Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
521 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
14.06.17, 15:02
Aktualisiert
19.01.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 66/2017 2. Ergänzung
Az.: -2-
Amt: - 2 BeschlAusf.: - -2- Datum: 18.05.2017
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Termin
Bemerkungen
27.06.2017
vorberatend
Betriebsausschuss Stadtwerke
27.09.2017
beschließend
Betriebsausschuss Stadtwerke
23.11.2017
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
05.12.2017
beschließend
Betrifft:
Erhalt Substanzwert Stadtwerke Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Das Gutachten der Fa. Rödl und Partner wird zur Kenntnis genommen und auf eine mögliche Umsetzung durch die Stadtwerke diskutiert.
2. Ab dem Jahr 2017 wird die Eigenkapitalverzinsung Abwasser nicht mehr durch die Stadtwerke über die Gewinn- und Verlustrechnung verbucht, sondern über einen Gewinnverwendungsbeschluss im Jahresabschluss ausgezahlt.
3. Zukünftig werden bei der Kalkulation der Gebühren und Entgelte kalkulatorische Werte
gem. Gutachten angewandt. Im Jahresabschluss findet weiterhin eine Abschreibung gem.
HGB statt. Die Mehrerträge werden zur Schuldentilgung im Eigenbetrieb Stadtwerke eingesetzt.
4. Der ausgelaufene Konzessionsvertrag wird verwaltungsintern überprüft und gesondert behandelt.
Begründung:
Wie bereits in der Vorlage 404/2016 dargestellt, musste der Substanzwert der Stadtwerke in der
städtischen Bilanz um rund 7,4 Mio. Euro reduziert werden und belastet damit das Eigenkapital der
Stadt Erftstadt. Der städtische Substanzwert musste reduziert werden, weil wir von einer dauernden Wertminderung (vgl. § 35 GemHVO) des Substanzwertes ausgehen. Gründe dieser substanziellen Wertminderung haben verschiedene Ursachen.
Möglichkeiten zur Verbesserung der aktuellen Situation der Stadtwerke Erftstadt hat die Fa. Rödl
und Partner im Hinblick auf die kalkulatorischen Bestandteile der Abschreibungen und Zinsen dargestellt. Die Nutzung dieser Möglichkeiten würde dazu dienen, die finanzielle Situation der Stadtwerke Erftstadt zu verbessern und somit den Substanzwert der Kernverwaltung zu stärken und
weitere außerplanmäßige Ereignisse im Bereich Abwasser und Wasserversorgung abfangen zu
können. Das Gutachten der Fa. Rödl und Partner habe ich in der Anlage beigefügt. Bevor kalkulatorische Größen eingeführt werden können, muss die bisherige Gebühren-/ bzw. Entgeltkalkulation
so bemessen sein, dass eine Kostendeckung gewährleistet ist. Laut einem Gespräch mit dem Dezernat -6- und der Betriebsleitung -81- am 05.04.2017 kann aktuell mit einer auskömmlichen Kalkulation im Bereich Abwasser gerechnet werden (Basis ist die Deckung der Aufwendungen nach
HGB).
Eine weitere Möglichkeit zur Verbesserung der aktuellen Situation besteht darin, die Verlustsituation der letzten Jahre zu vermeiden und regelmäßig mit einem ausgeglichenen bzw. positiven Jahresabschluss abzuschließen. Verschiedene Einzeleffekte, Übertragung Sonderbauwerke und
Großschäden, sind in den nächsten Jahren jedoch nicht zu erwarten. Eine inflationär bedingte
Preisanpassung bleibt von den oben aufgeführten Punkten unberührt.
