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Beschlussvorlage (Bau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
21.09.17, 11:52
Aktualisiert
14.12.17, 15:04
Beschlussvorlage (Bau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden) Beschlussvorlage (Bau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 362/2017 Az.: 82.24 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.24 Datum: 31.07.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 05.10.2017 beschließend Rat 17.10.2017 beschließend Betriebsausschuss Immobilien 08.11.2017 vorberatend Rat 12.12.2017 beschließend Betriebsausschuss Immobilien 27.02.2018 vorberatend Betrifft: Bemerkungen Bau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 80.000 € Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2018 X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Stadt Erftstadt wird in den kommenden Jahren die geeigneten städtischen Gebäude mit Photovoltaikanlagen ausstatten. Im Wirtschaftsplan 2018 werden Mittel in Höhe von 80.000 € für die Belegung der Familienzentren Köttingen und Liblar bereitgestellt. Begründung: Mit A 608/2016 wurde beantragt die Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden zu stärken. Eine gewünschte 100%ige autarke Versorgung ist mit den vorhandenen Dachflächen nicht bzw. nur mit der Installation einer Freiflächenanlage erreichbar. Trotzdem soll mit der kurzfristigen Umsetzung der möglichen Maßnahmen begonnen und die ersten Photovoltaikanlagen auf Gebäuden errichtet werden. Ein mit der Begutachtung der städtischen Dächer beauftragtes Unternehmen hat die beigefügte Liste erstellt. Danach sind neun Gebäude uneingeschränkt für die Belegung geeignet und auch wirtschaftlich sinnvoll. Bei einer zurückhaltenden Kalkulation des Eigenverbrauchs von 20 % ist mit eine Rendite von 6,5 % zu rechnen. Des Weiteren sind städtische Objekte aufgeführt, die nach entsprechender Dachsanierung für Photovoltaik geeignet sind. Wenige Gebäude, wie z.B. der Kindergarten Lechenich-Nord, die Dreifachhalle in Liblar, Feuerwehrgerätehäuser in den Ortsteilen und das Rathaus sind nicht für die Belegung mit Photovoltaik geeignet. Teilweise lässt die Baustatik keine zusätzlichen Dachlasten zu oder die Belegung von unterschiedlichen Dachflächen ist nur mit einem hohen technischen Aufwand möglich, so dass die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist. Fördermittel für Photovoltaikanlagen sind nicht verfügbar. Für die Finanzierung ist ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) möglich, welches auch abgerufen wird. In Vertretung (Hallstein) -2-