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Sitzungsvorlage (Anmeldungen Schulneulinge und Bildung von Eingangsklassen an Grundschulen Schuljahr 2016/17)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
25.01.2016
Erstellt
15.01.16, 13:06
Aktualisiert
15.01.16, 13:06
Sitzungsvorlage (Anmeldungen Schulneulinge und Bildung von Eingangsklassen an Grundschulen Schuljahr 2016/17) Sitzungsvorlage (Anmeldungen Schulneulinge und Bildung von Eingangsklassen an Grundschulen Schuljahr 2016/17)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: Jülich, 05.01.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 4/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 25.01.2016 TOP Ergebnisse Anmeldungen Schulneulinge und Bildung von Eingangsklassen an Grundschulen Schuljahr 2016/17 Anlg.: V 40 SD.Net Beschlussentwurf: An den städtischen Grundschulen werden Eingangsklassen wie folgt gebildet: Grundschule GGS Nord Jülich GGS Nord Welld. Promenadenschule GGS West KGS Schulneulinge 86 48 70 62 65 331 Klassenzahl 4 2 3 3 3 15 Begründung: Nach dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz ergibt sich die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen, indem die Anzahl der Schulneulinge durch die Kommunale Klassenrichtzahl 22,5 dividiert wird. An den Jülicher Grundschulen wurden für das Schuljahr 2015/16 331 Schulneulinge angemeldet. 331 Schulneulinge : 22,5 ergibt 14,71. Da der Rechenwert kleiner als 15 ist, kann auf die darüber liegende Zahl aufgerundet werden, so dass 15 Eingangsklassen wie folgt gebildet werden können: Grundschule Schulneulinge GGS Nord Jülich GGS Nord Welld. Promenadenschule GGS West KGS Klassenzahl 86 48 70 62 65 331 Vorjahr 4 2 3 3 3 15 59/3 43/2 46/2 46/2 61/3 320/14 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 4/2016 x nein nein Seite 2