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Beschlussvorlage (Bericht über das voraussichtliche Jahresergebnis 2016 des Eigenbetriebes Straßen (Jahresabschluss 2016))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
118 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
26.10.17, 15:01
Aktualisiert
29.11.17, 15:04
Beschlussvorlage (Bericht über das voraussichtliche Jahresergebnis 2016 des Eigenbetriebes Straßen (Jahresabschluss 2016)) Beschlussvorlage (Bericht über das voraussichtliche Jahresergebnis 2016 des Eigenbetriebes Straßen (Jahresabschluss 2016)) Beschlussvorlage (Bericht über das voraussichtliche Jahresergebnis 2016 des Eigenbetriebes Straßen (Jahresabschluss 2016)) Beschlussvorlage (Bericht über das voraussichtliche Jahresergebnis 2016 des Eigenbetriebes Straßen (Jahresabschluss 2016))

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 515/2017 Az.: - 65.0 - Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65.0 - Datum: 17.10.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 07.11.2017 zur Kenntnis Rechnungsprüfungsausschuss 28.11.2017 zur Kenntnis Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 05.12.2017 zur Kenntnis Betrifft: Bemerkungen Bericht über das voraussichtliche Jahresergebnis 2016 des Eigenbetriebes Straßen (Jahresabschluss 2016) Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Bericht des Eigenbetriebes Straßen über das voraussichtliche Jahresergebnis 2016 des Eigenbetriebes Straßen (Jahresabschluss 2016) wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Der Bericht erfolgt zur frühzeitigen Information des Betriebsausschusses Straßen im Vorgriff eine noch folgende, ergänzende Beschlussvorlage, mittels derer der Jahresabschluss 2016 gemäß den formalrechtlichen Anforderungen in testierter Form abschließend und verbindlich zur Beratung und Feststellung in die Gremien eingebracht wird. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 4 i.V.m. § 26 EigVO NRW nach Vorberatung in den zuständigen Fachausschüssen vom Rat der Stadt Erftstadt auf Basis eines von einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen testierten Jahresabschlusses festzustellen. Die ursprüngliche Ergebnisplanung des Eigenbetriebes Straßen für das Wirtschaftsjahr 2016 (vgl. Wirtschaftsplan 2016, Vorlage 459/2015) ging von einem Planverlust i.H.v. TEUR -2.150 aus, seinerzeit im späteren Gremienverlauf bis zur endgültigen Beschlussfassung angepasst auf TEUR -2.200. Im Vergleich hierzu zeichnet sich für das Geschäftsjahr 2016 eine erhebliche Ergebnisverbesserung ab. Nach internen Berechnungen und Feststellungen des Eigenbetriebes Straßen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Berichtsvorlage wird sich das Jahresergebnis 2016 voraussichtlich auf tatsächlich – 641.399,02 Euro belaufen. Der ursprüngliche Planverlust würde dann um TEUR 1.558 unterschritten. Die Gründe hierfür werden in den voraussichtlichen Ergebnissen der einzelnen Betriebszweige grob aufgezeigt (siehe unten). Die Jahresabschlussprüfung 2016 durch das externe Wirtschaftsprüfungsunternehmen Rödl&Partner war zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht abgeschlossen. Gleichwohl soll der Betriebsausschuss Straßen mittels dieser Vorlage bereits vorab und möglichst früh bzgl. des sich abzeichnenden Jahresergebnisses 2016 des Eigenbetriebes Straßen informiert werden. Die Ergebnisfeststellungen in dieser Vorlage sind somit zunächst nur vorläufig, vorbehaltlich der noch ausstehenden Prüfergebnisse von Rödl&Partner und des hiermit einhergehenden