs von allen
Seiten prägen und verschandelte damit
das ganze Landschaftsbild Kirchbergs.
Nicht mehr die Kirche, die dem Dorf den
Namen gab, sondern das Hochregallager
— und die
geplante Industriebrücke — wären dann
das neue Wahrzeichen Kirchbergs. Zusammen mit der bestehenden Industriebebauung und der geplanten Industriebrücke entstünde der beklemmende Eindruck, in einen großen Industriepark zu
fahren, und nicht in ein Dorf, in dem man
sich wohlfühlen kann. Solch ein Industriebauwerk würde die Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg erheblich verschlechtern. Viele würde es zukünftig davon abhalten, sich neu in Kirchberg niederzulassen, und auch bei einigen jetzigen Bewohnern den Weggang aus Kirchberg mit
auslösen. Die Attraktivität Kirchbergs und
damit seine Zukunft wären gefährdet.
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Auf dieses Bauwerk kann bekanntermaßen verzichtet werden, da die Fa. Eichhorn über ausreichend Fläche verfügt, um
ein solches Lager in ortsüblicher Höhe zu
bauen, oder sie auch ein Fertigwarenlager
außerhalb des Standorts Kirchberg nutzen
oder errichten kann (bekanntlich soll das
geplante Lager zu über 95% der Lagerung
von fertigen Waren dienen, die auf die
Auslieferung an die Kunden warten).
3) Die Fa. Eichhorn plant, ein Logistikzentrum und Produktionshallen auf der Freifläche auf der — von Jülich aus kommend
— linken Seite der Ortseinfahrt in Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen die Erweiterung auf dieser Freifläche. Die Firma verfügt über eine Industriebrache (alte Papierfabrik), auf der genügend Platz ist, die
geplante Erweiterung der Firma in ortsüblicher Höhe durchzuführen. Diese Fläche
ist bereits versiegelt und wird es bleiben.
Der Bau auf der Freifläche würde weiteres
Land — Ackerland, Brachland — versiegeln und zusätzlich das Ortsbild verschandeln, da dann an beiden Seiten der
Ortseinfahrt Industrie stünde.
Außerdem grenzt diese Fläche bekanntlich an das FFH-Gebiet „Indemündung".
Die geplante Bebauung der Freifläche mit
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße sowie anderer Flächen in Kirchberg ist, wie dargelegt, nach dem vorgelegten
und schlüssigen Betriebskonzept der Firma
Eichhorn für die geplante Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität nicht
ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist
im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts
und auf dem Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden Betrieb errichtet.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
Seite 117
Logistikzentrum und Produktion verträgt
sich nicht mit der Nachbarschaft des FFHGebiets. Selbst für Windkraftanlagen will
die Stadt ja einen Abstand von 300 m zu
FFH-Gebieten festlegen.
4) Die Fa. Eichhorn plant, ihre Produktion
um ca. 45% zu erhöhen und ein neues
Logistikzentrum im Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen dieses Logistikzentrum, da in Verbindung mit der
Erweiterung der Produktion mit einer
massiven Zunahme des LKW-Verkehrs in,
nach und von Kirchberg zu rechnen ist.
Heute transportiert die Fa. einen Teil der
fertigen Ware in Lager außerhalb der Produktion, und dann von dort zum Kunden.
Anders als die Fa. Eichhorn behauptet,
kann ein Logistikzentrum mit Lager am
Produktionsstandort nicht den LKWVerkehr in Kirchberg reduzieren, da mit
oder ohne dieses Lager alle Ware vom
Standort Kirchberg abtransportiert wird.
Desweiteren bleibt völlig offen, wie die Fa.
Eichhorn dieses Logistikzentrum mit Lager nutzen wird. Bekanntlich ist das geplante Lager für den Bedarf der Fa. bzw.
eine 45%ige Produktionssteigerung noch
deutlich überdimensioniert. Die Nutzung
durch Dritte zur Auslastung des Lagers —
und damit nochmals deutlich mehr LKWVerkehr — kann nicht ausgeschlossen
werden. Auch für den Fall, dass sich zukünftig etwas an den Geschäftsinteressen, Mehrheits- oder Eigentumsverhältnissen der Fa. Eichhorn ändert, können
Logistikzentrum und Lager als eigenständiges Geschäftsfeld betrieben werden mit
entsprechendem LKW-Aufkommen. Hier
ist die ehemalige Textilfabrik Schoeller in
Huchem-Stammeln ein mahnendes Beispiel.
5) Die Fa. Eichhorn plant, monströse Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich
bin gegen die genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie mein persönliches
Vermögen deutlich vermindern würden,
dadurch dass der Wert meiner Immobilie
sinken würde. Sie würden die Ortseinfahrt
verschandeln und da weithin sichtbar —
das ganze Landschaftsbild Kirchbergs.
Zusammen mit der bestehenden Industriebebauung in der Ortseinfahrt entstünde
der beklemmende Eindruck, in einen großen Industriepark zu fahren, und nicht in
ein Dorf, in dem man sich wohlfühlen
kann. Solche Industriebauwerke würden
die Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg erheblich verschlechtern. Viele würSitzungsvorlage 450/2015
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt. Die im Vorentwurf zum
Bebauungsplan vorgesehenen Dimensionen
entsprechen denen der angestrebten Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität der Firma Eichhorn. Die Sorge des Einwenders, das auf Grundlage des Vorentwurfs zulässige Hochregallager könnte im Falle einer Drittnutzung zusätzlichen LKW-Verkehr mit sich
bringen, ist unberechtigt. Der Vorentwurf zum
Bebauungsplan definiert die zulässige Nutzung
und die Betriebszustände, aus denen sich die
Lärmkontingente ableiten.
Die Stadt wird rein mittelbare Auswirkungen der
in der Aufstellung befindlichen Änderung des
Flächennutzungsplans auf die Grundstückswerte
nicht in ihre Abwägung einstellen. Lediglich mittelbare Auswirkungen eines Bauleitplans auf den
Verkehrswert eines Grundstücks reichen für eine
Abwägungsrelevanz nicht aus. Der Grundstückswert ist nur ein Indikator für die gegebenen und erwarteten Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks und hängt von vielen Umständen ab, die Gemeinden in ihrer Bauleitplanung
nicht berücksichtigen können und müssen
(BVerwG, Beschluss vom 09.02.1995, Az. 4 NB
17/ 94).
Seite 118
de es zukünftig davon abhalten, sich neu
in Kirchberg niederzulassen, und auch bei
einigen jetzigen Bewohnern den Weggang
aus Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität Kirchbergs und damit seine Zukunft
wären gefährdet. Die Preise und Werte
der Immobilien in Kirchberg würden in
Folge der verlorenen Attraktivität deutlich
sinken. Bezogen auf alle Häuser und
Grundstücke in Kirchberg reden wir über
einen Wertverlust von mindestens 40-50
Mio. €. Das ist Vermögen der Bürgerinnen
und Bürger Kirchbergs, welches ihnen
vorsätzlich vernichtet würde.
6) Die Fa. Eichhorn plant, monströse Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich
bin gegen die genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie die Zukunft Kirchbergs gefährden würden, dadurch dass
die Attraktivität Kirchbergs drastisch sinken würde. Sie würden die Ortseinfahrt
verschandeln und — da weithin sichtbar
— das ganze Landschaftsbild Kirchbergs.
Zusammen mit der bestehenden Industriebebauung in der Ortseinfahrt entstünde
der beklemmende Eindruck, in einen großen Industriepark zu fahren, und nicht in
ein Dorf, in dem man sich wohlfühlen
kann. Solche Industriebauwerke würden
die Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg erheblich verschlechtern. Viele würde es zukünftig davon abhalten, sich neu
in Kirchberg niederzulassen, und auch bei
einigen jetzigen Bewohnern den Weggang
aus Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität Kirchbergs und damit seine Zukunft
wären gefährdet. Ein Rückgang der Einwohnerzahlen führte zu einem Rückgang
der Kaufkraft im Dorf. Die Wirtschaftlichkeit der noch verbliebenen Geschäfte
wäre gefährdet. Ebenso wären die dörflichen Sport- und Kulturvereine (Fußball,
Tennis, Karneval, Schützen usw.), Ortsgruppen und Einrichtungen (Feuerwehr,
Caritas, AWO, Frauengemeinschaft, Kindergarten oder Kirche) mittel- und langfristig in ihrer Existenz bedroht. Es bestünde
die Gefahr einer gefährlichen Abwärtsspirale, an deren Ende im Dorf vor allem Alte
und sozial Schwache verblieben, denen
ein Fortgang nicht möglich ist.
7) Die Fa. Eichhorn plant, monströse Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich
bin gegen die genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie ein Minusgeschäft
für Jülich wären, dadurch dass die Einwohnerzahlen Kirchbergs und der KomSitzungsvorlage 450/2015
Die Einschätzung, dass das Planungsvorhabens
die Zukunft und die Existenz Kirchbergs gefährdet wird nicht geteilt. Für diese Annahme bestehen keinerlei Anhaltspunkte. Im Gegenteil: Nach
bisheriger Einschätzung der Stadt profitiert
Kirchdorf von der Planung als erfolgreicher Wirtschafts- und Technologiestandort, ohne die
Wohn- und Lebensraumverhältnisse zu beeinträchtigen.
Die Einschätzung, dass das Planungsvorhabens
für die Stadt Jülich ein Minusgeschäft darstellt
und die Einwohnerzahlen sinken werden, wird
nicht geteilt. Für diese Annahme bestehen keinerlei Anhaltspunkte. Im Gegenteil: Nach bisheriger Einschätzung der Stadt fördert die Planung
Seite 119
mune sinken würde. Sie würden die Ortseinfahrt verschandeln und — da weithin
sichtbar — das ganze Landschaftsbild
Kirchbergs. Zusammen mit der bestehenden Industriebebauung in der Ortseinfahrt
entstünde der beklemmende Eindruck, in
einen großen Industriepark zu fahren, und
nicht in ein Dorf, in dem man sich wohlfühlen kann. Solche Industriebauwerke
würden die Wohn- und Lebensqualität in
Kirchberg erheblich verschlechtern. Viele
würde es zukünftig davon abhalten, sich
neu in Kirchberg niederzulassen, und
auch bei einigen jetzigen Bewohnern den
Weggang aus Kirchberg mit auslösen. Die
Attraktivität Kirchbergs und damit seine
Zukunft wären gefährdet. Ein Rückgang
der Einwohnerzahlen in Kirchberg führte
zu einem Rückgang der Kaufkraft in der
Stadt Jülich und damit zu Mindereinnahmen bei Geschäften und Gewerbetreibenden und einer Verschärfung der wirtschaftlichen Lage der Geschäfte der Innenstadt. Darüber hinaus führte der
Rückgang der Einwohnerzahlen zu einem
Rückgang der Einnahmen der Stadt durch
wegfallende Zuschlüsselungen der Einkommensteuer und wegfallende Abgaben.
Geringe bis keine Mehreinnahmen an
Gewerbesteuer oder an in der Stadt verbleibender Wertschöpfung durch die Firmenerweiterung und die Hoffnung auf im
Saldo eine Handvoll zusätzliche Arbeitsplätze können das nicht aufwiegen. Die
negativen Effekte auf die Finanzen der
Stadt und die Kaufkraft und Attraktivität
Jülichs würden überwiegen und die ohnehin schon schwierige wirtschaftliche und
gesellschaftliche Situation der Stadt und
der Innenstadt weiter verschärfen.
