Daten
Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
25.01.2016
Erstellt
15.01.16, 13:06
Aktualisiert
15.01.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 40 Az.:
Jülich, 07.01.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 9/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
25.01.2016
TOP
Ergebnisse
Schülerbeförderung
Anlg.:
V
40
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Bekanntlich werden seit dem Umzug der Realschule und der Sekundarschule ins Schulzentrum
auch die Hauptschüler im ÖPNV befördert. Die Umstellung vom Schülerspezialverkehr zum ÖPNV
war seinerzeit erforderlich, um die Schulzeiten dieser drei Schulen anzugleichen und somit Fachräume besser ausnutzen zu können.
In den damaligen Diskussionen hatte die Verwaltung bereits darauf hingewiesen, dass nachmittags
gegen 15:30 Uhr dann nur noch die Schüler/innen der Schirmerschule nach Hause gefahren werden
und die Stadt Jülich für diese Fahrten keinen Bedarf mehr hat.
Seit Sommer 2015 ist die Trägerschaft der Schirmerschule an den Förderschulzweckverband im
Kreis Düren übergegangen. Die Verwaltung hatte mit dem neuen Träger vereinbart, dass für eine
Übergangszeit der bisherige Schülerspezialverkehr für die Schirmerschule beibehalten wird. Dies
wird auch in der zwischen dem alten und dem neuen Schulträger noch abzuschließenden Vereinbarung zur Überleitung der Verträge zum Betrieb der Schirmerschule vertraglich geregelt.
Ab 2018 sind im ÖPNV erhebliche Veränderungen vorgesehen. Soweit wie möglich sollen dann
alle Leistungen im ÖPNV von der Dürener Kreisbahn erbracht werden. Dies bedeutet, dass die Aufgaben des RVE dann von der Dürener Kreisbahn übernommen werden. Die Rolle der RVE ab Januar 2018 steht z.Zt. noch nicht fest. Für den Schülerspezialverkehr könnte dies die Folge haben, dass
RVE für die Stadt Jülich nicht mehr Auftragnehmer sein kann. Im Zuge der Veränderungen wird es
zumindest aber erforderlich sein, die Abwicklung des Schülerspezialverkehrs in Jülich zu überplanen, weil alle eingesetzten Busse der RVE mit dem Linienverkehr verknüpft sind.
Aufgrund dieser anstehenden Änderungen wurde mit Kreis und RVE vereinbart, die o.g Regelung
für den Schülerspezialverkehr zunächst so lange beizubehalten, bis Klarheit über die zukünftige
Organisation des ÖPNV und des Schülerspezialverkehrs besteht.
Die Verwaltung ist mit dem Schulamt des Kreises Düren und der Regionalverkehr Euregio RheinMaas GmbH bezüglich der Schülerbeförderung im Gespräch. Es wurde vereinbart, dass der neue
Schulträger die Fahrkosten für die Schirmerschüler trägt. Die Nachmittagsfahrten zahlt der neue
Schulträger komplett, bei den Fahrten vormittags und mittags werden ihm die Kosten für die Schirmerschüler in Rechnung gestellt. Das Schulamt Kreis Düren und RVE werden prüfen, ob die Anzahl der für die Nachmittagsfahrten eingesetzten Busse reduziert werden kann.
Anteilig zahlt die Stadt Jülich für die Fahrten der Schirmerschüler über die Umlage des Förderschulzweckverbandes.
Im Schuljahr 2009/10 wurden rd. 1.000 Schüler/innen im Schülerspezialverkehr befördert. Aufgrund sinkender Schülerzahlen und weil die Hauptschüler den ÖPNV nutzen, fahren jetzt noch etwa
700 Grundschüler im Spezialverkehr. Aufgrund dieser rückgängigen Fahrschüler ist mit dem RVE
in einem weiteren Schritt eine Prüfung vereinbart, ob Linien zur Kostenreduzierung eingespart werden können. Weiterhin ist diskutiert worden, ob bei den Fahrten der Grundschulen nach der 4. und
5. Stunde Einsparungen möglich sind.
Diese Prüfungen erfordern noch einige Zeit. Falls eine Umstellung möglich ist, soll diese zu Beginn
des Schuljahres 2016/17 erfolgen.
Der Ausschuss wird über die weitere Entwicklung unterrichtet.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 9/2016
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 9/2016
Einsparung rd. 25.000 €
x
nein
nein
Seite 3