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Beschlussvorlage (Errichtung einer zentralen Stadtbücherei - Festlegung des Standortes)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
30.11.2017
Erstellt
23.11.17, 15:03
Aktualisiert
23.11.17, 15:03
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 581/2017 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -40-/-82- Datum: 12.11.2017 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Termin Betriebsausschuss Immobilien Bemerkungen 30.11.2017 vorberatend 30.11.2017 vorberatend Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vorberatend Ausschuss für Kultur und Partnerschaft vorberatend Rat beschließend Betrifft: Errichtung einer zentralen Stadtbücherei - Festlegung des Standortes Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur Errichtung einer zentralen Stadtbücherei in Erftstadt wird folgender Standort festgelegt: - Alternative 1: Erftstadt-Liblar, Parkplatz an der Kreissparkasse Alternative 2: Erftstadt-Liblar, Marienplatz Alternative 3: Erftstadt-Liblar, Parkplatz an der Feuerwache Alternative 4: Erftstadt-Lechenich, Gewölbekeller am Haus Ganser Begründung: Derzeit ist die Stadtbücherei dezentral an zwei Standorten in den Ortsteilen Lechenich und Liblar untergebracht. Die städtischen Gremien haben die Verwaltung gebeten, einen Vorschlag für einen Standort zur Errichtung einer zentralen Stadtbücherei vorzulegen. Das Gebäude soll eine Nutzfläche von ca. 700 m² haben. Eine Erweiterung an dem neuen Standort soll möglich sein. In einem Strategieworkshop am 14.01.2017, der zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Kulturverwaltung und der Politik stattfand, wurden u.a. Kriterien erarbeitet, die am Standort einer zentralen Stadtbücherei gegeben sein müssen. Das Protokoll dieses Workshops ist als Anlage 5 beigefügt. Es wurde danach entschieden, unter Beachtung der am 14.01.2017 erarbeiteten Kriterien, zur Errichtung einer zentralen Stadtbücherei folgende Standorte als geeignet zu erachten: 1. Erftstadt-Liblar, Parkplatz an der Kreissparkasse (Anlage 1) Im Zuge des Masterplans Liblar wurde angeregt, den nördlichen Zugang zum ErftstadtCenter neu zu gestalten und aufzuwerten. Durch die Errichtung eines attraktiven Gebäudes mit einer öffentlichen Nutzung kann dieses Ziel erreicht werden. Im Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes müssen dann auch der bestehende Parkplatz und die Bushaltestelle neu strukturiert werden. Aufgrund des baulichen Zustandes wird eine Sanierung des Parkplatzes in absehbarer Zeit ohnehin erforderlich sein. 2. Erftstadt-Liblar, Marienplatz (Anlage 2) Im Rahmen der Umsetzung des Masterplans Liblar soll der Marienplatz neu gestaltet werden. Der Siegerentwurf des Wettbewerbs Altstadtplätze sieht eine Bebauung angrenzend an den Esserhof vor. Das derzeit geplante Baufenster reicht für die Größe der zentralen Stadtbücherei nicht aus. In Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro muss geprüft werden, wie ein ausreichend großes Gebäude in die Planung des Marienplatzes integriert werden kann. Hinsichtlich der Lauflage und der Zentralität weist dieser Standort ggf. Schwächen auf. In Verbindung mit der angrenzenden VHS wird eine zentrale Stadtbücherei an diesem Standort jedoch zur Stärkung der Carl-Schurz-Straße und zur Umsetzung der mit dem Masterplan Liblar angestrebten Ziele beitragen 3. Erftstadt-Liblar, Parkplatz an der Feuerwache (Anlage 3) U.a. wegen der Nähe zum ErftstadtCenter und zur Musikschule ist der Standort geeignet für eine zentrale Stadtbücherei. Seit der Inbetriebnahme des neuen Musikschulgebäudes wird der Parkplatz über den gesamten Tag sehr intensiv genutzt. Für eine ggf. erforderliche Erweiterung der Feuerwache steht der Platz dann nur noch eingeschränkt zur Verfügung. 4. Erftstadt-Lechenich, Gewölbekeller am Haus Ganser (Anlage 4) Der unter Denkmalschutz stehende Gewölbekeller im Bereich von Haus Ganser ist seit Jahrzehnten ungenutzt. Gem. den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann oberhalb des Gewölbekellers ein bis zu dreigeschossiger Neubau errichtet werden. Der Gewölbekeller und der Neubau bieten dann ausreichend Platz, um dort die Räume der Stadtbücherei unterzubringen. Der derzeit eingeschossige Anbau an das Haus Ganser kann durch einen zweigeschossigen Baukörper ersetzt werden. Damit wären auch Räume für eine mögliche Erweiterung vorhanden. Der Zugang erfolgt über die Bonner Straße. Dazu muss die bestehende Passage ggf. erweitert und attraktiv gestaltet werden. Der Eigentümer ist bereit, das Gebäude zu errichten und langfristig an die Stadt Erftstadt zu verpachten. Angaben zur voraussichtlichen Miete können erst gemacht werden, wenn eine Entwurfsplanung für den Neubau, einschließlich einer Kostenberechnung, vorliegt. Die zentrale Stadtbücherei soll über eine Nutzfläche von ca. 700 m² verfügen. Unter Berücksichtigung des derzeitigen Preisniveaus schätze ich die Baukosten für den Neubau auf ca. 3,0 Mio. Euro. Die Kosten der Einrichtung sind dabei noch nicht berücksichtigt. im Bereich Haus Ganser sind Abbrucharbeiten und Sanierungen am Bestandsgebäude erforderlich. Die sich für dieses Objekt ergebenden Baukosten, und davon abgeleitet die Höhe der Miete, müssen noch berechnet werden. -2- Für den Bau von Stadtbüchereien gibt es aktuell keine Förderprogramme. Die Bibliotheksförderung NRW unterstützt die Städte bei der Planung von Stadtbüchereien, bei der Inneneinrichtung (keine Baumaßnahmen) und bei der technischen Ausstattung für den Publikumsbereich. Im Rahmen der Städtebauförderung (Masterplan Liblar oder Lechenich) können auch Gebäude, die von einer breiten Öffentlichkeit genutzt werden und zur Attraktivität eines Gebietes beitragen, gefördert werden. Für einen Erweiterungsbau am Gebäude der VHS sind im Rahmen des Masterplans Liblar Baukosten in Höhe von 273.500,- € veranschlagt worden. Nach dem Ergebnis des Wettbewerbs Altstadtplätze soll jetzt ein Anbau an den Esserhof errichtet werden. Eine Stadtbücherei steht der Öffentlichkeit zur Nutzung zur Verfügung und stärkt das Quartier. Der Bau einer solchen Einrichtung ist daher im Rahmen der Städtebauförderung grundsätzlich förderfähig. Mit dem Fördergeber muss geklärt werden, ob die o.a. Mittel auch für den Bau einer Stadtbücherei genutzt werden können. In Vertretung (Hallstein) -3-