8) Die Fa. Eichhorn plant, monströse Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich
bin gegen die genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie ein Präzedenzfall für
solche Bauten und die Vorfahrt von Industrie vor Mensch und Natur in Jülich
und ganz Deutschland wären. Sie würden
die Ortseinfahrt verschandeln und — da
weithin sichtbar — das ganze Landschaftsbild Kirchbergs. Der Bau eines
Logistikzentrums mit Hochregallager und
Industriebrücke im dörflichen Umfeld wäre
einzigartig in ganz Deutschland. Vor allem
würde er die Tür öffnen für alle anderen
Industrieunternehmen in Jülich — man
denke etwa an die Wellpappenunternehmen Gissler & Pass in Jülich und Lorsbeck, SmurfitKappa in Jülich, Brohl in
Krauthausen oder das Papierunternehmen Mondi in Koslar — sowie die ganzen
Sitzungsvorlage 450/2015
Kirchberg als erfolgreichen Wirtschafts- und
Technologiestandort, ohne die Wohn- und Lebensraumverhältnisse zu beeinträchtigen.
Der Einwand, es könne mit der Planung ein
„Präzedenzfall“ geschaffen werden, ist nicht
durchgreifend. Anlass und Gegenstand jedes
Planaufstellungsverfahrens sind individuell. Ein
Bebauungsplan wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange des jeweiligen Planverfahrens gemäß § 1 Abs. 7 BauGB aufgestellt.
Für die Orientierung an den Belangen und der
Abwägung in anderen Planvorhaben besteht
kein Raum.
Seite 120
Transport- und Logistikunternehmen in
Jülich und seinen Ortsteilen, mit Fug und
Recht ebensolche Bauten in den Ortseinfahrt von Jülich, Koslar, Mersch, Welldorf
oder anderen Dörfern bauen zu wollen.
Willkommen im Hochregal- und Industriebrückenparadies Jülich!
124
Schreiben vom 07.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
125
Schreiben vom 07.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 121
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
-
126
Argument Fa. Eichhorn: „Unterirdisch nicht möglich, da bei Herstellung des Tunnels zu viel Vibration entsteht.“ Beim momentanen
Abriss des alten Fabrikgeländes
entstehen durch die gewaltigen
Pressluftbagger schon seit Wochen viel größere Vibrationen.
Das Tunnelbauwerk stellt eine von der Stadt in
Betracht gezogene Möglichkeit der Transportwegebeziehung der Firmengelände östlich und
westlich der Wymarstraße dar. Für das Tunnelbauwerk spricht sicherlich, dass Belange des
Orts- und Landschaftsbildes durch dieses nicht
berührt werden. Die weiteren, von dem Tunnelbauwerk und der Transportbrücke betroffenen
und in der Abwägung zu berücksichtigenden
Belange, hat die Stadt Jülich bisher noch nicht
abschließend ermittelt. Der Zusammenstellung
dient u.a. auch diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Wenn alle abwägungserheblichen
Belange der beiden Alternativen für die Transportwegebeziehung zusammengestellt sind, wird
die Stadt im Rahmen einer gerechten Abwägung
anhand der Maßstäbe des § 1 Abs. 7 BauGB
eine der Alternativen für die Transportwegebeziehung in die Planung aufnehmen.
Schreiben vom 08.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 122
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
127
Schreiben vom 01.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 123
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
128
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 124
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
129
Schreiben vom 05.05.2015:
Ich habe folgende Einwände gegen den o.
g. Bebauungsplan und die entsprechende
Änderung der Flächennutzungspläne:
Vor 4 Jahren entschied ich mich nach
Kirchberg zu ziehen, die Werksruinen der
Firma Eichhorn ignorierend, dafür den
Charme des weiteren Dorfes mit seinem
Naturschutzgebiet um den Pellini-Weiher
und der Indemündung vom Wymarshof
aus genießend.
Der Gedanke, dass ein Hochregallager ein Koloss, höher als der Kirchberger Berg
einen Teil dieses Naturschutzgebietes
belagern soll, ist für mich nicht hinnehmbar! Und dieser Bau soll auch noch mit
einer mehr als 5 m hohen Industriebrücke
mit dem rechts der Dorfeinfahrt liegenden
Werksgelände verbunden werden!
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Damit ist Kirchberg nicht mehr Kirchberg!
130
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Seite 125
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das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
131
Schreiben vom 05.05.2015:
Ich habe folgende Einwände gegen den o.
g. Bebauungsplan und die entsprechende
Änderung der Flächennutzungspläne:
Die Firma Eichhorn plant, ein riesiges
Hochregallager von 35 m Höhe,
45 m Breite und 100 m Länge
in die Ortseinfahrt von Kirchberg zu bauen.
Ich bin gegen den Bau eines Lagers in
solchen Dimensionen!
Es würde die Ortseinfahrt grotesk verschandeln. Es würde den Kirchberger
Berg um ca. 15 m in der Höhe überragen
und würde damit die Silhouette Kirchbergs
von allen Seiten prägen, dominieren und
das Landschaftsbild von Kirchberg verschandeln.
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Nicht mehr die Kirche, die dem Dorf den
Namen gab, sondern das Hochregallager
mit seiner geplanten Industriebrücke über
die Dorf-Eingangsstraße wären das neue
Wahrzeichen Kirchbergs.
Das Dorf — erschlagen mit dem Eindruck
eines Industrie"parks"!
Auf dieses Bauwerk kann bekanntermaßen verzichtet werden, da die Firma Eichhorn über ausreichend Fläche verfügt, um
ein solches Lager in ortsüblicher Höhe zu
bauen, oder sie auch ein Fertigwarenlager
außerhalb des Standorts Kirchberg nutzen
oder errichten kann (bekanntlich soll das
geplante Lager zu über 95 % der Lagerung fertiger Waren dienen, die auf die
Auslieferung an Kunden warten).
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist nach dem vorgelegten und
schlüssigen Betriebskonzept der Firma Eichhorn
für die geplante Produktionserweiterung und
Erweiterung der Lagerkapazität nicht ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem
Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für den
bestehenden Betrieb errichtet.
Andere Standortflächen, die sich nicht in unmittelbarer Nähe des Firmensitzes befinden, sind
nicht als real mögliche Alternative zur Erreichung
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 126
des Planziels ernsthaft zu erwägen. Das Betriebskonzept ist gerade durch die Errichtung
eines zusammenhängenden Produktions-, Lager- und Logistikkomplexes gekennzeichnet. Als
alternative Standorte müssen Flächen in Betracht gezogen werden, die eine Verwirklichung
des Planziels ermöglichen. Das Planziel ist die
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung und Erweiterung der
Firma Eichhorn. Diese ist, wie dargelegt, als
zusammenhängender Produktions-, Lager- und
Logistikkomplex geplant.
Ich bin gegen den Bau eines Lagers in
solchen Dimensionen!
Ich bin gegen den Bau eines solchen Lagers, dem wieder einmal ein Stück Naturschutz zum Opfer fallen würde!
132
Schreiben vom 06.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben, gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5 Satz
2 BauGB und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5
BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet. Das Gutachten
wird im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der Bebauung zum Fauna - Flora - Habitat /
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher
Indemündung" (Natura 2000 FFHGebiet DE-5104-301) - Forderung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und Verkehrsaufkommen (Überprüfung
der Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der
16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 127
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
133
134
Schreiben vom 17.04.2015:
aus welchen Gründen bzw. mit welchen
Argumenten wurde einer Erweiterung bzw.
Erhöhung der Gebäude der Spedition
Fleck&Schleipen, deren Betriebsgelände
sich südlich von Kirchberg in einem Abstand zum „Natura 2000 FFH-Gebiet Indemündung" befindet, in der Vergangenheit nicht zugestimmt?
Die Frage nach den Gründen und Erwägungen
die zur Ablehnung der Erweiterung eines anderen Betriebes an einem anderen Standort geführt haben, ist sachfremd. Anlass und Gegenstand des vorliegenden Planaufstellungsverfahrens ist ein konkretes Vorhaben. Der Bebauungsplan wird unter einer gerechten Abwägung
der öffentlichen und privaten Belange dieses
Planverfahrens gegeneinander und untereinander gemäß § 1 Abs. 7 BauGB aufgestellt werden.
Der hier offengelegte Bebauungsplan der
Firma Eichhorn zeigt im Vergleich zu den
oben beschriebenen Planungen einen
exorbitanten Anstieg der Gebäudehöhen
und einen Standort direkt am „Natura
2000 FFH-Gebiet Indemündung" !
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Schreiben vom 08.09.2014:
ich bin niedergelassene Ärztin in Jülich
und wohne seit über 10 Jahren mit meiner
Familie zur Miete auf dem Wymarhof in
Jülich-Kirchberg (
). Schon bisher
habe ich mich durch die Fa. Eichhorn
gestört gefühlt. Sowohl die Lärmbelästigung, die auch nach 17 Uhr nicht aufhört,
die fehlende Abpflanzung des Firmengebäudes durch eine hohe Hecke und vor
allem die äußerst hässlichen Bauruinen
mit zerbrochenen Scheiben am Ortseingang von Kirchberg empfinde ich als unzumutbar.
Nun wird ein Bauvorhaben für eine Erweiterung der Fa. Eichhorn diskutiert, dessen
Ausmaße ich als der Fa. grotesk empfinde
(40 Meter Höhe). Dass sogar Steuergelder verschwendet werden sollen, um Gutachten in Auftrag zu geben, die die „Verträglichkeit" eines solchen gigantischen
Bauvorhabens mit dem Landschaftsbild
etc. ausloten sollen, erscheint mir aberwitzig.
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Industrieansiedlungen in solchen Größenordnungen in direkter Nähe zu bestehenden Wohngebieten anzudenken, erscheint
mir persönlich in keiner Weise zeitgemäß.
Ich wünsche mir Politiker und Verwaltungen, die eine moderne Stadtplanung im
Auge haben und „wohnende Bürger"
schützen, und die ein Ortsbild, wie es sich
bereits jetzt in Kirchberg bietet, nicht hinnehmen.
Die Nähe zur bestehenden Wohnbebauung wird
in der Abwägung berücksichtigt werden.
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 128
Meine Familie und ich werden —falls diese monströse Planung realisiert wird —
wie schon viele meiner ärztlichen Kollegen
nach Aachen abwandern. Wir haben es in
gewisser Weise leicht, denn wir können
als Mieter einfach umziehen. Andere Einwohner von Kirchberg müssten dagegen
einen erheblichen Wertverlust ihrer Immobilien hinnehmen. Meiner Ansicht nach
kann dies nicht Ziel einer „Entwicklung"
von Jülich und Kirchberg sein.
Die Stadt wird rein mittelbare Auswirkungen des
in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans
auf die Grundstückswerte nicht in ihre Abwägung einstellen. Lediglich mittelbare Auswirkungen eines Bebauungsplans auf den Verkehrswert eines Grundstücks reichen für eine Abwägungsrelevanz nicht aus. Der Grundstückswert
ist nur ein Indikator für die gegebenen und erwarteten Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks und hängt von vielen Umständen ab, die
Gemeinden in ihrer Bauleitplanung nicht berücksichtigen können und müssen (BVerwG, Beschluss vom 09.02.1995, Az. 4 NB 17/ 94).
Ich bitte Sie sehr, Ihren Einfluss geltend
zu machen, um dieses Bauvorhaben zu
verhindern, und hierfür alle möglichen
verwaltungsrechtlichen Schritte zu nutzen.
Ich wünsche mir eine Antwort auf dieses
Schreiben, in der Sie mir Ihre Vision für
ein lebenswertes Kirchberg mitteilen.
135
Schreiben Rheinischen Vereins für
Denkmalpflege und Landschaftsschutz
vom 07.05.2015:
für die weiteren Planungen werden die
folgenden Anregungen und Hinweise gegeben:
Nach derzeitigem Planungsstand werden
die Grundsätze der Bauleitplanung gern.
