Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
23.11.17, 15:03
Aktualisiert
27.11.17, 13:55
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 569/2017
Az.: -10-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 101 Datum: 07.11.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
05.12.2017
Bemerkungen
zur Kenntnis
Bericht zur Kommunalwahl 2020
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Bericht des Bürgermeisters wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Der Landrat des REK hat als Kommunalaufsicht mir erste Informationen zur Kommunalwahl 2020
übersandt (als Anlage beigefügt).
Nachfolgend möchte ich Ihnen die wesentlichen Daten und Termine zusammenfassen:
Die neue Wahlperiode beginnt am 01.11.2020. Die Wahl wird voraussichtlich im Oktober 2020
stattfinden.
Die Zahl der zu wählenden Vertreter/innen richtet sich nach der Bevölkerungszahl, die der Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) am 30.11.2017 veröffentlich hat. Die Bevölkerungszahl beträgt für Erftstadt zurzeit 49.722. Nach telefonischer Rücksprache mit IT.NRW ist mit der
Veröffentlichung einer neuen Bevölkerungszahl bis zum Stichtag nicht zu rechnen. Ich werde diese
am 30.11.2017 nochmals überprüfen und Sie bei einer Veränderung informieren.
Die derzeitige Bevölkerungszahl führt dazu, dass 2020 insgesamt 44 Vertreter/innen, davon 22 in
Wahlbezirken, zu wählen sind. Dies bedeutet, dass sich der Rat zukünftig kraft Gesetzes um
6 Mitglieder verkleinern wird. Eine freiwillige Vergrößerung sieht das Kommunalwahlgesetz nicht
vor, lediglich eine weitere Reduzierung um 2, 4, 6, 8 oder 10 Mitglieder. Ich gehe davon aus, dass
von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht wird. Ansonsten wäre eine entsprechende Satzung
durch den Rat der Stadt Erftstadt bis spätestens 28.02.2018 zwingend erforderlich.
Die Einteilung des Stadtgebietes in die 22 Wahlbezirke muss bis spätestens 29.02.2020 durch den
Wahlausschuss erfolgen. Den Termin für den Wahlausschuss werde ich mit Ihnen bei der Terminkonferenz für die Ausschüsse 2019 abstimmen, wobei die Wahlbezirkseinteilung -auch auf Hinweis
des Landrates- (siehe Seite 4 Abs. 4 des Anschreibens) rechtzeitig erfolgen soll.
(Erner)
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