Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann/Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, 23. April 2008
Vorlagen-Nr.:
1/2002
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Hauptausschuss
Rat
09.01.2002
05.02.2002
19.02.2002
TOP: Vorläufige Besetzung der Schulleiterstelle in Drove
I. Sach- und Rechtslage:
Wie bereits im Rahmen entsprechender Mitteilungsvorlagen, letztlich unter Datum vom 19.11.2001
als Tischvorlage für die Ratssitzung vom 20.11.2001 berichtet, war neben der Konrektorstelle ab
neuem Schuljahr 2001/02 auch die Schulleiterstelle GGS Drove vakant. Ab dem Jahre 1994 ist die
Ausschreibung der Konrektorstelle bereits viermal, bis dato aber ohne Ergebnis erfolgt.
Die Schulleiterstelle an dieser Schule, und dies ist Inhalt dieser Vorlage, wurde in den Ausgaben
der Verkündigungsorgane „Amtliches Schulblatt“ sowie „Amtsblatt des Ministeriums für Schule,
Wissenschaft und Forschung“, Ausgaben vom 05.06. bzw. 15.06.2001 ausgeschrieben, worauf
allerdings bis zum vorgegebenen Zeitpunkt keine Bewerbungen erfolgt sind, so das seitens der
Gemeinde Kreuzau als Schulträger auch das ihr generell zustehende Vorschlagsrecht gemäß §
21a, Abs. 1 SchVG NRW nicht ausgeübt werden konnte.
Mit Verfügung vom 03.08.2001 hatte die Bezirksregierung im genannten Verfahren daraufhin Frau
Johanna Stoyan, Aachen, bis daher tätig gewesen an der GGS Würselen; Moersbach an die GGS
Drove zur „Verwendung als Rektorin auf Probe mit Wirkung vom 06.08.2001 bis (zunächst)
zum 31.01.2002 abgeordnet“.
Diese Maßnahme wurde damit begründet, dass an der GGS Drove seit dem 01.08.2001 die
Rektorenstelle unbesetzt und auf die im Juni 2001 erfolgten Ausschreibungen für die Besetzung
der Rektoren/-innen- und auch der Konrektor/-innenstelle keine Bewerbungen eingangen sind.
Frau Stoyan hatte zu diesem Zeitpunkt gemäß Darstellung der Bezirksregierung der Abordnung
auch zugestimmt.
In diesem Zusammenhang wurde zum aktuellen Zeitpunkt (zwangsläufig) auch diesseits das
Einverständnis zu dieser Maßnahme erteilt, wobei aber ausdrücklich darauf hingewiesen wurde,
dass die Gemeinde Kreuzau auf einer weiteren Ausschreibung und damit letztlich auf die
Ausübung des Vorschlagsrechts gemäß § 21 a, Abs. 1 SchVG NRW, unbedingt Wert legt.
Im Übrigen ist in diesem Sinne sowohl im Rahmen einer Absage der 5. Schulausschusssitzung
vom 22.08.2001 als auch innerhalb einer diesbezüglichen Mitteilung/Tischvorlage vom 19.11.2001
berichtet worden. Insoweit wird auch hierauf Bezug genommen.
Hiernach erging eine weitere Verfügung der Bezirksregierung Köln, datierend vom 12.11.2001, wo
nach beabsichtigt war, die für Frau Stoyan bestehende Abordnung über den 31.10.2002 hinaus
bis zum 31.07.2002 zu verlängern. Frau Stoyan war mit dieser Verlängerung der Abordnung
einverstanden, da sie die dafür erforderliche Revision „gerne an der GGS Kreuzau-Drove
absolvieren möchte“.
Auch hierzu erfolgte eine Stellungnahme seitens der Gemeinde Kreuzau als Träger dieser
Grundschule im positiven Sinne und im Rahmen der hierzu bestehenden Termingestaltung. Auch
Vorlage:
Seite - 2 -
in diesem Bericht wurde nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Kreuzau
unbedingt auf die Ausübung des Vorschlagsrechts Wert legt.
Inzwischen liegt eine Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 30.11.2001, die im Übrigen als
Kopie dieser Vorlage zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt ist, vor, mit der die „Verlängerung der
Abordnung von Frau Johanna Stoyan über 31.01.2002 hinaus bis zum 31.07.2002“ verfügt wird.
In dieser Verfügung wird u.a. auch zum Ausdruck gebracht, dass Frau Stoyan sich, sollte sie nach
erfolgreicher Revision endgültig an der GGS Drove bleiben wollen, sich auf die Rektorenstelle der
Schule bewerben möge, damit die Gemeinde Kreuzau als Schulträger ihr Vorschlagsrecht
ausüben kann.
Unabhängig der vorstehenden ausführlichen Darstellung zur Situation, die ich generell aber für
erforderlich halte, hat Frau Stoyan daher mit Beginn des neuen Schuljahres 2001/02, d.h. genau
am 06.08.2001, ihren Dienst als Schulleiterin an der GGS Drove begonnen. In diesem
Zusammenhang hat sich Frau Stoyan auch kurzfristig bei der Gemeinde Kreuzau persönlich
vorgestellt.
Es kann festgestellt werden, dass bis die dato erfolgte Zusammenarbeit zwischen Frau Stoyan und
der Gemeindeverwaltung Kreuzau als Schulträger als gut und effektiv bezeichnet werden kann.
Unabhängig davon wird sich Frau Stoyan bei der Sitzung des Schulausschusses am 09.01.2002
auch persönlich vorstellen.
Ich bitte um Kenntnisnahme.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
eine
III. Beschlussvorschlag:
„1. Die Gemeinde Kreuzau ist mit der „Abordnung von Frau Johanna Stoyan als
Schulleiterin an die Gemeinschaftsgrundschule Drove für die Zeit vom 01.08.2001 bis
31.07.2002 einverstanden“.
2. Zum gegebenen Zeitpunkt ist allerdings vorgesehen, dass dem Schulträger gemäß §
21a, Abs. 1 SchVG NRW zustehende Vorschlagsrecht zur Besetzung dieser
Funktionsstelle auszuüben.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________