§§ 1 Abs. 5 und 1a BauGB nicht ausreichend beachtet bzw. einseitig für den
Planbegünstigten ausgelegt. In der Planbegründung wird besonders vermisst, wie
die städtebauliche Gestalt und das Ortsund Landschaftsbild baukulturell erhalten
und entwickelt werden. Ob die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen
kann, bzw. welche lokalen Potentiale dazu
ausgeschöpft werden können, ist aus den
Planinhalten und den Begründungen nicht
ersichtlich.
Bei den Vorgaben der genannten Regelungen
handelt es sich um Ziele und Grundsätze der
Bauleitplanung. Die Stadt Jülich wird diese im
Rahmen ihrer planerischen Abwägung berücksichtigen und darlegen.
Gänzlich vermisst werden Aussagen zu
den Auswirkungen der Bauleitplanung (§
2a Nr.1 BauGB). Bisherige Aussagen zu
noch zu erstellenden Gutachten oder Erforschungen von Sachverhalten sind bei
der Größe und Lage des Planvorhabens
nicht zielführend bzw. inakzeptabel. Besonders fehlen Aussagen, wie der Ausgleich bzw. Minimierung vorauszusehender erheblicher Beeinträchtigungen des
Landschaftsbildes geschehen sollen.
Die fachgutachterliche Prüfung der Auswirkungen sind beauftragt und werden im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Die geplante Bebauung mit Logistikzentrum und Produktion ist nicht verträglich
mit dem Orts- und Landschaftsbild. Die
Baumasse und die geplanten Gebäudehöhen sind in Bezug auf das Ortsbild und
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 129
die die Rurlandschaft prägenden Elemente als grob störende und Missbehagen
erzeugende Fremdkörper zu werten, die
mit den bisherigen Plandarstellungen bzw.
Planungsschritten nicht kompensierbar
sind.
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes
zur " Umwandlung von Gewerbefläche in
Grünfläche im Süden von Kirchberg „ mag
zwar auf einer Anregung der Bezirksregierung Köln beruhen, ein qualitatives Äquivalent wird bezweifelt, auch weil damit die
Verbindungs-bzw. Korridorsituation zwischen den LSG 2.3-17 und 2.3-18 ‚sowie
eine Pufferfunktion zu dem FFH-Gebiet
vernichtet werden.
Die Auswirkungen des Planungsvorhabens auf
das FFH-Gebiet sowie die Landschaftsschutzgebiete sowie etwaige erforderliche und geeignete Kompensationsmaßnahmen werden derzeit fachgutachterlich geprüft.
Zu dem in Teilbereichen des Plangebietes
befindlichen Landschaftsschutzgebiet und
der unmittelbaren Nähe zu dem Naturschutzgebiet 2.1-10 „Pellini-Weiher", dem
FFH-Gebiet DE-5104-301 „Indemündung",
sind die Grundsätze der Bauleitplanung
gern. § 1 Abs.6 Nr.7 BauGB nicht ausreichend berücksichtigt bzw. nach derzeitigem Planungsstand nicht zu bewältigen.
Bei den Belangen des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, handelt es sich um Planungsleitlinien, die die Stadt Jülich im Rahmen der Ausübung ihres Planungsermessens beachten und
zur Geltung gelangen lassen wird.
Das bisherige Planverfahren hat keine
Alternativen i.S. des § 3 Abs.1 BauGB
aufgezeigt. Dazu hätten unterschiedliche
Lösungsmöglichkeiten aufbereitet werden
können, die bei Überplanung von gewerblichen Brachflächen desselben Betriebes
für einen sparsamen Umgang mit Grund
und Boden in Betracht kommen. Solche
Alternativen sind Varianten mit voneinander abweichenden Grundzügen z.B. auch
der Lage der Baufelder und der Abstände
zum FFH-Gebiet. Die unterlassene Prüfung von Alternativen kann zur Nichtigkeit
des B-Planes führen, ganz besonders,
wenn offensichtlich wird, dass die Alternativen zu einem objektiv besseren, weil
ausgewogeneren Planungsergebnis geführt hätten (OVG Münster, Beschluss v.
29.08.2008 -7 B 915/08.NE-, BauR 2008,
2032). Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum aktuellen Planungsstand
macht Defizite deutlich, die für einen
rechtssicheren Bauleitplan signifikante
Planänderungen und Ergänzungen erforderlich machen. Die gern. § 1 Abs.5
BauGB erforderliche Gewährleistung
nachhaltiger städtebaulicher Entwicklung,
auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen, liegt nicht vor.
Sitzungsvorlage 450/2015
Die innerbetriebliche Einbindung des Hochregallagers (HRL) wurde für verschiedene Varianten
auf dem Gelände westlich der Wymarer Straße
und auf dem Plangebiet überprüft. Die Alternativenprüfung ergab, dass nur der vorgesehene
Standort für einen reibungslosen Ablauf zwischen Produktion und Lagerhaltung in Betracht
kommt. Hierfür ist ein innerbetrieblich geschlossener Materialfluss als vollautomatischer Prozess ohne Handeingriffe notwendig und eine
sinnvolle Einbindung des HRL muss unter
größtmöglicher Energieeffizienz erfolgen. Deshalb wird eine zusammenhängende Fläche für
die Lagerung von Papierrollen, Wellpappenerzeugung und Lagerung/Versand/Logistik benötigt. Im Hinblick auf die Energieeffizienz wird ein
geschlossener Prozess ohne ineffizienten LKWVerkehr über die Wymarer Straße oder zwischen den Werksteilen benötigt.
Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen wurde die Errichtung eines HRL auf der
westlichen Seite der Wymarer Straße aufgrund
eines zu geringen Flächendargebotes verworfen.
Die Variante eines weniger hohen und dafür von
der Grundfläche größeren HRL wurde ebenfalls
wegen eines zu geringen Flächendargebotes
verworfen. Die Variante eines externen HRL
wurde aufgrund des dann notwendigen LKWVerkehrs zum Transport der Produkte zur externen Lagerfläche wegen der hieraus resultierenden Transportkosten und Umweltbelastung verworfen. Die Variante eines unmittelbar an die
Wymarer Straße angrenzenden HRL wurde
aufgrund der ungünstigen Auswirkungen auf das
Seite 130
In der hier gewachsenen Kulturlandschaft,
wozu auch die Papierindustrie zwischen
Jülich und Düren gehört, können grobmassstäbliche Umgestaltungen, wie hier
die Lage und Anordnung der Baumassen,
und damit verbundene Veränderungen
des Landschaftsbildes nicht in den historischen Kontext eingeordnet werden.
Für die weitere Planung wird angeregt
Varianten zu prüfen, die besonders die
Verwendung vorhandener Industriebrachen, Verringerung der optisch in Erscheinung tretenden Gebäudehöhen und
Verzicht der Straßenüberbauung beinhalten. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind zwar die Ziele und Zwecke der
Planung, aber nicht mögliche Alternativen
bekannt gemacht worden, so dass Änderungswünsche und Verbesserungen noch
in den Entwurf aufgenommen werden
können. Insoweit besteht akuter Bedarf
der Nachbesserung.
136
Orts- und Landschaftsbild („Schluchtenbildung“)
verworfen. Weitere Varianten für unterschiedliche Anordnungen der Betriebsgebäude westlich
und östlich der Wymarer Straßen scheiterten
aufgrund der notwendigen Maschinenmaße zukünftig einzusetzender Anlagen.
Im Vorfeld der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wurden Alternativen zum vorgesehenen Standort unter-sucht. Die Vorstellung der
hier gewonnenen Ergebnisse wurden der Öffentlichkeit sowie dem Planungs- und Bauausschuss
der Stadt Jülich präsentiert, was letztlich den
Aufstellungsbeschluss herbeiführte. In der weiter- ührenden Begründung werden die Stationen
der planerischen Vorgeschichte mit den wesentlichen Ergebnissen aufgeführt.
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Schreiben vom 30.04.2015:
Folgende Punkte müssen bei der Abwägung Berücksichtigung finden:
Durch die Bebauung Kirchberg Nr.14 wird
weiter Fläche versiegelt, die aus unserer
Sicht nicht notwendig ist. Auch eine Bebauung auf der Altfläche und somit vorbelasteten Fläche Kirchberg 12 (Planungsstand) wäre möglich. Somit wird der Aufstellungsbeschluss insgesamt angefochten. Neue Flächenversiegelung muss
vermieden werden, wenn eine andere
Bebauung möglich ist. Dieser Grundsatz
und Gesetzeslage wird nicht entsprochen.
Das Bundesumweltministerium hat folgende Passage hierzu formuliert: Bis zum
Jahr 2020 will die Bundesregierung den
Flächenverbrauch auf maximal 30 Hektar
pro Tag verringern. Dieses sogenannte
30-ha-Ziel hat sie in ihrer nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 festgelegt. Die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt von 2007 konkretisiert diese
Vorgabe: Sie formuliert Visionen und benennt Aktionsfelder für Bund, Länder und
Kommunen. Die Europäische Kommission
strebt gar das Flächenverbrauchsziel Net-
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Stadt Jülich wird die Vorgaben der einschlägigen Raumordnungspläne gemäß § 1 Abs. 4
BauGB sowie die Vorgaben des BauGB (dort
insbesondere § 1 Abs. 5 S. 3 und § 1a Abs. 2
BauGB) zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und dem Vorrang
der Freiraumentwicklung bei ihrer planerischen
Abwägungsentscheidung berücksichtigen.
Seite 131
to-Null an.
Diese Punkte wurden in der bisherigen
Abklärung nicht weiter berücksichtigt.
Deshalb wird der Aufstellungsbeschluss
angefochten und muss im politischen
Raum neu diskutiert werden. Die angesprochen Punkte des Bundesumweltministeriums müssen berücksichtigt und
abgewogen werden. Sollte es dennoch zu
einer weiteren Umsetzung des Aufstellungsbeschlusses kommen, werden auch
die folgenden Punkte abgewogen:
1.
Versorgungsverbindung ohne
Brückenbau.
Das Tunnelbauwerk stellt eine von der Stadt in
Betracht gezogene Möglichkeit der Transportwegebeziehung der Firmengelände östlich und
westlich der Wymarstraße dar. Für das Tunnelbauwerk spricht sicherlich, dass Belange des
Orts- und Landschaftsbildes durch dieses nicht
berührt werden. Die weiteren, von dem Tunnelbauwerk und der Transportbrücke betroffenen
und in der Abwägung zu berücksichtigenden
Belange, hat die Stadt Jülich bisher noch nicht
abschließend ermittelt. Der Zusammenstellung
dient u.a. auch diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Wenn alle abwägungserheblichen
Belange der beiden Alternativen für die Transportwegebeziehung zusammengestellt sind, wird
die Stadt im Rahmen einer gerechten Abwägung
anhand der Maßstäbe des § 1 Abs. 7 BauGB
eine der Alternativen für die Transportwegebeziehung in die Planung aufnehmen.
2.
Maximale Bauhöhe 24 Meter, dies
entspricht der doppelten Höhe einer ortsüblichen Bauhöhe und ist somit schon
eine sehr hohe Belastung des Ortsteils
Kirchberg.
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt, aus dem hervorgeht,
dass die im Vorentwurf zum Bebauungsplan
vorgesehenen Dimensionen für die geplante
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität erforderlich sind. Die nicht unerhebliche Höhe des Hochregallagers wird im
Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden.
3.
Die Zufahrtsstraße muss entsprechend des aufkommenden Schwerlastverkehrs ausgelegt werden. Dies zu Lasten des Antragstellers. Hierzu soll ein
Gutachten (Kosten übernimmt der Antragsteller) erstellt werden, welches auf Grund
der Lagermöglichkeit und Produktionsmenge (Endausbau), das Aufkommen des
zusätzlichen Lastwagenverkehrs berechnet und entsprechende Kosten und Maßnahmen für die Straßen darlegt.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
4.
