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Antrag (Antrag bzgl. Mittelbereitstellung im Wirtschaftsplan Immobilienwirtschaft für ein Gutachten zur Kraftwärmekopplung in Grundschulen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
05.12.17, 10:31
Aktualisiert
02.01.18, 18:41
Antrag (Antrag bzgl. Mittelbereitstellung im Wirtschaftsplan Immobilienwirtschaft für ein Gutachten zur Kraftwärmekopplung in Grundschulen) Antrag (Antrag bzgl. Mittelbereitstellung im Wirtschaftsplan Immobilienwirtschaft für ein Gutachten zur Kraftwärmekopplung in Grundschulen)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 631/2017 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 29.11.2017 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Termin Rat Betrifft: Bemerkungen 05.12.2017 beschließend 12.12.2017 beschließend Antrag bzgl. Mittelbereitstellung im Wirtschaftsplan Immobilienwirtschaft für ein Gutachten zur Kraftwärmekopplung in Grundschulen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadt Erftstadt hat in den vergangenen Jahren in relativ großem Umfang Heizungsanlagen erneuert. Dabei wurde in vielen Fällen auch geprüft, ob eine Kraft-Wäre-Kopplung energetisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Das Ergebnis war leider in jedem Fall negativ. Wenn man Strom erzeugen will, fällt in der Regel Wärme an. Es ist energetisch sinnvoll, diese Wärme zu nutzen. Wenn man lediglich Wärme benötigt, gibt es Anlagen die einen Wirkungsgrad von nahezu 100 % haben. Es ist dann nur unter bestimmten Voraussetzungen wirtschaftlich, zusätzlich auch Strom zu erzeugen. Die Technik entwickelt sich stetig weiter. Ich rege daher an, bei der nächsten anstehenden Sanierungsmaßnahme die Variante Kraft-Wäre-Kopplung erneut untersuchen zu lassen. Eine zusätzliche Mittelbereitstellung ist für 2018 nicht erforderlich. Voraussichtlich muss in 2019 oder 2020 die Heizungsanlage in der Grundschule Erp erneuert werden. Da in dieser Schule für das Schwimmbad über das gesamte Jahr hinweg Wärme benötigt wird, sind hier die Rahmenbedingungen für den Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung günstiger als in anderen Schulen. Das Ingenieurbüro, welches die Heizung plant, soll dann untersuchen, welche Anlagenkonfiguration die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Ich werde dem Büro ausdrücklich aufgeben, auch die Kraft-Wärme-Kopplung zu prüfen. Die Ergebnisse können im Ausschuss vorgestellt werden. In Vertretung (Hallstein) -2-