Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
25.01.2016
Erstellt
15.01.16, 13:06
Aktualisiert
15.01.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 40 Az.:
Jülich, 08.01.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 12/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
25.01.2016
TOP
Ergebnisse
Verwendung der Inklusionspauschale 2015
Anlg.:
V
40
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Aufgrund des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die Schulische Inklusion
vom 9. Juli 2014 hat das Land der Stadt Jülich für wesentliche Belastungen infolge des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 5. November 2013 einen Belastungsausgleich in Höhe von 43.413,81
€ gewährt.
Wesentliche Belastungen ergeben sich bei den Sachkosten der Schulträger im Sinne von § 94 Absatz 1 des Schulgesetzes NRW. Sachkosten sind demnach insbesondere die Kosten für die Errichtung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der erforderlichen Schulgebäude und Schulanlagen, für die
Ausstattung der Schulen, für die notwendigen Haftpflichtversicherungen sowie die Kosten der
Lernmittelfreiheit und die Schülerfahrkosten. Bei dem Ausgleich handelt es sich ausdrücklich nicht
um ein Förderprogramm, sondern um einen pauschalierten Belastungsausgleich, weshalb auch kein
Nachweis über die Verwendung der Mittel gefordert wird.
Die Schulträger haben die Möglichkeit, die auf der Grundlage des Belastungsausgleiches gewährten
Finanzmittel zur allgemeinen Deckung des Haushaltes zu verwenden oder aber die Mittel im Sinne
des § 94 des Schulgesetzes zu verwenden. Im Haushalt 2015 war die Pauschale lediglich als Einnahmeposition dargestellt, nicht auf der Ausgabenseite. Grund hierfür war, dass die Verwendung
der Mittel und die entsprechende Zuordnung zum Verwaltungs- oder Vermögenshaushalt noch zu
klären war.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Mittel nicht zur Deckung des Haushaltes zu nutzen. In Abstimmung mit der Kämmerei können die Mittel im Haushalt als Ausgabe mit der Bemerkung gemeldet
werden, dass eine entsprechende Einnahme in 2015 erfolgt ist.
Bezüglich der Verwendung der Pauschale ist die Verwaltung mit den Schulen im Gespräch.
Eine Abfrage bei den Grundschulen zum schulspezifischen Bedarf hatte ganz unterschiedliche Ergebnisse. Einige Schulen würden insbesondere Lehr- und Lernmittel beschaffen, wobei die Beschaffungskosten ganz unterschiedlich zwischen 2.000 € und 10.000 € lagen und auch die Art der zu beschaffenden Dinge erheblich voneinander differierten.
Die Gemeinschaftsgrundschule Nord verwies auf die Notwendigkeit der Schaffung von Räumlichkeiten für die inklusive Beschulung in Form von Förderräumen und Räumen für drei Sonderpädagoginnen. An solchen Räumen mangelt es an der GGS Nord erheblich. Das Hochbauamt ermittelt
derzeit die Kosten für die Umsetzung von Vorschlägen der Schule für die Schaffung zusätzlicher
Räume.
Die GGS West würde gerne Smartboards für die beiden Klassen beschaffen, in denen zwei sehbehinderte Kinder unterrichtet werden. Mit Hilfe der Boards könnten Bilder, Schrift und Ziffern sowie
andere Medien der verschiedenen Unterrichtsfächer vergrößert werden und diesen Kindern die Teilhabe am Unterricht erleichtern. Ein Board kostet mit den entsprechenden Anschlüssen rd. 6.000,-€. . Das Hochbauamt ermittelt momentan die Kosten für die Baumaßnahmen an der GGS Nord.
Mit den Grundschulleitern ist vereinbart, dass zunächst die Kosten für die beiden o.g. Maßnahmen,
die typische Schulträgeraufgaben sind, feststehen müssen und dann über die Verwendung evtl. verbliebener Restmittel entschieden wird.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 12/2016
x
nein
nein
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