Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
23.11.17, 15:03
Aktualisiert
23.11.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 575/2017
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 08.11.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
05.12.2017
Bemerkungen
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp zur Einstellung einer Gleichtsellungsbeauftragten.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
jährl. 62.700
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für die Einstellung einer Gleichstellungsbeauftragten nach §15 LGG wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 19,5 Stunden, die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 11 TVöD.
Begründung:
Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten ist vakant. Nach § 15 hat jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
Als Gleichstellungsbeauftragte ist eine Frau zu bestellen. Ihre fachliche Qualifikation soll den umfassenden Anforderungen ihres Aufgabengebietes gerecht werden.
Die Stelle soll daher intern und extern mit dem Anforderungsprofil „Abgeschlossenes Fachhochschulstudium im sozialen oder sozialpädagogischen Bereich, Gender Studies, Gender and Diversity, Geschlechterforschung oder einer vergleichbaren Qualifikation“ ausgeschrieben werden.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 19,5 Stunden, die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe
11 TVöD.
Die Gleichstellungsbeauftragte wird nach § 5 der Hauptsatzung im Einvernehmen mit dem Rat
bestellt.
(Erner)