Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:05
Aktualisiert
30.11.17, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 265/2017 1. Ergänzung
Az.: -50-
Amt: - 50 BeschlAusf.: - -50- Datum: 23.11.2017
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Schlender
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
05.12.2017
Bemerkungen
beschließend
Fortführung der Koordinatorenstelle für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
3.000 €
keine
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
050 313 010
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Ein Zuschuss in Höhe von 3.000 € wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018 für die
Koordinatorenstelle für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Erftstadt eingestellt.
Begründung:
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat in seiner Sitzung am 05.07.2017 einstimmig beschlossen, für die Fortführung der Koordinatorenstelle für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Erftstadt einen Zuschuss in Höhe von 30.000 € im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2018
einzubringen.
Erfreulicherweise hat sich zwischenzeitlich die katholische Kirchengemeinde Lechenich bereit erklärt, die Stelle für ein weiteres Jahr (Zeitraum 01.12.2017 bis 30.11.2018) vollumfänglich zu finanzieren. Büroraum sowie Sachmittel werden von der evangelischen Kirchengemeinde Lechenich
auch weiterhin zur Verfügung gestellt werden.
Die Optionen einer Finanzierung der Stelle auch über den 30.11.2017 hinaus werden im kommenden Jahr geprüft werden. Für den Fall, dass dies über die Kirchengemeinden nicht länger möglich
wäre, sollte für den Monat Dezember 2018 vorsorglich ein Zuschussbetrag in Höhe von 3.000 € im
Haushalt eingestellt werden.
(Erner)
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