Abstandsfläche zum Naturschutzgebiet mindestens 300 Meter.
5.
Abstandsfläche zum FFH Gebiet
mindestens 300 Meter. Hier muss eine
FFH-Verträglichkeitsprüfung erfolgen.
Es wird derzeit im Rahmen einer vertieften Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele
und den Schutzzweck des FFH-Gebiets sowie
geschützte Arten der statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
6.
Die Lärmauswirkungen der Produktion und des
Lärmgutachten muss erstellt wer-
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 132
137
den und dies auf der Grundlage der Endausbaustufe.
Verkehrs werden durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA
Lärm und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
7.
Umweltverträglichkeitsprüfung
muss erstellt werden.
Gemäß § 2 Abs. 4 S. 1 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7
BauGB und § 1a BauGB eine Umweltprüfung
durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden
und in einem Umweltbericht beschrieben und
bewertet werden. In dieser Umweltprüfung, deren Ergebnisse in dem bereits oben erwähnten
Umweltbericht dargestellt und bewertet werden,
geht eine Umweltverträglichkeitsprüfung auf.
8.
Baumaßnahme muss sich in die
Natur einfügen, hierzu zählen gestaffelte
Bauweise, Bepflanzungen, Maßnahmen
am Baukörper (Farbe, Materialien, etc.)
Dies wird von der Stadt Jülich im Rahmen der
Abwägung berücksichtigt.
9.
Querungshilfen gerade im Bereich
des Ortseinganges, insbesondere der
Fahrradweg, müssen gesondert gesichert
werden. Dies zu Lasten des Antragstellers.
Dies wird von der Stadt Jülich im Rahmen der
Abwägung berücksichtigt.
10.
Die Flächenversiegelung wird auf
ein Minimum beschränkt. Als Beispiel,
werden die Zuwegungen auf dem eigenen
Gelände nicht versiegelt.
Dies wird von der Stadt Jülich im Rahmen der
Abwägung berücksichtigt.
11.
Sollte eine Ausweitung der Produktion sowie der Lieferverkehr an Samstagen bzw. Sonntagen und in der Nacht
stattfinden, ist hier ein gesonderter Lärmschutz zu berücksichtigen. Es darf keine
höhere Lärmbelästigung durch die Produktion und den Lieferverkehr stattfinden
Dies wird von der Stadt Jülich im Rahmen der
Abwägung berücksichtigt.
12.
Der vorgelegte Aufstellungsbeschluss bezieht im Anhang auch die
Landstraße mit in die Planungen ein. Diese wird nicht mit aufgenommen, da für
diese keine Überplanung notwendig ist.
Die Überplanung der Landstraße ist aufgrund
der Verbindung zwischen dem im vorliegenden
Plangebiet gelegenen Standort des geplanten
Hochregallagers östlich der Wymarstraße sowie
dem bestehende Produktionsstandort östlich der
Wymarstraße erforderlich.
13.
Die Fauna, insbesondere die Fledermaus, muss beim Bau des Hochregallagers und beim späteren Produktionsbetrieb besonders geschützt werden.
Die erforderlichen Schutzmaßnahmen werden
im Rahmen der derzeit durchgeführten FFH- und
Artenschutzrechtlichen Prüfung identifiziert werden.
Schreiben vom 28.04.2015:
Hiermit möchte ich mich gegen die Ausbaupläne der Firma Eichhorn zur Wehr
setzen.
Ich fühle mich jetzt schon durch den Lärm
der Firma Eichhorn belästigt und befürchte, dass der Lärm weiter steigen wird.
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Lärmauswirkungen der Produktion und des
Verkehrs werden durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA
Seite 133
Lärm und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Jetzt schon ist die kleine Straße nach
Kirchberg am Ortseingang durch den
Schwerlastverkehr belastet. Wie der Verkehr mit noch zunehmendem Schwerlastverkehr ohne weitere Störung verlaufen
soll, ist mich unklar. Ich bitte hier um eine
genaue Prüfung auch zum Thema Lärmschutz für die Anwohner.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Wer trägt die Kosten, falls ein Umbau der
Straße erforderlich wird?
Die Kosten werden ausschließlich von der Firma
Eichhorn als Verursacher etwaiger Umbaumaßnahmen getragen.
Ich möchte, dass ausschließlich einer
Bebauung in ortsüblicher Höhe stattgegeben wird.
Während sich bei einer Baumaßnahme nach §
34 BauGB der Bau sich in seine Umgebung
einfügen muss, können bei einem Bebauungsplan andere als in der Umgebung vorkommende
städtebaulich vertretbare Festsetzungen getroffen werden.
Eine Brücke über die Straße ist für mich
persönlich absolut untragbar.
Die Stadt betrachtete als Alternative zu einer
Transportbrücke auch ein Tunnelbauwerk als in
Betracht kommende Transportwegebeziehung.
Die weiteren von dem Tunnelbauwerk und der
Transportbrücke betroffenen und in der Abwägung zu berücksichtigenden Belange, hat die
Stadt Jülich bisher noch nicht abschließend ermittelt. Der Zusammenstellung dient u.a. auch
diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.
Wenn alle abwägungserheblichen Belange der
beiden Alternativen für die Transportwegebeziehung zusammengestellt sind, wird die Stadt im
Rahmen einer gerechten Abwägung anhand der
Maßstäbe des § 1 Abs. 7 BauGB eine der Alternativen für die Transportwegebeziehung in die
Planung aufnehmen.
Zu b)
Zu den Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird wie folgt Stellung beschlossen:
Nr.
Stellungnahme
138
Schreiben des BUND und NABU vom
07.05.2015:
Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag
Die Naturschutzverbände lehnen die geplante FNP-Änderung und den Bebauungsplan Nr. 14 (Ortseingang) in der vorgesehenen Form ab, da die geplante bauliche Nutzung zu erheblichen Eingriffen in
den Freiraum führt. Die Planung steht im
Widerspruch zu den Zielen des LP2
Ruraue, des FFH Gebietes Pelliniweiher
sowie des LEP.
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 134
In diesem Zusammenhang verweisen wir
auf die Daten vorn LANUV zu „Entwicklung, Biotopverbund, sowie geschützte
Landschaftbestandteile".
Eine Auseinandersetzung mit den planerischen
Vorgaben aus Sicht des Landschafts- und Naturschutzes erfolgt in den entsprechenden Fachgutachten.
LR-II-016
LR-II-013
LR-II-012
LR-II-001
VB-K-5003-003
NR-554
GB 5104-102
GB 5104-108
GB 5104-109
GB 5104-110
1.2.4 Verkehr
Das hier aufgeführte Fachgutachten liegt
uns nicht vor, so dass wir uns hierzu nicht
äußern können.
1.3.1 Regionalplanung/Ziele und Grundsätze der Raumordnung
Da hier auf den GEP aus dem Jahre 2003
verwiesen wird, möchten wir darauf hinweisen, dass es eine aktuelle und überarbeite Version vom Juni 2013 gibt.
Grundlage der Beurteilung sollten immer
die aktuellen Versionen sein.
Der Gebietsentwicklungsplan Region Aachen
wurde 2003 genehmigt und bekannt gegeben.
Seitdem gab es verschiedene Ergänzungen, die
jedoch nicht den Bereich Kirchberg betrafen. Der
raumordnungsrechtlichen Bewertung liegt der
GEP Region Aachen 2003 mit Ergänzungen in
seiner aktuellen Fassung (Stand: November
2014) zugrunde.
Die Leitvorstellung und strategische Ausrichtung des/LEP-Entwurfs
Die Stadt Jülich wird diese Belange im Rahmen
ihrer Planungsentscheidung in der Abwägung
berücksichtigen.
·
·
·
·
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·
·
die nachhaltige Sicherung der
natürlichen Lebensgrundlagen,
die langfristige Sicherung der
Ressourcen,
die Verringerung der Freirauminaspruchnahme,
die Sicherung der biologischen
Vielfalt,
die Entwicklung regionaler Vielfalt
und Identität,
Gebiete für den Schutz der Natur
Grünzüge
Überschwemmungsbereiche
Gebiete für den Schutz des
Wassers
damit in Verbindung stehend der
Grundsatz zum Schutz des Freiraums durch übergreifende Freiraum-, Siedlungs- und weitere
Fachplanungen,
die Schaffung eines großräumig
übergreifenden ökologisch wirksamen Freiraumverbundsystems,
die Vermeidung der weiteren
Freiraumzerschneidung und die
Begrenzung der Freirauminan-
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 135
·
·
·
·
spruchnahme (§ 2 Abs. 2 Nr. 2
ROG),
die dauerhafte Sicherung der
Leistungs- und Funktionsfähigkeit
des Naturhaushalts
sowie der Regenerationsfähigkeit
und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter
die sparsame und schonende
Nutzung der sich nicht erneuernden Naturgüter,
der Erhalt unbebauter Bereiche
Aufgrund ihrer Bedeutung für den
Naturhaushalt
sind bei der Planung zu beachten.
1.3.3 Flächennutzungsplan
Die z. Zt. gültige FNP — Darstellung enthält erhebliche Mängel(Fehler), z. B. wird
der Pelliniweiher nicht als Wasserfläche
dargestellt, die FFH-Festsetzung der Fläche fehlt ganz, gLBs sind nicht dargestellt,
die Flächen „ohne Festsetzung" (laut
FNP) sind Flächen unter Landschaftsschutz gemäß LP 2. Hier gelten die entsprechenden Festsetzungen im Landschaftsplan (LSG 2.3-18 und 2.3-19) zum
Landschaftsschutz. Zu diesen gehören
u.a. das Verbot von baulichen Anlagen
und der Veränderung der Bodengestalt.
Flächen im FNP „ohne Festsetzung" (laut
Legende) darzustellen, erweckt die falsche Vorstellung, dass diese Flächen
freiverfügbar sind.
Der an das FFH-Gebiet Pelliniweiher
westlich angrenzende Streifen des LSG
2.3.18 dient zum einen als Puffer zum
FFH Gebiet und als verbindender Korridor
zum LSG 2.3-17. Das Gesetz schreibt aus
gutem Grund Regelabstände von 300 m
zwischen FFH-Gebiet und nächster Bebauung vor. Es ist ökologisch sinnvoll,
solche Pufferflächen an FFH-Gebiete
angrenzen zu lassen, damit die Lebensraumzerschneidung nicht so groß wird,
d.h. notwendige ,Verbindungskorridore in
die Umgebung z.B. durch Bebauung nicht
blockiert werden. Man geht davon aus,
dass durchschnittliche Belastungen durch
Abwässer, Streumittel, Beleuchtung etc. in
diesem Abstand nicht mehr auf ein FFHGebiet einwirken,
Eventuelle Mängel des Flächennutzungsplans
sind im Rahmen des Änderungsverfahrens des
Flächennutzungsplans „Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg“ zu adressieren und werden dort
behandelt.
Der fehlerhafte Flächennutzungsplan ist
als Grundlage der Planung abzulehnen.
Erforderliche Nacharbeiten sind die Voraussetzung für eine richtige planerische
Beurteilung der vor-Ort-Situation.
Es ist zu begrüßen, dass für eine verbrauchte Grünfläche durch Grünland an
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 136
anderer Stelle zurückgewonnen werden
soll. Der Flächentausch muss für den
Naturschutz ein effektiver Rückgewinn
sein und ist nur sinnvoll, wenn er langfristig wirksam bleibt. Ein beliebiges Umwidmen von Flächen je nach Bedarf (vgl.
