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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / A 40/2005
Datum: 16.08.2005
Stabsstelle 80
Abteilung III/51
Bündnis für Familien im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Mit der Info 19 /2005 sind die politischen Gremien über die beabsichtigte Vorgehensweise und
Zielsetzung für ein Lokales Bündnis im Kreis Euskirchen informiert worden.
Gemeinsam mit den gewonnenen Initiativpartnern, Industrie- und Handelskammer Aachen und
Handwerkskammer Aachen sowie mit dem begleitenden landesweit agierenden Servicebüro war
als strategisches Ziel die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vereinbart worden.
Auch zur Vorbereitung der geplanten Auftaktveranstaltung am 10. Juni waren die
Beratungsleistungen des Servicebüros in Anspruch genommen worden. Die Veranstaltung sollte
eine breite Beteiligung und möglichst viel Raum zur Entwicklung von Projektideen durch die
Beteiligten erfahren. Hierzu wurde ein umfangreicher Moderationsprozess entwickelt. Auch
konnten Experten aus anderen lokalen Bündnissen für die Veranstaltung gewonnen werden.
Trotz geeigneter Rahmenbedingungen, wie Räumlichkeiten, Technik, Moderation, Presseaufrufe,
Plakataushänge, fristgerechte Einladung an einen Verteiler von 680 Adressaten (ca. 600
Unternehmen, Verbände, Frauenorientierte Einrichtungen, caritative und kirchliche Einrichtungen,
Bildungseinrichtungen, Kommunen und Politik etc.) gingen nur vier Interessensbekundungen und
sechs Anmeldungen ein (1 aus der Politik, 3 aus der Verwaltung, 1 aus Kirchen und 1
Unternehmen) . Nachdem auch eine Telefonaktion bei kreisangehörigen Unternehmen
fehlgeschlagen war, musste die Veranstaltung mangels Interesse abgesagt werden.
Alternativ ist geplant, auf gemeindlicher Ebene mittels kleinerer Initiativkreise ein lokales Bündnis
zu initiieren. Es sollte Multiplikator- und Vorbildfunktion für benachbarte Kommunen haben.
Neben der bundesweiten Initiative des Bündnisses für Familien soll dabei eine enge Verknüpfung
zu dem aktuellen Modellprojekt „Kommunales Management für Familien“ (Komma FF) des
Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration NRW hergestellt werden. Darüber
sollen familienpolitische Dialoge in der Kommune angeregt werden.
Die zentrale Botschaft, die es vor Ort zu vermitteln gilt, ist, dass Familienfreundlichkeit für
Kommunen und Unternehmen einer der wichtigsten Standortfaktoren der Zukunft sein wird.
Zu den Themenfeldern 1 und 2 wird ergänzend wie folgt Stellung genommen:
1. Offene Ganztagsschulen in allen Kommunen
Die Beantragung und Durchführung der offenen Ganztagschule im Primarbereich liegt in der
Verantwortung des öffentlichen Schulträgers (Städte und Gemeinden). Entsprechend der Förderund Zuwendungserlasse des Ministerium für Schule, Jugend und Kinder ist dabei das
Kreisjugendamt von Anfang an, insbesondere bei der Bedarfsplanung, Bedarfserhebung,
Konzeptentwicklung und – umsetzung, zu beteiligen. Zuwendungen können lediglich unter Vorlage
eines mit dem Jugendamt abgestimmten Konzeptes beantragt werden.
Seite - 2 Dieser Aufgabe kommt der Kreis in vollem Umfang nach. Die Abt. 51. - Jugendhilfeplanung – steht
insofern allen Städten und Gemeinden des Kreises unterstützend bei der Planung und
Durchführung von offenen Ganztagsschulen zur Seite.
2. Offene Jugendarbeit als Bestandteil der Integrationsarbeit im Kreis Euskirchen
Die Personalbemessung und Personalkostenförderung in den offenen Jugendeinrichtungen wird in
der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.09.2005 als TOP 5 beraten (V
115/2005).
I. V. gez. Poth