Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
24.08.17, 15:04
Aktualisiert
30.11.17, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 173/2017
Az.:
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 24.07.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Sportausschuss
Termin
07.09.2017
beschließend
Sportausschuss
18.10.2017
beschließend
Sportausschuss
29.11.2017
beschließend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
05.12.2017
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung für eine Projektförderung zum Neubau einer Tennisplatzanlage in E.-Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Verein Tennis-Sport Erftstadt e. V. beantragt städtische Fördermittel zum Neuaufbau der
Platzanlage. Alle weiteren Informationen sind den detaillierten Antragsunterlagen zu entnehmen,
die als Anlage beigefügt sind.
Die Richtlinien für Sport treibende Vereine sehen die Bezuschussung von Investitionen ab
2.500,00 € bis zur maximalen Höhe von 120.000,00 € mit bis zu 25 % vor. Dabei gelten als Investitionen die Neuerstellung von Immobilien, die der sportlichen Betätigung mittelbar oder unmittelbar
dienen und der Erwerb langlebiger Wirtschaftsgüter, die unmittelbar der sportlichen Betätigung
dienen. Reparaturen, Sanierungen und Ersatzbeschaffungen werden nicht bezuschusst.
M. E. handelt es sich sowohl bei dem Neuaufbau der vorhandenen Tennisplätze und erst recht bei
dem Parkplatzneuaufbau nicht um Maßnahmen, die eine Förderung aufgrund der o. g. Richtlinien
erhalten könnten.
Wie zuletzt bei der Sanierung des Bruderschaftshauses der St. Sebastianus Schützenbruderschaft
Gymnich könnte jedoch eine Bezuschussung außerhalb der Richtlinien durch entsprechende Beschlusslage in den zuständigen städt. Gremien erfolgen. Allerdings war die Ausgangslage bei den
Schützen eine andere, da dort eine unvorhergesehene Asbestsanierung die ansonsten gesicherte
Finanzierung gefährdete. Außerdem wird das Bruderschaftshaus nicht nur von den Schützen genutzt, sondern dient der gesamten Ortsgemeinschaft Gymnich als Treffpunkt.
Der TSE wünscht sich bei Gesamtkosten von voraussichtlich 65.000,00 € eine 75 %ige Bezuschussung seitens der Stadt i. H. v. 48.750,00 €. Da auch eine Bezuschussung außerhalb der
Richtlinien bislang nur zu maximal 25 % erfolgt (= 16.250,00 €), wäre die Gesamtfinanzierung des
Projektes somit nicht gesichert.
In Vertretung
(Lüngen)
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