Vorentwurf zur Umwandlung) ist für ein
Natursystem nicht zielführend und muss
abgelehnt werden. Die vorgeschlagene
Fläche im Süden ist heute deutlich vom
Baugebiet abgegrenztes Grünland und
entspricht der Darstellung im LP2 als
Landschaftsschutzgebiet. Die Darstellung
als „gewerbliche Fläche" ist nicht nachvollziehbar.
Zur Bauleitplanung können wir uns, wegen
der wenig konkreten Darstellungen der
Bebauung bezüglich der wirklichen Gebäudestandorte und -größe, der technischen Lösung des Abwasserproblems
etc., nur in sofern äußern, dass ein Baufenster, das an einigen Stellen lediglich
einen Abstand von 5 m (!) zum FFHGebiet besitzt, nicht akzeptabel ist.
Die vorgesehenen Anpflanzung von
8000m² nach Unterlagen auf den Restflächen um das Baufenster halten wir zum
Radweg nicht für sinnvoll. Das Überragen
auf den Radweg ist vorprogrammiert.
Gleiches gilt für die Seite zum Pelliniweiher hin.
138
a
Schreiben des BUND und des NABU vom
20.05.2015:
Mit Schreiben vom 07.05.2015 haben wir
ja bereits in unserer Stellungnahme auf
die Mängel (Fehler) hingewiesen.
Es ist uns in keinster Weise verständlich,
wie bei einer Berechnung der Flächenangabe des Änderungsbereiches von
2
2
1700m auf 17000m es zu solch fehlerhaften Angaben kommen kann.
Die fehlerhafte Angabe der von der Änderung
betroffenen Flächengröße mit 1.700 m² wurde
durch eine erneute Bekanntmachung der Flächengröße von 17.000 m² geheilt
(https://www.juelich.de/lw_resource/datapool/_ite
ms/item_5831/umwandlung_gewerbeflchekirchb
erg.pdf).
Die Naturschutzverbände lehnen die geplante FNP Änderung und den Bebauungsplan Nr. 14 (Ortseingang) in der vorgesehenen Form ab, da die geplante bauliche Nutzung zu erheblichen Eingriffen in
den Freiraum führt. Die Planung steht im
Widerspruch zu den Zielen des LP2
Ruraue, des FFH Gebietes Pellini-Weiher
sowie des LEP.
Der Vorrang der Innenentwicklung ist ein allgemeiner Planungsleitsatz. Der sparsame und
schonende Umgang mit Grund und Boden ist ein
im Rahmen der Abwägungsentscheidung nach
§ 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigender Belang.
Die Stadt Jülich wird die Grundsätze im Rahmen
der Ausübung ihres Planungsermessens anhand
der vorgegebenen Maßstäbe berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang verweisen wir
Sitzungsvorlage 450/2015
Die „Entwicklung, Biotopverbund, sowie geschützte Landschaftsbestandteile" werden im
Seite 137
auf die Daten vom LANUV zu „Entwicklung, Biotopverbund, sowie geschützte
Landschaftbestandteile",
Rahmen der Fachgutachten zum Natur- und
Landschaftsschutz des Büros Fehr und im Umweltbericht berücksichtigt.
LR-I1-016
LR-II-013
LR-I1-012
LR-I1-001
VB-K-5003-003 NR-554
GB 5104-102 GB 5104-108 GB 5104-109
GB 5104-110
1.2.4 Verkehr
Das hier aufgeführte Fachgutachten liegt
uns nicht vor, so dass wir uns hierzu nicht
äußern können.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten
befindet sich noch in der Erstellung und wird im
Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
1.3.1 Regionalplanung/Ziele und Grundsätze der Raumordnung
Die Planung verweist auf den GEP aus
dem Jahre 2003, obwohl es eine aktuelle
und überarbeitete Version vom Juni 2013
gibt. Grundlage der Beurteilung sollten
immer die aktuellen Versionen sein.
Die Leitvorstellung und strategische Ausrichtung des LEP-Entwurfs
Der Gebietsentwicklungsplan Region Aachen
wurde 2003 genehmigt und bekannt gegeben.
Seitdem gab es verschiedene Ergänzungen, die
jedoch nicht den Bereich Kirchberg betrafen. Der
raumordnungsrechtlichen Bewertung liegt der
GEP Region Aachen 2003 mit Ergänzungen in
seiner aktuellen Fassung (Stand: November
2014) zugrunde.
Die Stadt Jülich wird diese Belange im Rahmen
ihrer Planungsentscheidung in der Abwägung
berücksichtigen.
·
die nachhaltige Sicherung der
natürlichen Lebensgrundlagen,
·
die langfristige Sicherung der
Ressourcen,
·
die Verringerung der Freirauminanspruchnahme,
·
die Sicherung der biologischen
Vielfalt,
·
die Entwicklung regionaler Vielfalt
und Identität,
·
Gebiete für den Schutz der Natur
Grünzüge
·
Überschwemmungsbereiche
·
Gebiete für den Schutz des Wassers
·
damit in Verbindung stehend der
Grundsatz zum Schutz des
Freiraums
durch übergreifende Freiraum-, Siedlungs- und
weitere Fachplanungen,
·
die Schaffung eines großräumig
übergreifenden ökologisch
wirksamen Freiraumverbundsystems,
·
die Vermeidung der weiteren Freiraumzerschneidung und die
Begrenzung der Freirauminanspruchnahme (§ 2
Abs. 2 Nr, 2
ROG),
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 138
·
die dauerhafte Sicherung der
Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushalts
·
sowie der Regenerationsfähigkeit
und nachhaltigen
Nutzungsfähigkeit
der Naturgüter
·
die sparsame und schonende
Nutzung der sich nicht erneuernden Naturgüter,
·
der Erhalt unbebauter Bereiche
aufgrund ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt
sind bei der Planung zu beachten.
1.3.3 Flächennutzungsplan
Die z. Zt. gültige FNP — Darstellung enthält erhebliche Mängel(Fehler), z. B. wird
der Pelliniweiher nicht als Wasserfläche
dargestellt, die FFH-Festsetzung der Fläche fehlt ganz, gLBs sind nicht dargestellt,
die Flächen ”ohne Festsetzung" (laut
FNP) sind Flächen unter Landschaftsschutz gemäß LP 2. Hier gelten die entsprechenden Festsetzungen im Landschaftsplan (LSG 2.3-18 und 2.3-19) zum
Landschaftsschutz. Zu diesen gehören
u.a. das Verbot von baulichen Anlagen
und der Veränderung der Bodengestalt.
Flächen im FNP „ohne Festsetzung" (laut
Legende) darzustellen, erweckt die falsche Vorstellung, dass diese Flächen
freiverfügbar sind.
Eventuelle Mängel des Flächennutzungsplans
sind im Rahmen des Änderungsverfahrens des
Flächennutzungsplans „Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg“ zu adressieren und werden dort
behandelt.
Der an das FFH-Gebiet Pelliniweiher
westlich angrenzende Streifen des LSG
2.3.18 dient zum einen als Puffer zum
FFH Gebiet und zum anderen als verbindender Korridor zum LSG 2.3-17.
Das Gesetz schreibt aus gutem Grund
Regelabstände von 300 m zwischen FFHGebiet und nächster Bebauung vor. Es ist
ökologisch sinnvoll, solche Pufferflächen
an FFH-Gebiete angrenzen zu lassen,
damit die Lebensraumzerschneidung nicht
so groß wird, d.h. notwendige Verbindungskorridore in die Umgebung z.B.
durch Bebauung nicht blockiert werden.
Man geht davon aus, dass durchschnittliche Belastungen durch Abwässer, Streumittel, Beleuchtung etc. in diesem Abstand nicht mehr auf ein FFH-Gebiet einwirken.
Sitzungsvorlage 450/2015
Die Einhaltung des Abstandes von 300 m begründet nach Ziff. 4.2.2 der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG
(FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Habitatschutz (VV-Habitatschutz) (Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4 616.06.01.18 -) eine Regelvermutung gegen
eine erhebliche Beeinträchtigung von Natura
2000-Gebieten durch in Flächennutzungsplänen
darzustellende Bauflächen und in Bebauungsplänen auszuweisende Baugebiete. Wird der
Abstand nicht eingehalten, sind im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung die Auswirkungen eines in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans zu prüfen. Eine FFHVerträglichkeitsuntersuchung wird derzeit durchgeführt. Es ist Gegenstand der FFHVerträglichkeitsuntersuchung, die derzeit durchgeführt wird, inwiefern das Planvorhaben mit den
Zielen und Vorgaben des FFH-Schutzes vereinbar ist.
Seite 139
Der fehlerhafte Flächennutzungsplan ist
als Grundlage der Planung abzulehnen.
Erforderliche Nacharbeiten sind die Voraussetzung für eine richtige planerische
Beurteilung der vor-Ort-Situation.
Es ist zu begrüßen, dass für eine verbrauchte Grünfläche durch Grünland an
anderer Stelle zurückgewonnen werden
soll. Der Flächentausch muss für den
Naturschutz ein effektiver Rückgewinn
sein und ist nur sinnvoll, wenn er langfristig wirksam bleibt. Ein beliebiges Umwidmen von Flächen je nach Bedarf (vgl.
Vorentwurf zur Umwandlung) ist für ein
Natursystem nicht zielführend und muss
abgelehnt werden. Die vorgeschlagene
Fläche im Süden ist heute deutlich vom
Baugebiet abgegrenztes Grünland und
entspricht der Darstellung im LP2 als
Landschaftsschutzgebiet. Die Darstellung
als „gewerbliche Fläche" ist nicht nachvollziehbar.
Zur Bauleitplanung können wir uns, wegen
der wenig konkreten Darstellungen der
Bebauung bezüglich der wirklichen Gebäudestandorte und -größe, der technischen Lösung des Abwasserproblems
etc., nur in sofern äußern, dass ein Baufenster, das an einigen Stellen lediglich
einen Abstand von 5 m (1) zum FFHGebiet besitzt, nicht akzeptabel ist.
Die vorgesehene Anpflanzung von
2
8000m nach Unterlagen auf den Restflächen um das Baufenster halten wir zum
Radweg nicht für sinnvoll. Das Überragen
auf den Radweg ist vorprogrammiert.
Gleiches gilt für die Seite zum Pelliniweiher hin.
139
Die Forderung nach einer Ausgleichsfläche ist
von der Bezirksregierung Köln unter Bezugnahme auf landesplanerische Forderungen erhoben
worden und wird befolgt.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine
vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Nach Erarbeitung der landschaftsplanerischen
Fachgutachten werden Grün- und Pflanzflächen
endgültig zur Offenlage festgelegt.
Schreiben des Kreises Düren vom
09.06.2015:
Zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden
folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt:
Kämmerei
Kreisentwicklung und -straßen
Brandschutz
Umweltamt
Kreisentwicklung
Auf den Termin am 03.06.2015 in der
Kreisverwaltung wird verwiesen (das Protokoll wird durch die Stadt Jülich gefertigt).
Es ist deutlich geworden, dass die Planung zum Bebauungsplan Kirchberg Nr.
14 "Ortseingang" sehr komplex ist und
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 140
einer dezidierten städtebaulichen Betrachtung und Begründung bedarf.
Im Focus hierbei stehen die Belange
Natur- und Artenschutz
Landschaftsbild
Emissionssituation
Nachweis der Erforderlichkeit der
Flächeninanspruchnahme / Betriebskonzept
Alternativprüfung
Verkehrssituation
Entwässerungskonzept
Vermeidungsgebot / Minderung
des Eingriffs
Innenentwicklung vor Außenentwicklung
Ausgleichflächen / Tauschflächen
Einbeziehen der vorhandenen und
weiterführenden Bauleitplanung
Es wurde vereinbart, dass im Rahmen
einer zusammenfassenden Betrachtung
die Eckpunkte der Bauleitplanung erläutert
und zusammengestellt werden, sowie eine
prinzipielle Umsetzbarkeit der Planung
abgeleitet wird.
