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Bürgerantrag (Anregung für eine Projektförderung zum Neubau einer Tennisplatzanlage in E.-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
24.08.17, 15:04
Aktualisiert
30.11.17, 15:05
Bürgerantrag (Anregung für eine  Projektförderung zum Neubau einer Tennisplatzanlage in E.-Liblar) Bürgerantrag (Anregung für eine  Projektförderung zum Neubau einer Tennisplatzanlage in E.-Liblar)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 173/2017 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 24.07.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Gerlach Amtsleiter RPA Beratungsfolge Sportausschuss Termin 07.09.2017 beschließend Sportausschuss 18.10.2017 beschließend Sportausschuss 29.11.2017 beschließend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 05.12.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Anregung für eine Projektförderung zum Neubau einer Tennisplatzanlage in E.-Liblar Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Verein Tennis-Sport Erftstadt e. V. beantragt städtische Fördermittel zum Neuaufbau der Platzanlage. Alle weiteren Informationen sind den detaillierten Antragsunterlagen zu entnehmen, die als Anlage beigefügt sind. Die Richtlinien für Sport treibende Vereine sehen die Bezuschussung von Investitionen ab 2.500,00 € bis zur maximalen Höhe von 120.000,00 € mit bis zu 25 % vor. Dabei gelten als Investitionen die Neuerstellung von Immobilien, die der sportlichen Betätigung mittelbar oder unmittelbar dienen und der Erwerb langlebiger Wirtschaftsgüter, die unmittelbar der sportlichen Betätigung dienen. Reparaturen, Sanierungen und Ersatzbeschaffungen werden nicht bezuschusst. M. E. handelt es sich sowohl bei dem Neuaufbau der vorhandenen Tennisplätze und erst recht bei dem Parkplatzneuaufbau nicht um Maßnahmen, die eine Förderung aufgrund der o. g. Richtlinien erhalten könnten. Wie zuletzt bei der Sanierung des Bruderschaftshauses der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Gymnich könnte jedoch eine Bezuschussung außerhalb der Richtlinien durch entsprechende Beschlusslage in den zuständigen städt. Gremien erfolgen. Allerdings war die Ausgangslage bei den Schützen eine andere, da dort eine unvorhergesehene Asbestsanierung die ansonsten gesicherte Finanzierung gefährdete. Außerdem wird das Bruderschaftshaus nicht nur von den Schützen genutzt, sondern dient der gesamten Ortsgemeinschaft Gymnich als Treffpunkt. Der TSE wünscht sich bei Gesamtkosten von voraussichtlich 65.000,00 € eine 75 %ige Bezuschussung seitens der Stadt i. H. v. 48.750,00 €. Da auch eine Bezuschussung außerhalb der Richtlinien bislang nur zu maximal 25 % erfolgt (= 16.250,00 €), wäre die Gesamtfinanzierung des Projektes somit nicht gesichert. In Vertretung (Lüngen) -2-