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Antrag (Antrag bzgl. Änderungen zum Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
24.11.17, 10:46
Aktualisiert
06.12.17, 15:02
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 603/2017 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 15.11.2017 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Schulausschuss Termin 16.11.2017 vorberatend Sportausschuss 29.11.2017 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 05.12.2017 beschließend Rat 12.12.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Änderungen zum Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Im Zusammenhang mit der Vorlage V 445/2016 habe ich die Kosten für einen Neubau des Schulzentrums Lechenich geschätzt. Diese betragen danach mindestens 40 Mio. Euro und übersteigen somit die Kosten einer Sanierung mehr als deutlich. Aufgrund aktueller Projekte in anderen Städten gehe ich derzeit davon aus, dass die Neubaukosten 40 Mio. Euro übersteigen werden. Der wirtschaftliche Vorteil eines Neubaus wird häufig damit begründet, dass die Flächen auf das tatsächlich benötigte Maß reduziert werden können. Bei den o.a. Berechnungen bin ich davon ausgegangen, dass ein Neubau 1.800 m² Nutzfläche weniger benötigt als die jetzigen Bestands- gebäude aufweisen. Aufgrund der Beschlüsse zur Einführung von G9 kann jedoch das vorhandene Raumprogramm wahrscheinlich nicht verkleinert werden. Damit entfällt dieser Vorteil einer Neubaulösung. Die Planungsaufträge für die Sanierung des Schulzentrums Lechenich wurden erteilt. Entsprechende Verpflichtungsermächtigungen sind im Wirtschaftsplan 2017 vorgesehen. Daher müssen im Jahr 2018 auch die weiteren Mittel veranschlagt werden. Für die Schulen ist es wichtig, dass die jetzt auf den weg gebrachten Maßnahmen nicht noch weiter verzögert werden und der bauliche Zustand des Schulzentrums möglichst bald verbessert wird. Die Entwurfsplanung für die Erweiterung des neuen Sportplatzes liegt vor. Um die Sanierung des Schulzentrums nicht zu behindern, sollte der Sportplatz im Jahr 2019 ausgebaut werden. Die Mittel sind im Haushalt des Jahres 2019 zu veranschlagen. Im Rahmen der Vorbereitung des Architektenwettbewerbes habe ich die Kosten für die Sanierung des Schulzentrums auf 24 Mio. € geschätzt. In dieser Schätzung waren die Kosten für die Sanierung von Aula und Schwimmbad enthalten. Nicht berücksichtigt waren die Kosten für den Ausbau des neuen Sportplatzes um die fehlenden Leichtathletikanlagen. Diese betragen nach heutigem Kostenstand 500.000,- €. Im vergangenen Jahr wurde diskutiert, den Sportplatz um ein Kleinspielfeld „Bambi“ für 250.000,- € und um ein Kleinspielfeld „F-Junioren“ für 340.000,- € zu ergänzen. Die Sanierung bzw. Umgestaltung des Busbahnhofes am Kölner Ring war nicht Bestandteil des Architektenwettbewerbs für die Sanierung des Schulzentrums. Ein entsprechender Planungsauftrag wurde jedoch in der letzten Sitzung des Rates erteilt. Nach der aktuellen Schätzung belaufen sich die Kosten für diese Maßnahme auf ca. 430.000,- €. Bei der Schätzung der Kosten für einen Neubau sind diese Maßnahmen ebenfalls zusätzlich zu berücksichtigen. Zwischenzeitlich wurde das Architekturbüro mit der Erstellung der Entwurfsplanung für die Sanierung des Schulzentrums beauftragt, Die entsprechende Leistungsphase der HOAI umfasst auch eine Kostenberechnung. Diese wird im laufe des Jahres 2018 vorgelegt. In der Dreifachhalle sollen im Jahr 2018 die Lüftungsanlage und der Schwingboden erneuert werden. Diese Maßnahmen sind zeitlich aufeinander abzustimmen. Für die Baumaßnahmen sollen auch die Sommerferien genutzt werden. Weiterhin benötigen die Schulen und die Sportvereine verlässliche Angaben, wann die Halle außer Betrieb genommen werden muss. Vor der Freigabe der Dreifachhalle wurde Skatersport ausschließlich in der Tennishalle betrieben. Diese Halle kann auch weiterhin für diesen Zweck genutzt werden. Es gibt keinen Hallenboden, der allen Anforderungen der verschiedenen Sportarten genügt. Wird ein Boden so aufgebaut, dass er den hohen Belastungen durch den Skatersport standhält, dann weist er nicht mehr die Elastizität auf, die für andere Sportarten benötigt werden, um ohne Gefahren für die Gesundheit dort aktiv sein zu können. Sofern in Erftstadt eine Halle für den Skatersport dauerhaft zur Verfügung gestellt werden soll, muss ein entsprechender Neubau angedacht werden. Die erbeten Liste über den Stand der Umsetzung von Baumaßnahmen ist als Anlage dem 3. Quartalsbericht, Vorlage V 549/2017, beigefügt. In Vertretung (Hallstein) -2-