Kreisstraßen
Aus Sicht der Kreisstraßen werden keine
Belange zur o.g. Bauleitplanung der Stadt
Jülich vorgetragen.
Brandschutz
1. Es ist eine Löschwasserversor3
gung von 3.200 l/min (192 m /h)
über einen Zeitraum von zwei
Stunden sicher zu stellen. Die v.g.
Menge muss aus Hydranten im
Umkreis von 300 m um das jeweils betrachtete Objekt zur Verfügung stehen. Von jedem Objekt
muss ein Hydrant in maximal 80
m Entfernung erreichbar sein. Eine alternative Löschwasserversorgung ist abzustimmen.
2. Die Straßen sind als Zufahrt für
die Feuerwehr auszubauen. Bezüglich der zulässigen Abmessungen (Kurvenradien/Breite/Neigung/Durchfahrtshöh
e etc.) wird auf den § 5 BauO
NRW mit zugehöriger Verwaltungsvorschrift verwiesen. Hier
sind öffentliche Parkplätze, Begrünung (Bäume) und sonstige
Maßnahmen (Verkehrsberuhigung/Kreisverkehr etc.) besonders zu beachten. Die Tragfähigkeit der Straßen muss für FeuerSitzungsvorlage 450/2015
Die Löschwasserversorgung (192 m³) wird über
die bestehende Trinkwasserversorgung sichergestellt. Eine alternative Löschwasserversorgung
ist nicht geplant.
Die Vorschriften des Landesbauordnung sind als
öffentlich rechtliche Vorschriften im Genehmigungsverfahren zu beachten. Eine vom Einwender vorgeschlagene Festsetzung ist daher nicht
erforderlich. Gleichwohl wird folgender Hinweis
aufgenommen:
Die Straßen sind als Zufahrt für die Feuerwehr
auszubauen. Bezüglich der zulässigen Abmessungen (Kurvenradien/Breite/Neigung/Durchfahrtshöhe etc.) wird auf
den § 5 BauO NRW mit zugehöriger VerwalSeite 141
wehrfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 18 t ausgelegt
sein. Sollte das geplante Gebäu2
de > 5.000 m Fläche aufweisen
und / oder als Hochregallager
(Lagerguthöhe > 9 m) ausgebildet
werden, ist eine Umfahrt für die
Feuerwehr erforderlich.
Wasserwirtschaft
tungsvorschrift verwiesen. Hier sind öffentliche
Parkplätze, Begrünung (Bäume) und sonstige
Maßnahmen (Verkehrsberuhigung/Kreisverkehr
etc.) besonders zu beachten. Die Tragfähigkeit
der Straßen muss für Feuerwehrfahrzeuge mit
einem Gesamtgewicht von 18 t ausgelegt sein.
2
Sollte das geplante Gebäude > 5.000 m Fläche
aufweisen und / oder als Hochregallager (Lagerguthöhe > 9 m) ausgebildet werden, ist eine
Umfahrt für die Feuerwehr erforderlich.
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind folgende Belange zu beachten:
Niederschlagswasserbeseitigung
In der Begründung wird unter Punkt 1.2.4
ausgeführt, dass die anfallenden Niederschlagswässer ins Lohner Fliess eingeleitet werden sollen. Dies stellt einen erlaubnispflichtigen Benutzungstatbestand gemäß §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz dar. Die derzeitige wasserrechtliche
Erlaubnis für die Einleitung der Niederschlagswässer aus dem Firmengelände
der Fa. Eichhorn beinhaltet nicht die anfallenden Oberflächenwässer aus dem Plangebiet.
Der Vorhabenträger hat eine entsprechende
Erlaubnis im Rahmen der Planung und Zulassung des konkreten Vorhabens zu beantragen.
Das Ingenieurbüro Norbert Behler VDI erstellt
derzeit ein Entwässerungskonzept für das Plangebiet, in dem alle Aspekte der Entwässerung,
einschließlich der vom Einwender genannten
beleuchtet werden.
Weiterhin ist die Leistungsfähigkeit des
Lohner Fliesses bis zur Einmündung in die
Rur derzeit nicht ausreichend. Hier müssen entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden. In wie weit dies im Rahmen
der Gewässerunterhaltung möglich ist
oder ein wasserrechtliches Verfahren
erforderlich wird, kann derzeit nicht abgeschätzt werden, da bisher keine entsprechenden Unterlagen der unteren Wasserbehörde vorliegen.
Im Plangebiet werden weite Bereiche als
Gewerbeflächen ausgewiesen. Somit sind
die anfallenden Oberflächenwässer zumindest als schwach belastet einzustufen.
Somit ist eine Vorbehandlung erforderlich.
Bei der aktuellen Ermittlung des Überschwemmungsgebietes der Rur wurde
deutlich, dass der Unterlauf der Rur von
weitläufigen Überflutungen betroffen ist.
Daher ist für die anfallenden Wässer aus
den versiegelten Flächen des Plangebietes eine Rückhaltung für ein 100jährliches Regenereignis vorzusehen.
Sofern für bestimmte Flächen eine Versickerung angedacht wird, sind die o.g.
Aspekte der Vorbehandlung und Rückhaltung ebenso zu beachten. Darüber hinaus
ist die Versickerungsfähigkeit des Untergrundes nachzuweisen. Zu beachten ist
bei der Planung auch der teilweise flurnahe Grundwasserstand.
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 142
Die Machbarkeit des Entwässerungskonzeptes ist bis zur Offenlage nachzuweisen.
Uferrandstreifen Lohner Fliess
Das o.g. Plangebiet wird von dem Gewässer Lohner Fliess tangiert. Da die Leistungsfähigkeit des Lohner Fliesses auf
weite Strecken nicht gegeben bzw. ausreichend ist, wird angeregt, den Wirtschaftsweg und die geplanten Grünflächen zu tauschen, so dass ein Uferrandstreifen für das Fliessgewässer entsteht.
Gewässer sind als wesentliche Bestandteile von Natur und Landschaft offen zu
halten. Gleichzeitig ist es zur Entwicklung
und zur Verbesserung des ökologischen
Zustandes des Gewässers erforderlich,
dass neben der Wasserfläche auch die
Uferbereiche und das Umland bei den
Ausweisungen im Bebauungsplan Berücksichtigung finden.
Ein machbares Entwässerungskonzept des Ingenieurbüros Norbert Behler VDI wird bis zur
Offenlage vorliegen.
Dieser Flächentausch wird im Rahmen des Entwässerungskonzepts geprüft werden. Die vorhandene Gewässertrasse יLohner Fließ יwird
durch das Plangebiet nicht überlagert. Die streckenweise parallel zum Gewässer verlaufende
Straße יAm Weiher יwird ebenfalls nicht verändert, so dass auf den ökologischen Zustand des
Gewässers keine Einwirkung stattfindet.
Aus diesem Grunde ist gemäß § 97 Abs.
6 Landeswassergesetz beidseitig entlang
des v.g. Gewässers ab OK-Böschung ein
mind. 3,0 m breiter Streifen als Uferstreifen freizuhalten, es sei denn, der Bebauungsplan würde diesen Bereich als bebaubar ausweisen. Innerhalb dieser Fläche sind über die Freihaltung der Bebauung hinaus u.a. folgende Maßnahmen und
Handlungen auszuschließen:
-
Bebauungen einschl. Baunebengebäude
Lagerflächen, Parkflächen für Kfz
Straßen und Wege
landwirtschaftliche Intensivnutzung
Dünger- und Herbizideinsatz
Begrenzungsmauern und –zäune
Darüber hinaus sollte für die o.g. angestrebte Entwicklung und Verbesserung
des ökologischen Zustandes des Gewässers sowie seines Umfeldes ein Uferrandstreifen von mind. 5 m ab Böschungsoberkante beidseitig entlang eines Gewässers freigehalten werden.
In diesem Zusammenhang wird auf den
Rd.Erl. des MURL vom 24.09.1987; Az.:
IV B 5-1.05.02 und auf § 9, Abs. 20
BauGB verwiesen, wonach im Bebauungsplan Maßnahmen und Flächen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Natur und Landschaft festgesetzt
werden können.
Grundwasserverhältnisse
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 143
Nach den vorliegenden Unterlagen kann
der Grundwasserstand im o.g. Planbereich teilweise flurnah, d.h. weniger als ca.
2 m unter Geländeoberkante ansteigen.
Folgender Hinweis ist in den o.g. Bebauungsplan aufzunehmen:
Bereits bei der Planung von unterirdischen
Anlagen (Keller, Garage, etc.) sind bauliche Maßnahmen (z.B. Abdichtungen) zum
Schutz vor hohen Grundwasserständen
vorzunehmen. Es darf keine Grundwasserabsenkung bzw. -ableitung - auch kein
zeitweiliges Ab-pumpen - nach Errichtung
der baulichen Anlage erfolgen. Weiterhin
dürfen keine schädlichen Veränderungen
der Beschaffenheit des Grundwassers
eintreten.
Transportwegbeziehung
Im Plangebiet ist ein Transportweg über
den Altdorf-Kirchberg-Koslarer Mühlenteich eingetragen. In der Begründung wird
unter Punkt 1.1.2 ausgeführt, dass als
technische Varianten entweder eine Querung oberhalb des Straßenkörpers mit
Hilfe einer Transportbrücke oder eine
unterirdische Querung mit Hilfe eines
Tunnelbauwerkes in Betracht. Bei der
Querung handelt es sich um die Kreuzung
eines Fließgewässers. Hierfür ist ein wasserrechtlicher Antrag gemäß § 99 Landeswassergesetz erforderlich.
Ein entsprechender Hinweis wird aufgenommen.
Die Vorschriften des Landeswassergesetzes
werden als öffentlich rechtliche Vorschriften im
Genehmigungsverfahren beachtet werden.
Immissionsschutz
Im Hinblick auf den erforderlichen Umfang
und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sind die
vom Planungsvorhaben ausgehenden und
auf die benachbarte Wohnbebauung einwirkenden Lärmemissionen zu ermitteln.
Hierbei sind neben den zu erwartenden
Verkehrsgeräuschen im öffentlichen Straßenraum auch die Verkehrsbewegungen,
der Ladeverkehr und die Betriebsgeräusche auf dem Betriebsgrundstück, insbesondere zur Nachtzeit, unter Beachtung
der Vorbelastung eigener oder ggfls.
fremder Betriebsgeräusche zu berücksichtigen.
Die Lärmauswirkungen (Produktion und Verkehrs) auf Mensch und Tiere werden durch das
Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der
Vorgaben der TA Lärm und der 16. BImSchV
umfassend und den Maßstäben des § 2 Abs. 4
BauGB entsprechend begutachtet. Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Bodenschutz
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht sind
keine Belange betroffen.
Abgrabungen
Aus abgrabungsrechtlicher Sicht sind
ebenfalls keine Belange betroffen.
Natur und Landschaft
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 144
Es werden grundsätzlich keine Bedenken
erhoben.
Die in der Begründung benannten Belange zu Naturschutz und Landschaftspflege
sind hinreichend definiert.
140
Schreiben des Landesbetriebs Straßenbau NRW vom 07.05.2015:
Seitens des Landesbetriebes kann keine
endgültige Stellungnahme abgegeben
werden, da die verkehrlichen Auswirkungen nicht dargelegt wurden.
