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Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung einer Bushaltestelle auf dem Schlunkweg in Erftstadt-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
01.02.2018
Erstellt
06.11.17, 08:35
Aktualisiert
14.12.17, 15:04
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 411/2017 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 22.08.2017 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 14.11.2017 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Einrichtung einer Bushaltestelle auf dem Schlunkweg in Erftstadt-Liblar Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Das Haltestellennetz einer Kommune ist ein wichtiger Mosaikstein Mobilität von Einwohnerinnen und Einwohnern zu unterstützen. Somit ist es folgerichtig, an einer für Bürgerinnen und Bürger bedeutsamen Institution eine ÖPNV Haltestelle einzurichten. Im Rahmen des Förderantrages „Barrierefreier Ausbau von Haltestellen im Stadtgebiet“ wurde in einer früheren Begehung mit dem Behindertenbeirat der Stadt Erftstadt, die Einrichtung einer Haltestelle an diesem Standort dokumentiert. Mit der Durchführung wurde vor dem Hintergrund der Umsetzung des vielfältigen Maßnahmenkatalogs im Rahmen des Nahverkehrsplans (NVP), und dementsprechend sich verändernden Linienführungen, abgewartet. Durch die Änderung der Lini- enführung ist ausschließlich auf der Straßenseite Richtung Bahnhof die Anordnung einer Haltestelle erforderlich. Vor dem Hintergrund, dass der Schlunkweg eine Kreisstraße darstellt, wurde durch mein Fachamt mit Vertretern des Rhein-Erft-Kreises ein Ortstermin durchgeführt und die Sachlage erörtert. Von Seiten des Rhein-Erft:Kreises bestehen keine Bedenken, eine Haltestelle an diesem Standort einzurichten. Da ein barrierefreier Ausbau aufgrund der beschlossenen Prioritätenliste derzeit nicht umsetzbar ist, wird sich die Haltestellenausstattung vorerst auf einen Haltestellenmast und Fahrpläne beschränken. In Abstimmung mit der REVG wird zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 die Haltestelle „Schlunkweg“ auch als AST-Haltestelle in Betrieb genommen. Mit Inbetriebnahme dieser Haltestelle werden zusätzlich weitere Alternativangebote für Schülerinnen und Schüler aus dem Schulzentrum Liblar geschaffen. In Vertretung (Hallstein) -2-