Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
16.11.17, 17:03
Aktualisiert
20.02.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 584/2017
Az.:
Amt: - 50 BeschlAusf.: - 50 Datum: 13.11.2017
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
BM
gez. Schlender
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Betrifft:
Termin
21.11.2017
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Beendigung des Betreuungsvertrages mit der Arbeiterwohlfahrt für das
Übergangswohnheim Brabanter Weg
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf Grund des einstimmigen Ratsbeschlusses in seiner Sitzung am 23.06.2015 wurde der Arbeiterwohlfahrt (AWO) mit Vertrag vom 24.07.2015 die soziale Betreuung der Flüchtlinge im Übergangsheim Brabanter Weg 1 in Lechenich ab dem 01.08.2015 übertragen.
Mit Wirkung ab dem 01.01.2017 erfolgte eine Vertragsänderung, um der Erweiterung des Übergangsheimes Rechnung zu tragen. In dem Zusammenhang wurde vertraglich vereinbart, den Personaleinsatz für die soziale Betreuung der Bewohner um eine weitere Stelle auf zwei Fachkräfte zu
erhöhen.
Die Situation hinsichtlich des Einsatzes von Personal der AWO in der Gemeinschaftsunterkunft
Brabanter Weg stellt sich wie folgt dar:
Im Jahresbericht der AWO (2016/2017) wurde das bis zum 31.07.2017 eingesetzte Personal benannt. Dies waren zwei Fachkräfte (beide Vollzeit) sowie zusätzlich an 2 Tagen/Woche eine weitere, aus Landesmitteln geförderte Fachkraft. Die personelle Besetzung entspricht insoweit der vertraglich fixierten Vorgabe.
Problematisch wurde die Besetzung seit dem 16.08.2017, als eine (Vollzeit-)Fachkraft krankheitsbedingt ausfiel und die Betreuung der Bewohner offensichtlich nicht länger im bisherigen Umfang
möglich war. Die Problematik der aktuellen Personalsituation mit nur eingeschränkt möglicher Betreuungstätigkeit wurde in einer Dienstbesprechung zwischen Mitarbeitern/-innen der AWO (unter
anderem der stellvertretenden Geschäftsführerin des Regionalverbandes) und Mitarbeitern/-innen
des Amtes für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren erörtert.
Mit Blick auf verschiedentlich ausgefallene Sprechzeiten für die Bewohner/-innen der Gemeinschaftsunterkunft konzidiert die stellvertretende Geschäftsführerin der AWO einen aktuell personellen Engpass auf Grund der bereits vorstehend erwähnten Langzeiterkrankung einer in der Unterkunft eingesetzten Fachkraft. Insoweit sei man bemüht, eine Ersatzkraft einzustellen. Dies gestalte
sich jedoch schwierig, da auf dem Stellenmarkt geeignetes Fachpersonal aktuell kaum verfügbar
sei. Vor diesem Hintergrund und zur Verbesserung der Betreuungssituation sei beabsichtigt, eine
derzeit noch bei der Stadt Erftstadt beschäftigte Einrichtungsbetreuerin im Fachdienst Migration &
Integration, deren Arbeitsvertrag Mitte Dezember auslaufe, temporär und auf Kosten der AWO
einzustellen.
Im Übrigen wurde seitens der AWO eine verbesserte Kommunikation über personelle Präsenzen
des im Brabanter Weg eingesetzten Personals gegenüber dem Fachdienst zugesagt.
Für die mit vorliegendem Antrag angestrebte Beendigung der sozialen Betreuung der Flüchtlinge
im Brabanter Weg durch die AWO wäre eine schriftliche Vertragskündigung notwendig. Die aktuelle Laufzeit des Vertrages endet am 31.07.2018 und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr,
sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Die Kündigung müsste demnach bis zum 30.04.2018 erfolgen.
Die Kosten der Stadt Erftstadt für den vertraglich festgelegten Zuschuss an die AWO belaufen sich
für 2017 auf insgesamt 143.000 €. Für das kommende Haushaltsjahr 2018 werden die Kosten sich
um 3 % auf 147.300 € erhöhen.
Hinsichtlich der beantragten Beendigung der Betreuungstätigkeit durch die AWO wird von der
Verwaltung vorgeschlagen, die weitere Entwicklung der Zuweisungen und des Bestandes zu betreuender Flüchtlinge in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften sowie die personelle Ausstattung des Fachdienstes Migration & Integration im ersten Quartal 2018 abzuwarten. Entscheidungserhebliche Faktoren bzgl. einer vertraglichen Kündigung respektive der Übernahme der sozialen Betreuung der Flüchtlinge im Brabanter Weg durch den städtischen Fachdienst Migration &
Integration werden alsdann dezidierter beurteilt werden können.
(Erner)
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