Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:05
Aktualisiert
30.11.17, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 620/2017
Az.: - 65.0 -
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 22.11.2017
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
05.12.2017
Bemerkungen
beschließend
Haushaltsplanberatungen 2018; Zusätzliche Einbringung investiver Mittel für das
Produkt "Unterhaltung von Straßen" (120541020) sowie für das Produkt "Städtische
Friedhöfe" (1300553010)
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
TEUR 110
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2018
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für die o.g. Produkte bittet der Eigenbetrieb Straßen wie folgt um Aufnahme zusätzlicher Mittel in
den Haushalt 2018:
1.) Produkt 120541020 Unterhaltung von Straßen:
TEUR 90
Die Mittel sind für die Anlegung eines Gehweges inklusive zwei Fahrbahnteiler zur Schaffung einer
sicheren Querungshilfe auf der Luxemburger Straße im Ortsteil Erp vorgesehen.
2.) Produkt 1300553010 Städtische Friedhöfe:
TEUR 20
Die Mittel sind für die Errichtung zusätzlicher Grabstelen und für das Setzen zusätzlicher Gedenksteine zur Anbringung von Namenstafeln vorgesehen.
Begründung:
Bei beiden vor bezeichneten, vom Eigenbetrieb Straßen vorgeschlagenen Maßnahmen handelt es
sich um investive Maßnahmen, die sinnvollerweise bzw. notwendigerweise zusätzlich zu den in
der Vorlage V 499/2017 bereits vorgesehenen Maßnahmen in 2018 umgesetzt werden sollten.
Die Maßnahme im Produkt „Unterhaltung von Straßen“ wird aus Verkehrssicherungsaspekten vorgeschlagen.
Die Maßnahme im Produkt „Städtische Friedhöfe“ wird für die geordnete Sicherstellung des
künftigen Bestattungsbetriebes für erforderlich gehalten. Auf bestehenden Gemeinschaftsgrabfeldern (Stelengrabfelder auf den Friedhöfen Kierdorf, Lechenich, Friesheim, Bliesheim, Gymnich und Erp sowie auf dem mit Gedenksteinen ausgestatteten Platanenhain auf dem Friedhof
Liblar) reichen die Platzkapazitäten zur Anbringung von Namenstafeln der Verstorbenen in naher
Zukunft nicht mehr aus. Für die Anzahl der auf den betroffenen Friedhöfen in diesen Bestattungsbereichen vorgesehenen Urnengräber ist zeitnah zu wenig Kapazität zur Anbringung
entsprechender Gedenktafeln vorhanden. Entsprechend wird die Schaffung zusätzlicher
Gedenk- und Anbringungskapazitäten dringlich für erforderlich gehalten, um der vorhandenen
Nachfrage adäquat und stilvoll nachkommen zu können. U.a. ist der zusätzliche Bedarf auch auf
familiäre Beilegungen in Urnenwahlgräbern zurück zu führen. Dieses Anpassungs- und
Korrekturerfordernis besteht kurzfristig und ist unabhängig von der Fortschreibung des Friedhofskonzeptes und der Einrichtung neuer Grabfelder zu sehen.
In Vertretung
(Hallstein)
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