Prüftestates. Rödl&Partner hat zugesagt, dass dem Eigenbetrieb Straßen das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2016 sowie das Testat spätestens bis zum 06.11.2017, also noch vor der Gremiensitzung des Betriebsausschusses Straßen am 07.11.2017, zugehen soll. Entsprechend beabsichtigt der Eigenbetrieb Straßen, den Fraktionen den testierten Prüfbericht umgehend nach Erhalt, spätestens bis zu den Fraktionssitzungen am 06.11.2017 in Dateiform zur Verfügung zu stellen. Überdies soll der testierte Prüfbericht als Anlage zu einer ergänzenden, verbindlichen Beschlussvorlage für die Betriebsausschusssitzung am 07.11.2017 nachgereicht werden, ggf. per Tischvorlage. Rödl&Partner werden dem Gremium dabei voraussichtlich durch persönliches Erscheinen zur Sitzung des Betriebsausschusses Straßen am 07.11.2017 für Rückfragen und ggf. erforderliche Erklärungen zur Verfügung stehen. Von erheblichen Veränderungen im Vergleich zu den Feststellungen in dieser Vorlage gehen nach heutigem Stand weder der Eigenbetrieb Straßen, noch das Prüfunternehmen aus. Die einzelnen Jahresabschlüsse 2016 der Betriebszweige, der Gesamtjahresabschluss 2016 des Eigenbetriebes Straßen sowie der Lagebericht bleiben dann auf Basis des sich aus der endgültigen Ergänzungs- bzw. Beschlussvorlage ergebenden Prüftestates nach Vorberatung im Betriebsausschuss Straßen am 07.11.2017 durch Gremienbeschluss des Rates der Stadt Erftstadt in seiner Sitzung vom 12.12.2017 festzustellen. Da der Eigenbetrieb Straßen vom Kernhaushalt für 2016 tatsächlich eine Verlustausgleichszahlung i.H.v. TEUR 2.150 (gemäß Planverlust laut Ursprungsvorlage V 459/2016) erhalten hat, soll die Differenz aus Jahresverlust und Verlustausgleichszahlung den Rücklagen (Eigenkapital) zugeführt werden. Vorbehaltlich der abschließenden Prüfung und Bestätigung des vom Eigenbetrieb Straßen vorbereiteten Jahresabschlusses 2016 durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Rödl&Partner belaufen sich die Einzelergebnisse der Betriebszweige voraussichtlich wie folgt: -2- 1. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßen: Stand 16.10.2017 hat der Betriebszweig in 2016 einen Gewinn i.H.v. +154.247,71 Euro erwirtschaftet (Planverlust = TEUR -435, somit Ergebnisverbesserung = + 589.247,71 Euro). Hierbei ist u.a. der Einmaleffekt eines Grundstücksverkaufes im Betriebszweig mit einem Verkaufserlös i.H.v. ca. TEUR 240 zu berücksichtigen. Daneben schlagen hier auch Projektverschiebungen in Folgejahre und verminderte Abschreibungsnotwendigkeiten zu Buche. Der im Betriebszweig erwirtschaftete Jahresgewinn für das Geschäftsjahr 2016 soll auf neue Rechnung für das infolge Eigenbetriebsauflösung zum 01.01.2018 abschließende Geschäftsjahr 2017 des Eigenbetriebes Straßen vorgetragen werden. 2. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Gartenbau: Stand 16.10.2017 hat der Betriebszweig in 2016 einen Ergebnisverlust i.H.v. – 972.850,12 Euro erzielt (Planverlust = TEUR -1.260, somit Ergebnisverbesserung = + 287.149,88 Euro). Hierbei ist festzustellen, dass die Unterhaltungsaufwendungen im Bereich der allgemeinen Grünflächenpflege deutlich hinter Vorjahreswerten zurück geblieben sind. So ist der Pflegeu. Unterhaltungsaufwand für Spielplätze in 2016 um ca. TEUR 80 hinter dem Vorjahreswert 2015 zurück geblieben, im Bereich der allgemeinen Grünflächenpflege im Stadtgebiet hat sich der Aufwand im Vergleich zu 2015 um TEUR 160 reduziert, u.a. bedingt durch veränderte Leistungs-/Vertragskonditionen mit der externen Pflegehauptfirma ab dem 01.01.2016, intensivierte Kontrolle der Pflegefirmen, verstärktes Controlling und hieraus hervor gegangene Prozessveränderungen. Der im Betriebszweig erzielte Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2016 soll auf neue Rechnung für das infolge Eigenbetriebsauflösung zum 01.01.2018 abschließende Geschäftsjahr 2017 des Eigenbetriebes Straßen vorgetragen werden. 3. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Friedhöfe: Stand 16.10.2017 hat der Betriebszweig in 2016 einen Ergebnisverlust i.H.v. – 12.995,52 Euro erzielt (Planverlust = TEUR -365, somit Ergebnisverbesserung = + 352.004,48 Euro). Auch hier ist festzustellen, dass die Unterhaltungsaufwendungen im Bereich der allgemeinen Grünflächen- u. Wegepflege auf den örtlichen Friedhöfen um ca. TEUR 80 hinter dem Kostenaufwand für 2015 zurück geblieben sind (vgl. Punkt 2). Daneben wirkt sich hier der Einmaleffekt eines Grundstücksverkaufes im Betriebszweig mit einem Verkaufserlös i.H.v. ca. TEUR 140 ergebnisverbessernd aus. Auch die unterjährig zum 01.08.2016 erfolgte Anpassung der Friedhofsgebühren macht sich hier bereits teilergebnisverbessernd bemerkbar. -3- Der im Betriebszweig erwirtschaftete Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2016 soll auf neue Rechnung für das infolge Eigenbetriebsauflösung zum 01.01.2018 abschließende Geschäftsjahr 2017 des Eigenbetriebes Straßen vorgetragen werden. 4. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Städtische Dienste/Reinigungsdienst: Stand 16.10.2017 hat der Betriebszweig in 2016 einen Gewinn i.H.v. 220.175,81 Euro erwirtschaftet (Planverlust = TEUR – 85, somit Ergebnisverbesserung = + 305.175,81 Euro). Das im Vergleich zur Ergebnisplanung 2016 deutlich verbesserte, positive Betriebsergebnis ist im Wesentlichen auf vermehrte Beauftragungen im Zuge der internen Leistungsverrechnung des Eigenbetriebes sowie auf Einsparungen im Materialaufwand zurück zu führen. Die vermehrten Beauftragungen korrespondieren insoweit auch schlüssig mit den Minderaufwendungen im Unterhaltungsbereich in den Betriebszweigen Gartenbau und Friedhöfe. Daneben wirkt sich auch ein periodenfremder Ertrag aus dem Betriebsjahr 2015 Ergebnis verbessernd aus. Der im Betriebszweig erwirtschaftete Jahresgewinn für das Geschäftsjahr 2016 soll auf neue Rechnung für das infolge Eigenbetriebsauflösung zum 01.01.2018 abschließende Geschäftsjahr 2017 des Eigenbetriebes Straßen vorgetragen werden. 5. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßenreinigung (Sommerreinigung/ Winterdienst): Stand 16.10.2017 hat der Betriebszweig in 2016 einen Verlust i.H.v. -29.976,90 Euro erzielt (Planverlust = TEUR -55, somit Ergebnisverbesserung = + 25.023,10 Euro). Der im Betriebszweig erzielte Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2016 soll auf neue Rechnung für das infolge Eigenbetriebsauflösung zum 01.01.2018 abschließende Geschäftsjahr 2017 des Eigenbetriebes Straßen vorgetragen werden. 6. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig DSD: Stand 16.10.2017 beläuft sich das Betriebsergebnis analog zur Wirtschaftsplanung ergebnisneutral auf 0,- Euro. Nach Auflösung des Eigenbetriebes Straßen zum 01.01.2018 bleibt für das Geschäftsjahr 2017 noch ein Jahresabschluss in 2018 aufzustellen und nach den Anforderungen des § 26 Eigenbetriebsverordnung NRW festzustellen. Hierfür bleibt die Betriebsleitung des Eigenbetriebes Straßen auch nach ihrer Abberufung zum 31.12.2017 noch geschäftsleitend tätig (vgl. Vorlage V 53/2017). In Vertretung (Hallstein) -4-