Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
663 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
23.11.17, 15:03
Aktualisiert
06.12.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 598/2017
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 15.11.2017
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
22.11.2017
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
05.12.2017
beschließend
Rat
12.12.2017
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Erreichung eines Versorgungsgrades von 45 % bis 2020 im U3-Bereich
und Darstellung der Bedarfsdeckung für U3 und Ü3 bis zur Aufnahme des Betriebes
der neuen Kindergärten
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Ausbau-Bedarf in den Kita-Bezirken gemäß Kita-Planung 2015 - 2019 lässt sich wie folgt darstellen. Insgesamt müssen zur Erreichung der Versorgungsquoten (U3 = 45%; Ü3 = 100%) 216 neue
Plätze, davon 108 weitere Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren sowie 108 Plätze für Kinder
von 3 bis 6 Jahren, geschaffen werden. Die Schaffung neuer Gruppen in institutioneller Betreuung
von Kindertageseinrichtungen (entsprechend des im Rahmen der Kita-Planung ermittelten Eltern-
willens) in den fünf Kita-Bezirken im tabellarisch bezifferten Umfang würde den Fehlbedarf rechnerisch und wohnortnah decken.
Eine mittelfristige (2016 – 2020), möglichst wohnortnahe Versorgung, mit einer einrichtungsscharf
geplanten Gruppenstruktur (wie vom § 19 (3) KiBiz gefordert), wurde insofern wie folgt in der
Maßnahmenplanung [v 250/2016, JHA 08.09.2016] vorgesehen:
Bezirk Standort
Bezirk „West“:
Ahrem, Herrig,
Lechenich
Lechenich
U3Bedarf
-4
-25
-29
Ü3Bedarf
6
-56
-50
Bezirk „Ost“
Blessem, Bliesheim
Liblar
2
-46
-10
-14
Liblar
-44
-24
Bezirk „Nord-W/O“
Gymnich, Dirmerzheim,
Kierdorf, Köttingen
-9
-6
-29
-4
Kierdorf
-15
-33
Bezirk „Süd“
Borr, Niederberg
Erp, Friesheim
-1
-19
-5
4
Friesheim
-20
-1
Erftstadt
Summe
-108
-108
mögliche Gruppenformen
1 x GF I, 1 GF I inkl.
2 x GF II
1 x GF III inkl.
5 Gruppen:
1 x GF I, 1 GF I inkl.,
2 x GF II, 1 x GF III inkl.
1 x GF I inkl.
4 x GF II
1 x GF III inkl.
6 Gruppen: 1 GF I inkl.,
4 x GF II, 1 x GF III inkl.
1 x GF I
1 x GF II
1 x GF III inkl.
3 Gruppen: 1 x GF I,
1 x GF II, 1 x GF III inkl.
Ausbau von 5- auf 7-gruppig:
2 x GF II
2 Gruppen:
2 x GF II
16 Gruppen:
2 x GF I, 2 GF I inkl.,
9 x GF II, 3 x GF III inkl.
