Daten
Kommune
Jülich
Größe
203 kB
Datum
21.01.2016
Erstellt
11.01.16, 17:01
Aktualisiert
11.01.16, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Es/Hun
Jülich, 21.12.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 506/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 21.01.2016
förderung und Stadtmarketing
TOP
Ergebnisse
Neue Wege in Jülich - Crowdfunding für Kulturelle, Sozial-, Sport- und Umweltprojekte, Antrag 16/2015 von Bündnis 90 / Die Grünen vom 27.08.2015 (Vorlagen -Nr. 333/2015)
Anlg.:
Dez. V 10/11
EDV
StaMa SD.Net
Beschlussentwurf:
Ohne Beschluss
Begründung:
In der Sitzung vom 27.08.2015 beauftragte der Ausschuss die Verwaltung Erfahrungsberichte der
Kommunen Paderborn und Bergheim einzuholen und abzuschätzen, mit welchem personellen und
finanziellen Aufwand das Betreiben einer Crowdfunding Seite verbunden ist.
Die beiden Kommunen Paderborn und Bergheim betreiben oder bemühen sich derzeit ein Crowdfunding-Portal zu erstellen. Dabei haben beide Kommunen unterschiedliche Voraussetzungen, Ziele
und unterscheiden sich im Umfang.
1. Sachstand in den Beispiel Städten Paderborn und Bergheim
Betreiber des Portals padercrowd.de ist die Wirtschaftsförderung Paderborn, eine 100 %ige Tochter
der Stadt. Als Pilotprojekt entstand eine Plattform / ein Portal, über die Existenzgründer, die Beratung von bestehenden Unternehmen, die Förderung des Fachkräftenachwuchses oder die Ansiedlung neuer Betriebe in der Region Unterstützung finden sollen. Das Portal selbst wird mit Unterstützung der Sparkasse Paderborn-Detmold betrieben und wurde durch weitere Partner erstellt.
Die Kreisstadt Bergheim sucht derzeit nach einer für sie passenden Lösung und versucht ebenfalls
einen Partner zu gewinnen, der sich finanziell und operativ in das Projekt Crowdfunding-Portal mit
einbringt. Ziel der Stadt Bergheim ist es, Projekte und Maßnahmen der Vereine und Initiativen aus
Bergheim durch ein Crowdfunding- Portal zu unterstützen, die zur Verbesserung der Lebensqualität
in der Stadt / den Stadtteilen beitragen. Über kleine Spenden aus der Bürgerschaft sollen die Projekte finanziert werden (sog. Schwarm-Finanzierung). Die Bandbreite möglicher Projekte / Maßnahmen umfasst das gesamte gesellschaftliche Leben: Brauchtum, Kultur, Soziales, Sport Umwelt. Das
Crowdfunding- Portal selbst soll über die städtische Homepage laufen, um eine Vertrauensbasis für
diese Form der Finanzierung zu schaffen. In diesem Fall fungiert die Kreisstadt Bergheim als Gewährleistungsträger. Die Stadt stellt im Sinne einer Eigenbeteiligung die technische Basis für die
Umsetzung des Crowdfunding bereit – als Ausdruck ihrer Unterstützung des gesellschaftlichen Engagements der Vereine und Initiativen die ihre Projekte / Maßnahmen zu Gunsten der Bürgerschaft
in der Stadt bzw. in ihrem Stadtteil umsetzen wollen. Für deren Einrichtung und deren Betrieb muss
aufgrund der Haushaltslage allerdings noch ein Partner gewonnen werden, der sich finanziell und
operativ in dieses Projekt einbringt. Als Partner kommen die Sparkasse sowie weitere Kommunen
des Rhein-Erft-Kreises in Betracht.
Der Ablauf einer Crowdfunding-Aktion sieht vor, dass der Verein / die Initiative sich bei der Stadt
bewirbt, sein Projekt mit einer vorgegebenen Mindestsumme über Crowdfunding zu finanzieren.