Ungeachtet dessen gilt für die freie Strecke der L 241 Folgendes:
Bei der Anlage von neuen Zufahrten sind
Bündelungen mit vorhandenen Zufahrten
vorzunehmen bzw. zu schließen. Die bestehenden Zuwegungen (auch wenn diese
nur die Rad-/Gehwege betreffen) vermindern die Begreifbarkeit und die Sicherheit
und Leichtigkeit des Verkehrs auf der L
241. Zum Beispiel enden die vorhandenen
Querungsmöglichkeiten teilweise im Bankett.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die derzeitige Verkehrsbelastung der L
241 beträgt ca. 1.800 Fahrzeuge pro Tag;
der Schwerlastanteil liegt bei ca. 10 %. Bei
mittel- bis langfristiger Betrachtung, spätestens nach Herstellung des Lückenschlusses der L 241 (südlich des Tagebaues Inden) ist mit einer Steigerung des
Straßenverkehrs zu rechnen. Damit einhergehend ist die Anbindung des Plangebietes mittels einer regelgerechten Linksabbiegespur vorzusehen. Sämtliche Kosten - auch die Mehrkosten der Unterhaltung und Erhaltung - gehen zu Lasten der
Stadt Jülich.
Ob ein Lückenschluss tatsächlich beabsichtigt
ist, wird im weiteren Verfahren durch ein Gespräch bei dem Landesbetrieb Straßenbau NRW
geklärt.
Zur verkehrsgerechten Anbindung des geplanten
Gewerbebetriebes wird als Grundlage der abzuschlie- ßenden Verwaltungsvereinbarung ein
detailierter Entwurf gem. den Richtlinien für Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE 2012) mit
dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abgestimmt.
Die Anbindung des Plangebietes ist frühzeitig mit mir abzustimmen. Für die abschließende Prüfung und Erteilung der
Genehmigung zum Bau der Anbindung ist
die Vorlage eines detaillierten straßentechnischen Entwurfes erforderlich. Vorzulegen sind folgende Entwurfsunterlagen
gemäß RE:
Erläuterungsbericht
Übersichtskarte M 1:25000
Übersichtslageplan M 1:5000
Lageplan M 1:250 und Deckenhöhenplan M 1:250 mit u.a. hinreichender Darstellung bestehender
Verkehrsflächen an die angeschlossen werden soll.
Höhenplan der neuen Erschließungsstraße
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 145
Regelquerschnitt M 1: 50 oder
1:25
Für die Anbindung des Plangebietes an
die L 241 ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt
Jülich und dem Landesbetrieb Straßenbau
NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel,
erforderlich. Mit dem Bau der Anbindung
darf vor Abschluss der Vereinbarung und
dem Abschluss der gebührenpflichtigen
Sondernutzung nicht begonnen werden.
Im Bereich der Anbindungen an die L 241
ist durch entsprechende Regelungen sicherzustellen, dass die Sichtfelder entsprechend der Richtlinien für die Anlage
von Landstraßen - RAL - Abschnitt 6.6 der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen im Bereich der Einmündung dauerhaft von Bewuchs und Baukörpern freigehalten werden.
Bezüglich der Transportwegbeziehung
sind ebenfalls regelgerechte Planunterlagen beim Landesbetrieb einzureichen.
Über diese Maßnahme ist ein Nutzungsvertrag abzuschließen.
141
Sobald die Variante der Transportwegebeziehung feststeht, werden dem Landesbetrieb Straßen.NRW entsprechende Planunterlagen übergeben werden.
E-Mail der regionetz GmbH vom
22.04.2015:
Wir danken für Ihre Information und teilen
Ihnen hierzu mit, dass unsererseits gegen
die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes
grundsätzlich keine Bedenken bestehen.
Wir weisen darauf hin, dass bestehende
Versorgungs- und Anschlussleitungen
bzw. Kabel entsprechend der Richtlinien
zu sichern und die Mindestabstände einzuhalten sind.
Die rechtlichen und technischen Vorgaben im
Hinblick auf Abstände und Schutzmaßnahmen
zu Versorgungs- und Anschlussleitungen werden
im Genehmigungsverfahren beachtet werden.
Die Vorgabe wird beachtet werden.
Außerdem machen wir darauf aufmerksam, dass entsprechend der Richtlinien
(DVGW-Regelwerk GW 125) bei geplanten Anpflanzungen von Baumgruppen im
Trassenbereich von Versorgungsleitungen
bzw. Kabel seitens des Veranlassers
Schutzmaßnahmen erfolgen müssen und
durch Anpassung der Straßenkappen
entstehende Kosten vom Veranlasser im
vollen Umfang zu tragen sind.
Bestandspläne erhalten Sie über unsere
Internetplanauskunft. Diese finden Sie auf
der Homepage der regionetz GmbH unter
Onlineservice / Leitungsauskunft.
Spätestens vor der Bauausführung sind
gültige Bestandspläne aller Versorgungsarten der regionetz sowie der betriebsgeführten Unternehmen und eine LeitungsSitzungsvorlage 450/2015
Seite 146
schutzeinweisung über unsere Internetplanauskunft (s.o.) einzuholen.
142
E-Mail der Amprion GmbH vom
23.04.2015:
Im Geltungsbereich der o. a. Bauleitplanung verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger
Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von
uns betreuten Anlagen des 220- und 380kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie
bezüglich weiterer Versorgungsleitungen
die zuständigen Unternehmen beteiligt
haben.
143
Schreiben des Geologischen Dienstes
NRW vom 23.04.2015:
Folgende Informationen / Anregungen
liegen für o.g. Plangebiet vor:
Baugrund, Boden, Wasser:
Den Baugrund bilden wasserbeeinflusste
fluviatil abgelagerte Böden und Auenterrassen durch die Gewässer Rur, Lohner
Fließ und Mühlenteich, welche sich durch
wechsellagernde Substrate auszeichnen
(Fein- und Mittelsand, örtlich Kies, Schluff
und Ton, örtlich anmoorig):
Der Baugrund ist objektbezogen zu
untersuchen und zu bewerten.
Baugrund und Tektonik:
Dem Geologischen Dienst NRW liegen
keine näheren Informationen dazu vor,
inwieweit das Plangebiet von Parallelstörungen des Rur— Randes betroffen ist.
Für nähere Auskünfte dazu empfehle ich
sich mit der RWE Power AG in Verbindung zu setzen.
Erdbebengefährdung:
Gemäß der Technischen Baubestimmungen des Landes NRW ist bei der Planung
und Bemessung üblicher Hochbauten die
DIN 4149:2005-04 „ Bauten in deutschen
1
Erdbebengebieten" zu berücksichtigen .
Die Gemarkung Bourheim der
Stadt Jülich ist nach der „Karte der
Erdbebenzonen und geologischen
Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland — Nordrhein
— Westfalen, 1 : 350 000 (Karte
Sitzungsvorlage 450/2015
Es wird ein Bodengutachten erstellt, welches im
Rahmen der Offenlage ausgelegt werden wird.
Die RWE Power AG hat eine Stellungnahme
zum Planentwurf abgegeben.
Die Vorgaben einschlägiger technischer Regelwerke werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens angewandt werden. Folgender Hinweis wird aufgenommen:
„Die Gemarkung Bourheim der Stadt Jülich ist
nach der „Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik
Deutschland — Nordrhein — Westfalen, 1 : 350
000 (Karte zu DIN 4149)" der Erdbebenzone 3 in
geologischer Untergrundklasse S zuzuordnen.
Die DIN 4149:2005-04 „ Bauten in deutschen
Seite 147
zu DIN 4149)" der Erdbebenzone 3
in geologischer Untergrundklasse
S zuzuordnen.
Rahmen des erforderlichen Umfanges
und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 4 (1) BauGB für die
Schutzgüter Boden und Wasser
1. Beschreibung und Bewertung des
Schutzgutes Boden
Es sind die betroffenen Böden, deren
Bodenschutzstufen und Bodenfunktionen zu benennen. Bodenbezogene
abiotische Ausgleichsmaßnahmen
sind empfehlenswert. Siehe dazu:
Erdbebengebieten" ist bei der Planung und Bemessung üblicher Hochbauten zu berücksichtigen.“
Die Umweltprüfung wird entsprechend der Vorgaben des § 2 Abs. 4 BauGB unter Beachtung
der Vorgaben für den Umfang und den Detaillierungsgrad erstellt werden.
Die angesprochenen Karten werden soweit erforderlich bei der Erstellung des Umweltberichtes berücksichtigt.
a) Auskunftssystem BK50 mit Karte
der schutzwürdigen Böden, 1 CDROM, Geologischer Dienst NRW Landesbetrieb -, Krefeld, 2004
[ISBN 3-86029-709-0].
http://www.gd.nrw.de/g_bkSwB.ht
m und
b) Zur kostenfreien WMS-Version
(TIM — online Kartenserver) und
zur Schutzwürdigkeitsauswertung
siehe Hinweise unter
http://www.gd.nrw.de/zip/g_bk50hi
nw.pdf und
http://www.gd.nrw.de/zip/g_bkswb
.pdf
2. Beschreibung und Bewertung des
Schutzgutes Wasser
a) Für den Untersuchungsraum sind
die Bereiche Grundwasser und
Oberflächenwasser (u.a. Siepen,
Quellen) einschließlich der Sickerwasserdynamik u.a. zu beschreiben.
b) Zu bewerten ist die Schutzbedürftigkeit / Schutzfähigkeit des
Schutzgutes Wasser bzw. die
Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit (Schutzfunktion
der grundwasserüberdeckenden
Schichten). Dabei spielt der
Grundwasserflurabstand, die Sickerwasserrate und die Mächtigkeit (Boden-) Substrat als Filterschicht für das Sickerwasser eine
Rolle.
Das Grund- und Oberflächenwasser sowie die
Schutzbedürftigkeit und Schutzfähigkeit des
Schutzgutes Wasser werden in dem Umweltbericht berücksichtigt.
Die Sickerwasserdynamik und der hydrogeologische Aufbau werden insbesondere durch Ausführung von Baukörpern und Fundamenten betroffen. Über die Zulässigkeit der konkreten
Baumaßnahme wird im das Genehmigungsverfahren entschieden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird ein Baugrundgutachten
erstellt.
c) Beim Eingriff in den Untergrund ist
der hydrogeologische Aufbau zu
beschreiben: Bedeutungsvolle
Grundwasserleiter sind aus hydrogeologischer Sicht in ihrer Funktionsfähigkeit zu erhalten und
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 148
ggfs. weiterzuentwickeln.
3. Wechselwirkungen und Maßnahmen für die Schutzziele zwischen
den Schutzgütern Boden / Wasser /
Klima
Bei der Bodeninanspruchnahme sowie bei
Ausgleichsmaßnahmen sollte die Klimafunktion des betroffenen Bodens mit berücksichtigt werden. Dabei treten drei
wesentliche Schutzziele in den Vordergrund (siehe auch: UBA 2013: Bodenschutz und Klimawandel; Forschungskennzahl (UFOPLAN) 371171213/01)
http://www.umweltbundesamt.de/sites/def
ault/files/medien/378/publikationen/texte
57_2014_erarbeitung_fachlicher_rechtlich
er_und_organisatorischer_grundlagen_0.p
df
Die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Boden, Wasser und Klima werden in dem
Umweltbericht berücksichtigt.
Klimafunktion des betroffenen Bodens anhand
der Schutzziele wird in dem Umweltbericht berücksichtigt.
Schutzziel 1: Schutz, Erhalt und Wiederherstellung der Kohlenstoffspeicherfunktion des
Bodens
Schutzziel 2: Schutz, Erhalt oder Wiederherstellung der Kühlfunktion
des Bodens für die bodennahen Luftschichten
Schutzziel 3: Schutz des Bodens vor den
negativen Folgen des Klimawandels.