darin enthaltene inklusive Plätze (mit Platzreduzierung):
U3Plätze
Ü3Plätze
8
20
28
23
28
51
3
40
13
18
43
31
5
10
15
18
15
33
20
20
0
106
115
4
10
Bei Fertigstellung und Umsetzung der in der Kita-Planung 2015 – 2019 vorgesehenen AusbauMaßnahmen, würde sich mit den jeweils zusätzlichen Plätzen im u3- und ü3-Bereich folgende Versorgungslage zum Kindergartenjahr 2018/2019 ergeben (unter Berücksichtigung der aktuellen
Zielquote für eine Versorgung über Kindertagespflege (26% = 138 Plätze) und kalkuliert mit den
Kinderzahlen zum 01.08.2015):
Kinderzahlen
U3 - 0 bis u3-Jährige: 1.183 (01.08.2015)
nach lfd. Ausbau
Plätze (Kita + KTP)
365
418 (+ 53 Plätze)
-2-
Versorgungsquote
30,85%
35,33%
Ausbau-Planung
U3-Bedarf/ Zielquote:
524
526
(+ 106 Plätze)
Ü3 - 3 bis u6-Jährige: 1.303 (KGJ 2018/19)
nach lfd. Ausbau
Ausbau-Planung
ü3-Bedarf/ Zielquote:
1.213
1.188 (- 25 Plätze)
1.303 (+ 115 Plätze)
1.303
44,29%
45%
93,1%
91,2%
100%
100%
Aktuelle U3- und Ü3-Versorgungsquoten und Platzbedarfe
Entwicklung der Kinderzahlen und u3Versorgungsquoten
1200
1000
1077
1134
1125
1125
EWO u3* (-3 Monate)
800
600
400
200
0
447
365
402
419
33,9%
35,4%
37,2%
2016/2017
2017/2018
2015/2016
39,7%
2018/2019
u3-Plätze
Versorgungsquote
Stand: 1.8.17
EWO = 33 Monate
("1.11.-Regelung")
Berechnungsgrundlage: "1.11.-Regelung“:
•u3* (-3 Monate aus ältestem Jahrgang)
•ü3* (+3 Monate aus u3 zu jüngstem JG ü3)
Zielquote für 1.125 u3-Kinder: 45% = insgesamt 506 u3-Plätze
Am 01.08.2017 vorhanden: 419 Plätze (251 Kita/ 168 KTP), d.h. 92 Plätze zu wenig
U3-Zielversorgung:
26% KTP
= 132 Plätze (z.Z. ein Plus von 36 Plätze)
74% Kitas
= 375 Plätze (z.Z. ein Minus von 124 Plätze)
Kindertagespflege überbrückt bis zur Umsetzung des Kita-Ausbaus 2019/2020 mit (voraussichtlich 65) überplanmäßigen Plätzen die Bedarfslücke im U3-Bereich:
U3-Platzverteilung Kitas/Kindertagespflege (KTP)
-3-
Entwicklung u3-Plätze
500
450
400
350
300
250
200
150
100
50
0
419
447
247
251
155
168
250
197
2016/2017
2017/2018
402
365
239
126
2015/2016
u3-Plätze
Kita
KTP
2018/2019
Stand: 16.11.2017
ü3: Entwicklung der Kinderzahlen und Versorgungsquote
1280
Entwicklung der Kinderzahlen und ü3Versorgungsquoten 1272
1260
1240
1246
1223
1213
1260
1236
1220
1200
1272
1211
EWO ü3*
(+3 Monate
aus u3/ -2
Mon.
Schule)
1180
2015/2016
2016/2017
2017/2018
2018/2019
Berechnungsgrundlagen:
"1.11.-Regelung“:
•u3* (-3 Monate aus ältestem Jahrgang)
•ü3* (+3 Monate aus u3 zu jüngstem JG ü3)
30.9. = "Stichtag Schule“:
•ü3*: Abzug 2 Monate ältester Jg. wg. Schulpflicht
Zielquote für ü3-Kinder: 100% = insgesamt 1.272 ü3-Plätze
Am 01.08.2017 vorhanden: 1.236 Plätze (ohne 25 „Vorläufer“-Gruppe Liblar/ 10 Wald-Kita), d.h. 36
Pl. zu wenig
Prognose/Entwicklung der Kinderzahlen:
Bertelsmann-Stiftung prognostiziert steigende Kinderzahlen
Geburten-Rate steigt
Neubau-Gebiete sind noch nicht berücksichtigt
Aktuelle Bedarfslagen (z.B. Flüchtlingszuzug)
Wegfall von Plätzen aufgrund von Steigerung 45-Std. Buchung und Inklusion nicht berücksichtigt
-4-
Dies ist in der Ausbau-Planung, soweit wie möglich, berücksichtigt:
+ 105 ü3-Plätze, + 10 inklusive ü3-Plätze (= 115)
+ 82 u3-Plätze, + 4 inklusive u3-Plätze (= 86)
