Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
24.11.17, 10:46
Aktualisiert
06.12.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 603/2017
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 15.11.2017
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
16.11.2017
vorberatend
Sportausschuss
29.11.2017
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
05.12.2017
beschließend
Rat
12.12.2017
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Änderungen zum Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Zusammenhang mit der Vorlage V 445/2016 habe ich die Kosten für einen Neubau des Schulzentrums Lechenich geschätzt. Diese betragen danach mindestens 40 Mio. Euro und übersteigen
somit die Kosten einer Sanierung mehr als deutlich. Aufgrund aktueller Projekte in anderen Städten gehe ich derzeit davon aus, dass die Neubaukosten 40 Mio. Euro übersteigen werden.
Der wirtschaftliche Vorteil eines Neubaus wird häufig damit begründet, dass die Flächen auf das
tatsächlich benötigte Maß reduziert werden können. Bei den o.a. Berechnungen bin ich davon
ausgegangen, dass ein Neubau 1.800 m² Nutzfläche weniger benötigt als die jetzigen Bestands-
gebäude aufweisen. Aufgrund der Beschlüsse zur Einführung von G9 kann jedoch das vorhandene
Raumprogramm wahrscheinlich nicht verkleinert werden. Damit entfällt dieser Vorteil einer Neubaulösung.
Die Planungsaufträge für die Sanierung des Schulzentrums Lechenich wurden erteilt. Entsprechende Verpflichtungsermächtigungen sind im Wirtschaftsplan 2017 vorgesehen. Daher müssen
im Jahr 2018 auch die weiteren Mittel veranschlagt werden. Für die Schulen ist es wichtig, dass
die jetzt auf den weg gebrachten Maßnahmen nicht noch weiter verzögert werden und der bauliche
Zustand des Schulzentrums möglichst bald verbessert wird.
Die Entwurfsplanung für die Erweiterung des neuen Sportplatzes liegt vor. Um die Sanierung des
Schulzentrums nicht zu behindern, sollte der Sportplatz im Jahr 2019 ausgebaut werden. Die Mittel
sind im Haushalt des Jahres 2019 zu veranschlagen.
Im Rahmen der Vorbereitung des Architektenwettbewerbes habe ich die Kosten für die Sanierung
des Schulzentrums auf 24 Mio. € geschätzt. In dieser Schätzung waren die Kosten für die Sanierung von Aula und Schwimmbad enthalten. Nicht berücksichtigt waren die Kosten für den Ausbau
des neuen Sportplatzes um die fehlenden Leichtathletikanlagen. Diese betragen nach heutigem
Kostenstand 500.000,- €. Im vergangenen Jahr wurde diskutiert, den Sportplatz um ein Kleinspielfeld „Bambi“ für 250.000,- € und um ein Kleinspielfeld „F-Junioren“ für 340.000,- € zu ergänzen.
Die Sanierung bzw. Umgestaltung des Busbahnhofes am Kölner Ring war nicht Bestandteil des
Architektenwettbewerbs für die Sanierung des Schulzentrums. Ein entsprechender Planungsauftrag wurde jedoch in der letzten Sitzung des Rates erteilt. Nach der aktuellen Schätzung belaufen
sich die Kosten für diese Maßnahme auf ca. 430.000,- €.
Bei der Schätzung der Kosten für einen Neubau sind diese Maßnahmen ebenfalls zusätzlich zu
berücksichtigen.
Zwischenzeitlich wurde das Architekturbüro mit der Erstellung der Entwurfsplanung für die Sanierung des Schulzentrums beauftragt, Die entsprechende Leistungsphase der HOAI umfasst auch
eine Kostenberechnung. Diese wird im laufe des Jahres 2018 vorgelegt.
In der Dreifachhalle sollen im Jahr 2018 die Lüftungsanlage und der Schwingboden erneuert werden. Diese Maßnahmen sind zeitlich aufeinander abzustimmen. Für die Baumaßnahmen sollen
auch die Sommerferien genutzt werden. Weiterhin benötigen die Schulen und die Sportvereine
verlässliche Angaben, wann die Halle außer Betrieb genommen werden muss.
Vor der Freigabe der Dreifachhalle wurde Skatersport ausschließlich in der Tennishalle betrieben.
Diese Halle kann auch weiterhin für diesen Zweck genutzt werden.
Es gibt keinen Hallenboden, der allen Anforderungen der verschiedenen Sportarten genügt. Wird
ein Boden so aufgebaut, dass er den hohen Belastungen durch den Skatersport standhält, dann
weist er nicht mehr die Elastizität auf, die für andere Sportarten benötigt werden, um ohne Gefahren für die Gesundheit dort aktiv sein zu können.
Sofern in Erftstadt eine Halle für den Skatersport dauerhaft zur Verfügung gestellt werden soll,
muss ein entsprechender Neubau angedacht werden.
Die erbeten Liste über den Stand der Umsetzung von Baumaßnahmen ist als Anlage dem 3. Quartalsbericht, Vorlage V 549/2017, beigefügt.
In Vertretung
(Hallstein)
-2-