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Beschlussvorlage (Bericht zur Kommunalwahl 2020)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
23.11.17, 15:03
Aktualisiert
27.11.17, 13:55
Beschlussvorlage (Bericht zur Kommunalwahl 2020) Beschlussvorlage (Bericht zur Kommunalwahl 2020)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 569/2017 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - 101 Datum: 07.11.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 05.12.2017 Bemerkungen zur Kenntnis Bericht zur Kommunalwahl 2020 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Bericht des Bürgermeisters wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Der Landrat des REK hat als Kommunalaufsicht mir erste Informationen zur Kommunalwahl 2020 übersandt (als Anlage beigefügt). Nachfolgend möchte ich Ihnen die wesentlichen Daten und Termine zusammenfassen: Die neue Wahlperiode beginnt am 01.11.2020. Die Wahl wird voraussichtlich im Oktober 2020 stattfinden. Die Zahl der zu wählenden Vertreter/innen richtet sich nach der Bevölkerungszahl, die der Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) am 30.11.2017 veröffentlich hat. Die Bevölkerungszahl beträgt für Erftstadt zurzeit 49.722. Nach telefonischer Rücksprache mit IT.NRW ist mit der Veröffentlichung einer neuen Bevölkerungszahl bis zum Stichtag nicht zu rechnen. Ich werde diese am 30.11.2017 nochmals überprüfen und Sie bei einer Veränderung informieren. Die derzeitige Bevölkerungszahl führt dazu, dass 2020 insgesamt 44 Vertreter/innen, davon 22 in Wahlbezirken, zu wählen sind. Dies bedeutet, dass sich der Rat zukünftig kraft Gesetzes um 6 Mitglieder verkleinern wird. Eine freiwillige Vergrößerung sieht das Kommunalwahlgesetz nicht vor, lediglich eine weitere Reduzierung um 2, 4, 6, 8 oder 10 Mitglieder. Ich gehe davon aus, dass von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht wird. Ansonsten wäre eine entsprechende Satzung durch den Rat der Stadt Erftstadt bis spätestens 28.02.2018 zwingend erforderlich. Die Einteilung des Stadtgebietes in die 22 Wahlbezirke muss bis spätestens 29.02.2020 durch den Wahlausschuss erfolgen. Den Termin für den Wahlausschuss werde ich mit Ihnen bei der Terminkonferenz für die Ausschüsse 2019 abstimmen, wobei die Wahlbezirkseinteilung -auch auf Hinweis des Landrates- (siehe Seite 4 Abs. 4 des Anschreibens) rechtzeitig erfolgen soll. (Erner) -2-