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Antrag (Antrag bzgl. städischer Wohnraum; Wohnraum für Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:05
Aktualisiert
30.11.17, 15:05
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 572/2017 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 07.11.2017 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 08.11.2017 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 05.12.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. städischer Wohnraum; Wohnraum für Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu den Anträgen der FDP-Stadtratsfraktion nehme ich wie folgt Stellung: 1. Das Angebot insbesondere an preisgünstigem Wohnraum in Erftstadt ist derzeit relativ gering. Der Bedarf wird durch die zunehmende Zahl älterer Menschen, teilweise mit rückläufigen Einkommensverhältnissen, weiter zunehmen. Die jetzt beschlossenen und zur Umsetzung anstehenden Maßnahmen reichen nicht aus, um den Bedarf zu decken. Daher sollte auch ab 2019 weiter in den Wohnungsbau investiert werden. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass derzeit keine ausreichenden Flächen zur Verfügung stehen, auf denen entsprechende Wohnungen errichtet werden können. Mit den Beschlüssen zum Wohnbauflächenentwicklungskonzept wurden aber die ersten Schritte unternommen, um hier Abhilfe zu schaffen. 2. Um „städtebauliche Missstände“ zu beseitigen hat die Stadt in den vergangenen Jahren in einigen wenigen Fällen gezielt Objekte erworben, die dann beseitigt und durch Neubauten ersetzt wurden. Es handelt sich z.B. um Grundstücke an der Carl-Schurz-Straße in Liblar und an der Talstraße in Friesheim. Aus finanziellen Gründen und wegen der begrenzten Personalkapazität sind diese Aktivitäten bisher auf Einzelfälle beschränkt. Ich sehe auch in Zukunft nicht die Möglichkeit, hier umfassend tätig zu werden. In den kleineren Ortsteilen sollten daher eher Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit der Grundstücksmarkt sich auch der „Problemimmobilien“ annimmt. 3. Die Umsetzung von Konzepten für neue Wohnformen möchte ich grundsätzlich unterstützen. Die Bauaktivitäten der Stadt sollten sich in einem ersten Schritt darauf konzentrieren, preiswerten Wohnraum zu schaffen, der eine barrierearme und altengerechte Ausstattung aufweisen sollte. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird erhebliche Kapazitäten in der Verwaltung binden. Die Umsetzung von Konzepten für neue Wohnformen, die in vielen Fällen durch bürgerschaftliches Engagement auf den Weg gebracht werden, können vorrangig durch die Vergabe städtischer Grundstücke an Bauwillige unterstützt werden. 4. Die derzeit hohe Nachfrage nach Wohnraum in Erftstadt sorgt dafür, dass es kaum Leerstände gibt. Die entsprechenden Objekte sind teilweise in einem unbewohnbaren Zustand. In Zusammenarbeit mit den Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern werde ich mir einen genaueren Überblick verschaffen, in welchen Ortsteilen Wohnungen leer stehen und welche Ursachen dieser Leerstand haben könnte. 5. Der Vorschlag, eine Wohnungsbaugesellschaft zu gründen, wird von mir unterstützt. Den im Antrag der FDP Fraktion genannten Rahmenbedingungen stimme ich zu. Die Stadt Erftstadt sollte sich stärker im Bereich des Wohnungsbaus engagieren, wobei vorrangig preiswerter Wohnraum geschaffen werden sollte. Weiterhin muss der Zustand der vorhandenen städtischen Wohnungen deutlich verbessert werden. Dazu führe ich derzeit Gespräche mit der GWG. Für die Gründung einer entsprechenden Gesellschaft sind verschiedene Fragestellungen zu klären, die einer externen Beratung bedürfen. Die entsprechenden Kosten betragen ca. 30.000,- €. Die Mittel sollten in den Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Immobilien eingestellt werden. In Vertretung (Hallstein) -2-