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Beschlussvorlage (Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2018 mit ihren Anlagen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:05
Aktualisiert
30.11.17, 15:05
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2018 mit ihren Anlagen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 609/2017 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 16.11.2017 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Cöln Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 12.12.2017 Bemerkungen beschließend Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2018 mit ihren Anlagen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2018 mit ihren Anlagen einschließlich der sich aus den Haushaltsplanberatungen in den Fachausschüssen und im Rat ergebenden Veränderungen. Begründung: Gemäß § 80 Abs. 2 und 4 GO NRW hat der Bürgermeister den von ihm festgestellten Entwurf der Haushaltssatzung dem Rat zur Beschlussfassung zuzuleiten. Nach Beratung in den Fachausschüssen erfolgt die Beschlussfassung durch den Rat. Eine Liste aller in den Fachausschüssen beschlossenen Veränderungen des Entwurfs wird nach der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses am 05.12.2017 nachgereicht. In Vertretung (Knips)