Überbrückung bis zur Aufnahme des Betriebes der geplanten neuen Kitas ggf. durch 2 „Interims-Gruppen“ im Schulgebäude in Friesheim = 10 U3-Plätze + 20 – 25 Ü3-Plätze
„Überbrückungsplätze“ bis 2020:
Vorläufer-Gruppe Lechenich
Vorläufer-Gruppe Liblar
Interims-Gruppen Friesheim
Kindertagespflege
U3
10
65
Ü3
ges.: 75 U3/75 Ü3
25
25
23
25 Ü3
25 Ü3
10 U3/ 25 Ü3
65 U3
Prognose/Entwicklungen (ab 2020)
1. U3-Bedarf
[Auszug aus Kita-Plan:] Die Anzahl an Plätzen (Bedarfsquote), die für ein- bis zweijährige
Kinder bereitgestellt werden müssen, liegt bei 46% eines Jahrgangs. Die Versorgung im aktuell laufenden Kindergartenjahr [2015/16] beträgt allerdings nur 31 %. Die Bedarfsquote
bei den 2- bis 3-Jährigen liegt bei 80%, während die Versorgung jedoch nur 53% beträgt. Es
ist davon auszugehen, dass im Laufe der nächsten Jahre die Bedarfsquote an Plätzen, insbesondere bei den 1- bis 2-Jährigen weiter steigen wird.
2. Ü3-Bedarf
Im Rahmen der Ausbau-Planung bis 2019 kann der ü3-Bedarf mit 7 zusätzlichen Plätzen als
„Puffer“ gedeckt werden.
Unvorhergesehene bzw. zusätzliche Bedarfe – die vom Gesetzgeber gefordert auch einzuplanen sind – werden voraussichtlich, neben einer steigenden Geburtenrate, insbesondere
durch den weiteren Ausbau der Inklusion, mehr 45-Stunden-Betreuung, Flüchtlingszuzug
und neue Baugebiete entstehen.
3. Ausbau Inklusion
Die inklusive Betreuung von Kindern mit festgestelltem Eingliederungsbedarf, führt zu einer weiteren Platzreduzierung, da für jedes dieser Kinder ein Platz freigehalten werden
soll, um ihrem besonderen Förderbedarf gerecht werden zu können. Hier fehlen gemessen
an der Bedarfsquote (4,5%) im laufenden Kindergartenjahr bei den 3- bis 6-Jährigen 22
Plätze und in der u3-Altersgruppe insgesamt 24 Plätze. Diese bereitzustellen bedeutet ggf.
eine Platzreduzierung in gleicher Höhe (= 46 Plätze), die zusätzlich geschaffen werden
müssten. Zudem ist hier eine sukzessive Bedarfssteigerung zu erwarten.
-5-
4. Bedarf nach 45-Stunden-Betreuung
Auswirkungen auf die Anzahl der Plätze haben unter anderem Gruppenumwandlungen.
Wird ein hoher Bedarf an 45-Stunden-Betreuung bei Ü3-Kindern geltend gemacht, kann
dies zu Platzreduzierungen führen, da dann nur 20 Kinder in einer Gruppe sein dürfen.
5. Neubaugebiete
Ein wichtiger Umstand bezüglich der Versorgungslage, ist der Anteil von Kindern, die durch
die in den nächsten Jahren neu entstehenden Baugebiete bzw. Wohneinheiten zur Gesamtkinderzahl hinzukommen. Diese Kinder werden bei den Gesamtberechnungen der Betreuungsbedarfsplanungen mit berücksichtigt. Hier müssen bei steigenden Einwohnerbzw. Kinderzahlen natürlich weitere Betreuungsplätze geschaffen werden. Welcher zusätzliche Bedarf an Kindergartenplätzen durch die Besiedlung von Neubaugebieten entsteht, ist
schwer vorhersehbar. Ziehen viele ortsansässige Familien in ein Neubaugebiet um, kommt
es in erster Linie zu einer Bedarfsverlagerung aber nicht unbedingt einer wesentlichen Bedarfserhöhung innerhalb des Stadtgebietes. Eine Bedarfssteigerung ist allerdings zu erwarten, wenn in nennenswertem Umfang Familien von außerhalb zuziehen bzw. sich Paare in
der Familiengründungsphase dort ansiedeln.
