Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
08.03.2018
Erstellt
02.11.17, 15:03
Aktualisiert
19.12.17, 15:42
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 532/2017
Az.:
Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 20.10.2017
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
15.11.2017
Bemerkungen
beschließend
Präsentation der Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Erftstadt: Nahversorgungskonzept für das südliche Stadtgebiet.
(Vortrag BBE Handelsberatung Köln)
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die vorgelegte Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Erftstadt mit dem
Schwerpunkt der Nahversorgung des südlichen Stadtgebietes wird als fester Bestandteil dem nach
wie vor gültigen Einzelhandelskonzeptes der Stadt Erftstadt hinzugefügt. Damit wird zukünftig die
Einzelhandelsentwicklung bzw. die Ansiedelung neuer Lebensmittelmärkte in den Ortsteilen Friesheim, Bliesheim, Erp sowie Niederberg, Borr und Scheuren gesteuert.
Begründung:
In der jüngsten Vergangenheit sind Vertreter der im Stadtgebiet vertretenden Supermärkte und
Discounter mehrfach mit dem Wunsch an die Wirtschaftsförderung und Stadtplanung herangetreten, im südlichen Stadtgebiet neue Marktstandorte zu etablieren.
Aufgrund dessen haben sich Stadtplanung und Wirtschaftsförderung im Sommer des Jahres mit
der BBE getroffen, um die Fortschreibung des seit gut sechs Jahren gültigen Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes der Stadt Erftstadt abzustimmen.
Mit der nun vorliegenden Fortschreibung sind für die südlichen Stadtteile belastbare Aussagen
über geeignete Standorte und tragbare Geschäftsgrößen ermittelt worden. Diese sollen im Anschluss an den politischen Entscheidungsprozess als Planungsgrundlage für die weitere Einzelhandelsentwicklung dienen.
Es ist der ausgesprochene Wille von Politik und Verwaltung, die Nahversorgung der südlichen
Stadtteile nachhaltig zu sichern bzw. zu stärken.
(Erner)
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