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Antrag (Antrag bzgl. Entwicklung eines Konzeptes zur digitalen Ausstattung der Erftstädter Schulen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
30.11.17, 15:05
Aktualisiert
02.01.18, 15:01
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 592/2017 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 15.11.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Gerlach Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Freien Wählergemeinschaft Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Schulausschuss Termin 16.11.2017 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 05.12.2017 beschließend Schulausschuss Betrifft: Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Entwicklung eines Konzeptes zur digitalen Ausstattung der Erftstädter Schulen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zur Entwicklung eines Konzeptes, welches die digitale Ausstattung aller Erftstädter Schulen einschließlich der zu erwartenden Kosten beinhaltet, ist die Erstellung eines Medienentwicklungsplans erforderlich, der auf den Medienkonzepten der Schulen basiert. Kommunale Medienentwicklungsplanung thematisiert die Rahmenbedingungen, berücksichtigt den Aufbau, den Betrieb, die Wartung und den Support sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Medienausstattung der Schulen auf der Ebene des Schulträgers. Das Medienkonzept der Schule hat seinen Schwerpunkt auf der pädagogischen Nutzung der Medien an einer bestimmten Schule und den daraus folgenden Konsequenzen für die schulspezifische Ausstattungsplanung sowie das Fortbildungskonzept im Kontext einer ganzheitlichen Personalentwicklung. Die Erstellung eines Medienkonzepts - im Rahmen der Schulprogrammarbeit - ist für Schulen verbindlich und durch einen Erlass des Schulministeriums geregelt. Die Grundschulen müssen bis Ende des Schuljahres 2018/2019 ein Medienkonzept vorlegen, alle anderen Schulen bis Ende des Schuljahres 2019/2020. Die Fa. AIX, die die Netzwerkadministration der Erftstädter Schulen betreibt, wurde beauftragt, die Schulen bei der Erstellung eines Medienkonzeptes zu unterstützen. Es wird der IT-Bedarf an den Schulen durch einen Abgleich des Ist-und des Sollzustandes festgestellt. Die Medienkonzepte sollen möglichst nach Schulformen standardisiert werden. Nach Auswertung der Medienkonzepte durch AIX erfolgt die Erstellung eines Medienentwicklungsplanes. Dieser wiederum dient dann als Grundlage zur Verwendung der notwendigen Mittel aus dem Programm gute Schule 2020. Über den Entwicklungsstand hinsichtlich des Medienentwicklungsplanes wird im nächsten Schulausschuss berichtet und selbstverständlich nach Fertigstellung dem Schulausschuss vorgelegt. (Erner) -2-