Der zuständige Ausschuss legt dann fest, welche Projekte / Maßnahmen Berücksichtigung finden
und für welchen Zeitraum diese/s auf der Internetplattform eingestellt wird. Sollte in dem vorgegeben Zeitraum die Mindestsumme nicht erreicht sein, gehen die Gelder zurück an die Spender. Über
die Gegenleistung an die Spender entscheiden die Vereine/ Initiatoren selbst.
2. Technische Modelle / Umsetzungsmöglichkeiten
Basierend auf den Erfahrungen der beiden Kommunen, kommen zur technischen Realisierung eines
hauseigenen Crowdfunding-Portals eine Eigenentwicklung oder eine bereits auf dem Markt vorhandene, ggf. anzupassende Lösung in Betracht.
Variante 1: Eigenentwicklung eines Portals
Eigenentwicklungen sind erfahrungsgemäß sehr flexibel umsetzbar. Diese Individualität bringt jedoch zumeist hohe Kosten mit sich, da neben der eigentlichen Programmierung auch technische
Weiterentwicklungen des Portals, aber auch Anpassungen an die Aktualisierung des Betriebssystems und das Schließen von auftretenden Sicherheitslücken etc. umgesetzt und bezahlt werden müssen. Eine Eigenprogrammierung sollte immer über ein Programmierbüro, nicht über eine Einzelperson erfolgen, damit der spätere Support gewährleistet ist.
Laut Aussage der Stadt Paderborn belaufen sich die Kosten bei Beauftragung eines Programmierbüros einmalig auf ca. 40.000 € und jährlich auf ca. 25.000 €. Eine weitere Recherche durch die Stadtverwaltung hat nicht stattgefunden.
Variante 2: Nutzung bereits vorhandener Portale
Die Nutzung von bereits vorhandenen Lösungen hat den Vorteil, dass auf vorhandene Technologien zurückgegriffen wird, diese sich bereits bewährt haben und von Kinderkrankheiten befreit sind
und die Weiterentwicklung und Anpassung für eine größere Anzahl von Kunden erfolgt. Vorhandene Lösungen sind dann wirtschaftlicher, wenn diese auf die Anforderungen der Kommune anpassbar sind.
Zur Nutzung bereits vorhandener Portale existieren zwei unterschiedliche technische Umsetzungsmöglichkeiten:
Variante 2a: Anbindung an vorhandene Portale über API-Schnittstelle
Die Anbieter bekannter Crowdfunding-Portale, z. B. Startnext, science starter, fairplaid, ermöglichen gegen ein Entgelt eine Anbindung an ihre Portale. Dies bedeutet, dass man die Funktionalitäten, wie Anzeige der Spenderlisten, Bezahlsysteme etc. des Crowdfunding-Portals nutzt. Zur Identifikation als „hauseigenes“ Crowdfunding besteht die Möglichkeit, dass eine eigene Internetseite
erstellt wird, auf der die von dem Ausschuss zugelassenen Projekte beworben und dargestellt werden. Diese Internetseite wird an die eigentlichen Crowdfunding-Portale angebunden. Zusätzlich
kann die Crowdfunding-Webseite auf der städtischen Homepage verlinkt werden. Die Verwaltung
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kümmert sich in diesem Modell um die Kernaufgaben des Crowdfunding und muss die Seite programmieren und pflegen.
Laut Aussage der Stadt Paderborn belaufen sich die Kosten für die Anbindung an vorhandene Portale einmalig auf ca. 9.000 € und jährlich auf ca. 6.000 €. Eine weitere Recherche durch die Stadtverwaltung hat nicht stattgefunden.
Variante 2b: Miete oder Kauf einer vorhandenen Crowdfunding-Portaltechnik
Darüber hinaus bieten einige Anbieter ein Grundportal zur Einrichtung einer CrowdfundingPlatform mit sämtlicher Technik an. Dieses Grundportal wird zur Miete oder zum Kauf angeboten.
