Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
118 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
26.10.17, 15:01
Aktualisiert
29.11.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 515/2017
Az.: - 65.0 -
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65.0 - Datum: 17.10.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
07.11.2017
zur Kenntnis
Rechnungsprüfungsausschuss
28.11.2017
zur Kenntnis
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
05.12.2017
zur Kenntnis
Betrifft:
Bemerkungen
Bericht über das voraussichtliche Jahresergebnis 2016 des Eigenbetriebes Straßen
(Jahresabschluss 2016)
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Bericht des Eigenbetriebes Straßen über das voraussichtliche Jahresergebnis 2016 des
Eigenbetriebes Straßen (Jahresabschluss 2016) wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Der Bericht erfolgt zur frühzeitigen Information des Betriebsausschusses Straßen im Vorgriff eine
noch folgende, ergänzende Beschlussvorlage, mittels derer der Jahresabschluss 2016 gemäß den
formalrechtlichen Anforderungen in testierter Form abschließend und verbindlich zur Beratung und
Feststellung in die Gremien eingebracht wird.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 4 i.V.m. § 26 EigVO NRW nach
Vorberatung in den zuständigen Fachausschüssen vom Rat der Stadt Erftstadt auf Basis eines von
einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen testierten Jahresabschlusses festzustellen.
Die ursprüngliche Ergebnisplanung des Eigenbetriebes Straßen für das Wirtschaftsjahr 2016 (vgl.
Wirtschaftsplan 2016, Vorlage 459/2015) ging von einem Planverlust i.H.v. TEUR -2.150 aus,
seinerzeit im späteren Gremienverlauf bis zur endgültigen Beschlussfassung angepasst auf TEUR
-2.200.
Im Vergleich hierzu zeichnet sich für das Geschäftsjahr 2016 eine erhebliche Ergebnisverbesserung ab.
Nach internen Berechnungen und Feststellungen des Eigenbetriebes Straßen zum Zeitpunkt der
Erstellung dieser Berichtsvorlage wird sich das Jahresergebnis 2016 voraussichtlich auf tatsächlich
– 641.399,02 Euro belaufen. Der ursprüngliche Planverlust würde dann um TEUR 1.558 unterschritten. Die Gründe hierfür werden in den voraussichtlichen Ergebnissen der einzelnen Betriebszweige grob aufgezeigt (siehe unten).
Die Jahresabschlussprüfung 2016 durch das externe Wirtschaftsprüfungsunternehmen
Rödl&Partner war zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht abgeschlossen.
Gleichwohl soll der Betriebsausschuss Straßen mittels dieser Vorlage bereits vorab und möglichst
früh bzgl. des sich abzeichnenden Jahresergebnisses 2016 des Eigenbetriebes Straßen informiert
werden.
Die Ergebnisfeststellungen in dieser Vorlage sind somit zunächst nur vorläufig,
vorbehaltlich der noch ausstehenden Prüfergebnisse von Rödl&Partner und des hiermit
einhergehenden Prüftestates. Rödl&Partner hat zugesagt, dass dem Eigenbetrieb Straßen
das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2016 sowie das Testat spätestens bis zum
06.11.2017, also noch vor der Gremiensitzung des Betriebsausschusses Straßen am
07.11.2017, zugehen soll.
Entsprechend beabsichtigt der Eigenbetrieb Straßen, den Fraktionen den testierten Prüfbericht
umgehend nach Erhalt, spätestens bis zu den Fraktionssitzungen am 06.11.2017 in Dateiform zur
Verfügung zu stellen. Überdies soll der testierte Prüfbericht als Anlage zu einer ergänzenden,
verbindlichen Beschlussvorlage für die Betriebsausschusssitzung am 07.11.2017 nachgereicht
werden, ggf. per Tischvorlage. Rödl&Partner werden dem Gremium dabei voraussichtlich durch
persönliches Erscheinen zur Sitzung des Betriebsausschusses Straßen am 07.11.2017 für
Rückfragen und ggf. erforderliche Erklärungen zur Verfügung stehen. Von erheblichen
Veränderungen im Vergleich zu den Feststellungen in dieser Vorlage gehen nach heutigem Stand
weder der Eigenbetrieb Straßen, noch das Prüfunternehmen aus.
Die einzelnen Jahresabschlüsse 2016 der Betriebszweige, der Gesamtjahresabschluss 2016 des
Eigenbetriebes Straßen sowie der Lagebericht bleiben dann auf Basis des sich aus der
endgültigen Ergänzungs- bzw. Beschlussvorlage ergebenden Prüftestates nach Vorberatung im
Betriebsausschuss Straßen am 07.11.2017 durch Gremienbeschluss des Rates der Stadt Erftstadt
in seiner Sitzung vom 12.12.2017 festzustellen.
Da der Eigenbetrieb Straßen vom Kernhaushalt für 2016 tatsächlich eine Verlustausgleichszahlung
i.H.v. TEUR 2.150 (gemäß Planverlust laut Ursprungsvorlage V 459/2016) erhalten hat, soll die
Differenz aus Jahresverlust und Verlustausgleichszahlung den Rücklagen (Eigenkapital) zugeführt
werden.
Vorbehaltlich der abschließenden Prüfung und Bestätigung des vom Eigenbetrieb Straßen
vorbereiteten Jahresabschlusses 2016 durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Rödl&Partner
belaufen sich die Einzelergebnisse der Betriebszweige voraussichtlich wie folgt:
-2-
1. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßen:
Stand 16.10.2017 hat der Betriebszweig in 2016 einen Gewinn i.H.v. +154.247,71 Euro erwirtschaftet (Planverlust = TEUR -435, somit Ergebnisverbesserung = + 589.247,71 Euro).
