Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
21.09.17, 11:52
Aktualisiert
14.12.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 362/2017
Az.: 82.24
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.24 Datum: 31.07.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Termin
05.10.2017
beschließend
Rat
17.10.2017
beschließend
Betriebsausschuss Immobilien
08.11.2017
vorberatend
Rat
12.12.2017
beschließend
Betriebsausschuss Immobilien
27.02.2018
vorberatend
Betrifft:
Bemerkungen
Bau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
80.000 €
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2018
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Stadt Erftstadt wird in den kommenden Jahren die geeigneten städtischen Gebäude mit Photovoltaikanlagen ausstatten.
Im Wirtschaftsplan 2018 werden Mittel in Höhe von 80.000 € für die Belegung der Familienzentren
Köttingen und Liblar bereitgestellt.
Begründung:
Mit A 608/2016 wurde beantragt die Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen auf städtischen
Gebäuden zu stärken. Eine gewünschte 100%ige autarke Versorgung ist mit den vorhandenen
Dachflächen nicht bzw. nur mit der Installation einer Freiflächenanlage erreichbar.
Trotzdem soll mit der kurzfristigen Umsetzung der möglichen Maßnahmen begonnen und die ersten Photovoltaikanlagen auf Gebäuden errichtet werden.
Ein mit der Begutachtung der städtischen Dächer beauftragtes Unternehmen hat die beigefügte
Liste erstellt. Danach sind neun Gebäude uneingeschränkt für die Belegung geeignet und auch
wirtschaftlich sinnvoll. Bei einer zurückhaltenden Kalkulation des Eigenverbrauchs von 20 % ist mit
eine Rendite von 6,5 % zu rechnen. Des Weiteren sind städtische Objekte aufgeführt, die nach
entsprechender Dachsanierung für Photovoltaik geeignet sind.
Wenige Gebäude, wie z.B. der Kindergarten Lechenich-Nord, die Dreifachhalle in Liblar, Feuerwehrgerätehäuser in den Ortsteilen und das Rathaus sind nicht für die Belegung mit Photovoltaik
geeignet. Teilweise lässt die Baustatik keine zusätzlichen Dachlasten zu oder die Belegung von
unterschiedlichen Dachflächen ist nur mit einem hohen technischen Aufwand möglich, so dass die
Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist.
Fördermittel für Photovoltaikanlagen sind nicht verfügbar. Für die Finanzierung ist ein Darlehen der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) möglich, welches auch abgerufen wird.
In Vertretung
(Hallstein)
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