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Beschlussvorlage (Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:05
Aktualisiert
30.11.17, 15:05
Beschlussvorlage (Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III) Beschlussvorlage (Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 632/2017 Az.: -32- Amt: - 32 BeschlAusf.: - -32- Datum: 29.11.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Mandt Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 12.12.2017 Bemerkungen beschließend Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für den Schiedsamtsbezirk III (Bliesheim, Friesheim, Borr, Erp, Niederberg) wird vorbehaltlich der positiven Stellungnahmen des Amtsgerichts Brühl und des Bundes deutscher Schiedsmänner und –frauen für die Dauer von 5 Jahren Frau Valeska Huland gewählt. Begründung: Im Schiedsamtsbezirk Erftstadt III (Bliesheim, Friesheim, Borr, Erp, Niederberg) hat der bisher dort tätige Schiedsmann, Hans-Georg Hunke, die in § 2 Schiedsamtsgesetz NRW normierte Altersgrenze am 08.01.2018 erreicht, so dass eine Neuwahl der Schiedsperson erforderlich ist. Nach den Vorschriften des Schiedsamtsgesetz NTW wurde öffentlich bekannt gemacht, dass im Schiedsamtsbezirk III eine Neuwahl ansteht. Am 28.11.2017 ist 1 Bewerbung eingegangen: Frau Valeska Huland, wohnhaft Rochusstr. 10, 50374 Erftstadt Frau Huland erfüllt alle im Schiedsamtsgesetz NRW normierten Voraussetzungen. Die regionale Organisation, die sich die Wahrnehmung der Interessen der Schiedsperson satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat (Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Bezirksvereinigung NRW = BDS) und das Amtsgericht Brühl wurden zu der Bewerbung gehört. Die Stellungnahmen lagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht vor. Die Schiedspersonen sind zuständig für die Durchführung von Schlichtungsverhandlungen. Bei bestimmten Delikten (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung etc.) ist die Durchführung von Schlichtungsverhandlungen bevor der Klageweg eingeschlagen werden kann, gesetzlich sogar vorgeschrieben. Durch diese Regelung erwartet man die Eindämmung von Klageverfahren. Von daher sollten die Schiedspersonen aufgrund ihrer persönlichen Eignung in der Lage sein dafür Sorge zu tragen, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wieder herstellen. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und den Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts Brühl bestätigt. Die persönlichen Daten der Bewerberin werden den Fraktionen zur Einsicht zur Verfügung gestellt. (Erner) -2-