In diesem Modell ist von einem hohen Betreuungsaufwand der Software und der Projekte durch
eigene Mitarbeiter zu rechnen. Zudem trägt die Stadt als Betreiber des Portals eine höhere Verantwortung und die Haftung. Ein Nachteil eines eignen Portals ist die Notwendigkeit der Schaltung
eigener Werbung, die fehlende Google Positionierung sowie, im Gegensatz zu etablierten Portalen,
der nicht vorhandene Bekanntheitsgrad.
Laut Aussage der Stadt Paderborn belaufen sich die Kosten für die Miete einer vorhandenen Crowdfunding-Portaltechnik einmalig auf ca. 14.000 € und jährlich auf ca. 21.000 €. Eine weitere Recherche durch die Stadtverwaltung hat nicht stattgefunden.
Hinweis zu den angegebenen Kosten: Aufgrund der fehlenden Erfahrung in allen Kommunen,
fallen in den Modellen die Kosten für Werbung und Personalaufwand für die Bedienung / Pflege
des Portals zusätzlich an und sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht planbar. Zudem sind die anvisierten Kosten nur geschätzt und nicht endgültig.
Die Stadtverwaltung Bergheim hat sich für die Variante 2a ausgesprochen, jedoch wurde noch kein
Beschluss im Ausschuss gefasst. Derzeit befasst sich die Stadtverwaltung mit der Suche nach Partnern für ihr Projekt.
3. Weitere Modelle
Neben den Modellen aus den Kommunen Paderborn und Bergheim besteht auch die Möglichkeit
zweier weiterer Modelle ohne ein eigenes Crowdfunding-Portal
Variante 3: Betreiben eines eigenen Accounts bei bestehenden Crowdfunding-Portalen und
die „Vermarktung“ auf der eigenen Homepage
Die Stadt Jülich tritt selbst als Crowd-Funder für ausgewählte Projekte auf und initiiert diese in den
entsprechenden Portalen und unter einem „Anbieter“. Auf diese Weise sind alle Projekte in den
verschiedenen Portalen unter einem Anbieter gelistet und gibt den Projekten eine gewisse Seriosität.
Allerdings fällt hier ein hoher Anteil an personellem Aufwand an, da Projekte vorbereitet, beworben
und abgewickelt (finanziell) werden müssen (eigentlich Aufgabe der Projekt-Initiatoren). Zudem
wäre zuerst zu prüfen, ob die Stadtverwaltung rechtlich als Crowd-Funder auftreten darf.
Es ist mit hohen personellen Kosten zu rechnen, da jede/s Crowdfunding-Projekt /-Maßnahme
komplett, von der Erstellung bis zur Ausschüttung begleitet werden muss.
Variante 4: Einbindung von gezielten Projekten auf der Homepage der Stadt
Die Stadt tritt selbst nicht als Betreiber eines Crowdfunding-Portals auf, ermöglicht aber Vereinen
und Initiatoren auf der städtischen Homepage ihre bereits in Crowdfunding-Portalen eingestellten
Projekte /Maßnahmen vorzustellen und auf eben diese zu verlinken. Eine Auswahl welche Projekte
veröffentlicht werden erfolgt durch die Stadtverwaltung, da die Projekte bereits zum Meldezeitpunkt in den Portalen laufen müssen und diese i.d.R. zeitlich beschränkt sind. Da die Stadt selber
kein Betreiber eines Crowdfunding-Portals ist, entstehen keine Kosten für technische Grundlagen
und es besteht keine Haftung. Um allerdings ein Vertrauen bei Vereinen und Initiatoren zum CrowSitzungsvorlage 506/2015
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dfunding aufzubauen, könnten von Seiten der Stadt Empfehlungen für Crowdfunding-Portale (wie
in Paderborn) ausgesprochen werden. Eine zeitnahe Umsetzung ist bei diesem Modell ohne größeren finanziellen Aufwand möglich.
Kosten entstehen hier im Personalaufwand bei der Erstellung und Pflege der Seite, sowie bei der
Auf- und Einarbeitung des Inhaltes.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
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