Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
71 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
26.10.17, 15:01
Aktualisiert
16.11.17, 17:22
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Örtliche Rechnungsprüfung
V 369/2017
Az.: 14 PB 2016 EB 82 ö.
Amt: - 14 BeschlAusf.: - 14 Datum: 10.10.2017
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Walter
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Termin
08.11.2017
zur Kenntnis
Rechnungsprüfungsausschuss
28.11.2017
zur Kenntnis
Rat
12.12.2017
zur Kenntnis
Betrifft:
Bemerkungen
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Führung des Eigenbetriebs Immobilien
2016 - öffentlicher Teil
Beschlussentwurf:
Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Führung des Eigenbetriebs Immobilien 2016
– öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Gemäß der jeweiligen Betriebssatzung der städtischen Eigenbetriebe (Stadtwerke § 10, Eigenbetrieb Straßen sowie Eigenbetrieb Immobilien jeweils § 8) sowie aufgrund der Vorschriften
der Rechnungsprüfungsordnung und der Gemeindeordnung NRW unterliegen die Betriebe unbeschadet der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer der Prüfung durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt.
Die Prüftätigkeiten umfassen insbesondere:
1. Zahlungsbewegungen im Rahmen der Visa-Kontrolle
2. Vergaben im VOL-/VOB-Bereich
3. Führung der Sonderkasse des Eigenbetriebes
4. Wechselnde Prüfthemen / Einzelfälle
Die Erläuterungen und Feststellungen zu den einzelnen Prüfhandlungen sind gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt nichtöffentlich zu beraten.
Ergebnis:
Im Bereich der Auftragsvergabe hat das RPA 2 Beanstandungen ausgesprochen, die nachträglich nicht korrigierbar sind. Insbesondere ist – wiederholt – auf die Einhaltung der Vergabevorschriften hinzuweisen.
Da ein weitergehender Verdacht auf Unregelmäßigkeiten nicht besteht und der Sachverhalt
sich auf den gleichen Zeitraum (2014) und das gleiche Sanierungsobjekt bezieht, in dem bereits gleichartige Beanstandungen ausgesprochen wurden, wird die Entlastung der Betriebsleitung vorgeschlagen, allerdings mit der Maßgabe dass Auftragsvergaben künftig ausschließlich
entsprechend den vergaberechtlichen Regelungen erfolgen.
Einzelheiten hierzu sind dem nichtöffentlichen Teil des Prüfberichtes zu entnehmen
(Walter)
Leiter Rechnungsprüfungsamt
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