Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
30.11.2017
Erstellt
23.11.17, 15:03
Aktualisiert
23.11.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 581/2017
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -40-/-82- Datum: 12.11.2017
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und Partnerschaft
Termin
Betriebsausschuss Immobilien
Bemerkungen
30.11.2017
vorberatend
30.11.2017
vorberatend
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
vorberatend
Ausschuss für Kultur und Partnerschaft
vorberatend
Rat
beschließend
Betrifft:
Errichtung einer zentralen Stadtbücherei - Festlegung des Standortes
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Zur Errichtung einer zentralen Stadtbücherei in Erftstadt wird folgender Standort festgelegt:
-
Alternative 1: Erftstadt-Liblar, Parkplatz an der Kreissparkasse
Alternative 2: Erftstadt-Liblar, Marienplatz
Alternative 3: Erftstadt-Liblar, Parkplatz an der Feuerwache
Alternative 4: Erftstadt-Lechenich, Gewölbekeller am Haus Ganser
Begründung:
Derzeit ist die Stadtbücherei dezentral an zwei Standorten in den Ortsteilen Lechenich und Liblar
untergebracht. Die städtischen Gremien haben die Verwaltung gebeten, einen Vorschlag für einen
Standort zur Errichtung einer zentralen Stadtbücherei vorzulegen. Das Gebäude soll eine Nutzfläche von ca. 700 m² haben. Eine Erweiterung an dem neuen Standort soll möglich sein.
In einem Strategieworkshop am 14.01.2017, der zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Kulturverwaltung und der Politik stattfand, wurden u.a. Kriterien erarbeitet, die am Standort einer zentralen Stadtbücherei gegeben sein müssen. Das Protokoll dieses Workshops ist als Anlage 5 beigefügt. Es wurde danach entschieden, unter Beachtung der am 14.01.2017 erarbeiteten Kriterien, zur
Errichtung einer zentralen Stadtbücherei folgende Standorte als geeignet zu erachten:
1. Erftstadt-Liblar, Parkplatz an der Kreissparkasse (Anlage 1)
Im Zuge des Masterplans Liblar wurde angeregt, den nördlichen Zugang zum ErftstadtCenter
neu zu gestalten und aufzuwerten. Durch die Errichtung eines attraktiven Gebäudes mit einer
öffentlichen Nutzung kann dieses Ziel erreicht werden. Im Zusammenhang mit der Errichtung
des Gebäudes müssen dann auch der bestehende Parkplatz und die Bushaltestelle neu strukturiert werden. Aufgrund des baulichen Zustandes wird eine Sanierung des Parkplatzes in absehbarer Zeit ohnehin erforderlich sein.
2. Erftstadt-Liblar, Marienplatz (Anlage 2)
Im Rahmen der Umsetzung des Masterplans Liblar soll der Marienplatz neu gestaltet werden.
Der Siegerentwurf des Wettbewerbs Altstadtplätze sieht eine Bebauung angrenzend an den
Esserhof vor. Das derzeit geplante Baufenster reicht für die Größe der zentralen Stadtbücherei
nicht aus. In Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro muss geprüft werden, wie ein ausreichend
großes Gebäude in die Planung des Marienplatzes integriert werden kann.
Hinsichtlich der Lauflage und der Zentralität weist dieser Standort ggf. Schwächen auf. In Verbindung mit der angrenzenden VHS wird eine zentrale Stadtbücherei an diesem Standort jedoch zur Stärkung der Carl-Schurz-Straße und zur Umsetzung der mit dem Masterplan Liblar
angestrebten Ziele beitragen
3. Erftstadt-Liblar, Parkplatz an der Feuerwache (Anlage 3)
U.a. wegen der Nähe zum ErftstadtCenter und zur Musikschule ist der Standort geeignet für
eine zentrale Stadtbücherei. Seit der Inbetriebnahme des neuen Musikschulgebäudes wird der
Parkplatz über den gesamten Tag sehr intensiv genutzt. Für eine ggf. erforderliche Erweiterung
der Feuerwache steht der Platz dann nur noch eingeschränkt zur Verfügung.
4. Erftstadt-Lechenich, Gewölbekeller am Haus Ganser (Anlage 4)
Der unter Denkmalschutz stehende Gewölbekeller im Bereich von Haus Ganser ist seit Jahrzehnten ungenutzt. Gem. den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann oberhalb des Gewölbekellers ein bis zu dreigeschossiger Neubau errichtet werden. Der Gewölbekeller und der
Neubau bieten dann ausreichend Platz, um dort die Räume der Stadtbücherei unterzubringen.
Der derzeit eingeschossige Anbau an das Haus Ganser kann durch einen zweigeschossigen
Baukörper ersetzt werden. Damit wären auch Räume für eine mögliche Erweiterung vorhanden.
Der Zugang erfolgt über die Bonner Straße. Dazu muss die bestehende Passage ggf. erweitert
und attraktiv gestaltet werden.
Der Eigentümer ist bereit, das Gebäude zu errichten und langfristig an die Stadt Erftstadt zu
verpachten. Angaben zur voraussichtlichen Miete können erst gemacht werden, wenn eine
Entwurfsplanung für den Neubau, einschließlich einer Kostenberechnung, vorliegt.
Die zentrale Stadtbücherei soll über eine Nutzfläche von ca. 700 m² verfügen. Unter Berücksichtigung des derzeitigen Preisniveaus schätze ich die Baukosten für den Neubau auf ca. 3,0 Mio. Euro. Die Kosten der Einrichtung sind dabei noch nicht berücksichtigt. im Bereich Haus Ganser sind
Abbrucharbeiten und Sanierungen am Bestandsgebäude erforderlich. Die sich für dieses Objekt
ergebenden Baukosten, und davon abgeleitet die Höhe der Miete, müssen noch berechnet werden.
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Für den Bau von Stadtbüchereien gibt es aktuell keine Förderprogramme. Die Bibliotheksförderung
NRW unterstützt die Städte bei der Planung von Stadtbüchereien, bei der Inneneinrichtung (keine
Baumaßnahmen) und bei der technischen Ausstattung für den Publikumsbereich. Im Rahmen der
Städtebauförderung (Masterplan Liblar oder Lechenich) können auch Gebäude, die von einer breiten Öffentlichkeit genutzt werden und zur Attraktivität eines Gebietes beitragen, gefördert werden.
Für einen Erweiterungsbau am Gebäude der VHS sind im Rahmen des Masterplans Liblar Baukosten in Höhe von 273.500,- € veranschlagt worden. Nach dem Ergebnis des Wettbewerbs Altstadtplätze soll jetzt ein Anbau an den Esserhof errichtet werden. Eine Stadtbücherei steht der
Öffentlichkeit zur Nutzung zur Verfügung und stärkt das Quartier. Der Bau einer solchen Einrichtung ist daher im Rahmen der Städtebauförderung grundsätzlich förderfähig. Mit dem Fördergeber
muss geklärt werden, ob die o.a. Mittel auch für den Bau einer Stadtbücherei genutzt werden können.
In Vertretung
(Hallstein)
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