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Allgemeine Vorlage (Festsetzung eines Straßennamens im Ortsteil Drove)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler BE: Herr Lützler Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 67/2002 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 20.06.2002 10.07.2002 16.07.2002 TOP: Festsetzung eines Straßennamens im Ortsteil Drove I. Sach- und Rechtslage: Im Ortsteil Drove ist es erforderlich, einen Teilbereich der Straße „Im Reuter“ neu zu benennen. Dieser Teilbereich ist auf der beiliegenden Skizze dunkel markiert. Unmittelbar an diesem Teilbereich wird auf der Parzelle 256 ein Haus errichtet. Eine weitere Bebauung ist möglich. Zur besseren Orientierung ist die Verwaltung der Meinung, dass es günstiger wäre, diesem Bereich eine neue Straßenbezeichnung zu geben. Die vorhandenen beiden Häuser mit den Hausnummern 23 a und 23 b müssten bei einer Änderung der neuen Straßenbezeichnung zugeordnet werden. Nach Rücksprache mit Herrn Ortsvorsteher Hechemer sollte für den gekennzeichneten Straßenzug, beginnend vom Kreuzungsbereich bis zum Einmündungsbereich an der L 250, die Straßenbezeichnung „Am Bruchbach“ vergeben werden, weil in unmittelbarer Nähe der Bruchbach verläuft. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben wurde den Anwohner der Häuser „Im Reuter 23a + 23b gem. § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz die Gelegenheit gegeben, sich zu der beabsichtigten Maßnahme zu äußern. Für beide Eigentümer war der vorgeschlagene Name „Am Bruchbach“ völlig unakzeptabel, da er Ihnen nicht gefällt und außerdem von Dritten äußerst schwierig zu verstehen ist; ein Eigentümer hat beruflich sehr viel mit asiatischen Ländern zu tun. Sie schlagen den Straßennamen „Elfenweg“ vor, den es weder in der Gemeinde Kreuzau noch in Nachbargemeinden gibt. Wegen der unterschiedlichen Meinungen sollte ein Beschluss in den Ausschüssen erarbeitet werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für die Anschaffung von neuen Straßenbenennungsschildern stehen im Verwaltungshaushalt Mittel zur Verfügung. -2- III. Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________