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Anfrage (Anfrage bzgl. anfallende Kosten für Eltern der Schülerinnen und Schüler)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
216 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
08.12.17, 15:02
Aktualisiert
08.12.17, 15:02
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Frau StV Susanne Loosen Niederweg 12 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Amt für Schulverwaltung, Kultur und Sport Holzdamm 10 0 22 35 / 409-318 Mein Zeichen Ihr Zeichen Frau Gerlach 29.11.2017 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Amtsleiter Ihre Anfrage vom 30.11.2017 Rat Betrifft: Datum öffentlich F 637/2017 12.12.2017 Anfrage bzgl. anfallende Kosten für Eltern der Schülerinnen und Schüler Sehr geehrte Frau Loosen, der Schulträger stellt den Schülerinnen und Schülern die erforderlichen Lernmittel i. Höhe des um den Eigenanteil der Eltern verminderten Durchschnittsbetrags bereit. Diese Lernmittel werden an die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich ausgeliehen. Keine Lernmittel sind Gegenstände, die im Unterricht als Gebrauchs- oder Übungsmaterial verwendet werden. Diese sind dann als Teil der allgemeinen persönlichen Ausstattung von den Eltern zu beschaffen und zu bezahlen. Dazu zählen insbesondere: - Schreib- und Zeichenpapier aller Art (Hefte, Zeichenblöcke usw.), - Schreib-, Zeichen- und Rechengeräte aller Art einschließlich technischer Hilfsmittel, - Elektronische Datenträger oder Papier, die bzw. das die Schule zentral beschafft und den Schülerinnen und Schülern zur Sicherung von Unterrichtsergebnissen aushändigt, - Sonstige Arbeitsmittel. Eine Abfrage bei den städtischen Schulen hinsichtlich der Art und Höhe der pflichtigen und freiwilligen Kosten ergab das als Anlage (Anlage 1) beigefügte Ergebnis. Grundsätzlich basieren alle erhobenen Kosten auf entsprechenden Beschlüssen der jeweiligen Pflegschaften bzw. Schulkonferenzen. Die Teilnahme am gebundenen Ganztagsunterricht ist nicht mit Kosten verbunden. Dort, wie auch im Offenen Ganztag und der pädagogischen Übermittagsbetreuung wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geboten, in der Schule Frühstück, Snacks oder Mittagessen einzunehmen. Die Kosten dafür sind natürlich unterschiedlich und liegen für das Mittagessen zwischen ca. 2,50 € und 3,30 €. Die Kosten für die Teilnahme an der pädagogischen Übermittagsbetreuung unterscheiden sich jeweils im Hinblick auf die von den Eltern mit den Trägern vertraglich abgeschlos- senen Betreuungsleistungen. Die Kosten für die Teilnahme am Offenen Ganztag sind einkommensabhängig und ergeben sich aus der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „offenen Ganztagsschule“ in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt. Die Kosten für die Kernzeitenbetreuung bzw. für die pädagogische Übermittagsbetreuung ergeben sich ebenfalls aus der Anlage 1. Die von den Eltern zu tragenden Kosten für die Schülerbeförderung werden gemäß § 97 Abs. 4 Schulgesetz nach der Schülerfahrkostenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erhoben. Für Eltern, deren Kinder einen Anspruch auf Schülerbeförderung haben (Grundschulkinder, deren Wohnung mehr als 2 km von der nächstgelegenen Grundschule entfernt ist) ist das Primaticket kostenlos. Das entsprechende Schülerticket (für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, für die die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulform mehr als 3,5 km von der Wohnung entfernt liegt, bzw. der Sekundarstufe II, für die die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulform mehr als 5 km von der Wohnung entfernt liegt) fällt für das erste freifahrberechtigte Kind ein monatlicher Zuzahlungsbetrag von 12,00 €, für das zweite freifahrtberechtigte Kind ein monatlicher Zuzahlungsbetrag von 6,00 €. Für weitere freifahrtberechtigte Kinder fallen keine Kosten an. Eltern deren Grundschulkinder keinen Anspruch auf Schülerbeförderung haben, da sie bei ihrem Schulweg die o. g. Entfernungsgrenzen nicht überschreiten, können aufgrund der Vertragsmodalitäten mit dem Verkehrsträger kein Primaticket in Anspruch nehmen, sondern müssen eine reguläre Monatskarten zum Preis von 49,40 € erwerben. Eltern deren Kinder in beiden Sekundarstufen aus den gleichen Gründen keinen Anspruch auf Schülerbeförderung haben, können ein Schülerticket zum Preis von 32,50 €/monatlich erwerben. Als Ergänzung sei auf die Möglichkeiten der Inanspruchnahme aus dem Bildungs- und Teilhabepaket hingewiesen, welche als Anlage 2 beigefügt sind. Mit freundlichen Grüßen (Erner) -2-