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Mitteilung (Verleihung des Ehrenpreises für Soziales Engagement 2012)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
92 kB
Datum
23.02.2012
Erstellt
18.12.15, 17:02
Aktualisiert
18.12.15, 17:02
Mitteilung (Verleihung des Ehrenpreises für Soziales Engagement 2012) Mitteilung (Verleihung des Ehrenpreises für Soziales Engagement 2012)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: BMB Az.: Jülich, 30.01.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 47/2012 Mitteilung Beratungsfolge Stadtrat Termin 23.02.2012 TOP Ergebnisse Verleihung des Ehrenpreises für Soziales Engagement 2012 Anlg.: SD.Net Mitteilungstext: Der Kreis Düren verleiht nunmehr zum 12. Mal den Ehrenpreise für Soziales Engagement. Mit dem Ehrenpreis für Soziales Engagement sollen Personen, Gruppen oder Vereine, die sich ehrenamtlich/unentgeltlich über einen längeren Zeitraum durch herausragende, vorbildliche Leistungen im sozialen Bereich engagiert haben, wie z.B. für Seniorinnen und Senioren, für ausländische Mitmenschen oder für Kinder und Jugendliche sowie für kranke und behinderte Menschen, öffentlich herausgehoben und geehrt werden. Die große Resonanz der vergangenen Jahre bestätigt die besondere Würdigung der vielen ehrenamtlich Tätigen im Kreis Düren. Es werden alle Organisationen, Vereine und Kommunen sowie jede/r einzelne Bürgerin und Bürger des Kreises Düren aufgerufen, sofern sie der Auffassung sind, dass in ihrem Umfeld eine auszeichnungswürdige Leistung erbracht wird, entsprechende Vorschläge mit einer ausführlichen schriftlichen Darstellung der Leistung bei der Kreisverwaltung Düren einzureichen. Gerne werden auch Vorschläge entgegengenommen von Personen, Gruppen oder Vereinen, die bereits vorgeschlagen wurden, denen aber bisher keine Ehrung zuteil wurde. Vorschläge werden bis zum 25. Mai 2012 erbeten an den Landrat des Kreises Düren, Stabsstelle für Kreistagsangelegenheiten und Repräsentationsaufgaben, 52348 Düren Tel.: 02421 - 122-2338 Fax: 02421 - 122-1011 e-mail: h.hillebrandt@kreis-dueren.de Die Preisverleihung findet im Rahmen einer offiziellen Feierstunde statt. Die Ehrenpreisträger werden durch den Landrat geehrt und erhalten einen Geldpreis i.H.v. 250 € sowie eine Urkunde. Die Auswahl der einzelnen Ehrenpreisträger trifft eine aus dem Landrat und Vertretern der Kreistagsfraktionen bestehende unabhängige Jury. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mitteilung 47/2012 Seite 2