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Beschlussvorlage (Substanzwert Stadtwerke Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
521 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
14.06.17, 15:02
Aktualisiert
19.01.18, 15:02
Beschlussvorlage (Substanzwert Stadtwerke Erftstadt) Beschlussvorlage (Substanzwert Stadtwerke Erftstadt) Beschlussvorlage (Substanzwert Stadtwerke Erftstadt) Beschlussvorlage (Substanzwert Stadtwerke Erftstadt) Beschlussvorlage (Substanzwert Stadtwerke Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 66/2017 2. Ergänzung Az.: -2- Amt: - 2 BeschlAusf.: - -2- Datum: 18.05.2017 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Termin Bemerkungen 27.06.2017 vorberatend Betriebsausschuss Stadtwerke 27.09.2017 beschließend Betriebsausschuss Stadtwerke 23.11.2017 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 05.12.2017 beschließend Betrifft: Erhalt Substanzwert Stadtwerke Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Das Gutachten der Fa. Rödl und Partner wird zur Kenntnis genommen und auf eine mögliche Umsetzung durch die Stadtwerke diskutiert. 2. Ab dem Jahr 2017 wird die Eigenkapitalverzinsung Abwasser nicht mehr durch die Stadtwerke über die Gewinn- und Verlustrechnung verbucht, sondern über einen Gewinnverwendungsbeschluss im Jahresabschluss ausgezahlt. 3. Zukünftig werden bei der Kalkulation der Gebühren und Entgelte kalkulatorische Werte gem. Gutachten angewandt. Im Jahresabschluss findet weiterhin eine Abschreibung gem. HGB statt. Die Mehrerträge werden zur Schuldentilgung im Eigenbetrieb Stadtwerke eingesetzt. 4. Der ausgelaufene Konzessionsvertrag wird verwaltungsintern überprüft und gesondert behandelt. Begründung: Wie bereits in der Vorlage 404/2016 dargestellt, musste der Substanzwert der Stadtwerke in der städtischen Bilanz um rund 7,4 Mio. Euro reduziert werden und belastet damit das Eigenkapital der Stadt Erftstadt. Der städtische Substanzwert musste reduziert werden, weil wir von einer dauernden Wertminderung (vgl. § 35 GemHVO) des Substanzwertes ausgehen. Gründe dieser substanziellen Wertminderung haben verschiedene Ursachen. Möglichkeiten zur Verbesserung der aktuellen Situation der Stadtwerke Erftstadt hat die Fa. Rödl und Partner im Hinblick auf die kalkulatorischen Bestandteile der Abschreibungen und Zinsen dargestellt. Die Nutzung dieser Möglichkeiten würde dazu dienen, die finanzielle Situation der Stadtwerke Erftstadt zu verbessern und somit den Substanzwert der Kernverwaltung zu stärken und weitere außerplanmäßige Ereignisse im Bereich Abwasser und Wasserversorgung abfangen zu können. Das Gutachten der Fa. Rödl und Partner habe ich in der Anlage beigefügt. Bevor kalkulatorische Größen eingeführt werden können, muss die bisherige Gebühren-/ bzw. Entgeltkalkulation so bemessen sein, dass eine Kostendeckung gewährleistet ist. Laut einem Gespräch mit dem Dezernat -6- und der Betriebsleitung -81- am 05.04.2017 kann aktuell mit einer auskömmlichen Kalkulation im Bereich Abwasser gerechnet werden (Basis ist die Deckung der Aufwendungen nach HGB). Eine weitere