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Allgemeine Vorlage (Vorläufige Besetzung der Schulleiterstelle in Drove)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Vorläufige Besetzung der Schulleiterstelle in Drove) Allgemeine Vorlage (Vorläufige Besetzung der Schulleiterstelle in Drove)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann/Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 1/2002 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Hauptausschuss Rat 09.01.2002 05.02.2002 19.02.2002 TOP: Vorläufige Besetzung der Schulleiterstelle in Drove I. Sach- und Rechtslage: Wie bereits im Rahmen entsprechender Mitteilungsvorlagen, letztlich unter Datum vom 19.11.2001 als Tischvorlage für die Ratssitzung vom 20.11.2001 berichtet, war neben der Konrektorstelle ab neuem Schuljahr 2001/02 auch die Schulleiterstelle GGS Drove vakant. Ab dem Jahre 1994 ist die Ausschreibung der Konrektorstelle bereits viermal, bis dato aber ohne Ergebnis erfolgt. Die Schulleiterstelle an dieser Schule, und dies ist Inhalt dieser Vorlage, wurde in den Ausgaben der Verkündigungsorgane „Amtliches Schulblatt“ sowie „Amtsblatt des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung“, Ausgaben vom 05.06. bzw. 15.06.2001 ausgeschrieben, worauf allerdings bis zum vorgegebenen Zeitpunkt keine Bewerbungen erfolgt sind, so das seitens der Gemeinde Kreuzau als Schulträger auch das ihr generell zustehende Vorschlagsrecht gemäß § 21a, Abs. 1 SchVG NRW nicht ausgeübt werden konnte. Mit Verfügung vom 03.08.2001 hatte die Bezirksregierung im genannten Verfahren daraufhin Frau Johanna Stoyan, Aachen, bis daher tätig gewesen an der GGS Würselen; Moersbach an die GGS Drove zur „Verwendung als Rektorin auf Probe mit Wirkung vom 06.08.2001 bis (zunächst) zum 31.01.2002 abgeordnet“. Diese Maßnahme wurde damit begründet, dass an der GGS Drove seit dem 01.08.2001 die Rektorenstelle unbesetzt und auf die im Juni 2001 erfolgten Ausschreibungen für die Besetzung der Rektoren/-innen- und auch der Konrektor/-innenstelle keine Bewerbungen eingangen sind. Frau Stoyan hatte zu diesem Zeitpunkt gemäß Darstellung der Bezirksregierung der Abordnung auch zugestimmt. In diesem Zusammenhang wurde zum aktuellen Zeitpunkt (zwangsläufig) auch diesseits das Einverständnis zu dieser Maßnahme erteilt, wobei aber ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass die Gemeinde Kreuzau auf einer weiteren Ausschreibung und damit letztlich auf die Ausübung des Vorschlagsrechts gemäß § 21 a, Abs. 1 SchVG NRW, unbedingt Wert legt. Im Übrigen ist in diesem Sinne sowohl im Rahmen einer Absage der 5. Schulausschusssitzung vom 22.08.2001 als auch innerhalb einer diesbezüglichen Mitteilung/Tischvorlage vom 19.11.2001 berichtet worden. Insoweit wird auch hierauf Bezug genommen. Hiernach erging eine weitere Verfügung der Bezirksregierung Köln, datierend vom 12.11.2001, wo nach beabsichtigt war, die für Frau Stoyan bestehende Abordnung über den 31.10.2002 hinaus bis zum 31.07.2002 zu verlängern. Frau Stoyan war mit dieser Verlängerung der Abordnung einverstanden, da sie die dafür erforderliche Revision „gerne an der GGS Kreuzau-Drove absolvieren möchte“. Auch hierzu erfolgte eine Stellungnahme seitens der Gemeinde Kreuzau als Träger dieser Grundschule im positiven Sinne und im Rahmen der hierzu bestehenden Termingestaltung. Auch Vorlage: Seite - 2 - in diesem Bericht wurde nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Kreuzau unbedingt auf die Ausübung des Vorschlagsrechts Wert legt. Inzwischen liegt eine Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 30.11.2001, die im Übrigen als Kopie dieser Vorlage zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt ist, vor, mit der die „Verlängerung der Abordnung von Frau Johanna Stoyan über 31.01.2002 hinaus bis zum 31.07.2002“ verfügt wird. In dieser Verfügung wird u.a. auch zum Ausdruck gebracht, dass Frau Stoyan sich, sollte sie nach erfolgreicher Revision endgültig an der GGS Drove bleiben wollen, sich auf die Rektorenstelle der Schule bewerben möge, damit die Gemeinde Kreuzau als Schulträger ihr Vorschlagsrecht ausüben kann. Unabhängig der vorstehenden ausführlichen Darstellung zur Situation, die ich generell aber für erforderlich halte, hat Frau Stoyan daher mit Beginn des neuen Schuljahres 2001/02, d.h. genau am 06.08.2001, ihren Dienst als Schulleiterin an der GGS Drove begonnen. In diesem Zusammenhang hat sich Frau Stoyan auch kurzfristig bei der Gemeinde Kreuzau persönlich vorgestellt. Es kann festgestellt werden, dass bis die dato erfolgte Zusammenarbeit zwischen Frau Stoyan und der Gemeindeverwaltung Kreuzau als Schulträger als gut und effektiv bezeichnet werden kann. Unabhängig davon wird sich Frau Stoyan bei der Sitzung des Schulausschusses am 09.01.2002 auch persönlich vorstellen. Ich bitte um Kenntnisnahme. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: eine III. Beschlussvorschlag: „1. Die Gemeinde Kreuzau ist mit der „Abordnung von Frau Johanna Stoyan als Schulleiterin an die Gemeinschaftsgrundschule Drove für die Zeit vom 01.08.2001 bis 31.07.2002 einverstanden“. 2. Zum gegebenen Zeitpunkt ist allerdings vorgesehen, dass dem Schulträger gemäß § 21a, Abs. 1 SchVG NRW zustehende Vorschlagsrecht zur Besetzung dieser Funktionsstelle auszuüben.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________