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Beschlussvorlage (RPA) (Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Führung des Eigenbetriebs Immobilien 2016 - öffentlicher Teil)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
71 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
26.10.17, 15:01
Aktualisiert
16.11.17, 17:22
Beschlussvorlage (RPA) (Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Führung des Eigenbetriebs Immobilien 2016 - öffentlicher Teil) Beschlussvorlage (RPA) (Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Führung des Eigenbetriebs Immobilien 2016 - öffentlicher Teil)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Örtliche Rechnungsprüfung V 369/2017 Az.: 14 PB 2016 EB 82 ö. Amt: - 14 BeschlAusf.: - 14 Datum: 10.10.2017 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Walter Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 08.11.2017 zur Kenntnis Rechnungsprüfungsausschuss 28.11.2017 zur Kenntnis Rat 12.12.2017 zur Kenntnis Betrifft: Bemerkungen Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Führung des Eigenbetriebs Immobilien 2016 - öffentlicher Teil Beschlussentwurf: Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Führung des Eigenbetriebs Immobilien 2016 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gemäß der jeweiligen Betriebssatzung der städtischen Eigenbetriebe (Stadtwerke § 10, Eigenbetrieb Straßen sowie Eigenbetrieb Immobilien jeweils § 8) sowie aufgrund der Vorschriften der Rechnungsprüfungsordnung und der Gemeindeordnung NRW unterliegen die Betriebe unbeschadet der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer der Prüfung durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt. Die Prüftätigkeiten umfassen insbesondere: 1. Zahlungsbewegungen im Rahmen der Visa-Kontrolle 2. Vergaben im VOL-/VOB-Bereich 3. Führung der Sonderkasse des Eigenbetriebes 4. Wechselnde Prüfthemen / Einzelfälle Die Erläuterungen und Feststellungen zu den einzelnen Prüfhandlungen sind gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt nichtöffentlich zu beraten. Ergebnis: Im Bereich der Auftragsvergabe hat das RPA 2 Beanstandungen ausgesprochen, die nachträglich nicht korrigierbar sind. Insbesondere ist – wiederholt – auf die Einhaltung der Vergabevorschriften hinzuweisen. Da ein weitergehender Verdacht auf Unregelmäßigkeiten nicht besteht und der Sachverhalt sich auf den gleichen Zeitraum (2014) und das gleiche Sanierungsobjekt bezieht, in dem bereits gleichartige Beanstandungen ausgesprochen wurden, wird die Entlastung der Betriebsleitung vorgeschlagen, allerdings mit der Maßgabe dass Auftragsvergaben künftig ausschließlich entsprechend den vergaberechtlichen Regelungen erfolgen. Einzelheiten hierzu sind dem nichtöffentlichen Teil des Prüfberichtes zu entnehmen (Walter) Leiter Rechnungsprüfungsamt -2-