Hierbei ist u.a. der Einmaleffekt eines Grundstücksverkaufes im Betriebszweig mit einem
Verkaufserlös i.H.v. ca. TEUR 240 zu berücksichtigen. Daneben schlagen hier auch
Projektverschiebungen in Folgejahre und verminderte Abschreibungsnotwendigkeiten zu
Buche.
Der im Betriebszweig erwirtschaftete Jahresgewinn für das Geschäftsjahr 2016 soll auf
neue Rechnung für das infolge Eigenbetriebsauflösung zum 01.01.2018 abschließende
Geschäftsjahr 2017 des Eigenbetriebes Straßen vorgetragen werden.
2. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Gartenbau:
Stand 16.10.2017 hat der Betriebszweig in 2016 einen Ergebnisverlust i.H.v.
– 972.850,12 Euro erzielt (Planverlust = TEUR -1.260, somit Ergebnisverbesserung =
+ 287.149,88 Euro).
Hierbei ist festzustellen, dass die Unterhaltungsaufwendungen im Bereich der allgemeinen
Grünflächenpflege deutlich hinter Vorjahreswerten zurück geblieben sind. So ist der Pflegeu. Unterhaltungsaufwand für Spielplätze in 2016 um ca. TEUR 80 hinter dem Vorjahreswert
2015 zurück geblieben, im Bereich der allgemeinen Grünflächenpflege im Stadtgebiet hat
sich der Aufwand im Vergleich zu 2015 um TEUR 160 reduziert, u.a. bedingt durch
veränderte Leistungs-/Vertragskonditionen mit der externen Pflegehauptfirma ab dem
01.01.2016, intensivierte Kontrolle der Pflegefirmen, verstärktes Controlling und hieraus
hervor gegangene Prozessveränderungen.
Der im Betriebszweig erzielte Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2016 soll auf neue
Rechnung für das infolge Eigenbetriebsauflösung zum 01.01.2018 abschließende Geschäftsjahr 2017 des Eigenbetriebes Straßen vorgetragen werden.
3. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Friedhöfe:
Stand 16.10.2017 hat der Betriebszweig in 2016 einen Ergebnisverlust i.H.v.
– 12.995,52 Euro erzielt (Planverlust = TEUR -365, somit Ergebnisverbesserung =
+ 352.004,48 Euro).
Auch hier ist festzustellen, dass die Unterhaltungsaufwendungen im Bereich der
allgemeinen Grünflächen- u. Wegepflege auf den örtlichen Friedhöfen um ca. TEUR 80
hinter dem Kostenaufwand für 2015 zurück geblieben sind (vgl. Punkt 2).
Daneben wirkt sich hier der Einmaleffekt eines Grundstücksverkaufes im Betriebszweig mit
einem Verkaufserlös i.H.v. ca. TEUR 140 ergebnisverbessernd aus.
Auch die unterjährig zum 01.08.2016 erfolgte Anpassung der Friedhofsgebühren macht
sich hier bereits teilergebnisverbessernd bemerkbar.
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Der im Betriebszweig erwirtschaftete Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2016 soll auf
neue Rechnung für das infolge Eigenbetriebsauflösung zum 01.01.2018 abschließende
Geschäftsjahr 2017 des Eigenbetriebes Straßen vorgetragen werden.
4. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Städtische Dienste/Reinigungsdienst:
Stand 16.10.2017 hat der Betriebszweig in 2016 einen Gewinn i.H.v. 220.175,81 Euro
erwirtschaftet (Planverlust = TEUR – 85, somit Ergebnisverbesserung =
+ 305.175,81 Euro).
Das im Vergleich zur Ergebnisplanung 2016 deutlich verbesserte, positive Betriebsergebnis
ist im Wesentlichen auf vermehrte Beauftragungen im Zuge der internen
Leistungsverrechnung des Eigenbetriebes sowie auf Einsparungen im Materialaufwand
zurück zu führen. Die vermehrten Beauftragungen korrespondieren insoweit auch schlüssig
mit den Minderaufwendungen im Unterhaltungsbereich in den Betriebszweigen Gartenbau
und Friedhöfe. Daneben wirkt sich auch ein periodenfremder Ertrag aus dem
Betriebsjahr 2015 Ergebnis verbessernd aus.
Der im Betriebszweig erwirtschaftete Jahresgewinn für das Geschäftsjahr 2016 soll auf
neue Rechnung für das infolge Eigenbetriebsauflösung zum 01.01.2018 abschließende
Geschäftsjahr 2017 des Eigenbetriebes Straßen vorgetragen werden.
5. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßenreinigung (Sommerreinigung/ Winterdienst):
Stand 16.10.2017 hat der Betriebszweig in 2016 einen Verlust i.H.v. -29.976,90 Euro erzielt
(Planverlust = TEUR -55, somit Ergebnisverbesserung = + 25.023,10 Euro).
Der im Betriebszweig erzielte Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2016 soll auf neue
Rechnung für das infolge Eigenbetriebsauflösung zum 01.01.2018 abschließende
Geschäftsjahr 2017 des Eigenbetriebes Straßen vorgetragen werden.
6. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig DSD:
Stand 16.10.2017 beläuft sich das Betriebsergebnis analog zur Wirtschaftsplanung
ergebnisneutral auf 0,- Euro.
Nach Auflösung des Eigenbetriebes Straßen zum 01.01.2018 bleibt für das Geschäftsjahr 2017
noch ein Jahresabschluss in 2018 aufzustellen und nach den Anforderungen des § 26
Eigenbetriebsverordnung NRW festzustellen. Hierfür bleibt die Betriebsleitung des Eigenbetriebes
Straßen auch nach ihrer Abberufung zum 31.12.2017 noch geschäftsleitend tätig (vgl. Vorlage
V 53/2017).
In Vertretung
(Hallstein)
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