6. Zukunftsplanungen: Sinnvolle Struktur der Betreuungsformen in einer Einrichtung
Bei der Planung der Gruppenstrukturen neuer Einrichtungen muss ein Übergang von u3Kindern zu ü3-Kindern mit ca. gleichen Platzkapazitäten vorgesehen werden.
Die Berücksichtigung besonderer Förderbedarfe (Inklusive Plätze, Betreuung von Flüchtlingen) ist erforderlich, sowohl bezüglich der Platzkapazitäten als auch räumlich und personell.
Die Einrichtungen sollten ein zukunftsorientiertes, innovatives Raumprogramm vorhalten,
das Flexibilität ermöglicht (Umwandlungen bei veränderter Bedarfslage, Berücksichtigung
inklusiver Plätze, Einbeziehung von Tagespflege in einer Einrichtung, Therapiemöglichkeiten, Ausrichtung als Familienzentrum …).
Vorgenannte Faktoren lassen prognostisch eine voraussichtlich weiter steigende Bedarfslage ab
2020, über die Kita-Ausbau-Planung 2018/19 hinaus, vermuten:
-
Steigende Geburtenrate/ Kinderzahlen (s. a. Prognose Bertelsmann-Stiftung „Steigende
Schülerzahlen“)
-
Steigende U3-Bedarfs-/Versorgungsquote (tendenziell von 45% auf 50% => + ca. 65 Plätze)
-
Weiterer Ausbau inklusiver Plätze notwendig, bei gleichzeitigem Wegfall von Regelplätzen
(=> + ca. 40 Plätze)
-6-
-
Steigender Bedarf nach 45-Stunden-Betreuung und flexibleren Zeiten (Bsp.: bei 4 Gruppenumwandlungen mit jeweils 5 Platzreduzierungen => erfordert 1 neue Gruppe m. 20
Plätzen als Ausgleich)
-
Ausweitung noch nicht in der Planung berücksichtigter Neubaugebiete (bis 2023 rd. 200
zusätzliche WE => + ca. 70 Plätze [23 U3/47 Ü3)
-
Zukünftig notwendiger werdende flexible Planungsstrukturen erfordern ein variableres
Raumprogramm, das Nutzungen unabhängig von der Platzanzahl in einer Einrichtung ermöglicht.
Das Amt für Jugend und Familie wird zu Beginn des Jahres 2018 eine aktualisierte KitaBedarfsplanung vorlegen.
Stand Ausbau-Planungen
Ausbau-Planungen:
Die einzelnen Maßnahmen befinden sich in folgendem Umsetzungsstand:
1. Kita Dirmerzheim, Erweiterung
Laut Bauzeitenplan beginnen die Rohbauarbeiten am 15.01.2018
Die Fertigstellung ist für Dezember 2018 vorgesehen.
2. Kita Lechenich-Süd, Erweiterung 1 Gruppe / Containerbauweise
Der Aufstellungsbeginn erfolgte in der 45. KW. Provisorisch werden derzeit bereits ein Teil der
zusätzlichen Kinder in dem Bewegungsraum der Einrichtung betreut. Das Personal für diese Gruppe hatte das Amt für Jugend und Familie bereits eingeplant und die Mitarbeitenden sind vor Ort
im Einsatz.
3. Kita Friesheim, Erweiterung und Umbau der Förderschule
- Förderschule: Baubeginn: 41. KW 2017, Fertigstellung: 01. KW 2018
- Erweiterungsbau: Baubeginn: 06. KW 2018 Fertigstellung: 11. KW 2019
-7-
Der Kindergarten hat momentan eine Größe von 5 Gruppen. Der Umzug dieser 5 Gruppen wird im
Erdgeschoss der Förderschule geplant und vorbereitet. Das Erdgeschoss bietet jedoch Platz für
noch weitere zwei Gruppen. Am 08.11.17 wurde das Amt für Jugend und Familie vom Eigenbetrieb
Immobilien darüber informiert, dass ggf. eine Erweiterung der Einrichtung auf 7 Gruppen bereits
jetzt in der Förderschule möglich ist. Das zusätzliche Personal für eine u3 und eine ü3 Gruppe, dass
erst für 2019 vorgesehen war, müsste dann bereits zusätzlich noch in 2018 eingeplant werden. Die
Verwaltung wird für die laufenden Haushaltsplanberatungen noch eine Vorlage erstellen bezüglich
der zusätzlichen Bau- und Personalkosten.
