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Anfrage (Anfrage bzgl. Ablösebeiträge PKW-Stellplätze)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
218 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
07.12.17, 15:05
Aktualisiert
07.12.17, 15:05
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Heinz Mörs Teichweg 8 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Eigenbetrieb Straßen Holzdamm 10 Herr Böcking 0 22 35 / 409-409 Mein Zeichen Ihr Zeichen 29.11.2017 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Amtsleiter Ihre Anfrage vom 30.11.2017 Rat Betrifft: Datum öffentlich F 636/2017 12.12.2017 Anfrage bzgl. Ablösebeiträge PKW-Stellplätze Sehr geehrter Herr Mörs, Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet: 1.) Die einzelnen, spezifischen Ablösebeträge pro ggf. ablösbarem Stellplatz sind in der Stellplatzablösesatzung der Stadt Erftstadt festgelegt und ausgewiesen. Sie betragen demnach: - für die Ortsteile Lechenich (ohne Konradsheim) und Liblar = 5.500,00 Euro - für die Ortsteile Kierdorf, Köttingen, Bliesheim, Dirmerzheim, Gymnich, = Ahrem, Blessem/Frauenthal, Friesheim 4.700,00 Euro - für die Ortsteile Erp und Konradsheim = 4.000,00 Euro - für die Ortsteile Borr, Herrig und Niederberg = 3.400,00 Euro Ob grundsätzlich die Möglichkeit zur Ablöse besteht und damit die Stellplatzablösesatzung zur Anwendung kommt, ist im Einzelfall im Zuge der Entscheidung über den Bauantrag von der Bauordnungsbehörde zu entscheiden. 2.) Stand 31.12.2016 wurden folgende Stellplatzablöseeinnahmen insgesamt, über die Jahre verteilt in den einzelnen Ortsteilen angefordert und verzeichnet: - Blessem = ca. 18.800,00 €, davon noch verfügbar (kfm. Sonderposten) = ca.17.400,00 € - Dirmerzheim = ca. 4.700,00 Euro, davon noch verfügbar (kfm. Sonderposten) = ca. 2.600,00 € - Friesheim = ca. 3.400,00 Euro, davon noch verfügbar (kfm. Sonderposten) = ca. 3.400,00 € - Gymnich = ca. 7.100,00 Euro, davon noch verfügbar (kfm. Sonderposten) = ca. 1.500,00 € - Herrig = ca. 10.200,00 Euro, davon noch verfügbar (kfm. Sonderposten) = ca. 10.200,00 € - Kierdorf = ca. 4.700,00 Euro, davon noch verfügbar (kfm. Sonderposten) = ca. 4.700,00 € - Lechenich = ca. 146.500,00 Euro, davon noch verfügbar (kfm. Sonderposten) = ca.91.000,00 € - Liblar = ca. 316.000,00 € Euro, davon noch verfügbar (kfm. Sonderposten) = ca. 223.000,00 € Die Stellplatzablösebeträge werden in den Einzelfällen im Zuge der Entscheidung über die Bauanträge von der Bauordnung festgesetzt und gemäß Heranziehungsbescheid im Eigenbetrieb Straßen bzw. künftig im entsprechenden Nachfolgefachamt vereinnahmt. 3.) Gemäß § 51, Absatz 6 der Bauordnung NRW sind die eingenommen Ablösebeträge wie folgt zu verwenden: a.) für die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen im Gemeindegebiet, b.) für investive Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs oder c.) für investive Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs. Maßgabe hierbei ist jedoch, dass die einzelnen Ablösebeträge für die Erreichbarkeit der einzelfall-bezogenen Bauvorhaben tatsächlich einen konkreten Vorteil bewirken. Die in Teilen über die Jahre jeweils pro Ortsteil aus der Stellplatzablöse nach vor aufgezeigter Maßgabe verwendeten Mittel wurden im Zuge der Jahresabschlussprüfungen des Eigenbetriebes Straßen nachgewiesen. Entsprechend wurde die kaufmännisch ordnungsgemäße Buchung und Verwendung der Mittel von Seiten der externen Wirtschaftsprüfer testiert. 4.) Die Bauordnung entscheidet nach Maßgabe der Bauordnung NRW im Einzelfall pro Bauvorhaben über die Anzahl der nachzuweisenden bzw. vorzuhaltenden Stellplätze. In Vertretung (Hallstein) -2-