Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:05
Aktualisiert
30.11.17, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 572/2017
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 07.11.2017
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Termin
08.11.2017
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
05.12.2017
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. städischer Wohnraum; Wohnraum für Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu den Anträgen der FDP-Stadtratsfraktion nehme ich wie folgt Stellung:
1. Das Angebot insbesondere an preisgünstigem Wohnraum in Erftstadt ist derzeit relativ gering.
Der Bedarf wird durch die zunehmende Zahl älterer Menschen, teilweise mit rückläufigen Einkommensverhältnissen, weiter zunehmen. Die jetzt beschlossenen und zur Umsetzung anstehenden Maßnahmen reichen nicht aus, um den Bedarf zu decken. Daher sollte auch ab 2019
weiter in den Wohnungsbau investiert werden. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass derzeit
keine ausreichenden Flächen zur Verfügung stehen, auf denen entsprechende Wohnungen errichtet werden können. Mit den Beschlüssen zum Wohnbauflächenentwicklungskonzept wurden
aber die ersten Schritte unternommen, um hier Abhilfe zu schaffen.
2. Um „städtebauliche Missstände“ zu beseitigen hat die Stadt in den vergangenen Jahren in einigen wenigen Fällen gezielt Objekte erworben, die dann beseitigt und durch Neubauten ersetzt
wurden. Es handelt sich z.B. um Grundstücke an der Carl-Schurz-Straße in Liblar und an der
Talstraße in Friesheim.
Aus finanziellen Gründen und wegen der begrenzten Personalkapazität sind diese Aktivitäten
bisher auf Einzelfälle beschränkt. Ich sehe auch in Zukunft nicht die Möglichkeit, hier umfassend tätig zu werden. In den kleineren Ortsteilen sollten daher eher Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit der Grundstücksmarkt sich auch der „Problemimmobilien“ annimmt.
3. Die Umsetzung von Konzepten für neue Wohnformen möchte ich grundsätzlich unterstützen.
Die Bauaktivitäten der Stadt sollten sich in einem ersten Schritt darauf konzentrieren, preiswerten Wohnraum zu schaffen, der eine barrierearme und altengerechte Ausstattung aufweisen
sollte. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird erhebliche Kapazitäten in der Verwaltung binden. Die Umsetzung von Konzepten für neue Wohnformen, die in vielen Fällen durch bürgerschaftliches Engagement auf den Weg gebracht werden, können vorrangig durch die Vergabe
städtischer Grundstücke an Bauwillige unterstützt werden.
4. Die derzeit hohe Nachfrage nach Wohnraum in Erftstadt sorgt dafür, dass es kaum Leerstände
gibt. Die entsprechenden Objekte sind teilweise in einem unbewohnbaren Zustand. In Zusammenarbeit mit den Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern werde ich mir einen genaueren Überblick verschaffen, in welchen Ortsteilen Wohnungen leer stehen und welche Ursachen
dieser Leerstand haben könnte.
5. Der Vorschlag, eine Wohnungsbaugesellschaft zu gründen, wird von mir unterstützt. Den im
Antrag der FDP Fraktion genannten Rahmenbedingungen stimme ich zu. Die Stadt Erftstadt
sollte sich stärker im Bereich des Wohnungsbaus engagieren, wobei vorrangig preiswerter
Wohnraum geschaffen werden sollte. Weiterhin muss der Zustand der vorhandenen städtischen
Wohnungen deutlich verbessert werden. Dazu führe ich derzeit Gespräche mit der GWG.
Für die Gründung einer entsprechenden Gesellschaft sind verschiedene Fragestellungen zu
klären, die einer externen Beratung bedürfen. Die entsprechenden Kosten betragen ca.
30.000,- €. Die Mittel sollten in den Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Immobilien eingestellt werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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