Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
01.02.2018
Erstellt
06.11.17, 08:35
Aktualisiert
14.12.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 411/2017
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 22.08.2017
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
14.11.2017
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Einrichtung einer Bushaltestelle auf dem Schlunkweg in Erftstadt-Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Haltestellennetz einer Kommune ist ein wichtiger Mosaikstein Mobilität von Einwohnerinnen
und Einwohnern zu unterstützen. Somit ist es folgerichtig, an einer für Bürgerinnen und Bürger
bedeutsamen Institution eine ÖPNV Haltestelle einzurichten.
Im Rahmen des Förderantrages „Barrierefreier Ausbau von Haltestellen im Stadtgebiet“ wurde in
einer früheren Begehung mit dem Behindertenbeirat der Stadt Erftstadt, die Einrichtung einer Haltestelle an diesem Standort dokumentiert. Mit der Durchführung wurde vor dem Hintergrund der
Umsetzung des vielfältigen Maßnahmenkatalogs im Rahmen des Nahverkehrsplans (NVP), und
dementsprechend sich verändernden Linienführungen, abgewartet. Durch die Änderung der Lini-
enführung ist ausschließlich auf der Straßenseite Richtung Bahnhof die Anordnung einer Haltestelle erforderlich.
Vor dem Hintergrund, dass der Schlunkweg eine Kreisstraße darstellt, wurde durch mein Fachamt
mit Vertretern des Rhein-Erft-Kreises ein Ortstermin durchgeführt und die Sachlage erörtert. Von
Seiten des Rhein-Erft:Kreises bestehen keine Bedenken, eine Haltestelle an diesem Standort einzurichten. Da ein barrierefreier Ausbau aufgrund der beschlossenen Prioritätenliste derzeit nicht
umsetzbar ist, wird sich die Haltestellenausstattung vorerst auf einen Haltestellenmast und Fahrpläne beschränken.
In Abstimmung mit der REVG wird zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 die Haltestelle
„Schlunkweg“ auch als AST-Haltestelle in Betrieb genommen.
Mit Inbetriebnahme dieser Haltestelle werden zusätzlich weitere Alternativangebote für Schülerinnen und Schüler aus dem Schulzentrum Liblar geschaffen.
In Vertretung
(Hallstein)
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