Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
210 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
07.12.17, 15:05
Aktualisiert
07.12.17, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Frau StV
Susanne Loosen
Niederweg 12
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren
Holzdamm 10
0 22 35 / 409-120
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Herr Schlender
28.11.2017
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Amtsleiter
Ihre Anfrage vom 23.11.2017
Rat
Betrifft:
Datum
öffentlich
F 623/2017
12.12.2017
Anfrage bzgl. Informationen zur Nutzung des "Sozialtickets" für den ÖPNV
Sehr geehrte Frau Loosen,
Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, Grundsicherung für
Arbeitssuchende), dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII, Sozialhilfe) sowie von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind berechtigt, ein Sozialticket für den
Nahverkehr zu erhalten.
Die weitaus größte Personenzahl, denen ein sog. Mobilpass zur Erlangung vergünstigter Tickets
ausgestellt wird, rekrutiert sich aus den Empfängern von SGB II–Leistungen. Leider sieht sich die
Geschäftsstelle des Jobcenters Rhein-Erft in Erftstadt aus organisatorischen Gründen nicht in der
Lage, hinsichtlich der von Ihnen gestellten Fragen Auskünfte zu erteilen. Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich daher ausschließlich auf Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII und dem
AsylbLG in Erftstadt:
zu Frage 1:
Im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 30.11.2017 wurde insgesamt 581 Personen ein Mobilpass
ausgestellt.
zu Frage 2:
Hierzu wurden die Nutzer im Alter von 6 bis 18 Jahre ausgewertet. Dies waren 66 Personen.
zu Frage 3:
38 Personen sind Rentner/-innen.
zu Frage 4:
Im Bereich der Sozialhilfe keine, da eine Erwerbstätigkeit den Bezug von SGB XII–Leistungen
ausschließt, im Bereich der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG in Einzelfällen.
Zu Frage 5 und Frage 6:
Nach breitem öffentlichen Protest wird die Landesregierung auch weiterhin finanzielle Mittel zur
Erlangung eines Sozialtickets für die obengenannten Leistungsberechtigten zur Verfügung stellen.
Insofern wird von Seiten der Stadt Erftstadt kein finanzieller Beitrag zu leisten sein.
Mit freundlichen Grüßen
(Erner)
-2-