Darüber hinaus hat die Fa. Rödl und Partner darauf hingewiesen, dass die sogenannte Eigenkapitalverzinsung der Abwasserbeseitigung nicht korrekt verbucht wurde. Eine Verbuchung über die
Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Handelsgesetzbuch nicht vorgesehen. Die Eigenkapitalverzinsung muss beim Jahresüberschuss in der Bilanz der Abwasserbeseitigung ausgewiesen
werden und anschließend über einen Gewinnverwendungsbeschluss des Betriebsausschusses
Stadtwerke und des Rates bilanziell abgewickelt werden. Dies bedeutet, dass zukünftig jährlich
über die tatsächlich entstandenen Gewinne politisch entschieden wird.
Im Rahmen der preislichen Überprüfung muss ebenfalls darauf hingewiesen werden, dass der
zwischen der Stadt Erftstadt und dem rechtlich unselbständigen Eigenbetrieb Stadtwerke Erftstadt
geschlossene Konzessionsvertrag einer Aktualisierung bedarf, da die im Rahmen einer Dienstvereinbarung getroffenen Konditionen bis zum 31.12.2016 befristet waren. Folgende Konzessionszahlungen wurden seit Einführung NKF tatsächlich geleistet:
-2-
Jahr
2008
2009
tatsächlich gezahlten
Konzessionen
in Euro
Bemerkung
35.185,67
3.043,53 Nachzahlung 2008
Nachzahlung 2007 (50.896
382.621,23 Euro)
278.734,03
0,00
317.669,53
0,00
0,00
0,00
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Summe
im Schnitt
1.017.253,99
113.028,22
Aufgrund des steuerlichen Querverbundes (Wasserversorgung, Heizkraftwerke, Schwimmbäder,
GVG-Anteile) und des hohen Verlustvortrages ergibt sich durch die Konzession allerdings nur ein
geringer steuerlicher Vorteil. Alternativ zur Konzession wäre eine Eigenkapitalverzinsung, wie im
Bereich Abwasser, denkbar. Die Höhe der kalkulatorischen Verzinsung kann diskutiert werden.
Derzeit sind 6 Prozent anerkannt. Die dann ermittelten Beträge müssten dann ebenfalls über einen
Gewinnverwendungsbeschluss des Betriebsausschusses bzw. den Rat genehmigt werden. So
könnte jeweils flexibel auf veränderte Rahmenbedingungen reagiert werden. Da die Wasserversorgung jedoch als Betrieb gewerblicher Art geführt wird, unterliegen mögliche Gewinne die an die
Kernverwaltung abgeführt würden, der Kapitalertragsteuer und würden somit den haushalterischen
Effekt verringern. Es sei denn, man verwendet die ausgewiesenen Gewinne zur Deckung der Defizite im steuerlichen Querverbund (Wasserversorgung, HKWs, GVG-Anteile und Schwimmbäder)
und verringert somit die Verlustausgleichszahlungen der Kernverwaltung z. B. für die Schwimmbäder.