Möglichkeit zur Verbesserung der aktuellen Situation besteht darin, die Verlustsituation der letzten Jahre zu vermeiden und regelmäßig mit einem ausgeglichenen bzw. positiven Jahresabschluss abzuschließen. Verschiedene Einzeleffekte, Übertragung Sonderbauwerke und Großschäden, sind in den nächsten Jahren jedoch nicht zu erwarten. Eine inflationär bedingte Preisanpassung bleibt von den oben aufgeführten Punkten unberührt. Darüber hinaus hat die Fa. Rödl und Partner darauf hingewiesen, dass die sogenannte Eigenkapitalverzinsung der Abwasserbeseitigung nicht korrekt verbucht wurde. Eine Verbuchung über die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Handelsgesetzbuch nicht vorgesehen. Die Eigenkapitalverzinsung muss beim Jahresüberschuss in der Bilanz der Abwasserbeseitigung ausgewiesen werden und anschließend über einen Gewinnverwendungsbeschluss des Betriebsausschusses Stadtwerke und des Rates bilanziell abgewickelt werden. Dies bedeutet, dass zukünftig jährlich über die tatsächlich entstandenen Gewinne politisch entschieden wird. Im Rahmen der preislichen Überprüfung muss ebenfalls darauf hingewiesen werden, dass der zwischen der Stadt Erftstadt und dem rechtlich unselbständigen Eigenbetrieb Stadtwerke Erftstadt geschlossene Konzessionsvertrag einer Aktualisierung bedarf, da die im Rahmen einer Dienstvereinbarung getroffenen Konditionen bis zum 31.12.2016 befristet waren. Folgende Konzessionszahlungen wurden seit Einführung NKF tatsächlich geleistet: -2- Jahr 2008 2009 tatsächlich gezahlten Konzessionen in Euro Bemerkung 35.185,67 3.043,53 Nachzahlung 2008 Nachzahlung 2007 (50.896 382.621,23 Euro) 278.734,03 0,00 317.669,53 0,00 0,00 0,00 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Summe im Schnitt 1.017.253,99 113.028,22 Aufgrund des steuerlichen Querverbundes (Wasserversorgung, Heizkraftwerke, Schwimmbäder, GVG-Anteile) und des hohen Verlustvortrages ergibt sich durch die Konzession allerdings nur ein geringer steuerlicher Vorteil. Alternativ zur Konzession wäre eine Eigenkapitalverzinsung, wie im Bereich Abwasser, denkbar. Die Höhe der kalkulatorischen Verzinsung kann diskutiert werden. Derzeit sind 6 Prozent anerkannt. Die dann ermittelten Beträge müssten dann ebenfalls über einen Gewinnverwendungsbeschluss des Betriebsausschusses bzw. den Rat genehmigt werden. So könnte jeweils flexibel auf veränderte Rahmenbedingungen reagiert werden. Da die Wasserversorgung jedoch als Betrieb gewerblicher Art geführt wird, unterliegen mögliche Gewinne die an die Kernverwaltung abgeführt würden, der Kapitalertragsteuer und würden somit den haushalterischen Effekt verringern. Es sei denn, man verwendet die ausgewiesenen Gewinne zur Deckung der Defizite im steuerlichen Querverbund (Wasserversorgung, HKWs, GVG-Anteile und Schwimmbäder) und verringert somit die Verlustausgleichszahlungen der Kernverwaltung z. B. für die Schwimmbäder. Folgende Ausgleichszahlungen für Verluste der Schwimmbäder wurden seitens der Kernverwaltung seit NKF-Einführung an die Stadtwerke geleistet: Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Verlustausgleich