Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
218 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
07.12.17, 15:05
Aktualisiert
07.12.17, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Heinz Mörs
Teichweg 8
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Eigenbetrieb Straßen
Holzdamm 10
Herr Böcking
0 22 35 / 409-409
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
29.11.2017
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Amtsleiter
Ihre Anfrage vom 30.11.2017
Rat
Betrifft:
Datum
öffentlich
F 636/2017
12.12.2017
Anfrage bzgl. Ablösebeiträge PKW-Stellplätze
Sehr geehrter Herr Mörs,
Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet:
1.) Die einzelnen, spezifischen Ablösebeträge pro ggf. ablösbarem Stellplatz sind in der Stellplatzablösesatzung der Stadt Erftstadt festgelegt und ausgewiesen.
Sie betragen demnach:
- für die Ortsteile Lechenich (ohne Konradsheim) und Liblar =
5.500,00 Euro
- für die Ortsteile Kierdorf, Köttingen, Bliesheim, Dirmerzheim, Gymnich, =
Ahrem, Blessem/Frauenthal, Friesheim
4.700,00 Euro
- für die Ortsteile Erp und Konradsheim =
4.000,00 Euro
- für die Ortsteile Borr, Herrig und Niederberg =
3.400,00 Euro
Ob grundsätzlich die Möglichkeit zur Ablöse besteht und damit die Stellplatzablösesatzung zur
Anwendung kommt, ist im Einzelfall im Zuge der Entscheidung über den Bauantrag von der
Bauordnungsbehörde zu entscheiden.
2.) Stand 31.12.2016 wurden folgende Stellplatzablöseeinnahmen insgesamt, über die Jahre
verteilt in den einzelnen Ortsteilen angefordert und verzeichnet:
- Blessem = ca. 18.800,00 €, davon noch verfügbar (kfm. Sonderposten) = ca.17.400,00 €
- Dirmerzheim = ca. 4.700,00 Euro, davon noch verfügbar (kfm. Sonderposten) = ca. 2.600,00 €
- Friesheim = ca. 3.400,00 Euro, davon noch verfügbar (kfm. Sonderposten) = ca. 3.400,00 €
- Gymnich = ca. 7.100,00 Euro, davon noch verfügbar (kfm. Sonderposten) = ca. 1.500,00 €
- Herrig = ca. 10.200,00 Euro, davon noch verfügbar (kfm. Sonderposten) = ca. 10.200,00 €
- Kierdorf = ca. 4.700,00 Euro, davon noch verfügbar (kfm. Sonderposten) = ca. 4.700,00 €
- Lechenich = ca. 146.500,00 Euro, davon noch verfügbar (kfm. Sonderposten) = ca.91.000,00 €
- Liblar = ca. 316.000,00 € Euro, davon noch verfügbar (kfm. Sonderposten) = ca. 223.000,00 €
Die Stellplatzablösebeträge werden in den Einzelfällen im Zuge der Entscheidung über die
Bauanträge von der Bauordnung festgesetzt und gemäß Heranziehungsbescheid im Eigenbetrieb
Straßen bzw. künftig im entsprechenden Nachfolgefachamt vereinnahmt.
3.) Gemäß § 51, Absatz 6 der Bauordnung NRW sind die eingenommen Ablösebeträge wie folgt
zu verwenden:
a.) für die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen im Gemeindegebiet,
b.) für investive Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs oder
c.) für investive Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs.
Maßgabe hierbei ist jedoch, dass die einzelnen Ablösebeträge für die Erreichbarkeit der
einzelfall-bezogenen Bauvorhaben tatsächlich einen konkreten Vorteil bewirken.
Die in Teilen über die Jahre jeweils pro Ortsteil aus der Stellplatzablöse nach vor aufgezeigter
Maßgabe verwendeten Mittel wurden im Zuge der Jahresabschlussprüfungen des Eigenbetriebes
Straßen nachgewiesen. Entsprechend wurde die kaufmännisch ordnungsgemäße Buchung und
Verwendung der Mittel von Seiten der externen Wirtschaftsprüfer testiert.
4.) Die Bauordnung entscheidet nach Maßgabe der Bauordnung NRW im Einzelfall pro
Bauvorhaben über die Anzahl der nachzuweisenden bzw. vorzuhaltenden Stellplätze.
In Vertretung
(Hallstein)
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