Folgende Ausgleichszahlungen für Verluste der Schwimmbäder wurden seitens der Kernverwaltung seit NKF-Einführung an die Stadtwerke geleistet:
Jahr
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Verlustausgleich
Stadt Erftstadt
475.830
476.315
448.398
354.400
647.299
353.249
599.287
420.473
In der Sitzung des Betriebsausschusses Stadtwerke am 16.02.2017 wurde beantragt und einstimmig beschlossen, alle finanziellen Beziehungen zwischen Kernverwaltung und Eigenbetrieb seit
NKF-Einführung darzustellen. Die finanziellen Beziehungen stellen sich wie folgt dar:
-3-
Erträge des Kernhaushaltes
Stadt Erftstadt
2008
Konzession Wasser
35.186
Eigenkapitalverzinsung
Stadtwerke an Stadt
3.042
2010
2011
433.517
278.734
2012
2013
0
317.670
2014
2015
0
2016
0 noch offen
1.050.000 1.050.000 1.050.000 1.050.000 1.050.000 1.050.000 1.050.000 325.000
Auflösung der Rückstellung
Verlustausgleich Bäder
Summe der Erträge
2009
58.646
251.295
355.713
267.574
152.348
176.879
250.810 251.295
325.000
313.378
1.143.832 1.304.336 1.839.230 1.596.308 1.202.348 1.544.548 1.300.810 576.295
Aufwendungen des Kernhaushaltes Stadt Erftstadt
Eigenkapitalverstärkung
Freibad Lechenich, bis 2009
auch Kierdorf
225.020
225.020
135.020
135.020
135.020
135.020
135.020 135.020
Rückstellung Verlustausgleich Bäder
250.810
251.295
313.378
219.400
512.299
218.249
464.287 285.453 noch offen
Summe der Aufwendungen
475.830
476.315
448.398
354.420
647.319
353.269
599.307 420.473
Überschuss Kernhaushalt
668.001
828.022 1.390.831 1.241.888
555.029 1.191.279
701.503 155.822
135.020
In der unten aufgeführten Tabelle sind die durchschnittlichen Trinkwasserentgelte und Abwasserentgelte der Kommunen des Rhein-Erft-Kreises (incl. aller Städte) und des angrenzenden Kreises
Euskirchen beigefügt. Bei der Stadt Erftstadt habe ich nachrichtlich (fett und kursiv) die möglichen
Preissteigerungen unter Hinzunahme der kalkulatorischen Kosten dargestellt (Quelle IT-NRW):
Verwaltungsbezirk
––––––––––––––
Art des Entgeltes
Durchschnittliche Bruttoentgelte für Trinkund Abwasser
1.1.2014
1.1.2015
in Euro je Kubikmeter
1.1.2016
Rhein-Erft-Kreis
1,57 €
1,57 €
1,58 €
2,56 €
2,57 €
2,58 €
1,87 €
1,87 €
1,87 €
2,63 €
2,67 €
2,79 €
Trinkwasserentgelt
Abwasserentgelt
1,87 €
1,87 €
1,87 €
3,63 €
3,63 €
3,63 €
Trinkwasserentgelt
Abwasserentgelt
1,65 €
1,65 €
1,65 €
3,19 €
3,19 €
3,19 €
Trinkwasserentgelt
Abwasserentgelt
1,87 €
1,87 €
1,87 €
3,48 €
3,38 €
3,60 €
Trinkwasserentgelt
Abwasserentgelt
Bedburg, Stadt
Trinkwasserentgelt
Abwasserentgelt
Bergheim, Stadt
Brühl,
Stadt
Elsdorf
-4-
Erftstadt, Stadt
Trinkwasser1,05 €
1,05 €
entgelt
incl. kalk. Kosten ggfs. neuer
Preis
Abwasser1,62 €
1,62 €
entgelt
incl. kalk. Kosten ggfs. neuer
Preis
1,05 €
1,42 €
1,62 €
1,78 €
Frechen, Stadt
Trinkwasserentgelt
Abwasserentgelt
1,54 €
1,54 €
1,54 €
2,95 €
2,95 €
2,95 €
Trinkwasserentgelt
Abwasserentgelt
1,44 €
1,44 €
1,55 €
2,52 €
2,64 €
2,63 €
Trinkwasserentgelt
Abwasserentgelt
1,87 €
1,87 €
1,87 €
1,99 €
1,99 €
1,99 €
1,57 €
1,57 €
1,57 €
2,10 €
2,08 €
2,05 €
0,95 €
0,95 €
0,95 €
1,92 €
1,92 €
1,92 €
1,18 €
1,18 €
1,19 €
3,65 €
3,68 €
3,65 €
Hürth,
Stadt
Kerpen,
Stadt
Pulheim, Stadt
Trinkwasserentgelt
Abwasserentgelt
Wesseling, Stadt
Trinkwasserentgelt
Abwasserentgelt
Kreis Euskirchen
Trinkwasserentgelt
Abwasserentgelt
In Vertretung
(Knips)
-5-