4. Neue Kindertageseinrichtung/Investorenwettbewerb
Beschlossen sind 4 neue Kitas mit 14 Gruppen und 201 Plätze: 86 u3/ 115 ü3, davon 14 inkl. Plätze
an den Standorten 2 x Liblar, Lechenich, Kierdorf.
Das Trägerauswahlverfahren ist abgeschlossen und in der Ratssitzung am 10.07.17 erfolgte dazu
die Vergabeentscheidung.
Die öffentliche Ausschreibung zum Investorenwettbewerb wurde am 19.10.17, u.a. im Vergabeportal „Vergabe.NRW“, veröffentlicht.
Die Abgabe der Angebote ist auf den 16.01.2018 bis 10.00 Uhr terminiert.
Der Vergabebeschluss des Rates erfolgt spätestens in der Märzsitzung. Die nötigen Verträge
(Grundstücksverkauf, Vergabevertrag/-auftrag) erfolgt nach Beschluss so bald wie möglich.
Die Einrichtungen sollen spätestens zu Beginn des Kindergartenjahres 2019/20, am 01.08.2019, in
Betrieb gehen.
Die Lebenshilfe möchte am Standort in Kierdorf gerne noch, neben den drei geplanten Gruppen
eine zusätzliche heilpädagogische Gruppe sowie ein Wohnangebot für geistig Behinderte realisieren.
Der Caritasverband kann sich vorstellen, am Standort Lechenich, in Verbindung mit der fünfgruppigen Einrichtung, ein Betreuungsangebot für Senioren zu realisieren.
5. Notgruppe in Liblar
Der EB Immobilienwirtschaft sucht seit längerem nach Standorten für eine Übergangsgruppe in
Liblar. U.a. geprüft wurden die Standorte:
-
Apotheke „Ecke Im Spürkergarten/Am Ziegelacker“
Holzhandel / Schreinerei Preiter, Brühler Str.
Ehem. Kloster, Carl-Schurz-Straße
Ehem. Videothek „Ecke Carl-Schurz-Str./Ludwigstr.“
Schulzentrum Liblar
Cafe Baur, Carl-Schurz-Str.
-8-
-
Kirche St. Alban
Objekt Niederhaus
Halle Dunschen, Klosengartenstr
Grundstück Frauenthaler Straße
Kindergarten Köttingen – Container
Die Eignung weitere Bestandimmobilien befindet sich derzeit in der Prüfung.
Das Amt für Jugend und Familie hat die Personalkosten für eine Notgruppe bereits im Stellenplan
eingeplant.
Da sich vermutlich keine Flächen oder ein Objekte in Liblar realisieren lassen, wird derzeit eine
Erweiterung des städtischen Familienzentrums in Köttingen, um eine zusätzliche Gruppe geprüft.
Alternativ wäre auch eine Erweiterung am Standort des Waldkindergartens möglich. Der Trägerwechsel erfolgt zum 01.12.17, vereinbart ist, dass der neuen Träger die Einrichtung stabilisiert und
sukzessive wieder neue Aufnahmen erfolgen. Zu Beginn des neuen Jahres wird mit dem Träger
konkreter besprochen, ob auch eine Erweiterung möglich ist.
Mit den Trägervertretern der Waldorf-Kindertageseinrichtung finden aktuell Gespräche über eine
Erweiterung der Einrichtung um eine Gruppe statt. Die baurechtliche Vorplanung war positiv. Derzeit werden die Kosten und Fördermöglichkeiten ermittelt.
(Erner)
-9-