Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:05
Aktualisiert
30.11.17, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 632/2017
Az.: -32-
Amt: - 32 BeschlAusf.: - -32- Datum: 29.11.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Mandt
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
12.12.2017
Bemerkungen
beschließend
Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für den Schiedsamtsbezirk III (Bliesheim, Friesheim, Borr, Erp, Niederberg) wird vorbehaltlich der
positiven Stellungnahmen des Amtsgerichts Brühl und des Bundes deutscher Schiedsmänner und
–frauen für die Dauer von 5 Jahren Frau Valeska Huland gewählt.
Begründung:
Im Schiedsamtsbezirk Erftstadt III (Bliesheim, Friesheim, Borr, Erp, Niederberg) hat der bisher dort
tätige Schiedsmann, Hans-Georg Hunke, die in § 2 Schiedsamtsgesetz NRW normierte Altersgrenze am 08.01.2018 erreicht, so dass eine Neuwahl der Schiedsperson erforderlich ist. Nach
den Vorschriften des Schiedsamtsgesetz NTW wurde öffentlich bekannt gemacht, dass im Schiedsamtsbezirk III eine Neuwahl ansteht. Am 28.11.2017 ist 1 Bewerbung eingegangen:
Frau Valeska Huland, wohnhaft Rochusstr. 10, 50374 Erftstadt
Frau Huland erfüllt alle im Schiedsamtsgesetz NRW normierten Voraussetzungen.
Die regionale Organisation, die sich die Wahrnehmung der Interessen der Schiedsperson satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat (Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Bezirksvereinigung
NRW = BDS) und das Amtsgericht Brühl wurden zu der Bewerbung gehört. Die Stellungnahmen lagen
zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht vor.
Die Schiedspersonen sind zuständig für die Durchführung von Schlichtungsverhandlungen. Bei bestimmten Delikten (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung etc.) ist die Durchführung von Schlichtungsverhandlungen bevor der Klageweg eingeschlagen werden kann, gesetzlich sogar vorgeschrieben. Durch diese Regelung erwartet man die Eindämmung von Klageverfahren. Von daher sollten die
Schiedspersonen aufgrund ihrer persönlichen Eignung in der Lage sein dafür Sorge zu tragen, dass
die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wieder herstellen. Die Schiedsperson muss nach
ihrer Persönlichkeit und den Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und nach der
Wahl von der Leitung des Amtsgerichts Brühl bestätigt.
Die persönlichen Daten der Bewerberin werden den Fraktionen zur Einsicht zur Verfügung gestellt.
(Erner)
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