Zu Schutzziel 1: Bei Ausgleichsmaßnahmen sollten die genannten Schutzziele
für die Entwicklung des Bodens gemäß §
9 Abs.1 Nr. 20 BauGB und § 5 Abs. 2 Nr.
10 BauGB einschließlich seiner Klimafunktion mit berücksichtigt werden durch:
a) Zunahme der Gehalte und/oder
Vorräte an organischer Bodensubstanz,
b) Verbesserungen des Bodenwasserhaushalts,
c) Veränderungen der Biodiversität
im Boden,
d) Veränderungen im Stoffhaushalt
(BOKLIM-Themenblatt 2011),
e) Maßnahmen gegen Erosionsgefährdung; gegen Bodenverdichtung, gegen CO2 - Freisetzung.
Zu Schutzziel 2: Die Kühlfunktion des
Bodens steht z. B. u. a. in Wechselwirkung mit der Bodenfeuchte, dem Grundwasserstand und der Stauwasserbildung.
Hier sollten Wasserschutzgebiete
sowie Auenlandschaften und
Bachtäler besondere Berücksichtigung finden - insbesondere im
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 149
Hinblick auf ihre Empfindlichkeit
gegenüber Grundwasserverschmutzungsgefährdung und unter
Berücksichtigung des wasserwirtschaftlichen Vorsorgegrundsatzes
(vgl. § 179 BauGB).
Zu Schutzziel 3: Klimatische Einflüsse
auf den Boden können durch dauerhaft
konservierende Bodenbearbeitung sowie
die Erhöhung der Bodenbedeckung in
Zeiten der Winter- und Sommerbrache
kompensiert werden.
4. Kompensation( vgl. o.g. Punkt zu
Schutzziel 1) :
Aus der Sicht des vorsorgenden Bodenschutzes empfiehlt sich bei Eingriffen in
Böden eine ausreichend wirksame bodenbezogene Kompensation.
Methodik zur Suche nach Kompensationsflächen
1. Es ist empfehlenswert, einen Korrekturfaktor für den Verbrauch von
Bodenfunktionen in die Ausgleichsbilanzierung mit einfließen
zu lassen und an anderer Stelle, z.
Bsp. durch das Festsetzen einer
2
MSPE Fläche, mit auszugleichen.
Es wird ein Bodengutachten erstellt. Die Stadt
Jülich wird das Ergebnis bei ihrer Planungsentscheidung berücksichtigen.
2. Der Begriff „Entwicklung von Boden" ist in der Bezeichnung „Flächen für Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft"
enthalten. Dies ist im BauGB nach
§ 9 Abs.1 Nr. 20 BP und § 5 Abs.2
Nr. 10 / FNP vorgegeben. Im Text
der Planzeichenverordnung von
1990 ist der Begriff „Boden" noch
nicht berücksichtigt.
o
Suchräume für Ausgleichsflächen:
Kompensationsmaßnahmen sind
im Hinblick auf die Wirksamkeit
der Schutzgüter Boden und Wasser langfristig zu planen Es können Verzahnungen mit den Flächen eines Biotopkatasters / Biotopverbundes / Ökokontos angestrebt werden. Suchräume bietet
das Auskunftssystem der BK 50
sowie das Biotopflächenkataster
und Quellenkataster.
Flächen im Einflussbereich von
tektonischen Störungen können
als Vorrangflächen für Ausgleichsmaßnahmen betrachtet
werden.
5. Vorsorgender Bodenschutz
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 150
1. Der Schutz des Mutterbodens
ist gemäß § 202 BauGB zu beachten:
Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher
Anlagen sowie bei wesentlichen
anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist
in nutzbarem Zustand zu erhalten
und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen.
2. Bodenkundliche Baubegleitung
für die Kommunen
Link zum Ebook:
http://lv.kommunen.nrw.testade.net/mkuln
v/bodenschutz/bodenschutz/bodenkundlic
he-baubegleitu ng/bodenkundlichebaubegleitung-bbb-leitfaden-fur-die-praxis/
Die Vorgaben des § 202 BauGB zum Umgang
des Mutterbodens werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beachtet werden.
Für das Genehmigungsverfahren wird ein Baugrundgutachten erstellt und die Empfehlungen
umgesetzt werden.
------------Fußnote 1:
Bemerkung: DIN 4149:2005 wurde durch
den Regelsetzer zurückgezogen und
durch die Teile 1, 1/NA und 5 des Eurocode 8 (DIN EN 1998) ersetzt. Dieses
Regelwerk ist jedoch noch nicht bauaufsichtlich eingeführt. Anwendungsteile, die
nicht durch DIN 4149 abgedeckt werden,
können jedoch als Stand der Technik
angesehen und sollten entsprechend berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere DIN EN 1998, Teil 2, 4, 5 „Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische Aspekte" und Teil 6.
Fußnote 2:
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft" gemäß BauGB § 9 Abs.1 Nr.
201 BPlan und BauGB § 5 Abs.2 Nr. 10
/FNP.
144
Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg
vom 28.04.2015:
Das von Ihnen kenntlich gemachte Planungsgebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Union 194".
Ebenfalls wird das Plangebiet von dem
auf Kohlenwasserstoffe erteilten Erlaubnisfeld „Rheinland" (zu gewerblichen Zwecken) überdeckt. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Union 194" ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen
GmbH, hier vertreten durch die RWE
Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Inhaberin der
Erlaubnis "Rheinland" ist die Wintershall
Holding GmbH, Friedrich-Ebert-Straße
160 in 34119 Kassel zu 51 % sowie die
Statoil Deutschland Hydrocarbons GmbH,
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 151
Dithmarscher Straße 13 in 26723 Emden
zu 49 %.
Der Planungsbereich ist nach den hier
vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2012 aus
dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des
Sammelbescheides Az.: 61.42.63 - 2000 1) von durch Sümpfungsmaßnahmen des
Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen.
Das gesamte Plangebiet wird wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1
BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei deren
Bebauung gegebenenfalls besondere bauliche
Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind (vgl. nachrichtliche Übernahme im Planentwurf).
Die Grundwasserabsenkungen werden,
bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über
einen längeren Zeitraum wirksam bleiben.
Eine Zunahme der Beeinflussung der
Grundwasserstände im Planungsgebiet in
den nächsten Jahren ist nach heutigem
Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Die Grundwasserabsenkung sowie der Wiederanstieg im Zusammenhang mit dem Betrieb des
Braunkohletagebaus und die hierdurch möglicherweise verursachten Bodenbewegungen werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
durch das Baugrundgutachten berücksichtigt
werden.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletage-bau als
auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte
Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche
führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von
Bodenbewegungen sollten bei Planungen
und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine
Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt.
Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls die o. g. Eigentümerin der bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
Ich bitte vorsorglich, von einer Beteiligung
des ehemaligen Bergamtes Düren bzw.
Bergverwaltung in Dürer) abzusehen, da
seit dem 01.01.2008 Stellungnahmen im
Rahmen der Beteiligung der Bergbehörde
als TÖB nur noch unter der oben angegebenen Adresse in Dortmund erarbeitet
werden.
145
Schreiben des LVR-Amt für Denkmalpfle-
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 152
ge im Rheinland vom 04.05.2015:
mit Ihrem Schreiben vom 10.04.2015 haben Sie mich über die Planungsabsicht im
oben genannten Bereich informiert und
gleichzeitig um Äußerung im Hinblick auf
den aus denkmalfachlicher Sicht erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung gebeten.
Im Plangebiet befindet sich das gemäß §
3 DSchG rechtskräftig eingetragene Baudenkmal „Kirchberger Mühlenteich".
Da im Vorentwurf zum Bebauungsplan die
Möglichkeit skizziert wird, die Abflüsse
aus den versiegelten Flächen in den
„Lohner Fließ" und später in die Rurteiche
abzuleiten, muss untersucht werden, welche Auswirkungen das zusätzliche Wasser für die Funktionalität und substantielle
Erhaltung der Rurteiche, als künstlich
angelegte Wasserbauwerke hat. Auch ist
zu überprüfen, ob eine substantielle, funktionale oder sensorielle Betroffenheit
durch das geplante Brückenbauwerk vorliegt.
146
Ein Entwässerungskonzept des Ingenieurbüros
Norbert Behler VDI wird bis zur Offenlage vorliegen. Die geplante Entwässerung wird auch im
Rahmen des Umweltberichts behandelt werden.
Die denkmalpflegerische Belange werden sowohl für den יAKK-Mühlenteich יals auch für den
Auslauf des יLohner Fließes יin die Rur in der
Planung berücksichtigt.
Schreiben der RWE Power AG vom
10.04.2015:
Wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen
Ihnen hierzu folgendes mit:
Wir weisen darauf hin, dass die Talauenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen,
Blatt L5104 im gesamten Plangebiet Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial
enthalten können.
Humose Böden sind empfindlich gegen
Bodendruck und im Allgemeinen kaum
tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die
Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer
Verbreitung und Mächtigkeit, so dass
selbst bei einer gleichmäßigen Belastung
diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können.
Das gesamte Plangebiet ist daher wegen
der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs.
5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere
bauliche Maßnahmen, insbesondere im
Gründungsbereich, erforderlich sind.
Hier sind die Bauvorschriften der DIN
1054 "Baugrund — Sicherheitsnachweise
im Erd- und Grundbau" und der DIN 18
196 "Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke" sowie die
Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten."
Das gesamte Plangebiet wird wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1
BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei deren
Bebauung besondere bauliche Maßnahmen,
insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich
sind (vgl. nachrichtliche Übernahme im Planentwurf).
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden die Bodenverhältnisse durch das Baugrundgutachten berücksichtigt werden.
Die genannten Bauvorschriften werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beachtet
werden.
Ferner befindet sich im Bereich des PlanSitzungsvorlage 450/2015
Seite 153
gebietes die aktive Grundwassermessstelle 86897 der RWE Power AG.
Aktive Grundwassermessstellen sind unter dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes zu erhalten bzw. während eventueller Baumaßnahmen zu sichern. Die
jeweilige Zugänglichkeit für Grundwasserstandsmessungen sowie Entnahmen von
Grundwasseranalysen ist zu gewährleisten.
Messstelle
86897
R-Wert
25 24595,7
Der Standort der Grundwassermessstelle wird
nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen.
H-Wert
56 40913,6
Begründung:
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 19.02.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes
Kirchberg Nr. 14 " Ortseingang " beschlossen.
Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Produktionserweiterung und die Einrichtung eines Lager- und Logistikcenters am Standort Kirchberg der Carl Eichhorn KG Wellpappenwerke schaffen.
Es ist die Ausweisung von Gewerbegebiet vorgesehen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand statt in der Zeit vom 13.04.2015 bis 08.05.2015
einschließlich. Es gingen die als Anlagen beigefügten Schreiben ein.
Bis zum 08.05.2015 einschließlich fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Die eingegangenen Schreiben sind ebenfalls als Anlagen beigefügt.
Bis zur noch zu beschließenden öffentlichen Auslegung werden alle notwendigen und angesprochenen Gutachten vorliegen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 154
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Beschluss aus PUB und HFA:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Die eingegangenen Einwendungen werden ohne Wertung in die nächste Runde der Beratungen mit aufgenommen. Bevor die Wertung erfolgt, sollen erst die angesprochenen Gutachten erstellt und im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss vorgestellt werden.
In die zu erstellenden Gutachten werden zusätzlich folgende Punkte mit aufgenommen:
1. Es soll eine geringere Gebäudehöhe von 28 m in die gutachterliche Betrachtung mit
aufgenommen werden.
2. Das Gutachten soll sozioökonomische Gesichtspunkte mit aufnehmen.
3. Eine Tunnellösung zur Querung der Straße soll in den Gutachten dargestellt werden.
Sitzungsvorlage 450/2015
Seite 155