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Beschlussvorlage (Abschluss eines Vertrages mit der te Peerdt Stiftung bzgl. der Aufbewahrung und Präsentation der Werke von Ernst te Peerdt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
16.11.17, 15:01
Aktualisiert
01.12.17, 13:58
Beschlussvorlage (Abschluss eines Vertrages mit der te Peerdt Stiftung bzgl. der Aufbewahrung und Präsentation der Werke von Ernst te Peerdt) Beschlussvorlage (Abschluss eines Vertrages mit der te Peerdt Stiftung bzgl. der Aufbewahrung und Präsentation der Werke von Ernst te Peerdt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 582/2017 Az.: 40 Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 13.11.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Gerlach Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Termin Bemerkungen 30.11.2017 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 05.12.2017 vorberatend Rat 12.12.2017 beschließend Betrifft: Abschluss eines Vertrages mit der te Peerdt Stiftung bzgl. der Aufbewahrung und Präsentation der Werke von Ernst te Peerdt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 6.000,00 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja x Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Stadt Erftstadt beteiligt sich mit einem Betrag von monatlich 500,00 € an den Kosten der von der te peerdt stiftung zu erbringenden Leistungen für die Aufbewahrung und Präsentation der Werke von Ernst te Peerdt. Die erforderlichen Mittel werden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen in den Haushalt eingestellt. Begründung: Durch Schenkungsvertrag vom 02.12.1986 hat Frau Charlotte te Peerdt der Stadt Erftstadt wesentliche Teile des künstlerischen Nachlasses von Ernst te Peerdt übereignet. In diesem Vertrag, der als Anlage beigefügt ist, hat sich die Stadt Erftstadt u. a. verpflichtet, die Werke aufzubewahren, zu pflegen, nicht weiter zu veräußern und für die laufende Präsentation einer Auswahl des Bestandes einen geeigneten Raum zur Verfügung zu stellen. Schon seit einigen Jahren kann die Stadt Erftstadt ihren vertraglichen Verpflichtungen aufgrund akuten Raummangels nicht mehr so nachkommen, wie dies angemessen und wünschenswert wäre. Die Kunstsammlung – bestehend aus 19 Arbeiten Ölmalerei und 135 Zeichnungen und Aquarellen - befindet sich derzeit, größtenteils verpackt in speziellen Aufbewahrungs- und Transportboxen, in einem Lagerraum des Lechenicher Stadthauses. Nachdem im Januar 2014 Frau Charlotte te Peerdt gestorben ist, wurde die te peerdt stiftung ihre Alleinerbin von rund 30 weiteren Gemälden und Zeichnungen. Seitens der te peerdt stiftung – vertreten durch Herrn Wronka und Herrn Dr. Hille – wird angeregt, auch die Werke im Stiftungsbestand der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und dies mit der Belebung der im Schenkungsvertrag vereinbarten Verpflichtungen der Stadt zu verbinden. Die te peerdt stiftung bietet an, geeignete Räumlichkeiten für eine dauerhafte Lagerung und Präsentation des Gesamtbestandes zu mieten. Sozusagen zur Ablösung der städtischen Verpflichtung aus dem Schenkungsvertrag wird eine Beteiligung an den monatlichen Kosten i. H. v. 500,00 € vorgeschlagen. Da diese Möglichkeit ideal die Zusammenführung und Präsentation der Werke von Ernst te Peerdt gewährleistet und die Stadt aufgrund des Schenkungsvertrags ohnehin der entsprechenden Verpflichtung unterliegt, sollte der Vorschlag der te peerdt stiftung m. E. dankend angenommen werden. (Erner) -2-