Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,6 MB
Datum
05.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:05
Aktualisiert
30.11.17, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
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Freie
Demokraten
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FDP-Fraktion • c/o Dr. Hille • Maodalenenweo 12 A • 50374 Erftstadt
Herrn Bürgermeister
Volker Emer
Holzdamm 1
50374 Erftstadt
D
p
FDP-Stadtratsfraktion Erftstadt
Dr. Hans-Eduard Hille
Magdalenenweg 12 A
50374 Erftstadt
www.fdp-erftsadt.de
he.hille@fdp-erftstadt.de
30. Oktober 2017
Antrag zum städtischen Wohnungsbau — Wohnraum für Erftstadt
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
bitte leiten Sie den nachfolgenden Antrag den zuständigen Gremien des Rates zur
Beratung und Beschlussfassung zu.
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt für die Jahre 2019 bis 2022 ein Programm
für den Neubau von preisgünstigen Wohnungen, das für die Jahre 2019 bis
2022 jeweils den gleichen Umfang hat, wie er für das Jahr 2018 vorgesehen ist
(3 Objekte). Die erforderlichen Mittel werden als Verpflichtungsermächtigungen
in den Kern-Haushalt 2018 eingestellt. Nach Gründung der städtischen
Wohnungsgesellschaft können die Mittel zu marktüblichen Bedingungen als
Kredite an die Gesellschaft vergeben werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für den Aufkauf und die
Modernisierung von Bestandswohnungen, insbesondere in den kleineren
Ortsteilen, zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei
verfolgt der Rat der Stadt Erftstadt das Ziel, mit der Steigerung der Attraktivität
von älteren Wohnungen zur sozialen Stabilisierung der Quartiere beizutragen.
3. Sowohl bei dem Neubau als auch bei der Modernisierung sollen auch Konzepte
für neue Wohnformen verfolgt werden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Kataster leerstehenden Wohnraums zu
erstellen und fortlaufend fortzuschreiben. Die erstmalige Erstellung des
Katasters kann schrittweise erfolgen. Die Verwaltung legt dem Rat ein
entsprechendes Konzept zur Beschlussfassung vor. Die Erstellung soll
spätestens im Jahr 2020 abgeschlossen sein.
5. Der Rat der Stadt Erftstadt strebt die Gründung einer städtischen
Wohnungsgesellschaft (Arbeitstitel „Wohnraum für Erftstadt") an. Die
Wohnungsgesellschaft soll das in Ziffer 1 beschriebene Wohnungsneubau- und
Modernisierungsprogramm realisieren, den dadurch entstehenden
Mietwohnungsbestand sowie den vorhandenen Altbestand an städtischen
Wohnungen verwalten und nach konzeptionellen Vorgaben der Stadt
professionell vermieten. Für diese Gesellschaft sucht die Stadt Erftstadt einen
strategischen Partner als Mitgesellschafter, der über Erfahrung auf den
Gebieten des Baus und der Vermietung von Wohnungen verfügt. Die Stadt soll
Mehrheitsgesellschafter sein, die operative Geschäftsführung soll durch den
Mitgesellschafter erfolgen, ggf. im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat mit äußerster Priorität ein
Konzept zur Umsetzung dieser Zielvorgabe zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen. Der Betrieb von Übergangsheimen,
Obdachlosenunterkünften u.ä. Einrichtungen sowie des sonstigen
Immobilienbestands der Stadt soll nicht Gegenstand der Wohnungsgesellschaft
sein. Die Gesellschaft soll kein Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft in neuer
Rechtsform sein.
Begründung:
Mit dem Neubau eines Wohnhauses an der Dirmerzheimer Landstraße und den für
2018 bereits beschlossenen Neubauvorhaben in Liblar, Neubaugebiet DechantLinden-Weg, in Lechenich, nördlich der Solarsiedlung, sowie in Friesheim, Talstraße,
investiert die Stadt Erftstadt erstmals seit langer Zeit wieder in den Wohnungsbau.
Über die Notwendigkeit, preiswerten Wohnraum zu schaffen, besteht im Rat und mit
der Verwaltung weitgehende Einigkeit. Die FDP-Fraktion ist davon überzeugt, dass die
Stadt vorrangig die Rahmenbedingungen für private Investitionen in preiswerten
Wohnraum schaffen muss. Nach Auffassung der FDP-Fraktion ist es aber zusätzlich
geboten, dass die Stadt auch eigene Investitionen vornimmt. Diese Auffassung teilen
wir mit anderen Fraktionen im Rat. Die städtischen Investitionen sollten sich nicht nur
auf Neubauten und die großen Stadtteile Lechenich und Liblar beschränken.
Es ist auf vielfältigen Gründen sinnvoll, die anstehenden Investitionen und vor allem
die Verwaltung des Wohnungsbestandes nicht durch die Verwaltung erledigen zu
lassen. Dagegen sprechen unter anderem die angespannte Personalsituation im
Dezernat 6, die fehlende Expertise im Wohnungsbau und der Wohnungsvermietung
sowie die zu geringe Betriebsgröße für eine kostengünstige Wohnungsverwaltung. Die
FDP-Fraktion greift deshalb den Gedanken auf, eine städtische Wohnungsgesellschaft
zu gründen. Mit diesem Antrag konkretisiert die FDP-Fraktion, welche Aufgaben diese
Wohnungsgesellschaft nach Auffassung der FDP-Fraktion wahrnehmen und wie sie
arbeiten soli. Die Wohnungsgesellschaft soll rentabel arbeiten. Die Zusammenarbeit
mit einem erfahrenen Partner, der die operative Geschäftsführung übernimmt, soll dies
sicherstellen. Die Gründung der Wohnungsgesellschaft darf die Realisierung des
bereits beschlossenen Wohnungsbauprogramms 2018 nicht verzögern. Die drei
geplanten Bauvorhaben sind deshalb parallel voranzutreiben, sodass sie zu einem
späteren Zeitpunkt in die Wohnungsgesellschaft eingebracht werden können.
Die weitere Begründung erfolgt in den Beratungen mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsitzender