Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
216 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
08.12.17, 15:02
Aktualisiert
08.12.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Frau StV
Susanne Loosen
Niederweg 12
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Amt für Schulverwaltung, Kultur und Sport
Holzdamm 10
0 22 35 / 409-318
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Frau Gerlach
29.11.2017
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Amtsleiter
Ihre Anfrage vom 30.11.2017
Rat
Betrifft:
Datum
öffentlich
F 637/2017
12.12.2017
Anfrage bzgl. anfallende Kosten für Eltern der Schülerinnen und Schüler
Sehr geehrte Frau Loosen,
der Schulträger stellt den Schülerinnen und Schülern die erforderlichen Lernmittel i. Höhe des um
den Eigenanteil der Eltern verminderten Durchschnittsbetrags bereit. Diese Lernmittel werden an
die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich ausgeliehen. Keine Lernmittel sind Gegenstände, die
im Unterricht als Gebrauchs- oder Übungsmaterial verwendet werden. Diese sind dann als Teil der
allgemeinen persönlichen Ausstattung von den Eltern zu beschaffen und zu bezahlen. Dazu zählen insbesondere:
- Schreib- und Zeichenpapier aller Art (Hefte, Zeichenblöcke usw.),
- Schreib-, Zeichen- und Rechengeräte aller Art einschließlich technischer Hilfsmittel,
- Elektronische Datenträger oder Papier, die bzw. das die Schule zentral beschafft und den
Schülerinnen und Schülern zur Sicherung von Unterrichtsergebnissen aushändigt,
- Sonstige Arbeitsmittel.
Eine Abfrage bei den städtischen Schulen hinsichtlich der Art und Höhe der pflichtigen und freiwilligen Kosten ergab das als Anlage (Anlage 1) beigefügte Ergebnis. Grundsätzlich basieren alle
erhobenen Kosten auf entsprechenden Beschlüssen der jeweiligen Pflegschaften bzw. Schulkonferenzen.
Die Teilnahme am gebundenen Ganztagsunterricht ist nicht mit Kosten verbunden. Dort, wie auch
im Offenen Ganztag und der pädagogischen Übermittagsbetreuung wird den Schülerinnen und
Schülern die Möglichkeit geboten, in der Schule Frühstück, Snacks oder Mittagessen einzunehmen. Die Kosten dafür sind natürlich unterschiedlich und liegen für das Mittagessen zwischen ca.
2,50 € und 3,30 €. Die Kosten für die Teilnahme an der pädagogischen Übermittagsbetreuung unterscheiden sich jeweils im Hinblick auf die von den Eltern mit den Trägern vertraglich abgeschlos-
senen Betreuungsleistungen. Die Kosten für die Teilnahme am Offenen Ganztag sind einkommensabhängig und ergeben sich aus der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die
Teilnahme von Kindern an der „offenen Ganztagsschule“ in der Primarstufe der Schulen der Stadt
Erftstadt. Die Kosten für die Kernzeitenbetreuung bzw. für die pädagogische Übermittagsbetreuung ergeben sich ebenfalls aus der Anlage 1.
Die von den Eltern zu tragenden Kosten für die Schülerbeförderung werden gemäß § 97 Abs. 4
Schulgesetz nach der Schülerfahrkostenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erhoben.
Für Eltern, deren Kinder einen Anspruch auf Schülerbeförderung haben (Grundschulkinder, deren
Wohnung mehr als 2 km von der nächstgelegenen Grundschule entfernt ist) ist das Primaticket
kostenlos. Das entsprechende Schülerticket (für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, für
die die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulform mehr als 3,5 km von der Wohnung entfernt liegt, bzw. der Sekundarstufe II, für die die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulform
mehr als 5 km von der Wohnung entfernt liegt) fällt für das erste freifahrberechtigte Kind ein monatlicher Zuzahlungsbetrag von 12,00 €, für das zweite freifahrtberechtigte Kind ein monatlicher
Zuzahlungsbetrag von 6,00 €. Für weitere freifahrtberechtigte Kinder fallen keine Kosten an.
Eltern deren Grundschulkinder keinen Anspruch auf Schülerbeförderung haben, da sie bei ihrem
Schulweg die o. g. Entfernungsgrenzen nicht überschreiten, können aufgrund der Vertragsmodalitäten mit dem Verkehrsträger kein Primaticket in Anspruch nehmen, sondern müssen eine reguläre Monatskarten zum Preis von 49,40 € erwerben. Eltern deren Kinder in beiden Sekundarstufen
aus den gleichen Gründen keinen Anspruch auf Schülerbeförderung haben, können ein Schülerticket zum Preis von 32,50 €/monatlich erwerben.
Als Ergänzung sei auf die Möglichkeiten der Inanspruchnahme aus dem Bildungs- und Teilhabepaket hingewiesen, welche als Anlage 2 beigefügt sind.
Mit freundlichen Grüßen
(Erner)
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