Stadt Erftstadt 475.830 476.315 448.398 354.400 647.299 353.249 599.287 420.473 In der Sitzung des Betriebsausschusses Stadtwerke am 16.02.2017 wurde beantragt und einstimmig beschlossen, alle finanziellen Beziehungen zwischen Kernverwaltung und Eigenbetrieb seit NKF-Einführung darzustellen. Die finanziellen Beziehungen stellen sich wie folgt dar: -3- Erträge des Kernhaushaltes Stadt Erftstadt 2008 Konzession Wasser 35.186 Eigenkapitalverzinsung Stadtwerke an Stadt 3.042 2010 2011 433.517 278.734 2012 2013 0 317.670 2014 2015 0 2016 0 noch offen 1.050.000 1.050.000 1.050.000 1.050.000 1.050.000 1.050.000 1.050.000 325.000 Auflösung der Rückstellung Verlustausgleich Bäder Summe der Erträge 2009 58.646 251.295 355.713 267.574 152.348 176.879 250.810 251.295 325.000 313.378 1.143.832 1.304.336 1.839.230 1.596.308 1.202.348 1.544.548 1.300.810 576.295 Aufwendungen des Kernhaushaltes Stadt Erftstadt Eigenkapitalverstärkung Freibad Lechenich, bis 2009 auch Kierdorf 225.020 225.020 135.020 135.020 135.020 135.020 135.020 135.020 Rückstellung Verlustausgleich Bäder 250.810 251.295 313.378 219.400 512.299 218.249 464.287 285.453 noch offen Summe der Aufwendungen 475.830 476.315 448.398 354.420 647.319 353.269 599.307 420.473 Überschuss Kernhaushalt 668.001 828.022 1.390.831 1.241.888 555.029 1.191.279 701.503 155.822 135.020 In der unten aufgeführten Tabelle sind die durchschnittlichen Trinkwasserentgelte und Abwasserentgelte der Kommunen des Rhein-Erft-Kreises (incl. aller Städte) und des angrenzenden Kreises Euskirchen beigefügt. Bei der Stadt Erftstadt habe ich nachrichtlich (fett und kursiv) die möglichen Preissteigerungen unter Hinzunahme der kalkulatorischen Kosten dargestellt (Quelle IT-NRW): Verwaltungsbezirk –––––––––––––– Art des Entgeltes Durchschnittliche Bruttoentgelte für Trinkund Abwasser 1.1.2014 1.1.2015 in Euro je Kubikmeter 1.1.2016 Rhein-Erft-Kreis 1,57 € 1,57 € 1,58 € 2,56 € 2,57 € 2,58 € 1,87 € 1,87 € 1,87 € 2,63 € 2,67 € 2,79 € Trinkwasserentgelt Abwasserentgelt 1,87 € 1,87 € 1,87 € 3,63 € 3,63 € 3,63 € Trinkwasserentgelt Abwasserentgelt 1,65 € 1,65 € 1,65 € 3,19 € 3,19 € 3,19 € Trinkwasserentgelt Abwasserentgelt 1,87 € 1,87 € 1,87 € 3,48 € 3,38 € 3,60 € Trinkwasserentgelt Abwasserentgelt Bedburg, Stadt Trinkwasserentgelt Abwasserentgelt Bergheim, Stadt Brühl, Stadt Elsdorf -4- Erftstadt, Stadt Trinkwasser1,05 € 1,05 € entgelt incl. kalk. Kosten ggfs. neuer Preis Abwasser1,62 € 1,62 € entgelt incl. kalk. Kosten ggfs. neuer Preis 1,05 € 1,42 € 1,62 € 1,78 € Frechen, Stadt Trinkwasserentgelt Abwasserentgelt 1,54 € 1,54 € 1,54 € 2,95 € 2,95 € 2,95 € Trinkwasserentgelt Abwasserentgelt 1,44 € 1,44 € 1,55 € 2,52 € 2,64 € 2,63 € Trinkwasserentgelt Abwasserentgelt 1,87 € 1,87 € 1,87 € 1,99 € 1,99 € 1,99 € 1,57 € 1,57 € 1,57 € 2,10 € 2,08 € 2,05 € 0,95 € 0,95 € 0,95 € 1,92 € 1,92 € 1,92 € 1,18 € 1,18 € 1,19 € 3,65 € 3,68 € 3,65 € Hürth, Stadt Kerpen, Stadt Pulheim, Stadt Trinkwasserentgelt Abwasserentgelt Wesseling, Stadt Trinkwasserentgelt Abwasserentgelt Kreis Euskirchen Trinkwasserentgelt Abwasserentgelt In Vertretung (Knips) -5-